Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

energie-man21

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5 Dezember 2005
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BMW Z3 coupé 2,8i
Hallo!

Würde gerne mal eure Meinung hören. Ich habe meiner Ex-Freundin einen LCD-TV und die Einrichtung (Couch,Schrank etc.) fürs Wohnzimmer gekauft. Das waren keine 08/15 Sachen. Die Mieterin ist Sie. Ich war sozusagen nur zu "Besuch" da weil ich noch meine eigene Wohung hatte. Kurz darauf haben wir uns getrennt. Ich wollte darauf hin die Sachen mitnehmen. Das lies Sie nicht zu. Die Sachen habe ich mit meiner EC-Karte bezahlt und die Belege dafür habe ich auch. Die Sachen habe ich Ihr nie geschenkt, ich dachte ich werde eh bald zu ihr ziehen, was wir auch besprochen hatten. Jetzt kann ich ja schlecht in die Wohnung gehen und das Zeug mitnehmen. Wäre ja wie ein Einbruch....

Was meint ihr, wie soll ich vorgehen damit ich meine Sachen erhalte? Mit Ihr lässt sich nicht reden...
 
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Frauen...

Ich denke ist dein Eigentum, da du den Eigentum an der Sache nachweisen kannst.

Hast ne Rechtsschutz? Sicher Thema für diese, wenn ihr euch nicht gütlich einigen könnt.

Was meint der Rest der Community dazu?!
 
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Hab leider keinen Rechtsschutz. Einigen können wir uns eh nicht da man mit ihr nicht mehr vernüftig reden kann....

Auf nen Rechtstreit etc habe ich keine grosse lust :(
 
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Hi,hol das Zeug ab wenn sie nicht da ist,wenn der Vermieter dabei ist kann sie ja nichts sagen.
 
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seh ich auch so... bin zwar kein rechtsexperte aber wenn sie es partout nicht einsieht würde ich das als diebstahl bei der polizei melden.
 
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Kann/darf ich einfach mit dem Vermieter in die Wohnung gehen? Soweit ich weiss darf der Vermieter nicht ohne Erlaubnis die Tür der Wohung öffnen oder irre ich mich da?
 
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Wenn du keine Lust auf einen Rechtsstreit hast, dann kopier die ganzen Kontoaktivitäten (lass sie bestenfalls vom jew. Händler belegen, wenn Belege nicht vorhanden sind) und füg sie als Anlage einem Brief (per Einschreiben Rückschein) bei, der straff formuliert ist. Setze in dem Brief eine angemessene Frist (bspw. 1-2 Wochen) zwecks Herausgabe deiner Wertsachen (alle einzeln auflisten), bring etwas überlegt Worte wie Anzeige, einstweilige Verfügung, Mahnbescheid, etc. (:X) rein und mach klar, dass dieses Schreiben parallel auch an deinen Anwalt rausgeht. Kannst zum Beispiel dem Brief im oberen Bereich sowas wie: "Vorab per Fax an RA Schießmichtot: 0190-6x6" beifügen oder gleich deine Ex und den Anwalt ins Empfängerfenster bringen. Kennst du keinen Anwalt, dann wirst schon einen finden, der das mitmacht (oder tu halt so als ob :X)
Schreib außerdem, dass nach Ablauf der Frist der Kontakt nur noch über deinen Anwalt läuft. Paragraphen tun auch immer gut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
Usw. Sei kreativ! Vielleicht ist das alles auch schon zuviel - bei meiner Ex jedenfalls hat es bestens funktioniert %:
 
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Da wäre ich auch vorsichtig. Ein Vermieter darf soweit ich weiß, auch nur für Notfälle in die Wohnung (Wasserrohrbruch, Rauch etc.) - Fernseher rausholen gehört sicher nicht dazu. Da würdest whs. du dich und der Vermieter sich strafbar machen, also Finger weg.

Wenn sie Dir die Sachen nicht freiwillig gibt, hast du nur den rechtlichen Weg, sorry!
 
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Hey :)

Wenn ich auch etwas dazu sagen darf...
Verschaffe Dir ja nicht irgendwie Zugang zu der Wohnung- wenn es Ihre ist.
Auch nicht mit dem Vermieter- wie auch, dieser darf keinen Schlüssel mehr haben.

Versuch einfach nochmal vernünftig mit Ihr zu reden. Du hast es bezahlt, es fand keine Schenkung stand, du bist der Eigentümer.

Der § 985 BGB ist auf deiner Seite ;)
 
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Meine Güte - :s:b:b:b!!!!!

Sucht Euch einfach eine vernünftige Frau, dann habt Ihr diese Probleme nicht :M.

Aber:

Es ist höchst interessant, mit welchen Themen sich hier im Forum getummelt wird :w:X. Ich warte ja auch den Ersten, der hier nach Hilfe bei Erektionsstörumgen sucht :s:X:d:d:d:d. Es ist erschreckend, wie wenig lebensfähig doch Viele sind :M.
 
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Es ist erschreckend, wie wenig lebensfähig doch Viele sind :M.

So würde ich es gar nicht mal sehen q:
Man muss sich nur zu helfen wissen :t

Und ganz ehrlich, der TE weiß es, weil er sich sicher ist hier auch fachlich fundierte Antworten zu bekommen. Was nicht für jedes Autoforum zutrifft :X
 
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Ja wollt mal sehen wie andere vorgehen würde :D aber mit der frau kann man nimmer reden, nach 6-7 Anläufen habe ich darauf keine lust mehr ;)
 
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Hallo Energie-Man,

mein Rat: Auf gar keinen Fall die Wohnung (jemals wieder) betreten, ob mit Vermieter, Hausmeister etc.
Da die Sache ja schon so "verkorkst" ist, kann und wird das nur gegen Dich ausgelegt.
Da Du die Nachweise zum Beweis des Eigentums ja vorliegen hast, würde ich die justiziable Vorgehensweise wählen und mich von der Dame sowie deren Wohnung körperlich fernhalten.
ZQP hat eine mögliche Vorgehensweise ja schon gut erläutert.
Oder Du hälst noch mal eine Woche ohne Kontakt still (zum Abkühlern der Gemüter) und versuchst dann fernmündlich eine gütliche Einigung zu erzielen (oder Treffen an einem öffentlichen Ort), wenn nicht: Anzeige bei der Polizei ist m.E.n. in dieser Lage immer noch eine Möglichkeit.
Ggf. wäre ja auch eine "Schlichtung" über die Eltern möglich, ich weiß ja nicht wie das Verhältnis bei euch war.

Gruß Greg
 
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Jepp, da kann ich Gregory nur zustimmen :t
Bei den anderen Möglichkeiten rennst du definitiv ins offene Messer...
 
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Wenn du keine Lust auf einen Rechtsstreit hast, dann kopier die ganzen Kontoaktivitäten (lass sie bestenfalls vom jew. Händler belegen, wenn Belege nicht vorhanden sind) und füg sie als Anlage einem Brief (per Einschreiben Rückschein) bei, der straff formuliert ist. Setze in dem Brief eine angemessene Frist (bspw. 1-2 Wochen) zwecks Herausgabe deiner Wertsachen (alle einzeln auflisten), bring etwas überlegt Worte wie Anzeige, einstweilige Verfügung, Mahnbescheid, etc. (:X) rein und mach klar, dass dieses Schreiben parallel auch an deinen Anwalt rausgeht. Kannst zum Beispiel dem Brief im oberen Bereich sowas wie: "Vorab per Fax an RA Schießmichtot: 0190-6x6" beifügen oder gleich deine Ex und den Anwalt ins Empfängerfenster bringen. Kennst du keinen Anwalt, dann wirst schon einen finden, der das mitmacht (oder tu halt so als ob :X)
Schreib außerdem, dass nach Ablauf der Frist der Kontakt nur noch über deinen Anwalt läuft. Paragraphen tun auch immer gut:
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschlagung
Usw. Sei kreativ! Vielleicht ist das alles auch schon zuviel - bei meiner Ex jedenfalls hat es bestens funktioniert %:

Diesen Weg würde ich auch gehen...

In diesem Schreiben würde ich in jedem Fall noch einfügen, dass das Mobiliar nebst TV-Geräten, bei deinem Verlassen der temporären gemeinsamen Wohnung voll funktionsfähig , in tadellosem Zustand usw. waren.

Nicht das "Dulcinea-ach-Liebliche" dir die teuren Stücke demoliert.

Regards SusA
 
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Schau mal, du artikulierst wie oben beschrieben, in einem Schreiben an sie, deine Forderung inkl. Frist und bringst danach einen Satz wie folgenden (nur ein Beispiel):

Bei Missachtung der Frist werde ich, resp. mein Anwalt Herr Soundso, gegen dich -Sabine Zickig- Anzeige wegen Unterschlagung gemäß § 1.blabla erstatten, sowie mein Recht auf Schadensersatz gemäß § 2.blablubb gerichtlich durchsetzen.

Ich kenn deine Freundin nicht - weiß also nicht wie abgezockt ist. Die meisten sollten dabei aber ordentlich Bammel bekommen und die wenigsten werden es drauf ankommen lassen. Wie und ob sowas bei ihr wirkt, das musst du wissen.
 
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Nicht das "Dulcinea-ach-Liebliche" dir die teuren Stücke demoliert.

Wäre dies nicht noch mit das Dümmste was die Gutste machen könnte?! &:
Gleich noch mit den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllen...
Nachweisbar wäre es an Hand von Indizien bestimmt auch %:
 
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Wie schon empfohlen, ein nettes (mit höflichen Worten) Schreiben mit Angabe einer angemessenen Fristsetzung (etwa 14 Tage) zur Herausgabe der Wertsachen (explizit einzeln auflisten) aufsetzen. Im Schreiben sollte schon der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen bei erfolgloser Fristverstreichung hingewiesen werden, dass es sich dann ab Fristablauf um Unterschlagung im Sinne des StGB handeln würde. Dass Du dann gezwungen wärst einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen, der dann Deine Interessen mit allen seinen möglichen sowie notwendigen Mitteln durchsetzen wird.

Gut wäre, wenn Dir jemand das Schreiben als Kladde aufsetzen würde, der nicht involviert ist, weil dann sachlicher die Zeilen wären. Du bräuchtest nur abschreiben und würdest nicht zu viel unnötige Gefühle in die Zeilen einbringen.

Es dürfte selbstverständlich sein, dass dieser Brief nur als Einschreiben mit Rückschein zugestellt werden sollte. Damit Du den Nachweis führen kannst, auch wirklich sie "aufgefordert" zu haben. Eine Kopie dieses Schreibens behalten, damit evtl. bei hinzuziehen eines Anwaltes er weiß was schriftlich gelaufen ist.
 
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Im Schreiben sollte schon der Hinweis auf die rechtlichen Konsequenzen bei erfolgloser Fristverstreichung hingewiesen werden, dass es sich dann ab Fristablauf um Unterschlagung im Sinne des BGB handeln würde.

Ich falle dir nur ungern ins Wort (weil du bist schon eine "Größe") :t
Aber Unterschlagung ist ein Tatbestand des StGB ( § 246 StGB )
 
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Ich falle dir nur ungern ins Wort (weil du bist schon eine "Größe") :t
Aber Unterschlagung ist ein Tatbestand des StGB ( § 246 StGB )

Ups.... Danke..... selbstverständlich, darauf wollte ich ja auch hinaus.
 
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Kein Ding, immer wieder gern :)
 
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