Richtig, es gibt eine NEUE Schürze (ob vorne oder hinten wurde mir nicht gesagt). Im Falle einer neuen kommt diese fertig lackiert aus dem Süden? Ich lasse mir mal einige Fotos von dem "Gebrauchtwagen" schicken um zu sehen, wie die 2500 Euro Schaden zustande gekommen sind.
Kann man in dem Fall von Wertminderung sprechen oder sollte ich mir überhaupt Gedanken in diese Richtung machen? Jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich frage etwas doof, weil ich mit einer Baustelle aus dieser Ecke nicht gerechnet habe aber shit happens.
Ein solcher Schaden ist nicht mehr geringfügig und das Fahrzeug somit nicht mehr fabrikneu.
Nach der Rechtsprechung gehört die Fabrikneuheit zu der nach
§ 434 I BGB geschuldeten Beschaffenheit eines Neuwagens (
BGH, Urt. v. 18.06.1980 – VIII ZR 185/79,
NJW 1980, 2127;
Urt. v. 15.10.2003 – VIII ZR 227/02,
NJW 2004, 160; s. auch
Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. [2009], Rn. 240, 273 ff.). Danach ist ein aus neuen Materialien hergestelltes und – abgesehen von der Überführung – unbenutztes Fahrzeug „fabrikneu“, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist, zwischen Herstellung und Kaufabschluss nicht mehr als zwölf Monate liegen, und wenn nach seiner Herstellung keine erheblichen Beschädigungen eingetreten sind, auch wenn sie vor Auslieferung an den Käufer nachgebessert wurden.
„Fabrikneu“ bedeutet dagegen nicht fehlerfrei (
BGH, Urt. v. 18.06.1980 – VIII ZR 185/79,
NJW 1980, 2127, 2128). Während ein als Neuwagen verkaufter Pkw, der nach Verlassen des Herstellerwerks nicht ganz unerhebliche Lackschäden erlitten hat, nicht mehr „fabrikneu“ ist, auch wenn die Schäden vor Übergabe durch Nachlackierung ausgebessert worden sind (
BGH, Urt. v. 18.06.1980 – VIII ZR 185/79,
NJW 1980, 2127, 2128), gilt anderes bei geringfügigen Lackschäden, soweit sie fachgerecht beseitigt wurden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.04.1998 –
32 U 150/97,
NJW-RR 1998, 1212; OLG München, Urt. v. 25.03.1998 –
30 U 598/97,
NJW-RR 1998, 1210).
Ich hatte 2018 an einem Neuwagen bei der Übergabe mehrere kleine Lackschäden ( 7 oder 8 kleine Steinschläge) entdeckt. Da verschiedene Bauteile betroffen waren hätte der Wagen für eine fachgerechte Instandsetzung fast komplett lackiert werden müssen. Somit galt das Fahrzeug rechtlich auch nicht mehr als fabrikneu. Da der Wagen schon auf mich zugelassen war und mein Alter in Zahlung gegebener auch schon wieder verkauft war, habe mich mit dem Händler sehr gut geeinigt. Standheizung, abnehmbare AHK und Alu-Winterräder inkl. Montage ohne Berechnung. Das waren für mich knapp 5.000 €.
Zugegeben, das war schon extrem viel, aber einen Abschlag im niedrigen vierstelligen Bereich würde ich für so einen Schaden an so einem Fahrzeug schon für angemessen halten. Ggf. auch in Form von Zubehör oder Leistungen ohne Berechnung.
Lass dich im Zweifel vorher besser rechtlich beraten.