Probleme mit dem BMW Autohaus Becker-Tiemann in Minden

Wie hieß der Verkäufer in Minden?

Planen Samstag dort einen F11 zu kaufen.
Ich hatte den Kontakt dort mit einem Herrn Pape. Er war sehr freundlich und hilfbereit und machte uns ein gutes Gebrauchtwagenangebot.

Vielen Dank für eine Antwort.
MfG
Kamil
 
Wie hieß der Verkäufer in Minden?

Planen Samstag dort einen F11 zu kaufen.
Ich hatte den Kontakt dort mit einem Herrn Pape. Er war sehr freundlich und hilfbereit und machte uns ein gutes Gebrauchtwagenangebot.

Vielen Dank für eine Antwort.
MfG
Kamil

Hast nen Link zum Wagen?
 
Übrigens , die angezweifelten € 5.000 Kosten für Anwalt und Gericht ergeben sich aus der Gebührenordnung. Der Streitwert ist bei Rückgabe des Kaufgegenstandes bzw. Minderung der Kaufpreis von Teuro 24. Dazu kommen die Gerichtskosten. ...

Ich dachte es geht dir darum, dass die Mängel deines Fahrzeugs ordentlich behoben werden? Dann ist der Streitgegenstand ganz erheblich geringer. :s Das Gleiche gilt im Falle einer Minderung.

Ohnehin frage ich mich, warum du den dritten Schritt vor dem Zweiten erwägst. Der nächste Schritt wäre doch nun die außergerichtliche anwaltliche Geltendmachung deiner Forderungen. Häufig reicht ein Anwaltsschreiben bereits aus, um zum Ziel zu gelangen.

Offen gesagt scheint es mir, dass du nicht nur schlecht beraten wurdest, sondern auch eine gewisse Beratungsresistenz an den Tag legst. Da kann man dann natürlich nur schwer helfen und es stellt sich die Frage nach Sinn und Zweck dieses Freds. :rolleyes:
 
Ich dachte es geht dir darum, dass die Mängel deines Fahrzeugs ordentlich behoben werden? Dann ist der Streitgegenstand ganz erheblich geringer. :s Das Gleiche gilt im Falle einer Minderung.

Ohnehin frage ich mich, warum du den dritten Schritt vor dem Zweiten erwägst. Der nächste Schritt wäre doch nun die außergerichtliche anwaltliche Geltendmachung deiner Forderungen. Häufig reicht ein Anwaltsschreiben bereits aus, um zum Ziel zu gelangen.

Offen gesagt scheint es mir, dass du nicht nur schlecht beraten wurdest, sondern auch eine gewisse Beratungsresistenz an den Tag legst. Da kann man dann natürlich nur schwer helfen und es stellt sich die Frage nach Sinn und Zweck dieses Freds. :rolleyes:

Genau so schauts aus! Von den Kosten her bewegst er sich je nach Region und verweildauer beim Anwalt selbst zwischen 60 und 200€ für`s erste Schreiben. Also ziemlich überschaubar...
 
Kurzes anderes Thema:....Warum es soviele Leute ohne Rechtschutz gibt, ist mir aber echt schleierhaft&:
mir auch...in diesem lande reden die leute nur über ecken miteinander und wenn ein anwalt so eine ecke ist, umso besser. statt diese pfeifen von versicherungen und anwälten außen vor zu lassen, füttert man sie auch noch unnötig...frei nach dem motto: kind iß, sonst wirst du nicht dick.
 
Bei mir gab es öfter Probleme mit der Leasingabgabe. Ich habe erhebliche kosten gespart in dem ich alles meinen Anwalt für mich machen lies. Zu einer Gerichtsverhandlung ist es nie gekommen, einpaar Schreiben vom Anwalt reichen da vollkommen aus. :D Spar dir lieber dein Geld für einen Anwalt und schließe gleich heute eine Rechtschutzversicherung ab. In der Rechtschutz gilt oft eine Wartezeit von 3 Monaten, dh. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.
 
Btw. Die BMW Kundenbereuung hält sich aus solchen Angelegenheiten sauber raus. Die werden dir wahrscheinlich sagen das Autohaus XY Gmbh ein eigenständiges Unternehmen ist und BMW da nicht den Richter spielen kann. Alles schon erlebt :rolleyes:
 
Du machst dir eine Liste mit Mängeln ( Richtige Mängel ) fährst zum Händler und Bittest um Nachbesserung ( solltest du das Fahrzeug behalten wollen ).
Sollte der Händler Nachbessern nimmst du keinen Angebotenen Leihwagen, Grund: Sollte die Nachbesserung nicht zu deiner Zufriedenheit sein trittst du vom Kaufvertrag zurück.
Der Händler wird versuchen dir die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis abzuziehen.
Du wirst im dann deine Kosten auflisten die du hattest da du kein Fahrzeug zur Verfügung hattest ( Fahrkarten, Verdienstausfall, etc. ).
Diese Kosten werden dann gegen gerechnet und du gehst + / - = 0
da raus:

Denke mal das ist so Richtig.

P.s: Angebotene Mietwagen müssen nicht angenommen werden.
 
Du machst dir eine Liste mit Mängeln ( Richtige Mängel ) fährst zum Händler und Bittest um Nachbesserung ( solltest du das Fahrzeug behalten wollen ).
Sollte der Händler Nachbessern nimmst du keinen Angebotenen Leihwagen, Grund: Sollte die Nachbesserung nicht zu deiner Zufriedenheit sein trittst du vom Kaufvertrag zurück.
Der Händler wird versuchen dir die gefahrenen Kilometer vom Kaufpreis abzuziehen.
Du wirst im dann deine Kosten auflisten die du hattest da du kein Fahrzeug zur Verfügung hattest ( Fahrkarten, Verdienstausfall, etc. ).
Diese Kosten werden dann gegen gerechnet und du gehst + / - = 0
da raus:

Denke mal das ist so Richtig.

P.s: Angebotene Mietwagen müssen nicht angenommen werden.

Der Käufer kann meistens innerhalb der 2 Wochen Frist den Vertrag widerrufen... da er den Wagen seit April hat ist der Zug wohl abgefahren.
Bei einem Neuwagen kann man eine Wandlung beantragen ... in dem Fall würde BMW ihm nur die gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen.
Ich glaube kaum dass das bei Gebrauchtwagen möglich ist. Mensch was hasch da nur angestellt... :D
 
...:D Spar dir lieber dein Geld für einen Anwalt und schließe gleich heute eine Rechtschutzversicherung ab. In der Rechtschutz gilt oft eine Wartezeit von 3 Monaten, dh. der Versicherungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser Wartezeit ein.

Die Rechtschutz wird ihm auch nach den 3 Monaten in diesem Fall nicht weiter helfen da der Kaufvertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen wurde zu dem die Rechtschutz noch nicht mal "beantragt" war...
 
Der Käufer kann meistens innerhalb der 2 Wochen Frist den Vertrag widerrufen... da er den Wagen seit April hat ist der Zug wohl abgefahren.
Bei einem Neuwagen kann man eine Wandlung beantragen ... in dem Fall würde BMW ihm nur die gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen.
Ich glaube kaum dass das bei Gebrauchtwagen möglich ist. Mensch was hasch da nur angestellt... :D

Wandlung geht auch bei Gebrauchten... Ihr Anwalt berät sie gerne...
 
Die Rechtschutz wird ihm auch nach den 3 Monaten in diesem Fall nicht weiter helfen da der Kaufvertrag zu einem Zeitpunkt geschlossen wurde zu dem die Rechtschutz noch nicht mal "beantragt" war...

Ehhh schon klar ... oder wo hast du gelesen dass ich meine dass die RS jetzt noch eingreift? :j

Wandlung geht auch bei Gebrauchten... Ihr Anwalt berät sie gerne...

Ich glaube kaum dass das bei Gebrauchtwagen möglich ist. Mensch was hasch da nur angestellt... :D

Ich hatte noch nie einen Gebrauchtwagen. :D

Ihr Optiker berät sie gerne ... :s
 
Wandeln kann/darf jeder, innerhalb gesetzlicher Fristen. Ich hatte das Thema gerade mit meinem, als Jahreswagen gekauften CLC .....

Dass er einen Anwalt bräuchte....für seinen weiteren Lebensabschnitt,.... ist unstrittig. :X

.
 
Eine Aufstellung Anschaffungspreis (Kaufvertrag) abzgl. Laufleistung mal 0,6667% pro gefahrene 1000km zzgl. Investitionen die im Auto verbleiben etc. kann auch jeder Laie zu Papier bringen.....

Wobei ich das auch meinem Anwalt, sponserd by ADAC, erledigen haben lassen.
Aber rechtlich darf und kann das auch eine natürliche Person, ohne anwaltschafltiche Unterstützung erledigen....
 
Laut BMW ist eine Wandlung nur über den betreuenden Händler möglich. Sprich sein Händler muss sich dazu bereit erklären. Dazu müssen die Mängel unreparierbar sein... das ist aber bei Ihm nicht der Fall ... :T:rolleyes:
 
Was BMW sagt ist wurscht..die haben max. 3 Versuche....
Ich denke doch, dass die gesetzlichen Regeln immer noch über BMW stehen. Und was der TE eigentlich haben will ...? Egal, lassen wir das...
 
Btw. Die BMW Kundenbereuung hält sich aus solchen Angelegenheiten sauber raus. Die werden dir wahrscheinlich sagen das Autohaus XY Gmbh ein eigenständiges Unternehmen ist und BMW da nicht den Richter spielen kann. Alles schon erlebt :rolleyes:



hast keinen Neuwagen bei ner BMW-Vetragswerkstatt gekauft? &: ...
 
Na dann ... :)

Eine Wandlung kann nur vom betreuenden Autohaus durchgeführt werden :# ... und da wären wir wieder beim Thema Er braucht einen Anwalt. :D

Wieso? Das BGB findet auch ohne Jan Anwendung ... :s ...

@ TE: siehe bitte Gewährleistung (in DE muss innerhalb der ersten 6 Monate der Händler nachweisen, dass die Mängel bei Kauf nicht vorhanden waren), Garantie (freiwillige Leistung des gewerbl. Verkäufers auf einen Zeitraum X, meist nur best. Teile umfassend) und Wandlung (der Verkäufer hat das Recht auf Nachbesserung .... ich meine 2x ...
 
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