Supra Felgen zum Verkauf oder im Tausch

Schon klar. Danke für deine Ausführlichen Tipps. Den Weg werde ich wohl gehen (müssen).
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Oder darauf setzten, daß beim TÜV keiner was merkt und nix passiert :whistle:

Ja, klar - ich bin mir sogar sicher, dass dies kaum auffällt - aber lass irgend etwas sein (Unfall & Co.), dann geht der Ärger los...
 
Das mit dem Ärger unterschreibe ich. Wobei ich mir hundertprozentig sicher bin, dass nichts wirklich ernstes passiert weil die Räder rein technisch natürlich passen und sich darum daraus keinerlei Mitschuld herleiten lässt.
 
Das mit dem Ärger unterschreibe ich. Wobei ich mir hundertprozentig sicher bin, dass nichts wirklich ernstes passiert weil die Räder rein technisch natürlich passen und sich darum daraus keinerlei Mitschuld herleiten lässt.

Na ja, es reicht ja schon, dass man in der (meist) Grossstadt in eine der inzwischen häufig anzutreffenden Poser-/Raser/Tuner-Kontrollen kommt. Die Rennleitung dieser SOKOs kennen sich meist hervorragend aus und wenn dabei auffällt, dass Du da mit Felgen unterwegs bist, welche nicht eingetragen sind, bist Du ab diesem Zeitpunkt Fussgänger und es kommt ein erheblicher Zeitaufwand und nicht unerhebliche Kosten auf Dich zu (Abschleppen, TÜV-Vorführung, Kosten Sonderprüfung, Kosten Umrüstung, Strafe, Taxikosten, usw...).

Ist Dir das wirklich wert? Nur weil Du Dir etwas Mühe ersparen möchtest, die Felgen eintragen zu lassen, bzw. die Eintragung abzuklären? &:
 
Hm, ich habe eine Rechnung, auf der steht:

Wie bereits ausgeführt, ersetzt eine Rechnung keine zulassungsrelevanten Erfordernisse. Ansonsten würde jede Hinterhof-Tuning-Werkstatt den ganzen Tag nur noch Rechnungen schreiben.

Oder darauf setzten, daß beim TÜV keiner was merkt und nix passiert :whistle:

Letztlich musst du wissen, wie du das Problem handhaben willst. Die Zeit spielt in jeder Hinsicht gegen dich (Fristen, statistische Risiken).

Mir käme es jedenfalls nicht in den Sinn, es zu akzeptieren, Ware zu bezahlen und dann ein ungewolltes Risiko aufgedrückt zu bekommen. Aber da tickt gewiss jeder anders und ich hab da ohnehin eine berufliche Vorschädigung…
 
..... kannst auch gleich auf die Versicherungsbeiträge verzichten. :b
Da wird sich die Versicherung nicht rausreden können, dieses Argument ist falsch und wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger. Technisch gesehen kann die Versicherung nicht argumentieren, dass die Felge für das Fahrzeug nicht passend ist oder auf nur irgendeine erdenkliche Art nicht Typengerecht ist. Fakt ist, dass die Supra ein BMW mit Toyota Batch ist. Beide Fahrzeuge haben das gleiche Fahrwerk und rollen vom selben Band bei Magna. Den Rechtstreit möchte ich sehen, bei dem die Versicherung sich da aus der Haftung ziehen kann, weil eine Supra Felge am Z4 war. Das wurde im Versicherungsrecht vor längerem schon geändert. Eine Versicherung kann sich nicht aus der Haftung stehlen bei einem Heckauffahrschaden, weil z.B. vorne ein LED Blinkerbirnchen installiert war, aber der Wagen sonst Serie ist. Das Teil muss im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall stehen können. Das sollen die mal bei diesem Thema beweisen....
 
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Na ja, es reicht ja schon, dass man in der (meist) Grossstadt in eine der inzwischen häufig anzutreffenden Poser-/Raser/Tuner-Kontrollen kommt. Die Rennleitung dieser SOKOs kennen sich meist hervorragend aus und wenn dabei auffällt, dass Du da mit Felgen unterwegs bist, welche nicht eingetragen sind, bist Du ab diesem Zeitpunkt Fussgänger und es kommt ein erheblicher Zeitaufwand und nicht unerhebliche Kosten auf Dich zu (Abschleppen, TÜV-Vorführung, Kosten Sonderprüfung, Kosten Umrüstung, Strafe, Taxikosten, usw...).

Ist Dir das wirklich wert? Nur weil Du Dir etwas Mühe ersparen möchtest, die Felgen eintragen zu lassen, bzw. die Eintragung abzuklären? &:

Da meinst Du sicher den Ruhrpott. In München und Straubing wäre mir das neu. Es werden nur Leute aufgehalten, die auffällig sind. Ich weiß ja nicht, ob Supra Felgen auf dem Z4 so auffällig nach Tuning aussehen. Da werden die Freunde in Blau glaub ich schlauer gemacht als sie sind :whistle:.
 
Da meinst Du sicher den Ruhrpott. In München und Straubing wäre mir das neu. Es werden nur Leute aufgehalten, die auffällig sind. Ich weiß ja nicht, ob Supra Felgen auf dem Z4 so auffällig nach Tuning aussehen. Da werden die Freunde in Blau glaub ich schlauer gemacht als sie sind :whistle:.

...ja, speziell der Ruhrpott ist da "berühmt/berüchtigt" - aber auch in München und Nürnberg werden immer häufiger derartige Kontrollen durchgeführt. Die Felgen müssen gar nicht auffällig sein. Wird man kontrolliert, oder kommt zufällig (ohne explizit auffällig geworden zu sein) in solch eine Kontrolle, gehen die Beamten ganz normal alles durch, was üblicherweise primär typische Tuning-Komponenten sind und kontrollieren diese auf TÜV. Dazu gehören halt neben Fahrwerk und Abgasanlage ganz speziell auch immer Felgen und Reifenkombinationen. Schwups ist man dann schon "dabei".

Diese Kontrollen sind soweit auch ganz o.k., weil es einfach viel zu viele Krawallmacher und Fahrer technisch unzuverlässig überarbeiteter Fahrzeuge gibt.

...übrigens, auch in Straubing, einer Kleinstadt mit rund 50.000 Einwohner gibt es eine winzige, aber sehr unangenehme Raser-Szene, welche sich in der Nacht auf den Einfallstraßen und der B20 mehrfach regelrechte Rennen liefern.
Da hat die Rennleitung inzwischen (berechtigt) aufgrund Druck der Bevölkerung reagiert und kontrolliert deutlich mehr - auch sporadisch nach dem Zufallsprinzip. Man muss also nicht zwingend auffällig unterwegs sein.

Ist halt leider ähnlich wie in der Moped-Szene - eine kleine Handvoll verhält sich hartnäckig dämlich und die restliche Mehrheit muss dann darunter leiden und steht quasi auch unter Generalverdacht.
 
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Also bei uns juckt das echt niemand, selbst in den Dolomiten von der italienischen Polente interessierte sich niemand für die Felgen.
Technisch ist alles absolut identisch, selbst Et.
Da dreht uns keiner einen Strick.
 
Also bei uns juckt das echt niemand, selbst in den Dolomiten von der italienischen Polente interessierte sich niemand für die Felgen.
Technisch ist alles absolut identisch, selbst Et.
Da dreht uns keiner einen Strick.

Na ja, nicht zugelassen ist nicht zugelassen - egal, ob das technisch identisch oder einwandfrei ist. Du magst recht haben, dass das vermutlich zu 95% nicht auffällt /vor allem, wenn die damaufgezogenen Reifengrößen der Serie entsprechen). Aber 100% sicher kannst Du Dir nicht sein und wenn es blöd läuft, ist der Ärger groß...
 
Da wird sich die Versicherung nicht rausreden können, dieses Argument ist falsch und wird durch häufige Wiederholung nicht richtiger. Technisch gesehen kann die Versicherung nicht argumentieren, dass die Felge für das Fahrzeug nicht passend ist oder auf nur irgendeine erdenkliche Art nicht Typengerecht ist. Fakt ist, dass die Supra ein BMW mit Toyota Batch ist. Beide Fahrzeuge haben das gleiche Fahrwerk und rollen vom selben Band bei Magna. Den Rechtstreit möchte ich sehen, bei dem die Versicherung sich da aus der Haftung ziehen kann, weil eine Supra Felge am Z4 war. Das wurde im Versicherungsrecht vor längerem schon geändert. Eine Versicherung kann sich nicht aus der Haftung stehlen bei einem Heckauffahrschaden, weil z.B. vorne ein LED Blinkerbirnchen installiert war, aber der Wagen sonst Serie ist. Das Teil muss im kausalen Zusammenhang mit dem Unfall stehen können. Das sollen die mal bei diesem Thema beweisen....

...... wie war das nochmal mit der Betriebserlaubnis? :whistle:
Bei erloschener Betriebserlaubnis ist die Versicherung aus dem Obligo raus.
 
Naja, um den Haftpflichtschaden kommen sie nicht herum

Die Versicherungen regulieren komplett - auch in solch einem Fall. Jedoch mit dem „Haken“, dass sie sich (zu recht) jeden Euro vom Versicherungsnehmer im Falle einer nicht mehr vorhandenen Betriebserlaubnis wieder zurück holen…
 
@RainerW
Hast du dazu ein Beispiel?
Ich argumentiere gern mit faktenbelegenden Links,falls mal wieder einer so wie Benster argumentiert (wobei ich genauso argumentiere.....kein kausaler Zusammenhang,die Versicherung muß zahlen).

Danke schonmal fürs raussuchen.


Greetz

Cap
 
@RainerW
Hast du dazu ein Beispiel?
Ich argumentiere gern mit faktenbelegenden Links,falls mal wieder einer so wie Benster argumentiert (wobei ich genauso argumentiere.....kein kausaler Zusammenhang,die Versicherung muß zahlen).

Danke schonmal fürs raussuchen.


Greetz

Cap

Kann ich Dir leider als Link nicht geben - ist im Bekanntekreis passiert und das kann man ganz profan auch mit dem eigenen Versicherungsagenten, oder mit einem nicht persönlich verklärten Blick auf die Thematik klären…

Begründung: klar zahlt die Versicherung im Schadensfall erst einmal den Schaden des Unfallgegners (der kann ja nichts dafü). Aber wenn aus welchem Grund auch immer herauskommt, dass der Unfallverursacher mit einem Fahrzeug OHNE Betriebserlaubnis/Zulassung unterwegs war, entfällt damit auch die vertragliche Grundlage der Versicherung - somit wird diese kaum zu bewegen sein, für einen Schaden regulierend aufzukommen, wenn dies ungerechtfertigt ist. Folglich werden die entstandenen Kosten vom Versicherungsnehmer auch wieder (zu recht) eingefordert.

Eigentlich logisch, oder?

Wir haben doch hier im Forum sicherlich Versicherungsmakler und Juristen mit Erfahrung im Verkehrsrecht, welche sich fachlich dazu äussern und für Klarheit sorgen.

Ein Jurist (Richter) hat ja schon klar ein Statement abgegeben, was offensichtlich von einigen ignoriert wurde.
 
@keulejr
Da ich nie Jura studiert habe und auch sonst selten in Gesetzesbüchern schmökere stelle ich eben "dumme" Fragen....ich kann nicht alles wissen und wenn ich eine Aussage hinterfrage,dann aus dem Grund weil ich daraus lernen möchte......das ist ein wichtiger Teil einer Diskussion.
Nur weil eine mir unbekannte Person irgendwo im Internet etwas schreibt ohne irgendein Beleg (Link oder eben wie hier ein Erlebnis aus dem Bekanntenkreis) muß ich das nicht ohne hinterfragen als bare Münze nehmen.....SO entstehen nämlich Gerüchte,die dich als Jurist und mich als Hobbyschrauber mit den Augen rollen lassen.....

Wenn dies nicht erwünscht ist,dann halte ich in Zukunft die Finger still und sterbe eben dumm.

@RainerW
Danke für das beantworten meiner Frage.


Greetz

Cap
 
@CF01 Danke, gerne und nachfragen geht natürlich immer… 😉

Gerüchte möchte ICH nicht verbreiten - ich schildere nur Fakten aus erster Hand, auch wenn ich diese manchmal nicht mit einem direkten Link belegen kann. Auch bzgl. einer Profession erwähne ich so etwas nur, wenn ich die Person persönlich kenne. 🤗

Alles gut, erhalte Dir Deine hinterfragende Einstellung… 👍🏼
 
@RainerW
Genau,Gerüchte verbreiten möchte ich auch nicht,auch wenn ich hinsichtlich dieser Konstellation vielleicht etwas spät auf nachfragen gekommen bin....
Und eben solche Fakten aus erster Hand machen Foren ja zu dieser riesigen Wissensbasis,aus der man schöpfen kann.

Danke nochmal.


Greetz

Cap
 
@keulejr
Reinlesen würde mir nix bringen......gesetzesdeutsch verstehe ich einfach nicht ohne Erklärung......und nach einer Politikeraussage,die sinngemäß lautete: "Wir gestalten die Gesetzestexte so,das sie keiner versteht." mache ich mir auch nicht die Mühe.

Die Situation wie sie hier gerade zur Diskussion steht,gibt es ja immer wieder.....Felgen von anderen Baureihen der eigenen Marke aber keine Papiere dazu,weil halt vom selben Hersteller.
Zumindest auf diese Situation kann man sich erklärend beziehen.

Und wer dann unnötig ne Diskussion vom Zaun bricht,weil er es nicht wahrhaben will obwohl er es versteht,das ist dann wieder ne andere Geschichte.
Aber zumindest für so Juradeppen wie mich wird dann klarer,warum das trotz fehlendem,kausalen Zusammenhang trotzdem nach hinten losgehen kann.

Wobei ich mit meinem E36 Cabrio damals schon den Fall hatte,das ich mit Felgen,die ab Werk montiert waren vom TÜVer den Hinweis bekam,das die evtl. eingetragen werden müßten.....und das kapier ich bis heute nicht,da sowas doch über die COC abgedeckt sein sollte.....hab sie auch nie eingetragen.....weil ich das bei ab Werk bestellbaren und montierten Räder NICHT nachvollziehen kann und auch keinen Sinn sehe,außer Kohle zu scheffeln.....


Greetz

Cap
 
@keulejr
Reinlesen würde mir nix bringen......gesetzesdeutsch verstehe ich einfach nicht ohne Erklärung...
…da geht es mir wie Dir - ich verstehe ein bisschen was (im kleinsten Rahmen) von Vertragsrecht & Ausschreibungsrecht, weil ich das beruflich brauche, bin aber ansonsten ebenfalls ein juristischer „Volldepp“, der mit seinem penetranten Nachfragen und Nichtverstehen den Geduldsfaden anwesender Juristen im Forum vor längerer Zeit auch etwas „überstrapaziert“ hatte… :whistle:

Wobei ich mit meinem E36 Cabrio damals schon den Fall hatte,das ich mit Felgen,die ab Werk montiert waren vom TÜVer den Hinweis bekam,das die evtl. eingetragen werden müßten.....und das kapier ich bis heute nicht,da sowas doch über die COC abgedeckt sein sollte.....hab sie auch nie eingetragen.....weil ich das bei ab Werk bestellbaren und montierten Räder NICHT nachvollziehen kann und auch keinen Sinn sehe,außer Kohle zu scheffeln.....

Ein TÜV‘ler (ich bin mir jetzt nicht sicher, ob er ein Dipl.Ing, oder ein Kfz-Meister ist), hatte mir mal vor längerer Zeit erklärt, dass alles, was vom Hersteller für eine Modellreihe/einen Typ vom Werk aus angeboten (und normal optional dafür bestellt werden kann) und somit vom KBA dafür zertifiziert und abgenommen wurde, auch bzgl. TÜV kein Problem ist.

Eine Kleinigkeit gibt es dabei aber zu beachten, was eventuell dennoch bei Felgen zutreffen kann - die Felgengröße mit den Reifendimensionen müssen im Kfz-Schein / den Zulassungspapieren dennoch eingetragen sein. Was meine ich damit. Beispiel: das Fahrzeug wird serienmäßig mit 18er Felgen und einer Reifendimension als Basis angeboten, diese sind in den Papieren auch aufgeführt. Nun gibt es z.B. als Sonderausstattung 19er, welche auch optional vom Werk für dieses Modell angeboten werden, diese jedoch nicht in den Papieren stehen. Dann muss man diese Felge eintragen lassen, was völlig problemlos ist. Wenn diese optionale, alternative Felgendimension schon in den Papieren steht, entfällt dies. Desshalb sollte man bei originalen Felgen beim Nachkauf derselben immer kontrollieren, ob diese Dimension schon in den Papieren aufgeführt ist. Wenn nein, muss man dies nachholen.

Bei originalen Felgen des selben Fahrzeugherstellers, aber von einem anderen Modell, oder abweichenden Reifengrößen einer schon eingetragenen originalen Felge muss das mittels Herstellerbescheinigung nachgetragen werden. Bei Fremdhersteller mittels passender ABE für das Fahrzeugmodell sowieso.

Du siehst, so GANZ TRIVIAL ist das halt nicht - und da wären wir wieder bei den Supra-Felgen für den G29. Ganz egal, dass diese technisch einwandfrei passen und es quasi die selbe technische Basis (in diesem Fall Bruder und Schwester) sind, sind die Felgen formell aus Sicht des KBA für das jeweilige Geschwistermodell nicht zugelassen, weil dies weder Toyota, noch BMW so hat zertifizeren lassen…;)
 
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