Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Hat der der aufgefahren ist eine Mitschuld da offensichtlich unaufmerksam oder zu wenig Abstand?
 
Hat der der aufgefahren ist eine Mitschuld da offensichtlich unaufmerksam oder zu wenig Abstand?
Ui, ui, ui....Gefährliche Aussage!
Nicht, dass du jetzt am Ende auch noch als Täter-Opfer-Umkehrer dastehst.

Der „Raser“ war schließlich allein schuld – stand ja so in der Presse.
Und wir wissen doch alle: Was in der Presse steht, ist selbstverständlich immer völlig korrekt und absolut undiskutabel.
 
Hat der der aufgefahren ist eine Mitschuld da offensichtlich unaufmerksam oder zu wenig Abstand?
Bei Auffahrunfall gilt zunächst mal die Vermutung bzw. der Anscheinsbeweis, dass die Schuld beim Auffahrenden liegt. Das kann natürlich entkräftet werden, wenn man nachweisen kann, das besondere Umstände vorlagen (führendes Fahrzeug ist viel zu knapp vor dem eigenen eingeschert und hat dann direkt gebremst z.B.). Ist in der Regel nicht einfach, insbesondere ohne Zeugen/Dashcam, aber möglich. Wie das in diesem Fall ausfällt kann nur der Richter aufgrund der konkreten Umstände sagen, grundsätzlich liegt die Vermutung schon nahe, das zu wenig Abstand gehalten wurde. Wobei ich den Fall nicht verfolgt habe. Falls das Fahrzeug, dem aufgefahren wurde, ausweichend den Auffahrenden geschnitten haben sollte z.B. wird man das relativ gut glaubhaft darlegen können, dazu kommt die Stresssituation durch den Raser. Aber das ist alles Spekulation
 
Und vor allem hör‘ auf damit, immer wieder Kommentare von dir zu geben, die in Richtung einer Täter-Opfer-Umkehr tendieren oder sonst wie darauf abzielen, den Täter in Schutz zu nehmen und das etwaige Unrecht zu relativieren.
Wo soll ich die Schuld relativiert haben?
In dem Fall ist es doch, wenn die Presseaussagen stimmen, recht klar: Der Fahrerflüchtige hat überholt, wo man es nicht überholen sollte.

Und ob es jetzt ein Z4 war oder nicht hat nichts mit Schuld zu run.
 
Zum Glück haben alle überlebt, aber ich hoffe das war dem Vermieter eine Lehre, solche Autos gehören einfach nicht in die Hände von Jugendlichen.
Die beiden Siebzehnjährigen hier hatten leider weniger Glück, die armen Eltern.
 

Passt auch noch ganz gut in diesen Thread. Ansonsten ohne Worte. Ich bin ja auch kein Schleicher, aber sowas geht ja gar nicht. Geschieht ihm ganz recht.
 
Im Gegensatz zu der Vermutung des Berichterstatters dürfte es wohl wahrscheinlich sein, dass das Fahrzeug bald wieder herausgegeben wird. Aber der Schreck ist erst einmal vorhanden, und schon der dürfte erheblich zu dem positiven Lerneffekt beitragen. :) :-)
 
Ich bin sicher kein Kind von Traurigkeit und kritisiere oft auch Tempolimits, die auf den ersten Blick willkürlich wirken. Aber wer mit mehr als 100 km/h über dem Limit unterwegs ist, hätte es meiner Meinung nach redlich verdient, das Auto abgenommen zu bekommen. Hoffentlich wird ihm zumindest eine MPU verordnet.
 
Ich bin sicher kein Kind von Traurigkeit und kritisiere oft auch Tempolimits, die auf den ersten Blick willkürlich wirken. Aber wer mit mehr als 100 km/h über dem Limit unterwegs ist, hätte es meiner Meinung nach redlich verdient, das Auto abgenommen zu bekommen. Hoffentlich wird ihm zumindest eine MPU verordnet.
Finde ich unfair falls das Auto jemand anderes gehört. In dem Fall wäre ich für eine spezifischere Strafe (Kategorie: SOKO-Auf die Fresse).

Klar, MPU und Beschlagnahmung sind für den Staat deutlich attraktiver.
 
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... war da nicht was, junge Männer und hochmotorisierte Autos? ;)
 
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Finde ich unfair falls das Auto jemand anderes gehört. In dem Fall wäre ich für eine spezifischere Strafe (Kategorie: SOKO-Auf die Fresse).

Klar, MPU und Beschlagnahmung sind für den Staat deutlich attraktiver.
Wie @Brummm schreibt, wird das Auto wohl zurückgegeben werden. So schnell verkauft unser Staat das nicht. Das mag in anderen Ländern (u.a.Italien?) möglicherweise rigoroser sein?
Ggf. könnte der Halter da auch juristisch intervenieren, denke ich.

Aber so weiß der Halter auch, wem er das Auto besser nicht mehr leiht.
 
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Wie @Brummm schreibt, wird das Auto wohl zurückgegeben werden. So schnell verkauft unser Staat das nicht. Das mag in anderen Ländern (u.a.Italien?) möglicherweise rigoroser sein?
Ggf. könnte der Halter da auch juristisch intervenieren, denke ich. …
Das stimmt leider - Deutschland ist bei diesem Thema deutlich hinter anderen Staaten: Sobald das Fahrzeug hierzulande einem Dritten gehört - was spätestens bei „professionellen“ Rasern zumeist der Fall ist -, wird der Halter in der Regel das Fahrzeug (früher oder später) herausverlangen können. Dem Fahrer war es dann egal, dass es zunächst eingezogen wurde.

Aus meiner Sicht sollte das dahingehend (neu) geregelt werden, dass im Fall erheblicher Rechtsverstöße das Fahrzeug unabhängig von den Eigentümerverhältnissen dauerhaft eingezogen und versteigert werden kann. Dann wäre das „Schlupfloch“ zu, und der Fahrzeugeigentümer kann dann gerne den Täter in Regress nehmen.
 
Hallo. Meiner Meinung nach sollte das Versteigern des Fahrzeugs komplett unterbunden werden. 100 zu schnell fahren kann man mit einem 5000€, wie auch mit einem 250000€ teuren Fahrzeug. Und dann gehört es am Ende noch jemand Anderen… Was soll das? Die Bestrafung sollte unabhängig vom Fahrzeug erfolgen!
Gruß
 
Hallo. Meiner Meinung nach sollte das Versteigern des Fahrzeugs komplett unterbunden werden. 100 zu schnell fahren kann man mit einem 5000€, wie auch mit einem 250000€ teuren Fahrzeug. Und dann gehört es am Ende noch jemand Anderen… Was soll das? Die Bestrafung sollte unabhängig vom Fahrzeug erfolgen!
Gruß
Aber auch Strafen mit festen Summen sind nicht wirklich fair. Der Millionärssohn lächelt bei einer Bestrafung mit festen Summen nur müde. Der Wert des Autos spiegelt da schon eher die finanziellen Verhältnisse wider. Wenn sich ein Azubi mühsam seinen 20 Jahre alten BMW zusammengespart hat, trifft ihn der Verlust ähnlich hart wie den Millionärssohn, der sich einen GT3 RS leisten kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
… Meiner Meinung nach sollte das Versteigern des Fahrzeugs komplett unterbunden werden. 100 zu schnell fahren kann man mit einem 5000€, wie auch mit einem 250000€ teuren Fahrzeug. Und dann gehört es am Ende noch jemand Anderen… Was soll das? Die Bestrafung sollte unabhängig vom Fahrzeug erfolgen! …
Über die „Logik“ deines Kommentars wäre dringend nochmal nachzudenken. Strafen für Straftaten sind in fast allen ordentlichen Rechtssystemen erheblich von Täterfaktoren abhängig. Genau das ist gegeben bei einem Einzug des Fahrzeugs: Wer sich ein teures Fahrzeug leisten kann, verliert das teure Fahrzeug. Wer sich nur eine Rostlaube leisten kann, verliert eben nur die Rostlaube. Klingt erstmal ziemlich fair, richtig?

Dir passt lediglich nicht, dass u.U. Hand ans eigene Fahrzeug gelegt werden kann, weshalb du dir (untaugliche) „Argumente“ aus den Fingern saugst.
 
In einer fairen Welt müssten selbst Bußgelder an die finanziellen Mittel angepasst sein. Eine alleinerziehende Mutter, die Bürgergeld bezieht, sollte für 20 km/h zu viel vielleicht nur 10 € zahlen. Ein Milliardär für denselben Verstoß dagegen mehrere Hunderttausend.

Für manche sind 50 € Bußgeld eine echte Katastrophe, für andere bloß das Trinkgeld für den Valet-Service vorm Lieblingshotel in Monaco.

Der bürokratische Aufwand wäre sicher viel zu groß um es umzusetzen, aber in Sachen Fairness wäre es der richtige Weg.
 
In einer fairen Welt müssten selbst Bußgelder an die finanziellen Mittel angepasst sein. …

Der bürokratische Aufwand wäre sicher viel zu groß um es umzusetzen, aber in Sachen Fairness wäre es der richtige Weg.
… wobei es ja (wohl?) durchaus Staaten gibt, in denen dieser Aufwand betrieben wird - z.B. die Schweiz, falls ich es richtig in Erinnerung habe. Wobei ich nicht weiß, ob dort sogar schon bloße Bußgelder nach dem Einkommen (o.ä.) bemessen werden, oder erst ernstliche Strafzahlungen.

Zumindest in einem gewissen Rahmen wäre das aber sicher machbar. Nicht dass mir das gefallen würde (🤭), aber fair wäre es zweifelsohne.
 
Über die „Logik“ deines Kommentars wäre dringend nochmal nachzudenken. Strafen für Straftaten sind in fast allen ordentlichen Rechtssystemen erheblich von Täterfaktoren abhängig. Genau das ist gegeben bei einem Einzug des Fahrzeugs: Wer sich ein teures Fahrzeug leisten kann, verliert das teure Fahrzeug. Wer sich nur eine Rostlaube leisten kann, verliert eben nur die Rostlaube. Klingt erstmal ziemlich fair, richtig?

Dir passt lediglich nicht, dass u.U. Hand ans eigene Fahrzeug gelegt werden kann, weshalb du dir (untaugliche) „Argumente“ aus den Fingern saugst.

Sorry, dass ist Unsinn. Zwischen leisten können u. leisten wollen können Welten liegen. Und der kleine Handwerksbetrieb dessen Angestellter viel zu schnell fuhr? Und der Arbeitskollege, dem DU mal schnell den Wagen ausgeliehen hast….? Man kann die Bestrafung sehr wohl von der finanziellen Situation des zu Bestrafenden abhängig machen und das Fahrzeug aus dem Spiel lassen. Z.B. durch Tagesssätze..,
Gruss
 
… wobei es ja (wohl?) durchaus Staaten gibt, in denen dieser Aufwand betrieben wird - z.B. die Schweiz, falls ich es richtig in Erinnerung habe. Wobei ich nicht weiß, ob dort sogar schon bloße Bußgelder nach dem Einkommen (o.ä.) bemessen werden, oder erst ernstliche Strafzahlungen.

Zumindest in einem gewissen Rahmen wäre das aber sicher machbar. Nicht dass mir das gefallen würde (🤭), aber fair wäre es zweifelsohne.

Ja, in CH ist das so. Allerdings trotz Einzug des Fahrzeugs..
 
Sorry, dass ist Unsinn. Zwischen leisten können u. leisten wollen können Welten liegen. Und der kleine Handwerksbetrieb dessen Angestellter viel zu schnell fuhr? Und der Arbeitskollege, dem DU mal schnell den Wagen ausgeliehen hast….? …
Wie gesagt: Dir passt einfach das Thema nicht, weshalb du gerne dagegen argumentieren willst. Was halt nur völlig fehlgeht. Nachdem ich mir ältere Kommentare von dir angesehen habe, lasse ich das einfach stehen und diskutiere mit dir nicht weiter. :) :-)
 
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