Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Dem rasenden Angestellten/Kind/Kumpel den Karren an die Hand geben aber danach NICHT die Verantwortung dafür übernehmen..... liest sich nach idealer Voraussetzung für einen Job im Bundestag. 😳 *nuaberwech*


Greetz

Cap :whistle:
 
Das stimmt leider - Deutschland ist bei diesem Thema deutlich hinter anderen Staaten: Sobald das Fahrzeug hierzulande einem Dritten gehört - was spätestens bei „professionellen“ Rasern zumeist der Fall ist -, wird der Halter in der Regel das Fahrzeug (früher oder später) herausverlangen können. Dem Fahrer war es dann egal, dass es zunächst eingezogen wurde.

Aus meiner Sicht sollte das dahingehend (neu) geregelt werden, dass im Fall erheblicher Rechtsverstöße das Fahrzeug unabhängig von den Eigentümerverhältnissen dauerhaft eingezogen und versteigert werden kann. Dann wäre das „Schlupfloch“ zu, und der Fahrzeugeigentümer kann dann gerne den Täter in Regress nehmen.
Wobei ich da nochmal differenzieren möchte bezogen auf den hier verlinkten Fall. Aus dem Artikel geht nicht wirklich viel hervor, jedoch - rechtlich mag ich hier sicherlich falsch liegen - sieht das für mich erst einmal nicht nach einem illegalen Rennen aus, auch nicht gegen sich selbst. Sicher, es könnte so gewesen sein, wir wissen es jedoch nicht, weil nichts zur Fahrweise geschrieben steht. Bei einer "einfachen" zu schnellen Fahrt sehe ich trotz exorbitanter Überschreitung erst einmal keinen Grund für eine Beschlagnahmung bzw. Veräußerung des Fahrzeugs. Tempo 60 könnte eine Ausfallstraße gewesen sein, zudem war es nachts, konkret gefährdet wurde offenbar niemand.

Es geht mir gar nicht darum, solch ein Verhalten im Straßenverkehr zu relativieren, gerade nicht in dieser Altersgruppe. Der Bußgeldkatalog sieht ja unabhängig von der Diskussion eine Strafe von mehr als 800 Euro vor, zudem ein 3-monatiges Fahrverbot plus Nachschulung in dem Alter. Das sollte als Warnschuss erst einmal reichen.
 
Wie schon geschrieben: Ich halte mich auch nicht an jedes Tempolimit. Wenn es nachts auf einer breiten Ausfallstraße ist, weit weg von Wohngebieten, sind bei einer 60er-Begrenzung 70 km/h für mich völlig in Ordnung. 80 km/h würde ich an so einer Stelle noch als moralisch problemlos vertretbar sehen. Zwischen 80 und 100 km/h wird es schon dünner, aber bis dahin würde ich es - besonders außerorts - noch als absolut normalen Übertritt einordnen.

Bis 130 km/h fällt es mir schon schwer, Verständnis aufzubringen. Aber außerorts und wenn später auf derselben Landstraße das Tempolimit aufgehoben wird, kann man noch Argumente finden, die das massive Vergehen in einem nachvollziehbaren Licht erscheinen lassen und eine normale Bestrafung mit einem zeitlich begrenzten Fahrverbot und hohem Bußgeld rechtfertigen.

Unter absolut keinen Umständen habe ich jedoch Verständnis, wenn jemand bei erlaubten 60 km/h mit 161 km/h fährt, was auf dem Tacho fast 170 km/h bedeutet.
Da gibt es kein Versehen, das ist Rasen im eigentlichen Sinne. Genau für solche Fälle ist der „Raser-Paragraph“ gedacht und genau so müssen sie bestraft werden. Führerscheinentzug (nicht nur Fahrverbot), MPU und Einzug des Fahrzeugs sind hier die richtigen Maßnahmen.

Das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis und der Erwerb eines neuen Fahrzeugs sollten solchen Leuten so schwer wie möglich gemacht werden. Nicht nur als Strafe, sondern zum Schutz aller anderen.
 
… was im Übrigen auch dazu passt, dass ein Fahrzeug im deutschen Strafrecht durchaus als Waffe (im Rechtssinne) eingesetzt werden kann. Dieser Zusammenhang liegt nahe, wenn mit derart überhöhter Geschwindigkeit dort gefahren wird, wo andere Teilnehmer des Straßenverkehrs nicht ausgeschlossen sind.

Und was mit illegalen Waffen passiert, dürfte klar sein: Sie werden eingezogen.
 
Wie schon geschrieben: Ich halte mich auch nicht an jedes Tempolimit. Wenn es nachts auf einer breiten Ausfallstraße ist, weit weg von Wohngebieten, sind bei einer 60er-Begrenzung 70 km/h für mich völlig in Ordnung. 80 km/h würde ich an so einer Stelle noch als moralisch problemlos vertretbar sehen. Zwischen 80 und 100 km/h wird es schon dünner, aber bis dahin würde ich es - besonders außerorts - noch als absolut normalen Übertritt einordnen.
Du bist so ein tadelloser Junge.:D

Wenn wir uns eine Sekunde davon entfernen, dass Tempolimits natürlich 24/7 für alle bindend sind und nicht als nett gemeinte Empfehlung zu verstehen sind (Ausnahme: Manche Radfahrer/Fussgänger vs Ampeln), so bringen verallgemeinernde Aussagen wann wo +10 km/h okay sind, nichts, weil man zunächst verstehen muss warum die entsprechende Stelle geschwindigkeitsbegrenzt ist.

Was sorgt für das Limit? Lärmschutz, Kindergarten, Baustelle, Unübersichtlichkeit, schlechte Fahrbahn oder manchmal auch das immer wichtiger werdende Thema CO2. Bei mir gibt es Abschnitte, die aus letzterem Grund innerhalb von 10 Jahren von 100 km/h auf 80 km/h auf mittlerweile 60 km/h reduziert wurden ohne dass sich an der Strasse etwas geändert hat. Im Gegenteil, die Fahrbahn aber auch Regierung kamen neu.

Glaubst du, ich fahre da weiterhin 60 km/h?:rolleyes:

Dazu kommt der Fakt, dass jede Tempobegrenzung JEDEN Teilnehmer in die Lage versetzen muss sicher durch diese Passage zu kommen. Wenn ich der Meinung bin, dass ich eine auf 40 km/h begrenzte BAB-Ausfahrt schneller nehmen kann, dann mach ich das.
 
Wie schon geschrieben: Ich halte mich auch nicht an jedes Tempolimit. Wenn es nachts auf einer breiten Ausfallstraße ist, weit weg von Wohngebieten, sind bei einer 60er-Begrenzung 70 km/h für mich völlig in Ordnung. 80 km/h würde ich an so einer Stelle noch als moralisch problemlos vertretbar sehen. Zwischen 80 und 100 km/h wird es schon dünner, aber bis dahin würde ich es - besonders außerorts - noch als absolut normalen Übertritt einordnen.

Bis 130 km/h fällt es mir schon schwer, Verständnis aufzubringen. Aber außerorts und wenn später auf derselben Landstraße das Tempolimit aufgehoben wird, kann man noch Argumente finden, die das massive Vergehen in einem nachvollziehbaren Licht erscheinen lassen und eine normale Bestrafung mit einem zeitlich begrenzten Fahrverbot und hohem Bußgeld rechtfertigen.

Unter absolut keinen Umständen habe ich jedoch Verständnis, wenn jemand bei erlaubten 60 km/h mit 161 km/h fährt, was auf dem Tacho fast 170 km/h bedeutet.
Da gibt es kein Versehen, das ist Rasen im eigentlichen Sinne. Genau für solche Fälle ist der „Raser-Paragraph“ gedacht und genau so müssen sie bestraft werden. Führerscheinentzug (nicht nur Fahrverbot), MPU und Einzug des Fahrzeugs sind hier die richtigen Maßnahmen.

Das Wiedererlangen der Fahrerlaubnis und der Erwerb eines neuen Fahrzeugs sollten solchen Leuten so schwer wie möglich gemacht werden. Nicht nur als Strafe, sondern zum Schutz aller anderen.
Von Verständnis kann gar keine Rede sein, nur von einer differenzierten Einzelfallbetrachtung, die sicherlich vorgenommen wird.
 
Von Verständnis kann gar keine Rede sein, nur von einer differenzierten Einzelfallbetrachtung, die sicherlich vorgenommen wird.

Bei dem Sachverhalt ist die "diferenzierte Einzelfallbetrachtung" längst am Ende. So blöd kann keiner sein, dass er diesen Geschwindigkeitsunterschied nicht bemerkt.
 
Bei dem Sachverhalt ist die "diferenzierte Einzelfallbetrachtung" längst am Ende. So blöd kann keiner sein, dass er diesen Geschwindigkeitsunterschied nicht bemerkt.
Für mich persönlich - bin weder Anwalt noch Richter - macht es schon einen Unterschied, ob man "nur" rast oder dabei auch konkret andere Menschen gefährdet hat. Mit 160km/h nachts auf einer breiten Straße ist was anderes als mit 130km/h an einer Grundschule direkt nach Unterrichtsschluss vorbei.
 
Für mich persönlich - bin weder Anwalt noch Richter - macht es schon einen Unterschied, ob man "nur" rast oder dabei auch konkret andere Menschen gefährdet hat. Mit 160km/h nachts auf einer breiten Straße ist was anderes als mit 130km/h an einer Grundschule direkt nach Unterrichtsschluss vorbei.
Ja, da gebe ich dir Recht!
Das Erste wäre für mich der Entzug des Führerscheins und des Taktfahrzeugs sowie eine MPU.
Das Zweite wäre definitiv eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.
 
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