Mit 200 durch den Gotthard

Mal die Sicht eines Schweizers. Der sog. „Raser - Tatbestand“ - welcher automatisch eine Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr fordert - wurde damals in 2012 - auf politischen Druck den die Vereinigung RoadCross - eine Stiftung für die Verkehrssicherheit - nach diversen Raser Unfällen - an welchen unschuldige Menschen sterben mussten - aufgebaut hat - im Gesetz verankert.

Dem damaligen Verkehrsminister (Bundesrat) Leuenberger - ein Mann mit sozialdemokratischem Parteibuch und bekennender spät 68sechziger - welcher ganz grundsätzlich sein Verkerssicherheitsprogramm Via Sicura - mit all seinen Vor- und Nachteilen durch die Vernehmlassung durchpeitschen wollte - kam die Initiative seitens RoadCross natürlich gerade wie geschliffen... Und so wurde dann halt der äusserst rigide „Raser - Tatbestand“ - welcher nicht nur den Geschwindigkeitsexzess als Straftatbestand zur Basis hat - geschaffen und danach in einer Volksabstimmung von der Bevölkerung akzeptiert.

Interessant dabei ist nur, dass solche Dinge - neben den objektiven Tatsachen - wie dem wirklichen und schlimmen Leid der bei diesen Unfällen direkt zu beklagenden Opfern bzw. der dabei tangierten Hinterbliebenen / Angehörigen - auch die Volksseele berühren - speziell wenn die Rahmenbedingungen immer etwa gleich ablaufen...

Denn - Bei vielen dieser Fälle war die Afiche dann immer in etwa wie folgt: Junge Männer mit migrantem Hintergrund (hauptsächlich aus dem Balkan) kauften sich schnelle Autos und bauten dann - bei illegalen Strassenrennen und auch im Rahmen des normalen Strassenverkehrs - Unfälle mit Personenschäden und z.T. Auch mit Todesopfern...

Kulminationspunkt und Trendwende in der öffentlichen Meinungsbildung, war dann damals der Horrorunfall bei welchem 3 balkanstämmige jugendliche Fahrer bei einem illegalen Rennen - bei Nebel und Sicht unter 50 Metern!!! - einen Horrorunfall - bei bei welchem ein junges schweizerisches Mädchen getötet wurde - bauten:

Ein 23-jähriger Grieche, ein Türke und ein Kroate hatten sich in den Nacht auf den 8. November 2008 mit ihren Autos zwischen Aarau und Schönenwerd ein Rennen geliefert. 130 Meter nach Beginn der Innerortszone kollidierte der Grieche - bei einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern - mit einem entgegenkommenden Auto.

Dessen Lenker hatte nach links abbiegen wollen. Eine auf dem Rücksitz mitfahrende 21-jährige Schweizerin wurde getötet. Der Lenker und die Beifahrerin des Autos wurden verletzt.

Das Solothurner Obergericht verurteilte den Griechen im März 2012 als Haupttäter wegen (eventual-) vorsätzlicher Tötung, vorsätzlicher schwerer und einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe.

Damit war damals das Mass in den Augen weiter Bevölkerungsteile voll. Und so wurde der Rasertatbestand im Zuge der Schaffung von „Via Sicura“ im Strassenverkehrsgesetz (SVG) verankert und dabei gleich noch die 2 neuen Tatbestände (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG) geschaffen.

Demnach liegt ein Verbrechen vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten wird.

Raser werden seither in der Schweiz nicht (mehr) mit Samthandschuhen angefasst. Die Strafen sind drakonisch und die Bussgelder exorbitant hoch.

So wird bei Raserdelikten der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Wiederholungstäter müssen den Führerausweis sogar für immer abgeben.

Desweiteren muss bei Raserdelikten auch immer mit erheblichen Gefängnisstrafen von 1 bis 4 Jahren gerechnet werden.

Und dann haben die Behörden seit 2013 zudem die gesetzliche Grundlage und die Pflicht, das Fahrzeug des Täters bei groben Verkehrsregelverletzungen einzuziehen und zu verwerten.

Folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen unter den sogenannten Rasertatbestand (Art. 16c Abs. 2 lit. abis in Verbindung mit Art. 90 Abs. 4 SVG):

- Überschreitung um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt


Die Stimmung witer Teile der Bevölkerung war damals: Wir Schweizer zeigen den „Balkan - Jungs“ jetzt mal so richtig wo der Hammer hängt! Und so war es nicht verwunderlich, dass wir so ziemlich das schärfste Gesetz erhielten - was es denn überhaupt geben kann... Weil - Das Treiben des Balkan Gesindels muss doch endlich einmal gestoppt werden...

Seither wird „Speeding“ in der Schweiz härter bestraft als manch ein anderes und wirklich schlimmes Kapitalverbreechen!

Das Ganze hat nun aber wirklich auch Vorzeile gebracht! Seit der Einführung von „Via Sicura“ und dem Rasertatbestand - sind die Zahlen der Unfälle, der Verletzten und der Toten im Strassenverkehr in ganz signifikanter Weise zurück gegangen.

Was nun den deutschen Punk mit seiner Geschichte im Gotthard anbelangt - kann ich nur sagen, dass das was der Idiot da gemacht hat wirklich in drakonischer Weise bestraft gehört. Da gibt es keinen Zweifel und kein Pardon. So ein Typ ist schlicht gemeingefährlich und so ein Verhalten gehört ganz einfach bestraft.

Was aber noch weit stossender ist - ist die uneinsichtige Haltung welche der Punk - im Nachgang der Gerichtsverhandlung - an den Tag gelegt hat - bzw. die überhebliche Art und Weise mit welcher er seine Taten zu verherrlichen versucht, bzw. die Art in welcher er sich über das Urteil der Behörden lächerlich macht.

Das Ganze wird nur noch von der Tatsache übetstrahlt, dass Hochmut meistens vor dem Fall kommt. Dabei ist nur zu hoffen, dass die deutschen Behörden dem Rechtshilfebehehren der Schweiz Folge leisten und den Punk schlussendlich doch noch aus dem Verkehr ziehen.

Denn - So ein Verhalten geht gar nicht - Es geht nicht in der Schweiz - und auch nicht in Deutschland!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war bestimmt ein Vollpfosten. Punkt. Passiert ist nix und niemand ist im betreffenden Vorfall zu Schaden gekommen ... und wie machtlos scharfe Gesetze sind zeigt sich spätestens dann wenn Delikte im Strassenverkehr von im Ausland wohnhaften Personen begangen werden. Dieser Fall ist ein so schönes bsp dafür das die gesetze eben doch nicht greifen. Nochmal - ein Vollpfosten aber wollt ihr nun deswegen die Scharia im Strassenverkehr einführen und fünf mal pro tag die strasse fürs gebet sperren? Soll sich jeder selber an der nase nehmen wenn er das nächste mal aktiv am smartphone in voller fahrt herum manipuliert und sich überlegen wieviel wegstrecke dann so im blindflug zurückgelegt wird ... eine quasi tätlichkeit gegenüber gegenverkehr und allen anderen Verkehrsteilnehmern.
 
a)
Junge Männer mit migrantem Hintergrund (hauptsächlich aus dem Balkan) kauften sich schnelle Autos und bauten dann ... Unfälle mit Personenschäden und z.T. Auch mit Todesopfern...
... der Horrorunfall bei welchem 3 balkanstämmige jugendliche Fahrer bei einem illegalen Rennen .... ein junges schweizerisches Mädchen getötet wurde ...
Ein 23-jähriger Grieche, ein Türke und ein Kroate hatten sich ...
Die Stimmung witer Teile der Bevölkerung war damals: Wir Schweizer zeigen den „Balkan - Jungs“ jetzt mal so richtig wo der Hammer hängt!

b)
Denn - So ein Verhalten geht gar nicht - Es geht nicht in der Schweiz - und auch nicht in Deutschland!

Starbuck88,

Zuerst einmal : herrlich, dein Aufsatz ...ich liebe diese schweizerischen "Fachvokabeln" wie Vernehmlassung, Afiche usw ... immer schön zu lesen.

a) Gut, das du Schweizer bist, denn sowas pöses, pöses dürftest du als Deutscher nieeemals ungestraft schreiben ;).
b) dem ist selbstverständlich nichts hinzuzufügen

Gruß,
 
Mal die Sicht eines Schweizers. Der sog. „Raser - Tatbestand“ - welcher automatisch eine Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr fordert - wurde damals in 2012 - auf politischen Druck den die Vereinigung RoadCross - eine Stiftung für die Verkehrssicherheit - nach diversen Raser Unfällen - an welchen unschuldige Menschen sterben mussten - aufgebaut hat - im Gesetz verankert.

Dem damaligen Verkehrsminister (Bundesrat) Leuenberger - ein Mann mit sozialdemokratischem Parteibuch und bekennender spät 68sechziger - welcher ganz grundsätzlich sein Verkerssicherheitsprogramm Via Sicura - mit all seinen Vor- und Nachteilen durch die Vernehmlassung durchpeitschen wollte - kam die Initiative seitens RoadCross natürlich gerade wie geschliffen... Und so wurde dann halt der äusserst rigide „Raser - Tatbestand“ - welcher nicht nur den Geschwindigkeitsexzess als Straftatbestand zur Basis hat - geschaffen und danach in einer Volksabstimmung von der Bevölkerung akzeptiert.

Interessant dabei ist nur, dass solche Dinge - neben den objektiven Tatsachen - wie dem wirklichen und schlimmen Leid der bei diesen Unfällen direkt zu beklagenden Opfern bzw. der dabei tangierten Hinterbliebenen / Angehörigen - auch die Volksseele berühren - speziell wenn die Rahmenbedingungen immer etwa gleich ablaufen...

Denn - Bei vielen dieser Fälle war die Afiche dann immer in etwa wie folgt: Junge Männer mit migrantem Hintergrund (hauptsächlich aus dem Balkan) kauften sich schnelle Autos und bauten dann - bei illegalen Strassenrennen und auch im Rahmen des normalen Strassenverkehrs - Unfälle mit Personenschäden und z.T. Auch mit Todesopfern...

Kulminationspunkt und Trendwende in der öffentlichen Meinungsbildung, war dann damals der Horrorunfall bei welchem 3 balkanstämmige jugendliche Fahrer bei einem illegalen Rennen - bei Nebel und Sicht unter 50 Metern!!! - einen Horrorunfall - bei bei welchem ein junges schweizerisches Mädchen getötet wurde - bauten:

Ein 23-jähriger Grieche, ein Türke und ein Kroate hatten sich in den Nacht auf den 8. November 2008 mit ihren Autos zwischen Aarau und Schönenwerd ein Rennen geliefert. 130 Meter nach Beginn der Innerortszone kollidierte der Grieche - bei einer Geschwindigkeit von über 100 Stundenkilometern - mit einem entgegenkommenden Auto.

Dessen Lenker hatte nach links abbiegen wollen. Eine auf dem Rücksitz mitfahrende 21-jährige Schweizerin wurde getötet. Der Lenker und die Beifahrerin des Autos wurden verletzt.

Das Solothurner Obergericht verurteilte den Griechen im März 2012 als Haupttäter wegen (eventual-) vorsätzlicher Tötung, vorsätzlicher schwerer und einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung zu sechs Jahren Freiheitsstrafe.

Damit war damals das Mass in den Augen weiter Bevölkerungsteile voll. Und so wurde der Rasertatbestand im Zuge der Schaffung von „Via Sicura“ im Strassenverkehrsgesetz (SVG) verankert und dabei gleich noch die 2 neuen Tatbestände (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG) geschaffen.

Demnach liegt ein Verbrechen vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit massiv überschritten wird.

Raser werden seither in der Schweiz nicht (mehr) mit Samthandschuhen angefasst. Die Strafen sind drakonisch und die Bussgelder exorbitant hoch.

So wird bei Raserdelikten der Führerausweis für mindestens zwei Jahre entzogen. Wiederholungstäter müssen den Führerausweis sogar für immer abgeben.

Desweiteren muss bei Raserdelikten auch immer mit erheblichen Gefängnisstrafen von 1 bis 4 Jahren gerechnet werden.

Und dann haben die Behörden seit 2013 zudem die gesetzliche Grundlage und die Pflicht, das Fahrzeug des Täters bei groben Verkehrsregelverletzungen einzuziehen und zu verwerten.

Folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen fallen unter den sogenannten Rasertatbestand (Art. 16c Abs. 2 lit. abis in Verbindung mit Art. 90 Abs. 4 SVG):

- Überschreitung um mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt
- Überschreitung um mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt


Die Stimmung witer Teile der Bevölkerung war damals: Wir Schweizer zeigen den „Balkan - Jungs“ jetzt mal so richtig wo der Hammer hängt! Und so war es nicht verwunderlich, dass wir so ziemlich das schärfste Gesetz erhielten - was es denn überhaupt geben kann... Weil - Das Treiben des Balkan Gesindels muss doch endlich einmal gestoppt werden...

Seither wird „Speeding“ in der Schweiz härter bestraft als manch ein anderes und wirklich schlimmes Kapitalverbreechen!

Das Ganze hat nun aber wirklich auch Vorzeile gebracht! Seit der Einführung von „Via Sicura“ und dem Rasertatbestand - sind die Zahlen der Unfälle, der Verletzten und der Toten im Strassenverkehr in ganz signifikanter Weise zurück gegangen.

Was nun den deutschen Punk mit seiner Geschichte im Gotthard anbelangt - kann ich nur sagen, dass das was der Idiot da gemacht hat wirklich in drakonischer Weise bestraft gehört. Da gibt es keinen Zweifel und kein Pardon. So ein Typ ist schlicht gemeingefährlich und so ein Verhalten gehört ganz einfach bestraft.

Was aber noch weit stossender ist - ist die uneinsichtige Haltung welche der Punk - im Nachgang der Gerichtsverhandlung - an den Tag gelegt hat - bzw. die überhebliche Art und Weise mit welcher er seine Taten zu verherrlichen versucht, bzw. die Art in welcher er sich über das Urteil der Behörden lächerlich macht.

Das Ganze wird nur noch von der Tatsache übetstrahlt, dass Hochmut meistens vor dem Fall kommt. Dabei ist nur zu hoffen, dass die deutschen Behörden dem Rechtshilfebehehren der Schweiz Folge leisten und den Punk schlussendlich doch noch aus dem Verkehr ziehen.

Denn - So ein Verhalten geht gar nicht - Es geht nicht in der Schweiz - und auch nicht in Deutschland!

Grundsätzlich stimme ich Dir da zu - auch ist der Gotthard-Vollpfosten bislang in meinen Augen viel zu glimpflich davongekommen und da keinerlei Einsicht und Reue zu sehen war, hätte der Vollpfosten eine deutlich restriktivere Strafe mehr als verdient.

Was mir aber an Deinen interessanten Infos über die Schweizer Sichtweise "übel" aufstößt, ist diese Sichtweise Balkan-, Griechen, Türken-, Kroaten, sonstige nicht Schweizer versus Schweizer.
Das ist üble Polemik und grenzt aus meiner Sicht arg an unmittelbarem Rassismus. Exakt mit diesem gesellschaftsfähig machenden Rassismus kämpfen wir hier in Deutschland und in vielen anderen Ländern immer mehr und das empfinde ich als überzeugter Anhänger des europäischen Grundgedanken (nicht unbedingt der EU in ihrer jetzigen Form) als absolut inakzeptabel!

Wenn, dann darf nicht nach Nationalität, sondern ausschließlich nach den kriminellen Handlungen oder mutmaßlichen Verstößen dagegen gehandelt werden. Wer sich in Land X befindet, hat sich nach den Regeln dieses Landes aufzuführen - verstößt man dagegen, muss klar sein, die volle Härte des jeweiligen Gesetzes zu spüren. Das ist völlig in Ordnung. Aber dieses populistische Ausgrenzen von Nationalitäten & Abstammungen ist widerlich und wo fängt das an und wo hört das auf? Kommt dann die Religion, die Sexualität, die Hautfarbe, die Haarfarbe, die Augenfarbe, der vermeintliche Intelligenzquotient oder gar der Gesundheitszustand? Sorry, aber solch eine Grundhaltung in der Gesellschaft geht gar nicht...

Aber wieder zurück zum direkten Thema Auto & dem Verstoß am Gotthard-Tunnel. Das die extrem restriktive Gesetzgebung in der Schweiz gegenüber dem Autofahrer allgemein die Unfallzahlen und auch die Schwere der Unfallopfer deutlich gesenkt hat ist sicherlich sehr gut und zu begrüßen, aber was dabei leider schon etwas "überzogen" ist, ist die Tatsache, das man als Autofahrer in der Schweiz schon quasi ab dem Anlassen des Motors quasi unter Generalverdacht steht.
 
.... es sollte doch aber erlaubt sein, wenn eine bestimmte Gruppe Täter überproportional beteiligt ist, diese auch zu benennen. Darin sehe ich erst einmal keinen Rassismus, zumal das Ergebnis des Gesetzes auch alle Schweizer betrifft und somit niemanden bevorzugt oder benachteiligt
Wäre die Reaktion die Gleiche gewesen, wenn überwiegend Schweizer mit unterschiedlichen Mentalitäten aus verschiedensprachigen Kantonen in dem Beitrag genannt worden wären?
 
Was mir aber an Deinen interessanten Infos über die Schweizer Sichtweise "übel" aufstößt, ist diese Sichtweise Balkan-, Griechen, Türken-, Kroaten, sonstige nicht Schweizer versus Schweizer.
Das ist üble Polemik und grenzt aus meiner Sicht arg an unmittelbarem Rassismus.

q.e.d ;)
 
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Wer sich in Land X befindet, hat sich nach den Regeln dieses Landes aufzuführen ...

Rainer, wo wohnst du ?
Theoretisiere nicht rum, sondern komm doch mal bei uns im "Ruhrjebiet" vorbei und erkläre das div. "hab-isch-geile 3ern und amg"-Fahrern in Ihren (eigenen) Stadtteilen pisönlich.
Viel Spass :thumbsup: ... ach ja: und viel Glück
 
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Die Problemgruppe zu benennen ist schon richtig, Begriffe wie "Balkan-Gesindel" gehören aber gewiss nicht dazu - wobei zu hinterfragen wäre, ob hier eigene Meinung oder die zu der Zeit vorherrschende Stimmung bei den Eidgenossen wiedergegeben wurde.
 
Die Problemgruppe zu benennen ist schon richtig, Begriffe wie "Balkan-Gesindel" gehören aber gewiss nicht dazu - wobei zu hinterfragen wäre, ob hier eigene Meinung oder die zu der Zeit vorherrschende Stimmung bei den Eidgenossen wiedergegeben wurde.

Genau - darum geht es… Was ICH zittiert habe - ist die Stimmung in weiten Teilen der Bevölkerung so wie ICH sie wahrgenommen habe und welche - A) öffentlich NIEMALS kundgetan wird (Political Correctnes sei Dank)… welche aber B) bei einer Volksabstimmung welche ja bekanntlich annonym von Statten geht - dann halt eben 1.) mit einer rekordhohen Stimmbeteiligung und 2.) mit dem von mir zitzierten Resultat aufgewartet hat…

.... es sollte doch aber erlaubt sein, wenn eine bestimmte Gruppe Täter überproportional beteiligt ist, diese auch zu benennen. Darin sehe ich erst einmal keinen Rassismus, zumal das Ergebnis des Gesetzes auch alle Schweizer betrifft und somit niemanden bevorzugt oder benachteiligt
Wäre die Reaktion die Gleiche gewesen, wenn überwiegend Schweizer mit unterschiedlichen Mentalitäten aus verschiedensprachigen Kantonen in dem Beitrag genannt worden wären?

Achtung - im Moment diskutiert die Schweiz gerade landesweit über die Frage ob Behörden die Nationalität von Delinquenten jeglicher Couleur auch (noch) weiterhin in den einhelligen Polizei - Presse - Meldungen nennen dürfen... Auch hier greift wiederum die marode Denke der Political Correctnes voll zu...

Da haben es unsere Assekuranzfirmen wesentlich einfacher. Sie werten das bunte Treiben ihrer gesamten Klientel statistisch präzise aus und erstellen dann - basiernd auf rein mathematisch - statistischen Auswertungen - die jeweiligen Versicherungsprämien. Und die sind dann - Political Correctnes hin - absurde Rassismusvorwürfe her - ganz einfach so, dass - sagen wir es einmal politically correct - die Bevölkerungsgruppen mit problematischem und verhaltensauffälligem Motorfahrzeuggebrauch - ein Verhalten welches dann unwillkürlich und direkt zu erhöhtem Schadenaufkommen bei den Versicherern führt - schlicht und einfach mit signifikant höheren Versicherungsgrundprämien leben müssen. Dabei kommen - ein Schelm wer Böses dabei denkt - justament die „üblichen Verdächtigen“ - die mit den hohen Testosteronspiegeln - gaaanz zu oberst bei den Prämienkosten heraus... It’s so simple as that…

Und - das ist KEIN Rassismus... es ist KEINE Diskriminierung... und es ist ÖFFENTLICH PUBLIZIERT UND HÖCHSTRICHTERLICH VOM HELVETISCHEN VERSICHERUNGSGERICHT ABGESEGNET! Somit braucht sich hier NIEMAND für mich fremdzuschämen…
 
Da haben es unsere Assekuranzfirmen wesentlich einfacher. .... justament die „üblichen Verdächtigen“ ... ... It’s so simple as that…
Und - das ist KEIN Rassismus... es ist KEINE Diskriminierung...

Tja, it's as simple as this ...

Ihr Schweizer dürft wenigstens noch aussprechen, was hier bei uns in D keiner mehr darf.
Die "political correctness" hat bei uns leider schon reiche Ernte eingefahren.

Gruß
 
Tja, it's as simple as this ...

Ihr Schweizer dürft wenigstens noch aussprechen, was hier bei uns in D keiner mehr darf.
Die "political correctness" hat bei uns leider schon reiche Ernte eingefahren.

Gruß

wieso??? Mach es doch einfach, oder hast Du Angst? Man man man .... Es wird schon kein Verfassungsschutzmensch vor Deiner Tür stehen, um Dich in Gewahrsam zu nehmen :rolleyes: Man(n) kann sich aber auch ins Hemd machen :rolleyes:

(ich hole schon mal Windeln .... :s)

Hallo??? Wir sind in Deutschland, da kann jeder seine Meinung - wenn sie denn sachlich vorgetragen wird/ohne Fäkalsprache - sogar vor dem Reichstag in den Rasen pupsen kann ;)

Ich kann nur für die A81 sagen, dass sich hier die Schweizer leider sehr oft zu irgendwelchen Rennveranstaltungen "treffen" .... Geschwindigkeiten ab 250kmh sind keine Seltenheit (so die hiesige Presse), Unfälle, Bedrängen und Behindern andere Verkehrsteilnehmer inbegriffen. Der eine oder andere Unfall passiert auch schon mal.

Das sind die "genetischen" Schweizer sowie die Passschweizer oder die, die eben unter eidgenössischer Flagge fahren (KFZ) ... hält sich so die Waage.

Altersklasse meist 20-35 Jahre, männlich, die durchaus die Kohle hätten ihre Karren auf einer Rennstrecke zu bewegen, da aber wahrscheinlich abk.... würden;)
 
... und nicht zu vergessen so einige Golf GTI-Fahrer, die mancherorts der „werten“ 3er- und AMG-Klientel in nichts nachstehen. So politisch korrekt wollen wir in aller Vollständigkeit dann ruhig auch sein. :whistle:
 
.... jetzt hier aber die Schweizer, Golf GTI-Fahrer, werten 3'er und AMG-Klientel so anzuprangern ist ja wirklich schon mal ein rassistischer Ansatz bzw Verunglimpfung einer Minderheit. Frauenfeindlich auch noch, da keine Quote genannt wurde :d
 
.... jetzt hier aber die Schweizer, Golf GTI-Fahrer, werten 3'er und AMG-Klientel so anzuprangern ist ja wirklich schon mal ein rassistischer Ansatz bzw Verunglimpfung einer Minderheit. Frauenfeindlich auch noch, da keine Quote genannt wurde :d

:d:t

da ich aber als "Täter" nur männliche Schweizer benannt habe, zudem noch die Golf GTI Fahrer verhohnepiepelt habe (unter Einbeziehung aller deutschen Bundesgebiet inkl. NRW-Ruhrgebiet und Bayern :b) und das als Frau .... biodeutsch aus Bodenhaltung mit Offenstall &: was bin ich dann jetzt?&:&:&:

Wahrscheinlich für die andere Seite nicht politisch korrekt :confused::D
 
Über die A81 kann ich als Basler (leider) nicht viel berichten... Über die A5 zwischen Basel und Freiburg - welche ab Fischingen bis Freiburg auf 120 km/h reglementiert ist - um so mehr...

Auch hier finden sich jugendliche Delinquenten zu bisweilen haarsträubenden Autorennen zusammen... Das geht genau so nicht in Ordnung - wie der Stunt des Gotthard Punks.

Und die Deutsche Polizei macht mittlerweile - gemeinsammit ihren Schweizer Kollegen - Jagd auf die Jungs auf der A5 - und das zu Recht. Fehlbare Lenker werden dann gleichzeitig in DE und bei den helvetischen Behörden angezeigt. Dabei ist DE für die eigentliche Straffestlegung bzw. für das Ausstellen der Bussen zuständig und die Schweizer Behörden setzen dann - sofort und ohne Verzug - den Entzug der Fahrerlaubnis und alle weiteren administrativen Massnahmen um.

Und wisst ihr was dabei interessant ist… Es ist die Nationalität der Fahrer dieser Autos! Natürlich sprechen wir hier konkret über in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge - Fahrzeuge welche von in der Schweiz wohnhaften und dort niedergelassenen Personen gelenkt werden... Nur hat ein grosser Teil der dort festgehaltenen Fahrer mitnichten einen Schweizer Pass...

Aber - das soll gar nicht der Hauptdiskusionspunkt hier sein. Es geht doch darum, dass wir alle auch Mal jung und wild waren... Auch wir haben mal Mist gebaut und über die Stränge geschlagen... Aber - was hier „hüben wie drüben“ teilweise feilgeboten wird - ist - auf Grund der erhöhten Fremdgefährdung Dritter - schlicht nicht zu akzeptieren.

Und hier geht die Schweiz bei der Bestrafung der Delinquenten halt unheimlich streng voran… Von einer kausalen Vorverurteilung der Verkehrsteilnehmer kann hier aber trotzdem keines Falls gesprochen werden - denn: wer mit dem Rasertatbestand in Konflikt kommt hat sich IMHO (Autobahn einmal Aussen vor gelassen) einen Geschwindigkeitsexzess zu Schulde kommen lassen - welcher den normalen menschlichen Anstand und die ebensolche Vernunft - bereits schon sehr weit hinter sich gelassen hat...

So gesehen gilt - Es gibt hier Gesetze welche von der Legislative ausgearbeitet und publiziert - vom Bürger an der Urne abgesegnet und dann - von der Exekutive - in entsprechender Weise umgesetzt werden...

Das Einfachste und Wirkungsvollste ist dabei ganz einfach - die herrschenden Gesetze einzuhalten... Kostet nichts... spart Sprit… schont die Unwelt... und reduziert das Risiko für kollaterale- und finanzielle Schäden…
 
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.... was für ein Glück, dass unter FL100 bis 2000 feet GND über der A5 ein Speedlimit von 250 Knots (463 km/h) gilt und ich diese Geschwindigkeit in der Höhe nicht erreiche :b :s :X

Zu Deutsch, alles über 610 Meter über Grund darf sich bis zu 463 km/h bewegen ohne ein Bußgeld zu riskieren :D

corn
 
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Über die A81 kann ich als Basler leider nicht viel berichten... Über die A5 zwischen Basel und Freiburg - welche ab Fischingen bis Freiburg auf 120 km/h reglementiert ist - um so mehr... Auch hier finden sich jugendliche Delinquenten zu bisweilen haarsträubenden Autorennen zusammen... Das geht genau so nicht in Ordnung - wie der Stunt des Gotthard Punks.

Und die Deutsche Polizei macht mittlerweile - gemeinsammit ihren Schweizer Kollegen - Jagd auf die Jungs auf der A5 - und das zu Recht. Fehlbare !enker werden dann gleichzeitig in DE u d bei den helvetischen Behörden angezeigt. Dabei ist DE fürdie eigentliche Strafe bzw. Für das Ausstellen der Bussen zuständig und die Schweizer Behörden setzendann sofort und ohne Verzug den Entzug der Fahrerlaubnis und alle weiteren administrativen Massnahmen um.

Und wisst ihr was dabei interessant ist… Es ist die Nationalität der Fahrwr dieser Autos! Natürlich sprechen wir hier über in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge - Fahrzeuge welche von in der Schweiz wohnhaften und dort niedergelassenen Personen gelenkt werden... Nur hat ein grosser Teil der dort festgehaltenen Fahrer mitnichten einen Schweizer Pass.

Aber - das soll gar nich der Hauptdiskusionspunkt hier sein. Es g3h5 darum, dass wir alle auch Mal jung und wild waren... Auch wir haben mal Mist gebaut und überdie Stränge geschlagen... Aber - was hier „hüben wie drüben“ teilweise feilgeboten wird - ist - auf Grund der erhöhten Fremdgefährdung Dritter - schlicht nicht zu akzeptieren.


Mir ist die biologische Herkunft richtig "latte" ;) Ob da nun ein Bio-Deutscher, gebürtiger Balkanist oder Wilhelm Tell persönlich gegen irgendwas irgendwo verstößt:

Er/Sie ist über 18 und geimpft, ganz einfach! Er wird, wenn erwischt dafür belangt!

Wer sich über biologische Herkunft erhebt a la "die sind besonders bescheuert oder besonders" brandmarkt damit eine ganze Ethnie, Staatenzugehörigkeit (bei denen wahrscheinlich die meisten nicht einmal ein Auto haben, weil es gerade mal zum täglichen Brot langt!)

Und das finde ich gelinde gesagt zum kotzen!

und ganz ehrlich? Eine Volksabstimmung, die von einer Haltung getragen wird, die aufgrund der Honsels aus dem Süd- und Osteuropäischen Raum Stimmung macht und zu einer derart harten Bestrafung führt, ist in meinen Augen richtig beknackt :j

Auf der einen Seite nimmt doch die Schweiz sehr gerne GELD von anderen, oder? Da scheint die Herkunft wohl egal, vor wem man die Beine breit macht ;)

Strafen ok, aber nicht, weil jemand einen anderen Teint hat.
 
.... was für ein Glück, dass unter FL100 bis 2000 feet GND über der A5 ein Speedlimit von 250 Knots (463 km/h) gilt und ich diese Geschwindigkeit in der Höhe nicht erreiche :b :s :X

corn

ist das wieder Fliegersprech &::eek: :o:d

Alsoooo, wenn Du mit Deinem Flugzeug zu uns kommst, isses Donaueschingen :D .... ich hole Dich auch mit meinem Stoppelhopser ab :X:D
 
Wer sich über biologische Herkunft erhebt a la "die sind besonders bescheuert oder besonders" brandmarkt damit eine ganze Ethnie, Staatenzugehörigkeit (bei denen wahrscheinlich die meisten nicht einmal ein Auto haben, weil es gerade mal zum täglichen Brot langt!)

Irgendwie scheinst Du hier Ursache und Wirkung zu verwechseln. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat und keine Bananenrepublik. Verurteilt wird hier NIEMAND - weder wegen seiner Staatszugehörigkeit oder wegen seiner Ethnie oder wegen seiner Hautfarbe... Verurteilt wird - Wer zu schnell fährt... Punkt - Schluss... Das sich dabei bei den Verurteilungszahlen gewisse Staatsangehörige stärker hervortun hat NICHTS aber auch gar NICHTS mit dem brandmarken von irgend Jemandem zu tun! Es fusst ausschliesslich auf dem individuellen Verhalten der jeweils verurteilten Einzelpersonen!

@AirKlaus... Müsstest dir halt ´ne Mooney zulegen... dann passt das…
 
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