Mein Z4, kräftig ramponiert.

Solltest Du einen Verkauf des Autos in Erwägung ziehen, dann hätte ich ggf Interesse.
 
Nicht ganz richtig, das Auto gehört scheinbar einer Bekannten von ihm. Das Auto ist auf eine F
Kann Dir empfehlen, erst einmal in Ruhe abzuwarten was wird!
So wie ich den Polizeibericht verstanden habe, war der Beschuldigte ohne Fahrerlaubnis unterwegs aber wohl mit SEINEM Auto. Gehe also davon aus, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert war/ist. Allerdings wird sich mit Sicherheit die Versicherung streuben zu zahlen da er a) ohne Fahrerlaubnis und b) unter Alkoholeinfluß gefahren ist, und den Schaden dem Beschuldigten aufzudrücken versuchen. Und wenn bei ihm nichts zu holen ist, kann es langwierig werden, bi Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.

Aber viel wichtiger ist, daß Du OK bist alles andere ist Blech..
rau zugelassen.
 
Aber... Hab ich das richtig verstanden: Eine Streitigkeit ist dem "Unfall" vorraus gegangen?! Ist er anschließend absichtlich in den Z gefahren?
Wenn ja, könnte die Versicherung sich vielleicht doch sträuben, da es dann kein Unfall ist.
Ja, ich halte es für Absicht. Die Streitigkeit hatte Nichts mit mir zu tun. Ich kann eben meine Aussage kopieren... moment...

Wittener Str 39
42279 Wuppertal
Ziemlich exakt 22 Uhr

Ich sah 3 Personen in nächster Nähe von 2 Autos streiten. Zwei Männer, eine Frau. Die Frau wurde von dem späteren Fahrer des Opels attackiert. Ich rief die Polizei und gab der Leitstelle Bescheid was hier gerade passiert. Der Herr an der Leitstelle bat mich die Kennzeichen durchzugeben und die Personen ggf. zu beschreiben. Daraufhin wendete ich mein Fahrzeug in Fahrtrichtung Süden um die Kennzeichen zu erkennen und hielt gebührenden Abstand ca. schätzungsweise 10m. Als Sie mich scheinbar bemerkten, dass ich die Kennzeichen versuchte zu erkennen, ist der Opel Fahrer zum Auto gelaufen, schaute in meine Richtung, stieg in das Fahrzeug und rammte mein Fahrzeug bei maximaler Rückwärtsbeschleunigung. Keine Bremsanzeichen. Ich ging nicht folgenlos aus der Kollision (siehe Anhang) ich verriegelte sofort mein Fahrzeug, da ich nicht wusste was passieren würde, wenn er ausstiege, denn sein Handeln wirkte höchst aggressiv. Allerdings war schon innerhalb der nächsten 20 Sekunden die Polizei vor Ort und sicherte die Lage.

Mein Fahrzeug ist stark beschädigt, war aber noch fähig an den Rand gefahren zu werden, wo es nun steht und geparkt ist.
 
Krass, was für Leute auf der Straße herumlaufen...
Ich wollte Dir auch keine Mitschuld unterstellen. Ich befürchte nur, dass die Versicherung aufgrund der Sachlage nicht von einem Unfall mit einem Unbeteiligten ausgehen wird.
Die Frage lautet: Zahlt die Haftpflicht auch bei einem vorsätzlicher Straftat?
 
Krass, was für Leute auf der Straße herumlaufen...
Ich wollte Dir auch keine Mitschuld unterstellen. Ich befürchte nur, dass die Versicherung aufgrund der Sachlage nicht von einem Unfall mit einem Unbeteiligten ausgehen wird.
Die Frage lautet: Zahlt die Haftpflicht auch bei einem vorsätzlicher Straftat?

Meiner Ansicht nach haftet die KFZ-Versicherung dafür nicht:
https://www.versicherungspraxis24.d...289986&cHash=cc294ca69b45c9f4dfdeaf1857e7b723
https://www.iww.de/va/archiv/schade...tet-die-gegnerische-versicherung-nicht-f44549
 
Tante google sagt:

https://verkehrslexikon.de/Module/Versicherung_und_Vorsatz.php

Keine Haftung für gegnerischen Schaden

ABER:
Der Beschuldigte/Täter wird sich hüten, zuzugeben, dass er dss Auto als “Waffe“ gebraucht hat.
Ich denke, dass das Strafmaß hierbei höher ist, als “sah Polizei kommen/dachte Typ im Z4 hat Polizei alarmiert, ich wollte schnell weg und dann hat es Plock gemacht beim Z 4“

Ich gehe davon aus, dass der Typ von der Staatsanwaltschaft Post bekommt, sich auch einen RA an die Seite holt.
Dann zusagen “ich bin bewusst in den Z4gefahren, um dem Gegner Schaden (materiell und körperlich) zuzufügen“, wäre richtig bekloppt
Sei Dir sicher, dass solche Hohlbirnen nicht das erste mal mit dem Gesetz in Konflikt kommen und ganz genau wissen, wann sie den Mund halten und wann nicht.

Ich gehe ganz stark davon aus, dass der Typ sich auf normalen Unfall beruft. Also für Dich dann Versicherungsschaden
 
Krass, was für Leute auf der Straße herumlaufen...
Ich wollte Dir auch keine Mitschuld unterstellen. Ich befürchte nur, dass die Versicherung aufgrund der Sachlage nicht von einem Unfall mit einem Unbeteiligten ausgehen wird.
Die Frage lautet: Zahlt die Haftpflicht auch bei einem vorsätzlicher Straftat?
Nein, tut sie nicht. Aber in solch einem Falle fährt er ggf. ein... und das nicht zu knapp. Eigentlich hat er sich doppelt Schachmacht gesetzt laut meinem Anwalt
 
auweia... aber gut, das sie das A...l... bekommen haben...
Dir gute Besserung, und baldige Genesung...

Hatte meinen Zetti im März geschrottet, den Unterboden... war knapp unterm Wirtschaftlichen Totalschaden...
Dank Vollkasko ist er wieder gerichtet, und sieht fast wie neu aus von unten :) :-)
 
Nein, tut sie nicht. Aber in solch einem Falle fährt er ggf. ein... und das nicht zu knapp. Eigentlich hat er sich doppelt Schachmacht gesetzt laut meinem Anwalt
Bei mir wäre die Frage ob er einfährt oder nicht zweitrangig. Solche Assis haben kein Geld. Wenn die Versicherung nicht zahlt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
 
Bei mir wäre die Frage ob er einfährt oder nicht zweitrangig. Solche Assis haben kein Geld. Wenn die Versicherung nicht zahlt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.
So wie mein Anwalt aus Erfahrung berichtet, ist es so dass die Leute auf merkwürdige Art und Weise sehr schnell und sehr viel Geld beschaffen können, wenn der Wärter mit dem Schlüssel kommt :-)

Es gibt zwei Abläufe: Absicht/nicht Absicht, die eine wäre unkompliziert, die andere würde Ihn hinter Gitter setzen. Vorsatz, Fahrzeug als Waffe, erfolgreicher Angriff. Der wäre ganz schön erledigt.

Dankeschön übrigens an Alle für die Genesungswünsche :-)
 
Kann Dir empfehlen, erst einmal in Ruhe abzuwarten was wird!
So wie ich den Polizeibericht verstanden habe, war der Beschuldigte ohne Fahrerlaubnis unterwegs aber wohl mit SEINEM Auto. Gehe also davon aus, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert war/ist. Allerdings wird sich mit Sicherheit die Versicherung streuben zu zahlen da er a) ohne Fahrerlaubnis und b) unter Alkoholeinfluß gefahren ist, und den Schaden dem Beschuldigten aufzudrücken versuchen. Und wenn bei ihm nichts zu holen ist, kann es langwierig werden, bi Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.

Aber viel wichtiger ist, daß Du OK bist alles andere ist Blech..

Hiermit möchte ich mal gleich aufräumen. Eine Versicherung wird sich niemals wegen Alkohol oder fehlender Fahrerlaubnis versuchen, aus der Sache raus zu winden. Der Geschädigte hat einen Direktanspruch ggü. der Versicherung. Das bedeutet, dass, wenn die Haftung geklärt ist, also das versicherte Fahrzeug den Unfall verschuldet hat, muss die Versicherung zahlen. Sie darf den Geschädigten nicht an den Verursacher verweisen. Bitte nicht solche Märchen erzählen! Die Versicherung kann allenfalls den verursacher in Regress nehmen. Das ist dann aber nicht das Problem des Geschädigten und das bekommt er auch nicht mit.

Interessant wird jetzt allerdings, ob der Fahrer vorsätzlich in das Auto des TE gefahren ist. Dann ist die Versicherung nämlich tatsächlich leistungsfrei. Hier muss man jetzt die Frage klären, ob der Fahrer vorsätzlich in das Fahrzeug gefahren ist oder vorsätzlich dessen Besitzer anfahren wollte und dabei dann dummerweise das Auto getroffen hat. Dann ist die Beschädigung des Fahrzeugs nämlich nicht vorsätzlich herbei geführt.

Alles in allem war der Weg zum Anwalt hier der einzig richtige und vernünftige. Was am Ende auch immer dabei raus kommt, er wird das Bestmögliche heraus holen.

Ich drücke die Daumen. Sowas braucht echt keiner.

Ich hatte heute auch wieder einen Schadenfall auf dem Tisch, wo man nur den Kopf schütteln kann. Sowas erleben wir leider fast täglich. :rolleyes:

EDIT: ich sehe gerade, Du hast dabei im auto gesessen. Dann kann es nur Absicht gewesen sein oder er hat halt ne echt gute Story auf Lager (Rückwärtsgang mit Vorwärtsgang verwechselt)

Und auch von mir gute Besserung :) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Krass, was für Leute auf der Straße herumlaufen...
Ich wollte Dir auch keine Mitschuld unterstellen. Ich befürchte nur, dass die Versicherung aufgrund der Sachlage nicht von einem Unfall mit einem Unbeteiligten ausgehen wird.
Die Frage lautet: Zahlt die Haftpflicht auch bei einem vorsätzlicher Straftat?
Nein tut sie leider nicht. Hierfür gibt es dann die Opferhilfe, die aber nur Personenschäden ausgleicht
 
Gute Besserung erstmal und ich wünsch dir, dass der Schaden von der Versicherung anstandslos übernommen wird.
Bei mir hat das 6 Monate mit Rechtsanwalt gedauert, als der Verrückte mir bei 120 kmh hinten voll draufgedonnert ist und dann auch noch Fahrerflucht begangen hat.
Wahrscheinlich dank des KW V3 ist der Z4 einfach in der Spur weitergefahren, als ob nichts wäre, trotz des heftigen Auffahrunfalls. Das hätte bei mir auch anders ausgehen können.

Viel Erfolg beim Abwickeln
 
Die Rechtslage sieht SO aus:

Nach § 152 VVG haftet der Versicherer nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den Eintritt der Tatsache herbeiführt, für die er dem Dritten verantwortlich ist (Lemcke, r+s 96, 483; Lorenz, VersR 97, 349). Die vorsätzliche Herbeiführung eines Verkehrsunfalls ist damit von der Haftpflichtversicherung nicht umfasst, so dass die Haftpflichtversicherung auch nicht unmittelbar in Anspruch genommen werden kann (so auch Langheid, VersR 97, 348, 349; Lorenz VersR 97,349; Heitmann VersR 97, 941; Martin/Knappmann § 158c VVG, Rn. 13;Lemcke r+s 96, 483).

Unter diesen Leistungsausschluss fallen sowohl die „Geisterfahrerfälle“ als auch das bewusste Auffahren auf andere Verkehrsteilnehmer oder sonstige Verkehrshindernisse, um sich durch den Aufprall das Leben zu nehmen. Darunter zu fassen sind aber auch die Fälle, in denen der Schädiger aus anderen Gründen – häufig familiären Gründen – dem Opfer schaden will und das Auto nur als Mittel hierzu benutzt.

Nach der h.M. kann der subjektive Risikoausschluss des § 152 VVG auch im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung und hier im Direktklageprozess nach § 3 Ziffer 1 und 2 PflVG dem klagenden Geschädigten entgegen gehalten werden (BGH NJW 71, 239;OLG Oldenburg, VersR 99, 482; OLG Hamm ZfS 96, 260). Nach der h.M.führen weder § 3 Nr. 4 PflVG noch § 158c VVG bei einer vorsätzlichen Schadenszufügung zu einer Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers (OLG München VersR 90, 484; OLG HammVersR 93, 1094; OLG Oldenburg, VersR 99, 482; OLG Hamm ZfS 96, 260).

Fazit: Bei Vorsatz haftet nur der Schädiger, nicht dessen Versicherer!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist tragisch und tut weh. Allerdings ne gute Möglichkeit auf einen 3.0i aufzurüsten
 
Kann Dir empfehlen, erst einmal in Ruhe abzuwarten was wird!
So wie ich den Polizeibericht verstanden habe, war der Beschuldigte ohne Fahrerlaubnis unterwegs aber wohl mit SEINEM Auto. Gehe also davon aus, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert war/ist. Allerdings wird sich mit Sicherheit die Versicherung streuben zu zahlen da er a) ohne Fahrerlaubnis und b) unter Alkoholeinfluß gefahren ist, und den Schaden dem Beschuldigten aufzudrücken versuchen. Und wenn bei ihm nichts zu holen ist, kann es langwierig werden, bi Du Deinen Schaden ersetzt bekommst.

Aber viel wichtiger ist, daß Du OK bist alles andere ist Blech..
Die Versicherung wird warscheinlich kein SG zahlen. Max den Blechschaden beim Geschädigten. Ohne Fahrerlaubnis ist es meine Wissens nach Vorsatz ,und diesen bezahlt keine Versicherung. Und wenn es ein Habenix ist sieht es schlecht aus.
Hier der Text einer Onlineanwältin...
Wenn ohne gültige Fahrerlaubnis ein KFZ gefahren und einen Unfall verursacht wird, hat dies nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern schränkt auch den bestehenden Versicherungsschutz massiv ein.


Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss zwar dennoch in vollem Umfang für den Schaden des Unfallgegners aufkommen, kann jedoch im Gegenzug Regress vom Versicherten fordern. Da es sich beim Fahren ohne Führerschein um eine sogenannte Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls handelt, kann der Versicherer nach Regulierung des Schadens maximal 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurück verlangen.
 
Echt ne bittere Story, gibts mittlerweile was Neues?
Hier https://www.bussgeldrechner.net/unverschuldeter-unfall kannst Du dich sonst auch ein bisschen durchklicken, ich denke das werden ein paar Punkte nochmal etwas mehr beleuchtet!
Jawohl, das gibt es.

Reparaturkosten inkl. Gutachten und Schmerzensgeld drum und dran Netto: 10600 €
Mein Anwalt gönnt sich on top 900€. So die derzeitige Forderung meiner Seite aus.

Ermittlungen dauern erst einmal an, weil viele Zeugen befragt werden wollen und der zuständige Sachbearbeiter derzeit erkrankt ist. Zieht sich, ist aber kein Problem für mich aktuell. Der Wagen ist derzeit auf dem Weg nach Polen zu einem guten Freund der Familie und wird dort wieder hergerichtet. Ich lass den Wagen einmal komplett auf Links drehen, damit er so richtig ausgeputzt ist, wenn er wieder da ist. Ich überlege derzeit mir die Sitze neu Ledern zu lassen und die Duraflex M1 Front und diverse andere Optik Modifikationen durchzuführen... Warum die Gunst der Stunde nicht nutzen? :-)
 
Wenn du eine RVersi. hast, würde ich definitiv einen Anwalt konsultieren . Kann ja auch nicht sein, daß du jetzt jahrelang einen defekten Z hast und ihn nicht mal
instand setzen kannst, weil in unbekannter Zukunft irgendwelche Sachverständigen ihn beschauen wollen.
Wenn ich mir die ganze Situation hier durchlese können da schnell Jahre in die Lande gehen, bevor du Geld siehst. Der Z ist bis dahin verrotet.
 
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