AW: Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....
....Reicht für die Schenkung als Nachweis des Schenkungswillens zB ein Grußkärtchen, wenn der übertragene Gegenstand erwähnt wird? Gehen wir einmal pauschal von einer Unterschrift darunter aus.
Gruß,
Marius
....aus meiner Sicht: Ganz klar JA, wenn ein sog. "Rechtsbindungswillen" diesbezüglich erkennbar ist!.... Wenn es allerdings noch andere und nachweisbare Umstände gäbe, welche den Inhalt der Grußkarte negieren würden (reiner Scherz etc.), dann sieht die Sache schon wieder anders aus - aber das ist ein grundsätzliches Problem.
Ich überzeichne mal: Ich kaufe mir einen BMW Z4 roadster 3.0 ( E85

) - bin stolz und freue mich. Mein bester Freund fragt mich nach einer Probefahrt. Ich stelle ihm am Heiligabend meinen Zetti vor die Tür, mit einer Weihnachtskarte, auf welcher steht: " So, hier dein Weihnachtsgeschenk für dich, ein wunderbarer und nagelneuer Zett."...dann gehe ich nach Hause
Mein Freund wird zweifelsohne Besitzer, die Eigentumsvermutung spricht für ihn, und nicht nur das. Er hat jetzt auch noch die Karte mit meiner Unterschrift - upps. Ich habe den Kaufvertrag. Gut! Aber ich musste den Wagen ja kaufen, damit ich ihn "verschenken" kann

........das könnte man jetzt noch weiterführen, aber du siehst wahrscheinlich schon, worauf es hier letztlich ankommen wird.
will heißen: Klare vertragliche Regeln sorgen im Zweifel immer für mehr Rechtssicherheit....
LG
Daniel