Nachbar Beule Verarsche- Versicherung ja/nein? Oder wie sonst verfahren?

sibbez43.0

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1 Februar 2010
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Sehr geehrte Foren-Mitglieder,

gestern ist es passiert. Ich bin aus dem Urlaub zurückgekehrt, bin wie gewohnt auf meinen Parkplatz gefahren (rückwärts) und habe wie immer nur in den linken Außenspiegel geschaut, um gerade an der Linie neben der Fahrertür zu parken. Leider hat mein Nachbar nicht komplett auf seinem Parkplatz geparkt, sondern halb auf meinem, also habe ich ihn leicht angerempelt.

Folgen: Bei mir leichte Kratzer an seitlicher Schürze/Schweller und leichte Delle...müsste locker mit Spotrepair gehen, VK scheidet also aus da 500 Euro SB.

Jetzt das Brisante zu ihm: Er hatte vorher eine beträchtliche Beule in seinem vorderen Kotflügel seines Ford Fiestas (BJ 09), aber anscheinend keine Kohle sie zu beseitigen. Jetzt bin ich GENAU in diese Beule gefahren, sodass die Beule jetzt lediglich "etwas" stärker eingedrückt ist plus Kratzer in der Beule und einen kleinen Kratzer kurz vor der Beule. Fazit: Es sieht genauso beschissen aus wie vorher und der Schaden hat sich durch meinen Rempler zwar verschlimmert, der Aufwand, den Schaden zu beseitigen, aber nicht vergrößert.

JETZT fragte er mich, ob ich den Schaden denn schon meiner Versicherung gemeldet habe. Er denkt anscheinend tatsächlich, dass ich bzw. meine Versicherung ihm die komplette Beule beseitige. Miese Abzocke mMn. Er freut sich wahrscheinlich eins ins Fäustchen. Kostenlose Reparatur.

Ich habe keinen Rabattschutz, würde also wohl zurückgestuft werden. Werde mir das aber erst mal durchrechnen lassen von dem Versicherungsvertreter. Ich würde ihm den kleinen Kratzer bezahlen, der quasi außerhalb des bisherigen Schadenareals liegt, aber doch nicht die komplette Beule. Ist doch im Grunde genommen vollkommen egal, ob ich in ein brennendes Feuer ein Streichholz werfe, wenn ihr wisst, was ich meine. Der Kratzer davor ist neu und würde ich reparieren lassen, das verstehe ich ja.

Ich fragte ihn, ob er denn Bilder von der bisherigen Beule habe, was er natürlich verneinte (obwohl schon knapp ein Jahr alt). Zu meinem Glück fotografiere ich meinen Wagen sehr häufig und habe ihn und die alte Beule perfekt im Hintergrund auf mehreren Bildern. Soviel zum Beweismaterial.:t

Ihr ahnt die Frage wahrscheinlich schon, aber was soll ich jetzt tun? Hier sind doch sicher einige, die so etwas selbst oder im Bekanntenkreis mal erlebt haben und eine gute Strategie parat?

Ich wäre euch sehr dankbar, ihr seid wie immer die erste Anlaufstelle.

Beste Grüße und Frohe Ostern

Sebastian A.
 
... mit Menschenverstand kommt man bei Versicherungsfällen oft nicht weit,
solange sich hier keiner vom Fach meldet bleibt dir nur der Gang zu deinem Vertreter.

Nur blöd, wenn du dir dadurch den Zorn deines Nachbarn zuziehst!

Harryz
 
Du hast dessen alte Beule auf Bildern?


Der nächste Schritt ist doch logisch!

Versicherung anrufen und den Schaden melden. Dabei logischerweise von dem Vorschaden berichten! ... Bilder zur Verfügung stellen und den Rest macht dann schon die Versicherung.

Deinem Nachbarn beantwortrst Du nur seine Frage ob Du das Deiner Versicherung gemeldet hast... mehr nicht.
 
Du hast dessen alte Beule auf Bildern?


Der nächste Schritt ist doch logisch!

und den Rest macht dann schon die Versicherung.

Ähhhhh...... Da wäre ich an deiner Stelle nicht ganz so zuversichtlich. Dafür habe ich schon zu oft erlebt, dass sich eben nicht gekümmert wird.

Aber im Grunde ist das Vorgehen, wie Du es beschreibst, schon richtig.

Ich würde es so machen:

An einem Werktag (kein Wochenende oder Feiertag) bei Deiner Versicherung anrufen und den Schaden melden. Werktags sind auch die Schadensachbearbeiter greifbar und nicht nur die Schaden Hotline.

Nachdem Du den Schaden der Hotline gemeldet hast, lass Dich sofort mit dem Sachbearbeiter verbinden und sprich mit ihm ausführlichst darüber. Nur bei der Hotline das Problem angeben und Bilder nachsenden wäre mir zu unsicher.

Lass Dir vom Sachbearbeiter die E-Mail Adresse geben, und vereinbare mit ihm, dass Du ihm diese direkt schickst und frage ihn gleich, wie denn jetzt das Verfahren bei so einem Fall ist. Wenn das ein vernünftiger ist, dann kümmert er sich darum, dass das geprüft ist und reguliert nicht einfach nur. Und das ist das Wichtige. Bleib mit ihm in Kontakt und frag hin und wieder mal nach, wie der Stand der Dinge ist.

Ich bin selber Mitarbeiterin bei einer Versicherung und ich verlasse mich nicht mehr darauf, dass ich nen Sachbearbeiter bekomme, der sich vernünftig um die Sache kümmert.
 
... sehr pauschal bei der Vielfalt der Charaktere,
aber dem Fred Starter sicher zu wünschen :) :-)

Grüsse
Harryz

Bei Sachlichkeit ist die Ursache für nachbars Zorn nicht mein eigenes Verhalten, sondern die Sache an sich oder sein eigenes Verhalten.... daher hab ich damit nix zu tun und kann umso gelassener bleiben.

Jedoch so oder so muss an dem Nachbarsauto was repariert werden und der Schaden ersetzt werden, der auch ohne Vorschaden durch diese grobe Unaufmerksamkeit entstanden wäre.
Daher Strategie 2: Mal mit dem Nachbarn reden, erstmal selbst eine vorwurfsfreie Entschuldigung aussprechen. Danach gemeinsam überlegen wie hoch der Schaden ohne Vorschaden wäre und ein entsprechendes Angebot unterbreiten... ohne eigenen Vorteil!

... vielleicht klappt das ja :t
 
Frohe Ostern @ alle :-)

...ich bin vom Fach(Versicherungskaufmann) , seit über 25 Jahren selbständiger Inhaber einer Agentur und reguliere auch Schäden selber. Deshalb ist der Vorschlag von Jokin, sich ohne die Versicherung zu einigen (so denn möglich) der bisher beste. Selbstverständlich kann man darauf hoffen, dass der Geschädigte seinen Vorschaden verschweigt. Das würde ihn vor Gericht bringen (Versicherungsbetrug!) und sicherlich nicht ohne Folgen für ihn bleiben. Doch.....sobald der Versicherer Kosten hat (z.b. Sachverständigenkosten, um die Schadenhöhe zu bestimmen), belastet das das Versichertenkonto(ergo: Rückstufung , allein schon wegen der Pflicht des Versicherers, eine Reserve zu bilden) und eine Haftung seitens Sebastian A. ist ja defintiv vorliegend, also entstehen auch dort Kosten. Ich kann von dieser Stelle aus natürlich nicht den Schadenumfang bewerten, doch aus der Beschreibung sollte doch das Geschehen mit gefühlten 200-300 Euronen aus der Welt zu schaffen sein. Dies würde ich so zumindest meinen Kunden begleitend empfehlen. Bei einer größeren Schadenhöhe sollte man den Versicherungsvertreter die Kosten einer Rückstufung ermitteln lassen, um dann selber zu entscheiden, was sich mehr lohnt - selber zahlen oder Versicherung in Anspruch nehmen. Man hat auch die Möglichkeit, einen Schaden "zurückzukaufen", d.h. man kann so auch nachträglich der Rückstufung entgegenwirken.
 
Wenn voher nur eine Delle im Kotflügel war, mag das zwar nicht jedermanns ästhetischem Ansprüchen genügen, aber technisch ist das ohne Belang. Jetzt kommt durch deine Unachtsamkeit ein Lackschaden dazu, der repariert werden muss, weil das Blech sonst rostet. Das wird die Versicherung schon in angemessener Weise und auch unter der Berücksichtung des Vorschadens regulieren. Z.B. duch die Verwendung von gebrauchten Teilen.
Aber was bitte ist eine "vorwurfsfreie Entschuldigung"? Den Unfall hast du ganz alleine verursacht. Selbst wenn jemand auf deinem Parkplatz steht, berechtigt das nicht zum Anrempeln. Es kann ja während des Einparkmanövers auch mal ein Fußgänger in die Quere kommen. Da schimmert eine bedenkliche Einstellung zu persönlicher Verantwortung zwischen deinen Zeilen durch.
 
Ich glaube, da hast du Frank nicht richtig verstanden.
Er meint eine Entschuldigung ohne Wenn und Aber, insbesondere ohne einen Vorwurf. Und danach kann man immer noch über die Schadensregulierung reden, muss man ja auch. Und das eben möglichst sachlich, nachdem die emotionale Ebene (mit der Entschuldigung) bearbeitet ist.

Ob es klappt, also ob man (hier der Nachbar) so schnell von der emotionalen Ebene auf die sachliche kommt, das ist offen.
MfG Gerhard
 
Bereits der leichte rempler kann zusammen mit dem Ausfall des Fahrzeuges (je nach Sachverständigem mal eben 5 Tage) locker über 1500 Euro gehen. Melde den Schaden, schluck die Pille und leg dir für die Zukunft einen Rabattretter zu, das macht bei mir 80 Euro im Jahr. Den Vorschaden solltest du natürlich dennoch melden wobei die Schadenshöhe für deine rückstufung keine rolle spielt aber natürlich ist es nicht einzusehen dass solche Dinge über die Versicherung falsch abgerechnet werden.
 
Bereits der leichte rempler kann zusammen mit dem Ausfall des Fahrzeuges (je nach Sachverständigem mal eben 5 Tage) locker über 1500 Euro gehen. Melde den Schaden, schluck die Pille und leg dir für die Zukunft einen Rabattretter zu, das macht bei mir 80 Euro im Jahr. Den Vorschaden solltest du natürlich dennoch melden wobei die Schadenshöhe für deine rückstufung keine rolle spielt aber natürlich ist es nicht einzusehen dass solche Dinge über die Versicherung falsch abgerechnet werden.
Da hat Du Recht. Allerdings spricht nichts dagegen, sich mit dem Nachbarn kurz freundlich auseinander zu setzen. Wenn man vorher den Schaden schonmal meldet und mit dem entsprechenden Sachbearbeiter bespricht, wie die Vorgehensweise bei sowas ist, ist man dem Unfallgegner schonmal ein Stück voraus und kann dementsprechend sachlich argumentieren.

Er hat auf jedenfalls keinen Anspruch auf die volle Regulierung, sondern nur auf den mehr entstandenen Schaden. Die Versicherung fragt ja nicht ohne Grund, ob der Wagen unreparierte Vorschäden hat.

Wenn sich bei Prüfung der Versicherung dann rausstellt, dass sein Anteil am Schaden nur ein paar hundert Euro sind, kann er das Geld schön selber auf den Tisch legen und fertig.

Und der Rabattschutz ist ja gut und schön. Den für so ne Kleinigkeit in Anspruch zu nehmen, halte ich für bedenklich. Dann kannst Du nämlich nicht mehr die Versicherung wechseln. Bei Wechsel wird der Rabattschutz nämlich nicht angerechnet, sondern der SFR übertragen, den man ohne Rabattschutz gehabt hätte.
 
Und der Rabattschutz ist ja gut und schön. Den für so ne Kleinigkeit in Anspruch zu nehmen, halte ich für bedenklich. Dann kannst Du nämlich nicht mehr die Versicherung wechseln. Bei Wechsel wird der Rabattschutz nämlich nicht angerechnet, sondern der SFR übertragen, den man ohne Rabattschutz gehabt hätte.

Das ist von versicherung zu Versicherung verschieden, Zitat DirectLine:

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967.jpg

Rabattschutz rettet Schadenfreiheitsklasse
Geschrieben am 16.04.2012 - 11:41 Uhr von Nick Sommerfeld
Einer der Meilensteine unserer 10-jährigen Historie ist unser 2003 eingeführter „Nix-Passiert-Tarif“, unser Schadenfreiheitsklassen-Rabattschutz. Damit haben Sie einen Unfall „frei“ pro Jahr. Das bedeutet: Hat man einen Verkehrsunfall, ändert das nichts am bereits erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflicht oder Vollkaskoversicherung. Ehrenwort! Plus: Der unter dem Nix-Pasiert Tarif geschützte Schadenfall wirkt sich auch im Falle eines Versicherungswechsels nicht bei der Nachversicherung aus.

Diesen Rabattschutz können Versicherungsnehmer, die u. a. mindestens 24 Jahre alt und 6 Jahre unfallfrei gefahren sind (mindestens Schadenfreiheitsklasse 6 gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen {AKB}) als zusätzlichen Tarif abschließen. Und übrigens: So ein Rabattschutz gibt einem ein ziemlich gutes Gefühl, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Denn Fehler sind menschlich und ein Verkehrsunfall schnell passiert.


Gruß
Sven
 
Ich würde zudem lieber 200 Euro "zu viel" bezahlen als dass ein Gutachter oder Anwalt eingeschaltet wird, denn das wird schnell noch teurer und übersteigt womöglich die Schadenssumme schnell mehrfach.
... ich persönlich hatte das auch schon so gehandhabt.

Die Feststellung der Schadenshöhe erfolgt bei Auftragserstellung des Reparierenden kostenlos.
 
Frohe Ostern @ alle :-)

...ich bin vom Fach(Versicherungskaufmann) , seit über 25 Jahren selbständiger Inhaber einer Agentur und reguliere auch Schäden selber. Deshalb ist der Vorschlag von Jokin, sich ohne die Versicherung zu einigen (so denn möglich) der bisher beste. Selbstverständlich kann man darauf hoffen, dass der Geschädigte seinen Vorschaden verschweigt. Das würde ihn vor Gericht bringen (Versicherungsbetrug!) und sicherlich nicht ohne Folgen für ihn bleiben. Doch.....sobald der Versicherer Kosten hat (z.b. Sachverständigenkosten, um die Schadenhöhe zu bestimmen), belastet das das Versichertenkonto(ergo: Rückstufung , allein schon wegen der Pflicht des Versicherers, eine Reserve zu bilden) und eine Haftung seitens Sebastian A. ist ja defintiv vorliegend, also entstehen auch dort Kosten. Ich kann von dieser Stelle aus natürlich nicht den Schadenumfang bewerten, doch aus der Beschreibung sollte doch das Geschehen mit gefühlten 200-300 Euronen aus der Welt zu schaffen sein. Dies würde ich so zumindest meinen Kunden begleitend empfehlen. Bei einer größeren Schadenhöhe sollte man den Versicherungsvertreter die Kosten einer Rückstufung ermitteln lassen, um dann selber zu entscheiden, was sich mehr lohnt - selber zahlen oder Versicherung in Anspruch nehmen. Man hat auch die Möglichkeit, einen Schaden "zurückzukaufen", d.h. man kann so auch nachträglich der Rückstufung entgegenwirken.

Ich darf mich mit 30 Jahren Berufserfahrung und Erfahrung als unabhängiger Versicherungskaufmann mit nahezu allen Kfz Versicherern der grundsätzlichen Aussage meines o.g. Kollegen anschließen und erweitern !

Bevor sich hier totdiskutiert wird würde ich der Reihe nach vorgehen:

1. Als erstes mal den Schaden konkret genau vom geschädigten durch Kostenvoranschlag mit Hinweis auf den Vorschaden
definieren lassen und mich mit dem Geschädigten sachlich unterhalten über die Bewertung des Vorschadens hinsichtlich verständlicher Berücksichtigung , da Du den Schaden vermutlich selbst zahlen willst.
Steht der Vorschaden in nicht kausalem Zusammenhang mit dem Neuschaden sollte dieser natürlich durch Abzug mit berücksichtigt werden,
was aber letztendlich nur ein neutraler Gutachter mit entsprechenden Kosten definieren kann.

Es ist verständlich, dass man sich als zahlender Schädiger schnell über den Tisch gezogen fühlt, würde mich aber auch immer versuchen in die Situation des Geschädigten zu versetzen. Will der Geschädigte die Reperatur überhaupt oder Abrechnung auf netto Kostenvoranschlag?
Was ist mit Leihwagen oder ggfs. Nutzungsausfall will der Nachbar das in Anbetracht des Vorschadens, wenn man sich privat einigt?

2. Da Du leider keinen Rabattschutz/ Rabattretter besitzt, (was ich für einen grundsätzlich großen Fehler heutzutage bei den neuen Tarifen halte, auch wenn man sich dadurch bindet!),
würde ich mir von meinem Vertreter den mathemat. Eigenregulierungsgrenzwert und Anzahl der SF Rückstufungsjahre errechnen lassen , damit Du entscheiden kannst, ob Du, bis zu welchem Betrag selbst regulierst.

Ich kenne den Nachbarn nicht aber ich rate hier immer zu einer Einigung als zu einem schlechten Nachbarschaftsverhältnis.

Bitte vergesse nie, Du bist der Schadenverursacher und selbst wenn der Geschädigte alles perfekt repariert bekommt hat er meist wertmindernde Nachteile.

3. Natürlich kannst Du auch die finale Perfektvariante wählen, nimmst Dir einen Anwalt und Gutachter um den Vorschaden perfekt zu bewerten,
was bei einer hoffentlich vorhandenen Rechtschutzversicherung, bis auf einen evtl. Selbstbehalt, kein Kostenrisiko haben dürfte, auch wenn es wohl kostentechnisch sprichwörtlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Ich würde erstmal Punkt 1 u. 2 klären und dann entscheiden wie es weiter geht.

PS.:
Bei den meisten Kfz Versicherern verliert man in den neuen Tarifen bei nur einem Bums bis zu 16 Jahre SF Rabatt !!!
- das dauert das wieder aufzuholen und wehe es kommt ein 2.er dazu !!
Der Rabattschutz kostet je Versicherer 5-15% Aufpreis - ich finde das lohnt sich und oft muß man nur gut Vergleichen und der Rabattschutz ist dann inklusive.
Nur noch wenige Versicherer bieten zudem den echten Rabattretter, oft erst ab SF 25 kostenlos an, mit dem man trotzdem auch die Vers. später noch wechseln könnte.

Mir ist klar, das ist für den Laien unüberschaubar und zudem ständiger Veränderung unterworfen aber trotzdem bleibe ich bei meiner unbedingten Empfehlung wenn man teure autos fährt : Ohne Rabattschutz nie !!!
 
Vielleicht mal was Grundsätzliches ohne jetzt den Schaden in den Vordergrund zu stellen.
Du hast Deinem Nachbarn ne Macke in den Wagen gefahren. Ist es lediglich ein Nachbar und nicht mehr (also ein Fremder), dann gibt es keinen Grund irgendwie "rumzuhampeln". Ist es eher eine nachbarschaftliche "Freundschaft", dann wird es dich nicht über den Tisch ziehen wollen.
Frag ihn doch einfach wie er sich die Sache jetzt vorstellt. Dann siehst Du doch wohin der Hase läuft (Wie passend zu Ostern :-)).
Vermutlich wird er eh versuchen über ein Gutachten abzurechnen, sich die Kohle in die Tasche zu stecken und die Beule so lassen wie sie ist.
Hatte selbst schon diesen Fall mit einem Fremden auf dem Parkplatz. Parkrempler/Kratzer in meine bereits beschädigte Stoßstangenecke. Ich hab es damals gut sein lassen und dem Unfallgegner gesagt, dass es ja vorher schon kaputt war und ich mich über seine Ehrlichkeit freue.
Als ich vom Einkaufen zurück kam, stand er immer noch an seinem Fahrzeug und schenkte mir 3 Kisten Warsteiner. Sache damit erledigt.

Gruß Micha
 
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben, da wundert man sich doch nach einem familiären Ostersonntag, dass doch so viele Zeit und Lust haben, im Forum zu helfen:t nebenbei noch einmal Frohe Ostern an alle! ich hoffe, ihr hattet genauso tolles Roadster-Wetter wie hier im Münsterland!

Also noch einmal zur Info vorweg: Ja, ich habe Bilder von der Beule, die vorher im Auto war. Zwischenfrage: Wäre es legitim, die Bilder zum Vorher-Nachher-Vergleich hier im Forum zu posten, damit ihr wisst, worum es sich genau handelt? Er weiß nicht, dass ich Bilder habe, wollte ihn aber eig. darauf hinweisen, dass ich die Bilder bei der Versicherung einreichen werde. Und etwas zum Verhältnis: Er ist eig. eine Art Kumpeltyp zum Bierchen am Abend im Garten, ebenfalls in den jungen 20igern und mMn nicht darauf bedacht, mir mehr abzuknöpfen als nötig. Das ist auch der Grund, auf euren Rat zu hören und mit ihm erst noch einmal persönlich zu sprechen.

Entschuldigt habe ich mich schon mehrfach, er auch wg. seinem merkwürdigen Parken. Jedenfalls werde ich ihm verdeutlichen und ihm auch die 2 Vergleichsfotos zeigen, dass sich am Aufwand nichts geändert hat bis auf den Kratzer vor der Beule und biete ihm dann 150-200 Euro zur Unterstützung an, den Kratzer zu beseitigen. Er wird's dann wahrscheinlich einsacken und einen Lackstift nehmen aber sei's drum. Wenn ihm das nicht passt, werde ich ihm sagen, dass ich es der Versicherung melde MIT den Bildern, wo er mMn wahr. schon merken wird, wo der Hase hinlaufen wird. Ich hoffe, dass passt so. Soll ich ihm sagen, dass ich zurückgestuft werde mit sehr hohen Zusatzkosten wenn es über die V. geht und er Nachteile dadurch hat, wenn die Versicherung vom Altschaden was mitbekommt?

Besten Gruß an alle und nochmals Danke!
 
Also noch einmal zur Info vorweg: Ja, ich habe Bilder von der Beule, die vorher im Auto war. Zwischenfrage: Wäre es legitim, die Bilder zum Vorher-Nachher-Vergleich hier im Forum zu posten, damit ihr wisst, worum es sich genau handelt?

Wozu soll das gut sein? Du musst uns nix beweisen :undecided
Natürlich kannst du hier nur Reaktionen erwarten auf die Info, die du gibst. Aber beweisen musst du hier nix.
Auf der anderen Seite weiß ich nicht,was du von uns erwartest. &: Du schreibst selbst, wie du weiter machen willst. Also gut :whistle:

MfG Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Nachteile hat er sowieso, da er in jedem Fall den Schaden nicht voll ersetzt bekommt, ob nun Du ihm was dazu legst oder die Versicherung nur anteilig bezahlt.

Wozu solltest Du ihm sagen, dass Du hochgestuft werden würdest? Das ist nun wirklich nicht sein Problem. Vorrangig bist Du ihm in sein Auto gefahren, was Deine Schuld ist und für die auch Du gerade stehen musst. Du darfst Dich jetzt lediglich Glückspilz nennen, dass der Wagen schon einen Vorschaden hatte und Du deshalb nicht voll in die Bresche springen musst.

Bilder brauchen wir nicht unbedingt. Das ändern an dem Sachverhalt nichts. ;)
 
Bilder besser nicht posten, da doch nun die nächsten Schritte klar sind.

Ich empfehle die Entschädigung in einer Höhe zu wählen, die es ohne Vorschaden gekostet hätte und davon ausgehend zu verhandeln.
 
Er ist eig. eine Art Kumpeltyp zum Bierchen am Abend im Garten, ebenfalls in den jungen 20igern und mMn nicht darauf bedacht, mir mehr abzuknöpfen als nötig. Das ist auch der Grund, auf euren Rat zu hören und mit ihm erst noch einmal persönlich zu sprechen.
!
hmm, wenn der Schaden tatsächlich wie von dir geschildert ist, wäre meine Beziehung zu diesem "Kumpeltyp", ob seiner Forderung, nachhaltig gestört und ich würde um weiteren seelischen Stress zu vermeiden, alles der Versicherung melden und mit dem Fall abschließen.
 
hmm, wenn der Schaden tatsächlich wie von dir geschildert ist, wäre meine Beziehung zu diesem "Kumpeltyp", ob seiner Forderung, nachhaltig gestört und ich würde um weiteren seelischen Stress zu vermeiden, alles der Versicherung melden und mit dem Fall abschließen.
Wieso das denn? Fehler passieren, da muss man kein Drama draus machen. Und deshalb noch lange keinen kostenlosen Reparaturservice für Vorschäden bieten. Klappt eh nicht, da sorgt schon die Versicherung für.
 
wenn ich der Nachbar gewesen wäre und der Schaden durch den Unfall nicht auffallend größer geworden wäre, hätte ich gesagt "passt scho" und hätte mich zum Grillen einladen lassen.

Schon mehrmals so gemacht, geht aber natürlich nur, wenn der Schaden vernachlässigbar ist und das Herz nicht an diesem Auto hängt, was in diesem Fall, angesichts der Tatsache, dass der Nachbar schon seit mehreren Jahren mit dieser Delle rum fährt, wohl offensichtlich ist.

Ist aber nur meine Meinung und rein rechtlich hat der Nachbar natürlich Anspruch auf Beseitigung des Schadens.
 
Also nochmals vielen Dank an alle und die hilfreichen Antworten. Ist leider mein erster Schaden, den ich selbst zu verschulden habe und da mein Wagen auch noch in Mitleidenschaft gezogen wurde, beschäftigt mich das doch sehr. Eig. alles Kinderkram, war ganz sicher nicht das letzte Mal, dass so etwas passiert.

Jedenfalls habe ich mich gestern noch einmal mit ihm unterhalten und wir sind um's Auto gegangen etc. Da musste er einsehen, dass die Beule eigentlich genauso kaputt ist wie vorher, nur eben mit dem Unterschied, dass jetzt ein Kratzer vor der Beule dazugekommen ist. Dafür hat er sich beim Lack-Doc einen Kostenvoranschlag machen lassen - 150 Euro. Die hab ich ihm eben zusammen mit einem Kasten Bier gebracht und nu ist alles wieder in Ordnung. Er war damit einverstanden. Ein gutes Nachbarschaftsverhältnis ist manchmal doch mehr wert, als ich dachte.

Also nochmals danke an alle und einen schönen Abend noch!

Beste Grüße
Sebastian
 
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