Rückerstattung Bearbeitungsgebühr Kredite / Finanzierung

viel goiler ist die Begründung auf der 2.Seite.

Erst behaupten sie, es gäbe eine BGH-Entscheidung und am Ende des Briefes bestätigen sie, es gäbe noch keine höchstrichterliche Entscheidung.
Abgesehen vom Argument - jetzt verkürzt von mir mit anderen Worten - sie unterliegen nicht dem Gesetz und Auflagen der Kreditwirtschaft, weil sie die Bearbeitungsgebühr für ihre fadenscheinigen Verwaltungskosten erheben wie Außendienst (vor allem dessen Schulung usw)
 
Habe auch eine Absage bekommen, zweiten Brief mit Nachfrist und Androhung auf juristischen Weg....
Parallel schon Rücksprache mit Anwalt. Die 2500 Euro will ich schon haben :whistle:

Gruß Wensi

Nicht locker lassen....oft reicht ein Brief vom Anwalt, dann wird das Geld bezahlt
(so jedenfalls die Aussagen in anderen Foren)
 
Eben,ab zum Anwalt und gut ist.Das sind Standardschreiben!
 
Es wird vermutlich nicht überraschen, dass es bei der einen oder anderen Bank zu diesem Thema eine interne Verhaltensrichtlinie gibt, nach der z. B. geringfügige Beträge auf Anforderung erstattet werden, während bei nicht ganz unerheblichen Beträgen zunächst ein "Eskalationsverfahren" in Gang tritt - beispielsweise dergestalt, dass erst einmal ein paar Ablehnungsschreiben verschickt werden.

Wie schon einmal gesagt, wird man in diesem Fall die nächste Eskalationsstufe in der Regel erst dann erreichen, wenn man nicht mehr selbst schreibt, sondern den Rechtsanwalt seines Vertrauens schreiben lässt. :w
 
Sodala, seit dem 2. Schreiben per Mail mit sämtlichen Links zu den relavanten Gerichtsurteilen :b und der superduper Drohnung dass ich mir nie wieder einen Doyoda kaufen würde hatte ich nix mehr von Doyoda gehört, meine Fristsetzung ist am 25.03. abgelaufen. Nicht mal ne Antwort auf das 2. Schreiben :mad: ok, dann hab ich gestern per Mail angefragt was denn nun los ist ob ich nicht mal eine Antwort zur 2. Mail bekommen würde und noch deutlicher gedroht dass ich mir einen BMW kaufen würde :D da BMW anstandslos auch bei "Verjährung" erstattet.
Naja, was soll ich sagen bei meiner heutigen Mailabfrage war folgendes von der Toyotabank im Postfach :b

Sehr geehter Herr BMW,

wir beziehen uns auf Ihre Mail.

Aus einem EDV -technischen Problem wurde die Auszahlung der
Bearbeitungsgebühr nicht durchgeführt.

Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

TOYOTA Financial Services
- Service Center Kundenverträge -

Danke nochmal an den Fredersteller :t ging immerhin um 400€

P.S.: bei mir ist der Vertrag im September abgelaufen, also eigentlich verjährt.
 
Hallo,

nachdem man das erste private Schreiben seitens der BMW Bank mit der üblichen Begründung abgelehnte, wurde die zweite Aufforderung (nicht mehr privat geschrieben, sondern anwaltlich Vertreten) aus "kulanzgründen" :-) seitens der Bank bezahlt.

Danke für den Tipp.
 
Moin,moin Leute!

bei mir hat es im zweiten Anlauf auch geklappt! Erst hat die BMW-Bank sich gestreubt, aber durch die namentliche Erwähnung meines Rechtsanwaltes im zweiten Brief ging alles recht schnell!
Geld war eher auf mein Konto als das Antwortschreiben der BMW-Bank!

DANKE an CHRIS für die Erstellung dieses Themas!:12thumbsu
 
Update!

Bei mir gehts jetzt in die 1.Instanz!

Die Bank weigert sich noch immer zu erstatten!Mal sehen wie lange noch!
 
konnte mit Anwalt bei der DKB Bank jetzt 50% der Summe mit Vergleich erreichen, was abzüglich Anwalt noch knapp 1000 Euro sind. Da hier der Fall anders gelagert ist (Gebühr nicht in den AGBs sondern individuell), ist das laut meines Anwalts ganz ordentlich...
Gruß Wensi
 
Ja gut 50% ist besser als gar nix!Aber dennoch ist die Berrechnung der Gebühr nicht zulässig und somit nur halbwegs zufriedenstellendes Ergebnis!
 
Ja gut 50% ist besser als gar nix!Aber dennoch ist die Berrechnung der Gebühr nicht zulässig und somit nur halbwegs zufriedenstellendes Ergebnis!

Es gibt keine Rechtsgrundlage und kein BGH-Urteil, dass die Gebühr nicht zulässig ist, so stimmt deine Aussage daher nicht. Zudem beziehen sich alle bisherigen Urteile auf pauschale Bearbeitungsgebühren und nicht auf individuelle Vereinbarungen. Ich denke die 50 % sind in dem Fall ein ganz gutes Ergebnis.
 
Ja wenn er natürlich Einfluss auf die Bearbeitunggebühr hatte und diese verhandelbar war,sieht es natürlich anders aus!Da hast du Recht!Nicht nur in AGB's verankerte Bearbeitunggebühren sondern alle auf die wir kein Einfluss nehmen können sind nicht zulässig,sonst hätten die OLG's ja nicht so entschieden!Das höchstrichterliche Urteil gibt es nur nicht,weil die Banken vorher den Rückzieher machen!Und es gibt schon Gesetzestexte in denen steht, dass solche Gebühren nicht zulässig sind!
 
Solange solche Gebühren nicht im ganz Kleingedruckten versteckt werden und den nach eigener Einschätzung mündigen und voll geschäftsfähigen Bürger später bei der Wucherrechnung überaschen, ist und war diesen niemand hilflos ausgeliefert. Man muss ein bestimmtes Finanzierungsangebot ja nicht annehmen. Man muss noch nicht einmal ein Auto kaufen.:whistle:
Üblicherweise wird man als Kunde eine Entscheidung in erster Linie davon abhängig machen, was ein Kredit letztendlich in der Summe kostet. Sollte man zumindest. Wie sich das aus Zinsen und sonstigen Gebühren zusammensetzt ist doch zweitrangig. Die BMW-Bank (und sicher auch die meisten anderen Banken) hat ihre Angebote seinerzeit im Internetauftritt dezidiert dargelegt und keine Kosten versteckt. Manche Anbebote lagen in der Summe von Zinsen und Gebühren als Verkaufsförderung deutlich unter üblichen Marktzinsen. Jetzt einen solchen Vertrag auf Grundlage eines Urteils (mit dessen vorangegangenem konkreten Sachverhalt und Begründung ich mich nicht näher beschäftigt habe) einseitig ändern und die eigene Leistung kürzen, aber die des Vertragspartners im vollen Umfang geniessen, ist schon leicht fragwürdig. Billiger ist es jedenfalls nicht geworden. Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht mehr erhoben, dafür ist der Zins entsprechend höher. Und diejenigen, die jetzt einen Kredit benötigen, zahlen den Ausfall durch die Schnäppchenjäger eben mit.:b
 
Solange solche Gebühren nicht im ganz Kleingedruckten versteckt werden und den nach eigener Einschätzung mündigen und voll geschäftsfähigen Bürger später bei der Wucherrechnung überaschen, ist und war diesen niemand hilflos ausgeliefert. ...

Was in der nüchternen Betrachtung grundsätzlich nachvollziehbar klingt, stellt sich in der Praxis allerdings häufig anders dar. Da werden Gebühren und sonstige Kosten zwar nicht unbedingt "versteckt", aber geschickt kaschiert oder in einen auch für den mündigen Bürger insgesamt kaum verständlichen Text eingepflegt. Den Rest erledigt dann der sich ebenso blumig wie unverständlich ausdrückende Berater des Bankhauses.

Häufig ist - oder war - es auch durchaus so, dass die Bearbeitungsgebühren in den AGB oder in separaten Preislisten versteckt wurden. Der Berater erwähnte das dann mal in einem Nebensatz, und knapp über der Unterschriftenzeile stand dann womöglich noch in Schriftgröße 6 ein kleiner Hinweis auf die "Nebengebühren laut Preisliste". Da dachte man wohl seitens der Bank, dass diese Gebühren derart klein und unbedeutend sind, dass die Schriftgröße des Hinweises mit dieser Bedeutungslosigkeit ruhig korrelieren könne. :cautious:

Alles in allen sind das Praktiken, wo man durchaus auf höchstrichterlicher Ebene darüber nachdenken durfte, ob das so zumutbar ist. Ohne die Details der betreffenden Fälle zu kennen, traue ich den am Bundesgerichtshof damit befassten Richtern ohne Weiteres zu, dass sie sich mit diesen Fragen auf höchstem Niveau beschäftigt haben - womit sie uns allen hier um einiges voraus sind. :) :-)
 
Deswegen wies ich auch auf den nicht bekannten Sachverhalt hin, um dem es bei dem Verfahren ging. Die Preistransparenz, wie sie die als Beispiel genannte BMW Bank bei Fahrzeugfinanzierungen auch mit Bearbeitungsgebühren zeigte, kann m.E. nicht der Auslöser gewesen sein. Der effektive Jahreszins (inkl. Gebühren) und die Summe der Kreditkosten sind ja schon länger auszuweisen. Was natürlich nicht bedeutet, dass sich auch alle daran halten.
 
Damit wurde sich ja schon beschäftigt!Es gab ein Verfahren mit der Sparkasse Chemnitz vorm BGH!Die hat aber ein Rückzieher gemacht um ein höchstrichterliches Urteil zu umgehen!Da die Aussicht auf Erfolg für die Bank schlecht aussah!Das hätte bedeutet,dass dann alle Banken die Gebühren zurückzahlen hätten müssen!Und eine Klagewelle gegen die Banken hervorgerufen!
Wahrscheinlich war es so,dass die Spaßkasse von anderen Banken eins auf die Mütze bekam und deshalb das Urteil umgangen sind!Mittlerweile zahlen die Sparkassen auch anstandslos zurück!
 
die meisten Urteile beziehen sich auf die Gebühren laut AGB. Bei mir wurden die Gebühren aber "individuell" im Vertrag geregelt und ausgewiesen.
Einfluss hatte ich trotzdem nicht und hatte auch keine Wahl, andere Bank ging wegen laufender Verträge nicht (mein Pech).
Daher ist der Teilerfolg schon OK...bei den kleinen Summen wäre der Gang durch die Instanzen riskant gewesen. Schon alleine ein Vergleich in erster Instanz wäre für mich eine schwarze Null geworden, da der Anwalt auch bezahlt werden will.....

Gruß Wensi
 
Kurzes Update!

Anwälte haben beim Gericht vorgesprochen und am 18.12. wird das Urteil gefällt!

Die Bank muss jetzt bis zum 29.11. nachweisen, dass die Bearbeitungsgebühr für den Kunden eine besondere Leistung darstellt!

Da die Bank dafür wohl kein Leistungsverzeichnis oder ähnliches hat und mir mein Anwalt schon sagte,dass es ein verbraucherfreundliches Urteil geben wird,sieht es ganz gut für mich aus!

Warten wir mal ab....
 
@Fara
Hallo. Habe den selben Brief von der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe wie du als Antwort bekommen. Hast du denen nochmal was geschickt, wenn ich fragen darf oder wie war dein weiteres Vorgehen?

Danke
 
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