AhmetAbi90
Fahrer
- Registriert
- 5 Juli 2009
AW: Unfall in Krefeld
genau so sehe ich es auch danke !Nimm das
Ein Fahrstreifen i.S.d. § 7 Abs. 5 StVO setzt keine Fahrbahnmarkierung voraus, sondern ist nach § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO der Teil der Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt.
Und ich bleibe immernoch dabei: Der Passat hat den Fahrstreifen gewechselt bzw. überfahren und ist auf Ahmets Fahrstreifen gezogen - somit hat er mind. Teilschuld!





ja, da ist was Wahres dran 

