Neues Punktesystem in Flensburg ?

:wop
Mein erster und einziger Punkt....hat mich das geärgert. 21 km/h zu schnell....Sonntags bei bestem Wetter mit meinem Ex-T-Car 320d LCI an einer bereits abgeräumten Brückenbaustelle. Passt auf, wenn ihr durch Brandenburg fahrt, die blitzen wirklich jeden Tag auf der A9 ! Bin jetzt wieder punktefrei....alles verjährt !
Apropos...zeigt her Eure Schnappschüsse :M
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Noch eines...mit 39 Sachen mit meinem seeligen 330i e46 durch ne 30er Zone gerast :
Ach ja, der etwas verträumte Gesichtsausdruck täuscht...hab glaube ich Winds of Change von den Scorpions mitgepfiffen:whistle:
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Ich fahre grundsätzlich mit Sonnenblende unten. Verdeckt die einen Teil meines Gesichts , kann man aufgrund dessen evtl erfolgreich Einspruch einlegen. Hat mir mal ein Anwalt gesagt.

Gruß Markus
 
:wop
Mein erster und einziger Punkt....hat mich das geärgert. 21 km/h zu schnell....Sonntags bei bestem Wetter mit meinem Ex-T-Car 320d LCI an einer bereits abgeräumten Brückenbaustelle. Passt auf, wenn ihr durch Brandenburg fahrt, die blitzen wirklich jeden Tag auf der A9 ! Bin jetzt wieder punktefrei....alles verjährt !
Apropos...zeigt her Eure Schnappschüsse :M
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*LOL* Ze fix, exakt an dieser Nicht-Baustelle habe ich wegen knapp über 20 zu schnell am selben Tag von Berlin aus Richtung Süden auch nen Punkt bekommen. Schnappschuss habe ich leider nicht mehr ;)
 
*LOL* Ze fix, exakt an dieser Nicht-Baustelle habe ich wegen knapp über 20 zu schnell am selben Tag von Berlin aus Richtung Süden auch nen Punkt bekommen. Schnappschuss habe ich leider nicht mehr ;)

Ist echt Abzocke gewesen, aber Tempolimit ist halt Tempolimit. Jedes Mal, wenn ich auf der A9 fahre (tue ich sehr oft..von KA nach B und zurück) wird in Brandenburg geblitzt. Ob Ostersonntag oder Heilig Abend, immer steht ein silberner Bully an solchen lukrativen Stellen.
 
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:roflmao:
 
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Direkt nach einigen km freier Fahrt kam erst 120 dann 100 und direkt danach der Blitzer, so schnell kam Ich mit dem bremsen von 230kmh nicht nach:mad:
130 bei 100 kmh -> 110€ 3punkte
 
Bei dem Thema kann ich mich auch beliebig aufregen...

Das es in anderen Ländern schlimmer ist macht aber nicht besser.

Sehr bedenklich finde ich die Entwicklungen die Blitzerrei an Private auszulagern oder Blitzer an Gemeinden zu verleasen.

Es wird auch nicht mehr an Unfallschwerpunkten geblitzt sondern an viel befahrenen.
 
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Was ich überhaupt nicht nach vollziehen kann ist folgendes:
Die wollen doch mein Geld, oder? Wie soll ich denn weiter bezahlen, wenn ich gar kein Führerschein mehr habe, folglich keine Strafzettel mehr bekomme? Fahrverbot ist da nur die erste Stufe der Umsatzbremse.

Daran merkt man auch, dass die Jungs, die die Regeln ausgestalten, anscheinend nicht viel von der Materie verstehen.
 
Tempobegrenzungen gelten halt nicht nur an Unfallschwerpunkten.

Das Argument geht fehl, denn die Städte, Kommunen, Landkreise etc. können nicht einfach machen, was sie wollen. Das gilt in einem gewissen Umfang auch für Geschwindigkeitskontrollen, weshalb es für deren rechtliche Zulässigkeit einen erheblichen Unterschied machen kann, ob nachvollziehbar zur Unfallprävention geblitzt wird, oder offenkundig als Einnahmequelle.

Wenn ich mich richtig erinnere, haben die Gerichte allerdings die Latte diesbezüglich früher höher gesetzt. Mit den Details kenne ich mich nicht aus.
 
Mir wäre es auch wesentlich lieber, es würde sinnvoller kontrolliert werden.
Bei uns wird nach einem Schulzentrum mit 4 Schulen auf freier, gerader und unbebauter Strecke geblitzt.
Finanziell bringt das natürlich viel mehr ein.
 
Das Argument geht fehl, denn die Städte, Kommunen, Landkreise etc. können nicht einfach machen, was sie wollen. Das gilt in einem gewissen Umfang auch für Geschwindigkeitskontrollen, weshalb es für deren rechtliche Zulässigkeit einen erheblichen Unterschied machen kann, ob nachvollziehbar zur Unfallprävention geblitzt wird, oder offenkundig als Einnahmequelle.

Das ist mir, mit Verlaub, zu kurz gedacht. Die Gschwindigkeitsbeschränkung hat ja hoffentlich einen Sinn. Müsste man dann nicht eher über deren Berechtigung diskutieren, als darüber, ob es gerechtfertigt ist, sie zu überwachen?

In dem Zusammenhang müsste man z.B. die Geschwindigkeitsbeschränkung an Schulen auf Tage und Uhrzeiten einschränken.

MfG Gerhard
 
Das ist mir, mit Verlaub, zu kurz gedacht. Die Gschwindigkeitsbeschränkung hat ja hoffentlich einen Sinn. Müsste man dann nicht eher über deren Berechtigung diskutieren, als darüber, ob es gerechtfertigt ist, sie zu überwachen?

In dem Zusammenhang müsste man z.B. die Geschwindigkeitsbeschränkung an Schulen auf Tage und Uhrzeiten einschränken. ...

Wir können gerne zusammen weiterdenken. ;) Dann sollte zuerst einmal verstanden sein, dass die Frage, inwieweit die Platzierung eines Verkehrszeichens rechtlich zulässig ist, nichts zu tun hat mit der Frage der Zulässigkeit einer Geschwindigkeitskontrolle. Beides sind völlig unterschiedliche behördliche Handlungen, für die es unterschiedliche Rechtsgrundlagen gibt, die jeweils unabhängig von einander hinterfragt und bei Bedarf gerichtlich überprüft werden können.

Unter dieser Prämisse liegst du meiner Meinung nach absolut richtig damit, dass sich die eine oder andere Geschwindigkeitsbeschränkung rechtlich hinterfragen ließe. Weil die jeweils zuständige Behörde allerdings einen Ermessensspielraum haben wird, dürfte eine rechtliche Überprüfung häufig wenig Aussicht auf Erfolg haben. Denn gesetzliche Ermessensspielräume sind gerichtlich nur (sehr) eingeschränkt überprüfbar.

Wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung aber nun steht, und dann auch kontrolliert wird, lässt sich eben hinterfragen, ob die jeweilige Kontrollmaßnahme rechtlich zulässig war. Diese Differenzierung macht auch Sinn und ist wesentlich, weil auch im Falle einer rechtmäßig errichteten Geschwindigkeitsbeschränkung die konkrete Kontrollmaßnahme ohne Weiteres unzulässig sein kann. :) :-)

Sollte ich mich begrifflich nicht vollständig korrekt ausgedrückt haben, so möge man mir das nachsehen. Mit dem Kommunalrecht stand ich immer schon auf Kriegsfuß, und die betreffenden Vorschriften kenne ich schon gar nicht. :whistle:
 
Was ich überhaupt nicht nach vollziehen kann ist folgendes:
Die wollen doch mein Geld, oder? Wie soll ich denn weiter bezahlen, wenn ich gar kein Führerschein mehr habe, folglich keine Strafzettel mehr bekomme? Fahrverbot ist da nur die erste Stufe der Umsatzbremse.

Daran merkt man auch, dass die Jungs, die die Regeln ausgestalten, anscheinend nicht viel von der Materie verstehen.

Fahrverbot ist die Gelb/Rote-Karte. Der Weg zum Fahrerlaubnisentzug ist dann nicht mehr so arg weit. Und daran hängt dann schon eine exklusivere Geldmaschinerie. Denn sicherlich möchtest Du dann Deinen Führerschein, genauer gesagt Fahrerlaubnis, nach einem Entzug wieder erlangen. Das bedeutet, eine MPU (paar 100 EUR Gebühr) ist noch zu absolvieren. Unvorbereitet einfach sie zu machen ist nahezu schon fahrlässig. Also noch so manche Kurse oder Verkehrspsychologe vorweg (nochmal einige 100 EUR). Dann hast Du die Erste Hilfe neu zu machen und der Führerschein selber (Gebühr) kostet auch noch mal. Unterm Strich wirst Du unter 1000 EUR nicht weg kommen. Dabei sollte man ggf die ganzen Taxi-Kosten nicht unterschlagen um an all die "Veranstaltungorte" zu gelangen. Insofern ist dann die Zeit eines "entgangenen Umsatzverlustes" während eines Fahrverbots mehr als locker kompensiert ;)
 
naive Frage, warum könnte dies im Einzelfall rechtlich unzulässig sein?

das würde mich genau so interessieren.
Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung existiert, dann muss ich als Autofahrer sie auch beachten.
Andersrum: in welchen Fällen brauche ich sie nicht zu beachten? Zu sagen, "Ja ich habe die Beschränkung gesehen, aber die ist ja nicht sinnvoll, deshalb habe ich sie nicht beachtet" kann genau das Gegenteil dessen bewirken, was ich wollte, weil damit ein Vorsatz meinerseits deutlich wird.

MfG Gerhard
 
Jeder von uns kennt Geschwindigkeitsbegrenzungen und Blitzerstellen, die als völliger Unsinn erscheinen.

Doch wieviel Geschwindigkeitsbegrenzungen und Blitzerstellen kennt Ihr, die auch Eurer Meinung nach sinnvoll sind? Sind das im Verhältnis nicht viel mehr?

Und ist es wirklich so schlimm, dass es ab 20 km/h Punkte gibt? Ist Euch bewusst um wieviel länger der Anhalteweg bei 20 km/h mehr wird? ... es mag sein, dass Ihr bei 20 km/h zu viel immer bremsbereit mit kurzem Bremsweg unterwegs seid - aber was ist mit den Autofahrern, die mit Gurken auf Chinareifen handyabgelenkt unterwegs sind? Für die gelten auch diese Regeln, sind diese Regeln dort ebenso "zu streng"?

... vielleicht einfach mal über den Tellerrand hinaus schauen und nicht nur denken, dass die EUCH etwas Böses wollen, sondern das es um die ALLGEMEINE Verkehrssicherheit geht und somit auch EUREM Schutz dient.

Immer dieses Rumgeheule zu den Strafen und Blitzern ...
... solange es massenweise Erwischte bei groß bekannt gemachten Blitzermarathons gibt, sind immernoch viel zu viele Vollidioten unterwegs :d
 
naive Frage, warum könnte dies im Einzelfall rechtlich unzulässig sein?
das würde mich genau so interessieren.
Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung existiert, dann muss ich als Autofahrer sie auch beachten. ...

Langsam, bitte wie gesagt nicht zwei unterschiedliche Dinge vermischen. ;) Heinz fragte nach einem Beispiel für eine unzulässige Geschwindigkeitskontrolle. Du, Gerhard, stellst nun wieder darauf ab, dass man geschwindigkeitsregelnde Verkehrszeichen doch beachten müsse. Natürlich muss man das. Es heißt aber, wie gesagt, nicht, dass die Polizei oder Ordnungsbehörde überall ohne Weiteres kontrollieren darf.

Was das Letztere betrifft, so hatte ich auf ein Beispiel bewusst verzichtet, weil ich mich mit meinem diesbezüglichen unsoliden Halbwissen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen wollte. :X Wenn ich jetzt mal hilfesuchend Google bemühe, dann finde ich beispielsweise - als eine von zahlreichen landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen für Geschwindigkeitskontrollen - den § 48 Abs.3 OBG NW. Dort werden Zuständigkeiten und Anforderungen definiert. Werden diese nicht eingehalten, wäre die Kontrollmaßnahme folglich unzulässig.

Ähnlich ist es mit den anderen Ermächtigungsgrundlagen. Immer gilt: Will die zuständige Behörde eine derartige Handlung anordnen bzw. durchführen, muss sie die relevanten Vorschriften einhalten, andernfalls sie (verwaltungs-) rechtswidrig handelt.

Aber du hattest nach einem konkreten Beispiel gefragt:

Es findet sich beispielsweise hier
http://www.meinrechtsportal.de/geri...bverfg-urteile-2009/verkehrskontrolle-bab-19/
ein Verweisungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, wo es offenbar um die Zulässigkeit einer bestimmten Geschwindigkeitskontrollmaßnahme geht.

Etwas einfacher erlaube ich mir mal den Verweis auf das folgende Dokument,
http://www.kanzlei-knott.de/artikel/verkehrsrecht/Geschwindigkeitsmessung.pdf.
Unterstellt man, dass sich der Verfasser mit dem Thema "halbwegs" auskennt, dann sind die genannten Beispiele aus meiner Sicht durchaus gut nachvollziehbar:

"... Bei uns hingegen existieren auch Richtlinien, in denen der Polizei vorgeschrieben wird, wo sie Geschwindigkeitsmessungen vornehmen soll. Das „soll“ heißt hier, dass die Polizei im Streitfall begründen muss, warum sie sich nicht an die Vorgaben gehalten hat. Das hat in Bayern schon zu Aufhebungen des Führerscheinentzuges geführt. Es ist beispielsweise für unzulässig befunden worden, wenn die Polizei nur 50-60 Meter vor dem Ortsausgang eine Messung vornahm. In Bayern ist beispielsweise ein Mindestabstand von 200 Meter zum Ortsschild angeordnet. Wenn die Geschwindigkeit „stufenweise“ herabgesetzt wird (also von 100 auf 80 und dann auf 60), darf von dieser Mindestentfernung abgewichen werden. In diesem Fall darf auch unmittelbar am Ortsschild gemessen werden. ..."
 
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das würde mich genau so interessieren.
Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung existiert, dann muss ich als Autofahrer sie auch beachten.
Andersrum: in welchen Fällen brauche ich sie nicht zu beachten? Zu sagen, "Ja ich habe die Beschränkung gesehen, aber die ist ja nicht sinnvoll, deshalb habe ich sie nicht beachtet" kann genau das Gegenteil dessen bewirken, was ich wollte, weil damit ein Vorsatz meinerseits deutlich wird.

MfG Gerhard
sorry, du hast meine Frage falsch verstanden, ich meinte, wann könnte die Durchführung einer Kontrollmaßnahme unwirksam sein und nicht die Geschwindigkeitsbeschränkung an sich.
 
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