AW: Schwere Entscheidung HILFEEEEE !!!!
Hi Frantic,
also als Dienstwagennutzer solltest Du auf folgendes achten:
1. die 1% Regel besagt, daß Du 1% vom Neufahrzeug-Listenpreis auf Deinen Monatslohn draufbekommst, dann versteuerst und anschließend wird Dir der 1% Betrag wieder abgezogen. Also wenn das Auto 35 T€ kostet gibts 350 € drauf, welche Du versteuerst und dann werden Dir die 350 € wieder abgezogen. Der Listenneupreis gilt auch für Gebrauchte & Vorführer - also Achtung !!!
2. bei der 1% Regel übernimmt der Arbeitgeber sämtliche Fahrzeugkosten wie z.B. Versicherung, Bereifung, Kundendienste, Reparaturen, Verschleiß, Autowäsche, Tanken, Öl usw.
3. bei der 1% Regel gibt es normalerweise keine Einschränkungen - d.h., Du darfst das Fahrzeug voll privat nutzen
4. ...außer der Arbeitgeber schließt Auslandsnutzung (oder bestimmte Länder) in der Nutzung aus. Achtung, für die Auslandsnutzung benötigst Du auf alle Fälle eine unterschriebene Vollmacht des Arbeitgebers neben der grünen Versicherungskarte.
5. Achte auf die Selbstbeteiligung !! Normalerweise sind so bis etwa 600 € Eigenrisiko üblich - außer Dein Arbeitgeber ist extrem kulant. Für Schäden während des betrieblich genutzten Zeitraumes entsteht keinerlei Selbstbeteiligungspflicht - außer der Arbeitgeber legt dies explizit in den Nutzungsbedingungen fest !!
6. Achte darauf, daß alle Punkte wirklich in einem Zusatzvertrag zum Arbeitsvertrag (Dienstwagennutzungserklärung) sorgfältig geregelt sind - sonst kann es im Fall der Fälle ein böses Erwachen geben
7. Üblicherweise ist der Arbeitgeber mit dem privat gefahrenen Anteil - also den Kilometern und der Betankung - recht kulant. Üblich wäre es, z.B. das Volltanken vor dem Urlaub zu tolerieren, während des Urlaubes jedoch zu erwarten, daß der Arbeitnehmer auf eigene Kosten tankt (dies ist meist bei der Nutzung von Flottentankkarten so "geregelt"). Achtung, der Arbeitnehmer kann aber auch vorschreiben, daß der % Faktor privat nicht überschritten oder nur eine bestimmte Kilometerleistung privat/Jahr gefahren werden darf.
8. Wie groß ist die Kilometerleistung pro Jahr und wie lange ist die Nutzungsdauer - üblich sind meist 3 Jahre Nutzung (bzw. bis max. 100.000km). Wenn Du nicht gerade hauptberuflich ausschließlich im Außendienst arbeitest, ist meist eine bestimmte Jahreskilometerleistung mit der Leasinggesellschaft vereinbart. Hierbei solltest Du wissen, ob Du da drüber darfst, oder ob Du beim überschreiten der Grenze selbst in die Tasche greifen musst (sofern es sich nicht um ausschließliche dienstliche Nutzung handelt).
9. Wer darf das Fahrzeug noch nutzen - normalerweise eigentlich nur Du und der Ehepartner. Schon bei Lebensgemeinschaften oder Familienangehörigen kann dies vom Arbeitgeber untersagt sein...
10. ach ja, bei mir übernimmt der Arbeitgeber auch die pauschale Versteuerung der Fahrten von Zuhause zum Arbeitsplatz - dies ist aber die absolute Ausnahme !! Normalerweise müssen diese Kilometer (Hin- & Rückfahrt) mit einem bestimmten Wert - ich glaube 0,3% pro Kilometer der zu versteuernden 1% Dienstwagenpauschale sind als geldwerter Vorteil ebenfalls zu versteuern... (kann mich mit dem Wert aber auch täuschen)
Du siehst, so angenehm wie es ist, ein Fahrzeug vom Arbeitgeber gestellt zu bekommen - ich nutze dies ja auch

- es gibt doch viele viele Stolperfallen...