Private Getränke im Fitness-Studio?

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Andreazzz

Guest
Mein 70-jähriger Vater geht seit Jahren ins Fitness-Studio und hat sich dort einen 2-Jahres-Vertrag aufschwatzen lassen, der im Vorraus bezahlt wurde.
Bisher hat er sich zum Training immer eine Flasche Wasser mitgenommen, doch das Mitbringen von privaten Getränken wurde ihm jetzt dort untersagt. Er soll diese dort kaufen (Becher Wasser 0,2ltr. für 1,- Euro). Hat hier jemand ähnliche Erfahrung gemacht oder weiß, ob dies´ so zulässig ist. Im Vertrag steht nichts dazu und einfach vom Training wegbleiben will er nicht wegen dem 2-Jahres-Vertrag...
Ist ja auch klar, der Betreiber würde sich freuen!

Danke schon mal vorab - Andreas
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

In seinem Vertrag vielleicht nicht aber in den AGB`s des Ladens steht möglicherweise etwas darüber
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Wenn es nirgends steht, z.B. Im Vertrag oder den AGB, dann können die einen nicht dazu zwingen. Versucht wird es aber immer wieder gerne :g
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Selbst wenn es in den AGBs steht, muss es nicht wirksam sein (s.o.)
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Super - vielen Dank! Ihr seid Spitze.

Andreas
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Selbst wenn es in den AGBs steht, muss es nicht wirksam sein (s.o.)

Und was nicht wirksam ist, aber dennoch verboten wird, kann zu einem außerordentlichen Kündigungsrecht führen, oder?

Der Vater von Andreas könnte nun also aus dem 2-Jahresvertrag vorzeitig raus?

(absichtlich als Frage formuliert - hab da keine Ahnung)
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Ich erinnere mich .....
Soweit ich die Rechtssprechung verfolgt habe kann aus Sicherheitsgründen das Mitbringen von Glasbehältnissen verboten werden.
Pet Flaschen jedoch zählen nicht dazu =)

Wenn es so anfängt kündigen, hat dann eh keinen Sinn mehr mit dem Laden.


Zitat Jurawelt:

Wie entscheiden die Gerichte?

Da das LG Stade diverse Klauseln aus AGB zu untersuchen hatte, finden sich in den Entscheidungsgründen zu jeder Klausel nur kurze Ausführungen. Das Gericht stellt fest, dass das generelle Verbot eigener Getränke eine unangemessene Benachteiligung des Kunden gemäß § 9 AGBG (heute: § 307 I, II BGB5) darstellt.

Diese Vorschrift hat folgenden Wortlaut:
§ 307 – Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist, oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben, so einschränkt, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.


Ohne näher auf den Normtext einzugehen, führt das LG Stade aus, dass es dem Kunden unzumutbar ist, "den erhöhten notwendigen Flüssigkeitsbedarf im Rahmen sportlicher Betätigung nur durch vom Verwender veräußerte Getränke stillen zu können.", denn diese seien üblicherweise erheblich teurer als mitgebrachte Getränke.

Auch das OLG Brandenburg entschied gegen die Wirksamkeit der "Getränke-Klausel" und verurteilte den Betreiber des betreffenden Fitness-Studios, die Verwendung der Klausel "Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht gestattet." in Zukunft zu unterlassen. Jedoch differenziert das Gericht in seiner Argumentation den Sachverhalt deutlicher als das LG Stade. Das OLG Brandenburg führt aus, dass weder die Klausel selbst noch der Vertrag zwischen Fitness-Studio-Betreiber und Kunde Regelungen vorsehen, die den Betreiber dazu verpflichten, dem Kunden den Erwerb von Getränken zu angemessenen Preisen zu ermöglichen. Legt man die Klausel kundenfeindlich aus, müsse der Kunde also auch dann seine Getränke ausschließlich beim Studio-Betreiber kaufen, wenn dieser die Getränke zu überhöhten Preisen anbietet. Auch das OLG Brandenburg stellt in seiner Urteilsbegründung fest, dass "mit sportlicher Betätigung regelmäßig ein erhöhter und kurzfristig zu stillender Flüssigkeitsbedarf" einher geht. Somit sei der "Getränkekonsum unumgänglich", so dass die Kunden zwangsläufig ihre Getränke beim Betreiber erwerben müssten. Aus diesen Gründen entschied das OLG Brandenburg, dass die genannte Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Kunden beinhaltet und gemäß § 307 I BGB6 unwirksam ist.


http://www.jurawelt.com/aufsaetze/zivr/8263
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Nur der letzte Beitrag ist korrekt!

Das Studio kann nur das Mitbringen von Glasflaschen verbieten, da diese zu Bruch gehen können und somit für andere Gäste aufgrund Splitter etc. gefährlich sein könnten. Plastikflaschen etc. sind zulässig.

Es steht also jedem Gast frei, das teure Getränk aus dem Studio zu trinken oder für 10 Cent das H20 aus dem Supermarkt mitzubringen.

Nicht einschüchtern lassen!

Nur weil manche Sachen im Vertrag bzw. den AGB stehen, müssen diese noch lange nicht gelten.

Bsp: ein Studio-Besitzer schreibt in seine AGB, dass das Tragen von FC Bayern-Sportsachen verboten ist und mit 1000 EUR in Rechnung gestellt wird. Da würde mit Sicherheit niemand glauben, dass das rechtens ist.
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Soweit ich weiss, ist es generell erlaubt, Getränke mit zu bringen, allerdings nur in den Sportbereich und nicht in den Gastrobereich.

Bei uns im Studio zahle ich eine Monatspauschale von 5 € und kann soviel Mineraldrinks zapfen, wie ich lustig bin, günstiger geht´s auch mit mitgebrachten Getränken nicht.

Gruß
Ralf
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Klar, Gastrobereich geht nicht! Davon bin ich ausgegangen, dass das klar ist. Bier mit in die Kneipe bringen, geht ja auch nicht.
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

... solange man sich sein mitgebrachtes Bier vom Wirt ausschenken lässt und für diese Dienstleistung angemessen bezahlt, spricht da sicher auch nichts gegen :w

Ich bringe bei BMW ja auhc mein eigenes Öl mit uns lasse es mir da einschenken :d :d
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Also ich nehme immer eine leere PVC-Flasche mit und fülle die mit Leitungswasser auf - ist auch kein privates Getränk, kostet aber rein gar nichts ;)
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Ich sehe das ebenso. Entweder er bringt sein eigenes Wasser weiter mit oder er droht mit Kündigung des Vetrags. Letzteres bringt dann natürlich eine Klage mit sich da der Betrag ja im voraus gezahlt wurde und der Betreiber das Geld bestimmt nicht freiwillig zurück gibt. Also hart bleiben und weiter das eigene Wasser mitbringen.
 
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Viele gute und richtige Antworten. :t

Es ist schon eine Frechheit, was manche Studiobetreiber meinen, sich herausnehmen zu können. Und das offenbar auch bei einem 70-jährigem Mann. :s
 
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ist ja allerhand was es so in Deutschland für Vorschriften giebt ... so etwas würden wir uns nicht gefallen lassen.
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

ist ja allerhand was es so in Deutschland für Vorschriften giebt ... so etwas würden wir uns nicht gefallen lassen.

It's not legislation, but the attempt of the gym owner to establish restrictions by general terms and conditions. However, we have an act in Germany that declares such contractual rules void. In the US, you don't have such acts, for which reason such contractual restriction would very likely be valid. :w

So it is not as you said, it's quite the contrary: You have to comply with such rules. We do not. :)

Best regards ;)
Jan
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Hab das Problem ganz einfach gelöst:

Hab gesagt, in der Flasche ist Leitungswasser.

Aktion beendet, da das immer umsonst ist.
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Was ist ein Fitness-Studio????? :s:X:9:9:9


:b
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Ein Ort, an dem man 100 KCAL abtrainiert, um im Anschluss eine Pizza essen zu gehen.
 
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Das gilt nur fuer die normalen Trainingsorte. Bei den elitaeren Clubs ist das eher eine Art Zentrum fuer Leute, die auch in einem Glas Gurkensaft noch extrem viele boese Kalorien sehen.
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Nach einigen Diskussionen am Sonntagvormittag hat mein Vater heute per Einschreiben "solange Hausverbot im Studio erhalten wie er sein vertragswidriges Verhalten nicht einstellt! Vertragskündigung von Seiten des Betreibers wird in Erwägung gezogen."
Die vorrausbezahlten Beiträge für die restlichen 7 Monate ("Vertragsstrafe!") sollen dann ebenfalls nicht zurückgezahlt werden - darauf wurde im Schreiben ausdrücklich hingewiesen.

Andreas
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Lächerlich und peinlich!!
Schreib doch hier gleich mal den Namen des Fitness-Studios rein, damit da keiner mehr hingeht!! Dann bleibt wohl nur der Schritt zur Klage. Die Studios gehen davon aus, dass man kleinbeigibt. Zum Glück gibts in D Gesetze und Richter, die sowas klären.
Tipp: regiere ebenfalls schriftlich und verweise auf ein Referenz-Urteil - davon gibts genug! Drohe mit Klage und dann mal abwarten...
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Mit meinen mageren juristischen Kenntnissen würde ich sagen,

1. wenn der Betreiber Hausverbot erteilt, erfüllt er seinen Teil des Vertrags nicht und begeht somit Vetragsbruch.
2. wenn der Betreiber kündigt, hat er selbstverständlich mindestens den Restbetrag zu erstatten.
3. der Betreiber kann nicht einseitig 7 Monate Entgeld als Vertragsstrafe deklarieren und einbehalten.
4. da das Mitbringen von Getränken 17 Monate geduldet wurde, bedingt eine Änderung nach dieser Zeit zumindest zur außerordentlichen Kündigung seitens des Kunden was wieder zum Punkt 2 führt.
5. Ich würde es darauf ankommen lassen und die Jungs in Grund und Boden klagen.

Aber Jan und Daniel können sicher Fundiertes dazu sagen.
 
AW: Private Getränke im Fitness-Studio?

Was war denn Inhalt dieser Diskussionen? Sofern ich die Herren Anwaelte und andere hier verstanden habe,

- hat dir Allstar einen netten Praezedenzfall geliefert, den ich dem Betreiber da mal vorlegen wuerde. Inwiefern sowas Gewicht in einer Folgeverhandlung hat, weiss ich nicht, aber hilft vermutlich.
- hat KarateKid erwehnt, dass der Fruehausstieg aus dem Vertrag eigentlich eher teure Nachfolgen fuer das Studio hat
- hat Brummbrumm gesagt, das das selbst als Vertragsteil nciht unbedingt wirksam ist

Das ist doch schon ganz nett fuer eine Retourkutsche .... habt ihr das in diesen Diskussionen auch erwaehnt?

Stehts denn jetzt eigentlich im Vertrag drin? Sie reden ja von "vertragswidrig"?

Bin als Laie jetzt mal gespannt, wie sowas ausgeht, wenn mans wirklich draufankommen laesst ... aber dazu braucht ihr dann wohl einen Anwalt. Halten tuts aber auch nur bis Ende Vertrag, wiederaufgenommen wird man da sich nicht, und da gibts glaubs keine Pflicht :)
 
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