Unfall mit meinem Z4

schmike

Testfahrer
Registriert
3 Juli 2010
Hallo zusammen,

Leider hat es meinen Zettie gestern erwischt. Bei tollem Roadster-Wetter wurde mein Z4 „abgeschlossen“. Ein „unaufmerksamer Zeitgenosse“ meinte eine durchgezogene Linie hat für ihn keine Bedeutung und zog unvermittelt auf die linke Spur.

Glücklicherweise fuhr hinter mir eine anderer Z4. Der Fahrer hielt sofort an und stellte sich als Zeuge zur Verfügung. So war die Schuldfrage nach kurzer Diskussion geklärt und der Gegner sah seine Schuld ein. Auch für die herbeigerufene Polizei war der Sachverhalt eindeutig, sodass ich hier nicht von weiteren Schwierigkeiten oder Diskussionen ausgehe.

Nochmals vielen Dank an den Z4-Kollegen (war ein e86). Es ist heute alles andere als selbstverständlich, anzuhalten und sich sofort als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

Meinen Wagen hat es auf Höhe der Hinterachse (Beifahrerseite) erwischt. Die Radaufhängung ist gebrochen, der Kotflügel ist Schrott, die Beifahrertür ist beschädigt. Alle weiteren Beschädigungen muss ein Gutachter klären. Ich hoffe nicht, dass die Dachmechanik etwas abbekommen hat. Bei 17°C bin ich natürlich offen gefahren.

Gestern Abend habe ich bereits die gegnerische Versicherung informiert, die Ihrerseits angekündigt hat, bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse auf jeden Fall einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Ich habe erwidert, ebenfalls einen unabhängigen Gutachter auf Kosten der Versicherung einzuschalten.

Für mich ist es nach über 25 Jahren der erste derartige Unfall. Daher bitte ich Euch um Eure Tipps.

Auf was muss/sollte ich bei der Schadensregulierung/bei der Diskussion mit der gegnerischen Versicherung/der Reparatur bei BMW unbedingt achten?

Euch jederzeit eine knitterfreie Zeit.

Gruß

Michael

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Ach Du schei$$e. Zunächst wieder mal der Spruch der eigentlich das wichtigste ist: "Gottseidank ist Dir nix passiert."
Trotzdem ist man stinksauer und verärgert über das verbeulte Blech. Grad bei so nem seitlichen Aufprall besteht die Gefahr das die Dchmechanik in Mitleidenschaft gezogen wird. Hast Du da schon was feststellen können?

Gruß Volker
 
Am besten alles über einen Anwalt regeln lassen, dann musst Du Dich wirklich um fast nichts selber kümmern...und man kann Dich nicht bescheißen! Versicherungen versuchen natürlich auch erstmal sich irgendwie rauszuwinden....!
Daher habe ich seit Jahren schon eine Rechtschutzversicherung - das macht in solchen Fällen richtig Sinn ;-)
Viel Glück bei der Schadensregelung!
 
Oh je, mein Beileid! Obwohl die Seite im Grunde gar nicht so arg schlimm aussieht verwundert mich das die Achse gleich hinüber ist. Aber trotzallem wünsche ich deinem Zetti gute Besserung!
 
Grad bei so nem seitlichen Aufprall besteht die Gefahr das die Dchmechanik in Mitleidenschaft gezogen wird. Hast Du da schon was feststellen können?

Gruß Volker

Hallo Volker,

der Kofferraum ging noch ohne Probleme auf - Spaltmaße scheinen auch i.O. zu sein. Zudem konnte ich das Dach ohne Probleme schließen.
Letztentlich muss die Werkstatt bzw. der Gutachter die Dachmechanik überprüfen.

Dass die Achse so schnell "nachgibt", hat mich auch gewundert.

Gruß

MIchael
 
Nachdem ich das gleiche erst vor 2-3 Wochen durchgemacht habe kann ich dir nur eines sagen. Anwalt (am besten einen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist) einschalten (denn den muss die gegn. Versicherung zahlen) und alles durch ihn regeln lassen. Das is die einfachste und entspannteste Art mit der Sache umzugehen. Habe noch einen unabhängigen TüV-Gutachter hinzugezogen dessen Schadensgutachten (knapp 5-stellig) die Versicherung ohne zu murren akzeptiert hat. Sowas ist immer sehr ärgerlich... aber hauptsache nur Blechschaden. ;)
 
Ich sehe aktuell keinen Grund einen Anwalt einzuschalten. (Vielleicht liegt’s aber auch nur daran das ich kein streitsüchtiger Mensch bin.)
Ich würde auch selbst keinen Gutachter raussuchen und diesen Beauftragen. Warum, kommt im Folgenden.

Meine vorgeschlagene Vorgehensweise:

Da du mit dem Z eh nicht mehr weit fahren willst,
1) gleich zum BMW Händler/Werkstatt deines Vertrauens stellen.
2) Daten der gegnerischen Versicherung zum Abrechnen dem Händler überlassen. Wenn dieser sagt das der Z nicht mehr fahrbereit ist:
3) sofort einen Leihwagen mitnehmen auf Kosten der gegnerischen Versicherung (jetzt werden die sich beeilen ihren Gutachter loszuschicken da für Sie kosten auflaufen)
4) Der Händler hat meist einen Gutachter mit dem Sie zusammen arbeiten. Der Händler soll diesen beauftragen. Warum so? Nicht um was zu "drehen" sondern: Reparieren muss der Händler, aufschreiben was gemacht werden darf tut der Gutachter. Wenn der Gutachter jetzt weniger aufschreibt als der Händler meint was gemacht werden muß um den Schaden Sach- und Fachgereicht zu beheben wird es Spannend wer die Differenz trägt, daher lass mein deinen Gutachter mit deiner Werkstatt zusammenarbeiten. Sonst kommt es dann während der Reparatur zu einer Pause in der der Gutachter in dir Werkstatt zitiert wird um die Differenz zu besprechen oder (wenn der Schaden schon repariert ist, aus gegnerischer Versicherungssicht nicht mehr wirklich nach vollziehbar ist ob es hätte wirklich gemacht werden müssen) wird es spannend wer die Mehrkosten trägt. --> also Gutachter vom Händler zu deinem machen.
5) Alle Kosten vom Händler, auch Leihwagen über den Händler abwickeln lassen.
6) Wenn die Versicherung blöd wird oder das Gutachten der Versicherung davon abweicht was deine Werkstatt/ dein Gutachter sagt mal freundlich dort anrufen mit dem Hinweis daß du einen Zeugen hast und ein guter Anwalt nicht weit ist. Da sollte dann schon reichen.

Wenn ich es gerne reibungslos und schnell meine Z wiederhaben wollte würde ich so vorgehen.
 
Das Schadensmgmt. der gegnerischen versicherung will einen Gutachter beauftragen um den Schaden möglichst gering darstellen zu lassen.
Du bist nicht verpflichtet dem zuzustimmen. Wenn dein Händler oder du selbst einen anerkannten KFZ-Sachverständigen beauftragt, dann ist dessen Gutachten gültig und Ende!

Es steht der gegnerischen versicherung lediglich zu nach der Reperatur zu prüfen ob diese sachgemäß (im Sinne DEINES Gutachtens) durchgeführt wurde oder ob eben Geld vorallem Geld + Umsatzsteuer irgendwo verrechnet wurde ohne dass es in die Reperatur floss.

Anwalt solltest du auf jeden Fall einschalten wenn die gegnerische Versicherung nun schon mit slchen Späßen wie Gegengutachten anfängt. Hat nichts aber auch garnichts mit Streitsucht zu tun sondern soll dir lediglich Mühe und Aufwand abnehmen.

Also, eine gute Zeit!
 
Für diese Konstellation ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht die beste Wahl.
Dieser empfielt sich schon deshalb, weil sich Rechtsprechung ständig ändert und man
als Laie nie den ganzen Sachverhalt überblicken kann.

Beste Grüße
 
ganz wichtig: Dein Gutachter muß vereidigt sein (davon gibts nicht viele), denn nur dann ist
sein Urteil (vor Gericht, falls es dazu kommen sollte, wovon ich bei diesem Sachverhalt eigentlich nicht ausgehe)
unangreifbar. Aber das sollte Dein Anwalt (den die gegnerische Versicherung zu zahlen
hat) eigentlich auch wissen.
 
Wie ich vorgehen würde habe ich beschrieben.

Wenn dein Auto beim Händler steht wird der gegnerische Gutachter sich dieses mit deinem Service Meister zusammen anschauen. Der gegnerische Gutachter wird dann direkt vor Ort ein paar Worte dazu verlieren müssen wieso er es anders sieht als dein Service Meister/ Gutachter...

Erst danach wäre ich beim Anwalt, da ich ja ein kostenloses Ersatzfahrzeug habe.

Sonst gebe ich natürlich meinen Vorrednern Recht, ich muss aber keine unnötigen Kosten produzieren wenn es gar kein Problem gibt.
 
Mein Resümee nach einem Unfall: Ab einer gewissen Schadenshöhe alles über einen Anwalt regeln lassen. Das hat nichts mit Streitsucht oder der Absicht, möglichst viel herauszuschlagen, zu tun, sondern ist einzig eine Maßnahme gegen die Versuche der gegnerischen Versicherung, ihre Kosten möglichst niedrig zu halten. Nicht ohne Grund meldet sich die gegnerische Versicherung sofort und bietet "Hilfe" bei Gutachterwahl und Regelung der Angelegenheit an.

Mein Unfall war unverschuldet und dennoch wäre ich ohne Anwalt über den Tisch gezogen worden. Wenn ein Anwalt genommen werden soll, dann unbedingt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Gruß

Kai
 
Selbst wenn es bei der reinen Reparatur des Unfallschadens in einer vom Geschädigten akzeptierten Fachwerkstatt keine Fragen gibt, bleibt noch genug an "Nebensächlichkeiten", die der Laie kaum überschaut und daher ohne sachkundigen Beistand auch nicht auf Augenhöhe mit einer Versicherung sprechen kann. Bis zu welcher Höhe werden Leinwagenkosten von der Versicherung übernommen, ist ein solcher überhaupt angemessen oder tut es wegen geringer Fahrleistung auch ein Taxi, Nutzungsausfallentschädigung bei Verzicht auf ein Ersatzfahrzeug, Ausgleich für die Wertminderung am Unfallfahrzeug, sonstige Auslagen des Geschädigten und was es sonst noch alles Beachtenswertes geben mag.
 
Wie ich vorgehen würde habe ich beschrieben.

Wenn dein Auto beim Händler steht wird der gegnerische Gutachter sich dieses mit deinem Service Meister zusammen anschauen. Der gegnerische Gutachter wird dann direkt vor Ort ein paar Worte dazu verlieren müssen wieso er es anders sieht als dein Service Meister/ Gutachter...

Erst danach wäre ich beim Anwalt, da ich ja ein kostenloses Ersatzfahrzeug habe.

Sonst gebe ich natürlich meinen Vorrednern Recht, ich muss aber keine unnötigen Kosten produzieren wenn es gar kein Problem gibt.
Allerdings kann sich Dein Servicepartner die Rechnung vom "gratis" Leihwagen von der Versicherung bezahlen lassen ;)
 
Hallo,
also wie folgt:
1. auf jeden fall selbst einen KFZ Gutachter bestellen ( die von der Versicherung taxen in der Regel zu schlecht)
2. Falls du nicht unbedingt ein Fahrzeug benötigst lass dir den Nutzungsausfall bezahlen, ansonsten gilt Leihwagen zahlt die Versicherung für die Dauer der Reparatur. Es sollte nur nicht zu weit von der Dauer die im Gutachten angegeben ist abweichen.
3. Bei dem Schaden kann es sein das die Antriebsachsen auch einen Weg haben, die sollten auf jeden Fall getauscht werden ebenso wie das Diff, sonst bleibst du später auf den Folgeschäden hängen.
4. Anschließend von der Vermessung auf jeden Fall das Protokoll aushändigen lassen.

Wie alt ist der Wagen?? wenn er relativ neu ist (ich glaube unter 1/2 Jahr hast du Anspruch auf einen Neuwagen).
Und nicht vergessen: Für solche schäden gibt es Wertminderung, und wenn du der Werkstatt die Abtretung unterschreibst stecken diese die sich gerne selbst ein, also auf Auszahlung der Wertminderung achten.
Gruß
Uli
 
Da das Auto definitiv nicht mehr fahrbereit ist, würde ich das auch schnellstmöglich mit der gegnerischen Versicherung regeln.

Dazu ist aber erstmal nötig, dass die erkennen, dass deren Versicherungsnehmer schuld ist. Leider stellt die Polizei nur selten die Schuld wirklich fest, das machen andere.

Zumindest war das damals bei meinem Unfall so - die Schuldfrage war nicht eindeutig geklärt. Ich habe mit der Versicherung dann vereinbart, dass sie die Kosten unter Vorbehalt übernimmt und falls deren Versicherungsnehmer nicht schuldig gesprochen wird, zahle ich die Reparatur. (klingt unglaublich, aber war kein Thema). Weiterer Deal war, dass die Leihwagenkosten von mir privat ausgelegt werden und nach Klärung der Schuldfrage von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, dadurch zahlt die nicht den teuren Versicherungstarif.
Nun könnte man man meinen, dass mir das egal sein kann - aber angesichts von knapp 10.000 Euro Schaden war mir mehr daran gelegen innerhalb von einem halben Tag die Kostenübernahmeerklärung zu bekommen, damit der Reparaturauftrag geschrieben werden kann.

Der Gutachter wurde von der Werkstatt bestellt, da ich dabei war hab ich diverse Fragen gestellt ob dies oder jenes nicht auch getauscht werden sollte aufgrund der Sicherheit ... und natürlich war dem so :b Gutachten sind nunmal in einer gewissen Weise "flexibel".

Da nicht alle Teile ersetzt wurden (z.B. Felgen + Reifen) habe ich mir den Gesamtbetrag auszahlen lassen und die Reparaturrechnung eingereicht um die Mehrwertsteuer zu erhalten.

In ähnlicher Weise würde ich es hier einfach mal probieren. Das Auto ist eh nicht fahrbereit, also wird's wohl eh bei einer BMW-Vertragswerkstatt stehen. Dort einen Gutachter bestellen, selber dabei sein und ordentlich aufschreiben lassen.

An der Hinterachse würde ich so ziemlich alle Aluteile der rechten Seite tauschen lassen - zu riskant wäre es mir, dass die Teile vorgeschädigt sind ... und klar, die Antriebswelle ist hinüber bei dieser Schrägstellung des Rades.

10% der Schadenshöhe können da gern mal als Wertverlust angesetzt werden ... wurde bei mir damals auch so gemacht.

Und immer schön mit der Schadensabwicklung der gegenerischen Versicherung im telefonischen Kontakt bleiben. Schriftliche Dokumente per Fax oder Mail einreichen, bzw. zusenden lassen. Der Postweg dauert zu lange. So ist das in wenigen Tagen geklärt.
 
kein wort, bzw kein weiterer schritt ohne anwalt!!!
und das sage ich ausschliesslich aus eigener erfahrung und
nicht, weil ich ansonsten sofortige anwaltsrennerei geil finde..

mfg
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Ratschläge und Erfahrungsberichte.

Meine Wagen ist heute zu BMW transportiert worden. Der Service meines BMW Autohauses ist bis jetzt mehr als vorbildlich. Nachdem ich den Unfall bereits per Email am Wochenende „angemeldet“ hatte, wurde ich heute umgehend von Autohaus angerufen. Ein Ersatzwagen (neuer 5er) wurde organisiert und mir an meine Arbeitsstelle (ca. 60km entfernt vom Autohaus) geliefert..

Die allererste Einschätzung des Service-Meisters geht davon aus, dass die Achse wohl komplett getauscht werden muss. Ob die Dachmechanik beschädigt wurde, ist noch nicht klar. Genaueres weiß ich, sobald der Gutachter sich die Sache angeschaut hat.

Aufgrund Eurer Erfahrungsberichte und da ich zurzeit beruflich sehr eingespannt bin, habe ich einen Fachanwalt beauftragt, die Regulierung des Schadens zu koordinieren und die Korrespondenz mit der Versicherung zu übernehmen.

Gruß

Michael
 
So, nun ist der Schaden beziffert: Knapp 9000Euro + 1500 Euro Wertminderung.

Laut Gutachter war der Aufprall doch etwas heftiger. Dass die Radaufhängung verbogen war, sah man bereits auf den Bildern. Dass der Längsträger allerdings gebrochen/abgerissen war und selbst der Tank etwas abbekommen hat, hat verwundert.

Glücklicherweise wurde nach übereinstimmender Aussage des Gutachters und des BMW Meisters die Dachmechanik überhaupt nicht beschädigt.

Ich hoffe mein Freundlicher bekommt alles wieder einwandfrei hin - den Zettie wollte ich noch länger fahren.

Gruß

Michael
 
na dann mal viel glück weiterhin bei der reparatur und hoffentlich bleibt nichts negatives hängen...

.
 
Servus,

habe den Vorgang erst gerade gelesen. Aus eigener Erfahrung (mir ist vor 3 Monaten ähnliches passiert): unbedingt über einen Anwalt laufen lassen. Bis auf eine Unterschrift (Bevollmächtigung) mußt Du nichts weiteres unternehmen. Das Problem ist, dass viele Versicherungen sich sehhhr viel Zeit mit dem Bezahlen lassen und das Autohaus zunächst das Geld von dem Kunden will, der es wiederum von der Versicherung einfordern muß. Über einen Anwalt wird da eoinfach mehr Druck gemacht.
Kleiner Tipp am Rande: Die Versicherung zahlt Dir entweder einen Leihwagen oder 79 Euro/Tag. Teilweise ist es günstiger einen Leihwagen bei einer anderen Firma zu ordern.
 
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