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Weil ich mein bestelltes Fahrzeug ohne Leasing und ohne Finanzierung zu mir in die Halle holen wollte.Die entscheidende Aussage fehlt…
?????
Man gibt ja, kurz und einfach gesagt, nur eine Bestellung ab. Das ist mithin noch kein Kaufvertrag, sondern nur das eigene Angebot zum Abschluss eines solchen. Der Händler hält das dann so lange in der Schwebe, bis entschieden wurde, dass man das Fahrzeug bekommt. Erst dann „bestätigt“ der Händler die Bestellung und nimmt das Kaufangebot damit an. Oder eben nicht.... Müssen die keine Verträge einhalten?
Bist du sicher das der Spyder überhaupt geliefert wird. In letzter Zeit wurden viele Auftragsbestätigungen seitens der PAG storniert weil sie die Fahrzeug nicht liefern und das ist wiederum Bestandteil der Auftragsbestätigung. Da steht nämlich vorbehaltlich Lieferung durch die PAG drin. Ging meinem Bruder genauso. Bestellt in 07/2022, Fixe Auftragsbestätigung dann Stornierung im Januar. Mein PZ bekommt nicht einen Spyder in 2023 die Dinger laufen aus.Weil ich mein bestelltes Fahrzeug ohne Leasing und ohne Finanzierung zu mir in die Halle holen wollte.
Aussage mehrerer PZ war, dass es für Diese uninteressant ist. Weil sie an jedem Leasing- noch besser an
einem Finanzierungsvertrag verdienen würden.
An einem Fahrzeug, welches Cash bezahlt wird sind die momentan nicht intressiert.
Das ist genau das, was ich meine.… Bei meinem Genesis, den ich online kaufte, habe ich eine verbindliche Bestellung unterschrieben. …
Sollte eigentlich einmal von einem KonsumentenschutzVerein geprüft werden, ob das noch im Rahmen von Konsumentenschutz ist.Das ist genau das, was ich meine.Wenn du eine “verbindliche Bestellung“ abgibst, verpflichtet das den Händler ja nicht. Sondern allein dich. Auch die etwaige „Bestätigung“ der Bestellung durch den Händler ist - je nach konkretem Inhalt des Dokumentes - noch nicht zwingend der Kaufvertrag.
Das führt weg von Porsche, klar, aber die Mechanismen sind anderswo häufig ähnlich. Z. B. auch bei der C8 haben die ersten Besteller eben nur „bestellt“. Der Kaufvertrag wurde erst geschlossen, als das Fahrzeug da war (bei manchen: inklusive Preiserhöhung). Oder die Bestellung wurde durch den Händler „storniert“ (d. h. er erklärt, dass er die Bestellung, also das Kaufvertragsangebot, nicht annimmt).
Es wurde doch oben schon erklärt.....Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Bestellung - die ist erstmal nichts wert.Sollte eigentlich einmal von einem KonsumentenschutzVerein geprüft werden, ob das noch im Rahmen von Konsumentenschutz ist.
Das würdest du bei einem unzuverlässigen Online Shop tun, weil Du die Ware eben wo anderes bestellen kannst.Es wurde doch oben schon erklärt.....Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Bestellung - die ist erstmal nichts wert.
Hier müssten eigentlich die Kunden selbst ihre Konsequenzen ziehen und dort einfach nichts mehr bestellen. Das würde doch jeder bei einem unzuverlässigen Online-Shop genauso machen....
Naja, das macht es auch nicht besser.....aber ok, dann bestelle ich eben nochmal und bekomme wieder nichts - toll!Das würdest du bei einem unzuverlässigen Online Shop tun, weil Du die Ware eben wo anderes bestellen kannst.
Ist bei Porsche eben nicht so![]()
es geht um die Vorgehensweise, welche das Unternehmen im Verkaufsprozess anwendet, mit dem Ziel den Konsumenten schlechter zustellen und zu übervorteilen.Es wurde doch oben schon erklärt.....Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Bestellung - die ist erstmal nichts wert.
Hier müssten eigentlich die Kunden selbst ihre Konsequenzen ziehen und dort einfach nichts mehr bestellen. Das würde doch jeder bei einem unzuverlässigen Online-Shop genauso machen....
Ja genau....und daher sollte ein Kunde/ Konsument aus solch einem Geschäftsgebaren einfach seine persönlichen Konsequenzen ziehen....es geht um die Vorgehensweise, welche das Unternehmen im Verkaufsprozess anwendet, mit dem Ziel den Konsumenten schlechter zustellen und zu übervorteilen.
Ach iwo, das ist Unsinn. Es wird ja niemand über‘s Ohr gehauen. Was soll denn bitte ein „Verein“ da prüfen…?Sollte eigentlich einmal von einem KonsumentenschutzVerein geprüft werden, ob das noch im Rahmen von Konsumentenschutz ist.
Also offenbar „Auftrag“, nicht „Kaufvertrag“.Bei mir steht oben Neuwagen Auftrag …
Bis vor kurzen gab es nie Probleme mit Porsche wenn man eine Auftragsbestätigung hatte bekam man auch sein bestelltes Auto selbst eine Preiserhöhung musste ich bisher nie mitnehmen. Seit kurzem ist das nicht mehr der Fall, ob der Teilemangel oder die immer fortschreitende Umstellung der Produktionsbänder auf neue elektrische Modelle wie jetzt aktuell beim neuen Cayman/Boxster die Ursache sind, da findet zumindest keine Produktion statt....Fakt ist es werden 2023 weniger Autos produziert als noch 2022 geplant waren.es geht um die Vorgehensweise, welche das Unternehmen im Verkaufsprozess anwendet, mit dem Ziel den Konsumenten schlechter zustellen und zu übervorteilen.
Mußt ihn ja dann nicht nehmen. Sollte ein Vertrag kommen, einfach nicht unterschreibenIhr macht mich mit euren Diskussionen jetzt richtig heiss, hab jetzt erstmalig einen Porsche, und zwar den 718 GTS 4.0 konfiguriert, sind ja nur gut 100 Kilo und wenn ich den jetzt bestelle, bekomme ich ihn in zwei Jahren zu meinem sechzigsten Geburtstag….,grübel grübel, da wird ja dann die Produktion des Z4 eh eingestellt.![]()
Keine Angst dur wirst vermutlich keinen bekommen...Ihr macht mich mit euren Diskussionen jetzt richtig heiss, hab jetzt erstmalig einen Porsche, und zwar den 718 GTS 4.0 konfiguriert, sind ja nur gut 100 Kilo und wenn ich den jetzt bestelle, bekomme ich ihn in zwei Jahren zu meinem sechzigsten Geburtstag….,grübel grübel, da wird ja dann die Produktion des Z4 eh eingestellt.![]()
Das hilft alles nix wenn die Dinger nicht mehr gebaut werden....Wir werden sehen, in zwei Jahren dann hier in diesem Theater, immerhin habe ich auch, wie manch anderer hier, gute Beziehungen, der Hausmeister vom PZ ist ein guter Bekannter.![]()
Ernsthaft?Das hilft alles nix wenn die Dinger nicht mehr gebaut werden....![]()