crake
macht Rennlizenz
- Registriert
- 17 Juli 2009
- Wagen
- BMW Z4 G29 M40i
Im gestrigen theoretischen Unterricht im Rahmen der Waffensachkundeprüfung wurde das Thema "Notwehr" meines Erachtens leider nur sehr unzureichend erläutert. Ich stelle daher diese sicherlich kontroverse Diskussion ins Café; außerdem hoffe ich, dass es hier in unserem bunten Zetti-Universum Experten auf diesem Gebiet geben könnte.
Nehmen wir an ein Sportschütze bewahrt in seinem Haus ordnungsgemäß Waffen auf. Nehmen wir weiter an, dass ein Einbruch geschieht, der Eigentümer schreckt aus dem Schlaf, und hört im Erdgeschoss Lärm, klirrende Scheiben etc. - jedenfalls deutet für ihn alles auf einen aktuellen Einbruch hin. Unabhängig davon, ob er nun die Polizei ruft (oder überhaupt rufen kann!) - ist es ihm erlaubt, die Waffe aus dem Tresor zu nehmen, zu laden und damit im Schlafzimmer auf evtl. gewaltsames Eindringen der Einbrecher zu warten? Ich finde diese Frage extrem schwierig zu beantworten. FALLS Einbrecher in das Zimmer eindringen und einen Angriff vollziehen (Überzahl, Messer...), ist wohl der Gebrauch der Schusswaffe erlaubt. Aber wie sieht es mit der Vorbereitung bzw. dem Laden der Waffe aus?
FALLS in dieser Ausnahmesituation ein Laden der Waffe erlaubt wäre, wäre es legal damit zu versuchen die Täter zu stellen? Damit meine ich nicht ein halbautomatisches Sturmgewehr komplett zu munitionieren und von der Galerie aus auf unbewaffnete Einbrecher zu schießen, sondern mit einer Waffe zu drohen und sie damit aus dem Haus zu treiben?
Nehmen wir an ein Sportschütze bewahrt in seinem Haus ordnungsgemäß Waffen auf. Nehmen wir weiter an, dass ein Einbruch geschieht, der Eigentümer schreckt aus dem Schlaf, und hört im Erdgeschoss Lärm, klirrende Scheiben etc. - jedenfalls deutet für ihn alles auf einen aktuellen Einbruch hin. Unabhängig davon, ob er nun die Polizei ruft (oder überhaupt rufen kann!) - ist es ihm erlaubt, die Waffe aus dem Tresor zu nehmen, zu laden und damit im Schlafzimmer auf evtl. gewaltsames Eindringen der Einbrecher zu warten? Ich finde diese Frage extrem schwierig zu beantworten. FALLS Einbrecher in das Zimmer eindringen und einen Angriff vollziehen (Überzahl, Messer...), ist wohl der Gebrauch der Schusswaffe erlaubt. Aber wie sieht es mit der Vorbereitung bzw. dem Laden der Waffe aus?
FALLS in dieser Ausnahmesituation ein Laden der Waffe erlaubt wäre, wäre es legal damit zu versuchen die Täter zu stellen? Damit meine ich nicht ein halbautomatisches Sturmgewehr komplett zu munitionieren und von der Galerie aus auf unbewaffnete Einbrecher zu schießen, sondern mit einer Waffe zu drohen und sie damit aus dem Haus zu treiben?