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a)
Junge Männer mit migrantem Hintergrund (hauptsächlich aus dem Balkan) kauften sich schnelle Autos und bauten dann ... Unfälle mit Personenschäden und z.T. Auch mit Todesopfern...
... der Horrorunfall bei welchem 3 balkanstämmige jugendliche Fahrer bei einem illegalen Rennen .... ein junges schweizerisches Mädchen getötet wurde ...
Ein 23-jähriger Grieche, ein Türke und ein Kroate hatten sich ...
Die Stimmung witer Teile der Bevölkerung war damals: Wir Schweizer zeigen den „Balkan - Jungs“ jetzt mal so richtig wo der Hammer hängt!
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Denn - So ein Verhalten geht gar nicht - Es geht nicht in der Schweiz - und auch nicht in Deutschland!
Mal die Sicht eines Schweizers. Der sog. „Raser - Tatbestand“ - welcher automatisch eine Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr fordert - wurde damals in 2012 - auf politischen Druck den die Vereinigung RoadCross - eine Stiftung für die Verkehrssicherheit - nach diversen Raser Unfällen - an welchen unschuldige Menschen sterben mussten - aufgebaut hat - im Gesetz verankert.
Dem damaligen Verkehrsminister (Bundesrat) Leuenberger - ein Mann mit sozialdemokratischem Parteibuch und bekennender spät 68sechziger - welcher ganz grundsätzlich sein Verkerssicherheitsprogramm Via Sicura - mit all seinen Vor- und Nachteilen durch die Vernehmlassung durchpeitschen wollte - kam die Initiative seitens RoadCross natürlich gerade wie geschliffen... Und so wurde dann halt der äusserst rigide „Raser - Tatbestand“ - welcher nicht nur den Geschwindigkeitsexzess als Straftatbestand zur Basis hat - geschaffen und danach in einer Volksabstimmung von der Bevölkerung akzeptiert.
Interessant dabei ist nur, dass solche Dinge - neben den objektiven Tatsachen - wie dem wirklichen und schlimmen Leid der bei diesen Unfällen direkt zu beklagenden Opfern bzw. der dabei tangierten Hinterbliebenen / Angehörigen - auch die Volksseele berühren - speziell wenn die Rahmenbedingungen immer etwa gleich ablaufen...
Denn - Bei vielen dieser Fälle war die Afiche dann immer in etwa wie folgt: Junge Männer mit migrantem Hintergrund (hauptsächlich aus dem Balkan) kauften sich schnelle Autos und bauten dann - bei illegalen Strassenrennen und auch im Rahmen des normalen Strassenverkehrs - Unfälle mit Personenschäden und z.T. Auch mit Todesopfern...
Kulminationspunkt und Trendwende in der öffentlichen Meinungsbildung, war dann damals der Horrorunfall bei welchem 3 balkanstämmige jugendliche Fahrer bei einem illegalen Rennen - bei Nebel und Sicht unter 50 Metern!!! - einen Horrorunfall - bei bei welchem ein junges schweizerisches Mädchen getötet wurde - bauten:
Ein 23-jähriger Grieche, ein Türke und ein Kroate hatten sich in den Nacht auf den 8. November 2008 mit ihren Autos zwischen Aarau und Schönenwerd ein Rennen geliefert. 130 Meter nach Beginn der Innerortszone kollidierte der Grieche - bei einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern - mit einem entgegenkommenden Auto.
Dessen Lenker hatte nach links abbiegen wollen. Eine auf dem Rücksitz mitfahrende 21-jährige Schweizerin wurde getötet. Der Lenker und die Beifahrerin des Autos wurden verletzt.
Das Solothurner Obergericht verurteilte den Griechen im März 2012 als Haupttäter wegen (eventual-) vorsätzlicher Tötung, vorsätzlicher schwerer und einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe.
Damit war damals das Mass in den Augen weiter Bevölkerungsteile voll. Und so wurde der Rasertatbestand im Zuge der Schaffung von „Via Sicura“ im Strassenverkehrsgesetz (SVG) verankert und dabei gleich noch die 2 neuen Tatbestände (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG) geschaffen.
Demnach liegt ein Verbrechen vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten wird.
Raser werden seither in der Schweiz nicht (mehr) mit Samthandschuhen angefasst. Die Strafen sind drakonisch und die Bussgelder exorbitant hoch.
So wird bei Raserdelikten der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Wiederholungstäter müssen den Führerausweis sogar für immer abgeben.
Desweiteren muss bei Raserdelikten auch immer mit erheblichen Gefängnisstrafen von 1 bis 4 Jahren gerechnet werden.
Und dann haben die Behörden seit 2013 zudem die gesetzliche Grundlage und die Pflicht, das Fahrzeug des Täters bei groben Verkehrsregelverletzungen einzuziehen und zu verwerten.
Folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen unter den sogenannten Rasertatbestand (Art. 16c Abs. 2 lit. abis in Verbindung mit Art. 90 Abs. 4 SVG):
- Überschreitung um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt
Die Stimmung witer Teile der Bevölkerung war damals: Wir Schweizer zeigen den „Balkan - Jungs“ jetzt mal so richtig wo der Hammer hängt! Und so war es nicht verwunderlich, dass wir so ziemlich das schärfste Gesetz erhielten - was es denn überhaupt geben kann... Weil - Das Treiben des Balkan Gesindels muss doch endlich einmal gestoppt werden...
Seither wird „Speeding“ in der Schweiz härter bestraft als manch ein anderes und wirklich schlimmes Kapitalverbreechen!
Das Ganze hat nun aber wirklich auch Vorzeile gebracht! Seit der Einführung von „Via Sicura“ und dem Rasertatbestand - sind die Zahlen der Unfälle, der Verletzten und der Toten im Strassenverkehr in ganz signifikanter Weise zurück gegangen.
Was nun den deutschen Punk mit seiner Geschichte im Gotthard anbelangt - kann ich nur sagen, dass das was der Idiot da gemacht hat wirklich in drakonischer Weise bestraft gehört. Da gibt es keinen Zweifel und kein Pardon. So ein Typ ist schlicht gemeingefährlich und so ein Verhalten gehört ganz einfach bestraft.
Was aber noch weit stossender ist - ist die uneinsichtige Haltung welche der Punk - im Nachgang der Gerichtsverhandlung - an den Tag gelegt hat - bzw. die überhebliche Art und Weise mit welcher er seine Taten zu verherrlichen versucht, bzw. die Art in welcher er sich über das Urteil der Behörden lächerlich macht.
Das Ganze wird nur noch von der Tatsache übetstrahlt, dass Hochmut meistens vor dem Fall kommt. Dabei ist nur zu hoffen, dass die deutschen Behörden dem Rechtshilfebehehren der Schweiz Folge leisten und den Punk schlussendlich doch noch aus dem Verkehr ziehen.
Denn - So ein Verhalten geht gar nicht - Es geht nicht in der Schweiz - und auch nicht in Deutschland!
Was mir aber an Deinen interessanten Infos über die Schweizer Sichtweise "übel" aufstößt, ist diese Sichtweise Balkan-, Griechen, Türken-, Kroaten, sonstige nicht Schweizer versus Schweizer.
Das ist üble Polemik und grenzt aus meiner Sicht arg an unmittelbarem Rassismus.
Wer sich in Land X befindet, hat sich nach den Regeln dieses Landes aufzuführen ...
Die Problemgruppe zu benennen ist schon richtig, Begriffe wie "Balkan-Gesindel" gehören aber gewiss nicht dazu - wobei zu hinterfragen wäre, ob hier eigene Meinung oder die zu der Zeit vorherrschende Stimmung bei den Eidgenossen wiedergegeben wurde.
.... es sollte doch aber erlaubt sein, wenn eine bestimmte Gruppe Täter überproportional beteiligt ist, diese auch zu benennen. Darin sehe ich erst einmal keinen Rassismus, zumal das Ergebnis des Gesetzes auch alle Schweizer betrifft und somit niemanden bevorzugt oder benachteiligt
Wäre die Reaktion die Gleiche gewesen, wenn überwiegend Schweizer mit unterschiedlichen Mentalitäten aus verschiedensprachigen Kantonen in dem Beitrag genannt worden wären?
Da haben es unsere Assekuranzfirmen wesentlich einfacher. .... justament die „üblichen Verdächtigen“ ... ... It’s so simple as that…
Und - das ist KEIN Rassismus... es ist KEINE Diskriminierung...
Tja, it's as simple as this ...
Ihr Schweizer dürft wenigstens noch aussprechen, was hier bei uns in D keiner mehr darf.
Die "political correctness" hat bei uns leider schon reiche Ernte eingefahren.
Gruß
... und nicht zu vergessen einige Golf GTI-Fahrer, die mancherorts der „werten“ 3er- und AMG-Klientel in nichts nachstehen. So politisch korrekt wollen wir in aller Vollständigkeit dann ruhig auch sein.![]()
.... jetzt hier aber die Schweizer, Golf GTI-Fahrer, werten 3'er und AMG-Klientel so anzuprangern ist ja wirklich schon mal ein rassistischer Ansatz bzw Verunglimpfung einer Minderheit. Frauenfeindlich auch noch, da keine Quote genannt wurde![]()
Ist doch immerhin schön, was man hierzulande noch alles offen sagen darf.![]()
Über die A81 kann ich als Basler leider nicht viel berichten... Über die A5 zwischen Basel und Freiburg - welche ab Fischingen bis Freiburg auf 120 km/h reglementiert ist - um so mehr... Auch hier finden sich jugendliche Delinquenten zu bisweilen haarsträubenden Autorennen zusammen... Das geht genau so nicht in Ordnung - wie der Stunt des Gotthard Punks.
Und die Deutsche Polizei macht mittlerweile - gemeinsammit ihren Schweizer Kollegen - Jagd auf die Jungs auf der A5 - und das zu Recht. Fehlbare !enker werden dann gleichzeitig in DE u d bei den helvetischen Behörden angezeigt. Dabei ist DE fürdie eigentliche Strafe bzw. Für das Ausstellen der Bussen zuständig und die Schweizer Behörden setzendann sofort und ohne Verzug den Entzug der Fahrerlaubnis und alle weiteren administrativen Massnahmen um.
Und wisst ihr was dabei interessant ist… Es ist die Nationalität der Fahrwr dieser Autos! Natürlich sprechen wir hier über in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge - Fahrzeuge welche von in der Schweiz wohnhaften und dort niedergelassenen Personen gelenkt werden... Nur hat ein grosser Teil der dort festgehaltenen Fahrer mitnichten einen Schweizer Pass.
Aber - das soll gar nich der Hauptdiskusionspunkt hier sein. Es g3h5 darum, dass wir alle auch Mal jung und wild waren... Auch wir haben mal Mist gebaut und überdie Stränge geschlagen... Aber - was hier „hüben wie drüben“ teilweise feilgeboten wird - ist - auf Grund der erhöhten Fremdgefährdung Dritter - schlicht nicht zu akzeptieren.
.... was für ein Glück, dass unter FL100 bis 2000 feet GND über der A5 ein Speedlimit von 250 Knots (463 km/h) gilt und ich diese Geschwindigkeit in der Höhe nicht erreiche![]()
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... ich hab's kurz verständlich ergänzt