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rau zugelassen.Kann Dir empfehlen, erst einmal in Ruhe abzuwarten was wird!
So wie ich den Polizeibericht verstanden habe, war der Beschuldigte ohne Fahrerlaubnis unterwegs aber wohl mit SEINEM Auto. Gehe also davon aus, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert war/ist. Allerdings wird sich mit Sicherheit die Versicherung streuben zu zahlen da er a) ohne Fahrerlaubnis und b) unter Alkoholeinfluß gefahren ist, und den Schaden dem Beschuldigten aufzudrücken versuchen. Und wenn bei ihm nichts zu holen ist, kann es langwierig werden, bi Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.
Aber viel wichtiger ist, daß Du OK bist alles andere ist Blech..
Ja, ich halte es für Absicht. Die Streitigkeit hatte Nichts mit mir zu tun. Ich kann eben meine Aussage kopieren... moment...Aber... Hab ich das richtig verstanden: Eine Streitigkeit ist dem "Unfall" vorraus gegangen?! Ist er anschließend absichtlich in den Z gefahren?
Wenn ja, könnte die Versicherung sich vielleicht doch sträuben, da es dann kein Unfall ist.
Krass, was für Leute auf der Straße herumlaufen...
Ich wollte Dir auch keine Mitschuld unterstellen. Ich befürchte nur, dass die Versicherung aufgrund der Sachlage nicht von einem Unfall mit einem Unbeteiligten ausgehen wird.
Die Frage lautet: Zahlt die Haftpflicht auch bei einem vorsätzlicher Straftat?
Nein, tut sie nicht. Aber in solch einem Falle fährt er ggf. ein... und das nicht zu knapp. Eigentlich hat er sich doppelt Schachmacht gesetzt laut meinem AnwaltKrass, was für Leute auf der Straße herumlaufen...
Ich wollte Dir auch keine Mitschuld unterstellen. Ich befürchte nur, dass die Versicherung aufgrund der Sachlage nicht von einem Unfall mit einem Unbeteiligten ausgehen wird.
Die Frage lautet: Zahlt die Haftpflicht auch bei einem vorsätzlicher Straftat?
Bei mir wäre die Frage ob er einfährt oder nicht zweitrangig. Solche Assis haben kein Geld. Wenn die Versicherung nicht zahlt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.Nein, tut sie nicht. Aber in solch einem Falle fährt er ggf. ein... und das nicht zu knapp. Eigentlich hat er sich doppelt Schachmacht gesetzt laut meinem Anwalt
So wie mein Anwalt aus Erfahrung berichtet, ist es so dass die Leute auf merkwürdige Art und Weise sehr schnell und sehr viel Geld beschaffen können, wenn der Wärter mit dem Schlüssel kommt :-)Bei mir wäre die Frage ob er einfährt oder nicht zweitrangig. Solche Assis haben kein Geld. Wenn die Versicherung nicht zahlt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Kann Dir empfehlen, erst einmal in Ruhe abzuwarten was wird!
So wie ich den Polizeibericht verstanden habe, war der Beschuldigte ohne Fahrerlaubnis unterwegs aber wohl mit SEINEM Auto. Gehe also davon aus, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert war/ist. Allerdings wird sich mit Sicherheit die Versicherung streuben zu zahlen da er a) ohne Fahrerlaubnis und b) unter Alkoholeinfluß gefahren ist, und den Schaden dem Beschuldigten aufzudrücken versuchen. Und wenn bei ihm nichts zu holen ist, kann es langwierig werden, bi Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.
Aber viel wichtiger ist, daß Du OK bist alles andere ist Blech..
Nein tut sie leider nicht. Hierfür gibt es dann die Opferhilfe, die aber nur Personenschäden ausgleichtKrass, was für Leute auf der Straße herumlaufen...
Ich wollte Dir auch keine Mitschuld unterstellen. Ich befürchte nur, dass die Versicherung aufgrund der Sachlage nicht von einem Unfall mit einem Unbeteiligten ausgehen wird.
Die Frage lautet: Zahlt die Haftpflicht auch bei einem vorsätzlicher Straftat?
Die Versicherung wird warscheinlich kein SG zahlen. Max den Blechschaden beim Geschädigten. Ohne Fahrerlaubnis ist es meine Wissens nach Vorsatz ,und diesen bezahlt keine Versicherung. Und wenn es ein Habenix ist sieht es schlecht aus.Kann Dir empfehlen, erst einmal in Ruhe abzuwarten was wird!
So wie ich den Polizeibericht verstanden habe, war der Beschuldigte ohne Fahrerlaubnis unterwegs aber wohl mit SEINEM Auto. Gehe also davon aus, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert war/ist. Allerdings wird sich mit Sicherheit die Versicherung streuben zu zahlen da er a) ohne Fahrerlaubnis und b) unter Alkoholeinfluß gefahren ist, und den Schaden dem Beschuldigten aufzudrücken versuchen. Und wenn bei ihm nichts zu holen ist, kann es langwierig werden, bi Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.
Aber viel wichtiger ist, daß Du OK bist alles andere ist Blech..
Jawohl, das gibt es.Echt ne bittere Story, gibts mittlerweile was Neues?
Hier https://www.bussgeldrechner.net/unverschuldeter-unfall kannst Du dich sonst auch ein bisschen durchklicken, ich denke das werden ein paar Punkte nochmal etwas mehr beleuchtet!
Bei der unklaren Rechtslage hätte ich persönlich gewartet bis die Kohle auf dem Konto ist.Warum die Gunst der Stunde nicht nutzen? :-)