Übersicht Spurverbreiterung E89

Kann mir jemand evtl. eine Kopie der Eintragung für VA 10/20 und HA 12/24 bei vorne 8J19 und hinten 9J19 zukommen lassen? Bei mir zickt der TÜV, weil der Felgenschutz des Reifens vorne 1mm übersteht. Jetzt wollen die 5mm Radabdeckungsverbreiterungen montiert haben, die spinnen.
 
Ja, morgen Früh vor der Fahrt zur Arbeit stelle ich ihn bei unserer Prüfstelle im Ort ab, dann schaut sich der Prüfer das mal an. Schauen wir mal, ob es klappt.
Andererseits könnte etwas Schützenhilfe durch ein bereits vorhandenes Gutachten einer solchen Eintragung nicht schaden. :rolleyes:
 
Hallo zusammen,

im Forum wird immer wieder auf die Tatsache hingewiesen, dass Reifen unterschiedlicher Hersteller trotz identischer Nominalgrößen in der Realität infolge baulicher Eigenarten dann doch voneinander abweichen. Bei Spurverbreiterungen, wo man sich im Millimeterbereich bewegt, eine wichtige Erkenntnis. Aussagen und Zahlenwerte hier im Forum dürften sich dabei entsprechend der weit überwiegenden Nutzervorlieben sicherlich erstmal auf Non-RFT beziehen.

Kann mir jemand sagen wie es sich im Abgleich von Non-RFT zu RFT eines Reifenherstellers verhält, muss man da bei der Wahl von Spurplatten ebenfalls Diskrepanzen einkalkulieren oder spielt sich die veränderte Technologie (meines Wissens verstärkte Wandungen) nur im Innenbereich der Pneus ab? Mit anderen Worten: Wenn jemand im Forum berichtet, dass eine bestimmte Non-RFT-Kombi problemlos passt, kann ich dann davon ausgehen, dass das dann sozusagen automatisch auch auf ein entsprechendes RFT-Pendant übertragbar ist?

Gruß und danke
 
Kurz und knapp: Im Zweifelsfall nein.

Wie breit ein Reifen tatsächlich ausfällt hängt vom Fabrikat ab. Ich habe z.B. die Goodyear Eagle F1 Asym. 2 in Seriengrößen auf 19" und die bauen sehr breit. Da war es mit meinen Spurplatten VA 10/20 und HA 12/24 extrem knapp.
 
Kurz und knapp: Im Zweifelsfall nein.

Wie breit ein Reifen tatsächlich ausfällt hängt vom Fabrikat ab. Ich habe z.B. die Goodyear Eagle F1 Asym. 2 in Seriengrößen auf 19" und die bauen sehr breit. Da war es mit meinen Spurplatten VA 10/20 und HA 12/24 extrem knapp.
Bei meinen alten bridgestone rft und 12 platten hat es ordentlich gestriffen. TÜV hat das nicht abgenommen. Zusätzlich zu den reifenbreiten kommt auch noch die toleranz von jedem auto hinzu. Die achsen der autos sind nicht auf den mm gleich
 
Besten Dank für die Antworten in Sachen Spurverbreiterung bei RFT. Einzig überlegenswert für eine optische Angleichung von VA und HA bliebe demnach also je 10mm Platten auf der HA. Für meine künftige 326er Felge und Bridgestone-RFT würde ich das unter Inkaufnahme eines überschaubaren Restrisikos wohl wagen. Kann mir jemand aus eigener (ähnlicher) Erfahrung hier zu- oder abraten?

Wäre für entsprechende Tipps dankbar.
 
Beim meinem alten 30i gingen hinten 10er ohne Probleme, trotz der "breit" bauenden Goodyear. Auf dem 35i habe ich jetzt 12er und es mußten die Radkästen nachbearbeitet werden. Konnte mir die Situation vor der Nachbearbeitung ansehen, das war so knapp, da hätten 10er auch nicht gepaßt ohne zu schleifen, ebenfalls Goodyear Reifen.
Normalerweise passen hinten 10er prblemlos, außer du hast bei solchen Dingen so "schlechtes Karma", wie ich.
 
Ein Nachtrag zu meiner Odyssee mit den Spurplatten, insbes. hinten.
Bei unserem örtlichen TÜV'er bekam ich die Spurplatten (VA 10/20 und HA 12/24) zeitnah und unproblematisch eingetragen. Im Zuge dessen sagte er mir aber auch, daß er "wegen so wenig Verbreiterung das dem Wagen nicht angetan hätte". Gemeint waren die zerschnittenen hinteren Innenradhäuser und die dadurch freigelegten (für Steinschläge und Witterung anfälligere) Blechteile, die nur mit Lack/Versiegelung bestrichen wurden.
Scheinbar nimmt meine Beratungsresitenz mit zunehmendem Alter proportional ab, denn diese Aussage stimmte mich sehr nachdenklich. :eek: :o Da mir das Risiko einer vorzeitigen und vermeidbaren Durchrostung der betroffenen "Blechteile" zu hoch erschien, ging ich zum Karosseriebauer meines Vertrauens. Berstellt wurden zwei original BMW Innenradhäuser, diese sollten modifziert und eingbaut werden unter Beibehaltung der Freigängigkeit.
Ich hatte schon damit gerechnet, daß ich 1,5-2 Stunden Modifikationsarbeiten bezahlen muß, aber siehe da, bei den neuen Innenradhäusern schleifte ohne Modifikation nichts. An dieser Stelle muß ich dem Karosseriebaubetrieb (Riegelhof in Frankfurt am Main) loben, daß sie das ganze initial getestet haben, ohne direkt die Innenradhäuser zu modifizieren.

Diese Erfahrung zeigt erneut, daß die Innenradhäuser sehr unterschiedlich ausfallen. Ich konnte beim ersten (halbherzigen) Blick bereits feststellen, daß die nachgekauften Innenradhäuser deutlich mehr "Freiraum" bieten, als die vorherigen ab Werk verbauten.

Fazit: Erstaunlicherweise hatte ich mal "gutes Karma" beim Thema Auto. Ich bin rundum zufrieden mit den neuen hinteren Innenradhäusern und die Kotflügel sind wieder optimal vor Steinschlägen und Witterung geschützt. :thumbsup:
 
Ich habe mich jetzt ein bisschen durch den Thread hier gewühlt... Ganz schön viele Infos :)

Kurz für mich zusammengefasst:
Bei meinen 296er Felgen mit Goodyears wären 10mm Scheiben VA/HA passend. Die H&R kommen mit ABE, sollten aber dennoch beim TÜV eingetragen werden. Stimmt das soweit? Bringen Spurplatten außer bei der Optik eigentlich nennenswerte Vorteile?
 
Ich habe mich jetzt ein bisschen durch den Thread hier gewühlt... Ganz schön viele Infos :)

Kurz für mich zusammengefasst:
Bei meinen 296er Felgen mit Goodyears wären 10mm Scheiben VA/HA passend. Die H&R kommen mit ABE, sollten aber dennoch beim TÜV eingetragen werden. Stimmt das soweit? Bringen Spurplatten außer bei der Optik eigentlich nennenswerte Vorteile?

Die H&R mit ABE brauchst Du nicht eintragen, deswegen die ABE, die Du aber immer dabeiführen musst. Bei mir sind vorne und hinten je 10er drauf und ich behaupte mal es ist reine Optik. Ich lasse mich aber gern eines besseren belehren:D

Gruss
 
Ich muss mal ganz blöd fragen:
Welche H&R Spurplatten für unseren Zetti haben denn eine ABE?
Bitte entsprechenden Link posten. Alle, die ich gefunden habe, müssen eingetragen werden.

Gruß

York
 
Die hier...
 

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Hmmm &:

http://www.h-r.com/bin/75725.pdf

Anlage 3 Seite 1 (Seite 14/27 der ABE)
Auflagen A1a)
"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlichen anerkannten Sacherverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifizierungsnummer bescheinigen zu lassen."

Das bedeutet: ab zum TÜV ;)

Gruß

York
 
Richtig, bei der Montage von Spurplatten muß man immer zu TÜV/DEKRA, um den "vorschriftsmäßigen Zustand" des FZ bescheinigen zu lassen. Hier geht es vor allem um die Freigängigkeit der Reifen und das sie nicht "zu weit" rausstehen. Genau diese Unterhaltung hatte ich nämlich mit dem Prüfer, als ich meine Platten eintragen ließ, ob das auch nötig gewesen wäre, wenn ich sie mit Serienfelgen montiert hätte, statt der OZ (nur Teilegutachten -> sowieso ab zum TÜV).
 
Bei mir sind Sie nicht eingetragen und das obwohl ich erst im März beim TÜV war.
 
Wollte ich ja, aber genau die Jungs vom TÜV haben gesagt nicht notwendig...

Dann können die nicht lesen und/oder haben keine Ahnung. Geh für die Bescheinigung wo anders hin, am besten zu DEKRA oder KÜS. Soweit ich weiß kostet die keine 50€. Das sollte es einem wert sein, bevor man ohne Betriebserlaubnis unterwegs ist. Die Versicherung wird im Ersntfall nämlich auch dann nicht bezahlen, wenn du erzählst "der TÜV hat gesagt...", vor allem weil du es nicht beweisen können wirst.

/EDIT:
ABE/Teilegutachten würde ich vor der Montage immer zuerst lesen und bei Unklarheiten mit dem Dokument zu einer kompetenten Prüfstelle fahren und nachfragen.
 
Die Versicherung zahlt grundsätzlich, weil sie in der Pflicht steht. (...)

Puh, das ist unglücklich formuliert.

Die KFZ Haftpflicht(!)-Versicherung zahlt grundsätzlich immer an den/die Geschädigten, dazu ist sie (gesetzlich) verpflichtet, jedoch nicht den eigenen Schaden.
Bei fehlender Betriebserlaubnis wird die Kaskoversicherung, wenn vorhanden, (deinen Schaden) nicht zahlen. Zusätzlikch wird die Versicherung die Kosten des Haftpflichtschadens von dir "eintreiben", sofern du auch nur einen Cent irgendwo hast/verdienst.
 
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