Dem rasenden Angestellten/Kind/Kumpel den Karren an die Hand geben aber danach NICHT die Verantwortung dafür übernehmen..... liest sich nach idealer Voraussetzung für einen Job im Bundestag.
*nuaberwech*
Greetz
Cap

Greetz
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Wobei ich da nochmal differenzieren möchte bezogen auf den hier verlinkten Fall. Aus dem Artikel geht nicht wirklich viel hervor, jedoch - rechtlich mag ich hier sicherlich falsch liegen - sieht das für mich erst einmal nicht nach einem illegalen Rennen aus, auch nicht gegen sich selbst. Sicher, es könnte so gewesen sein, wir wissen es jedoch nicht, weil nichts zur Fahrweise geschrieben steht. Bei einer "einfachen" zu schnellen Fahrt sehe ich trotz exorbitanter Überschreitung erst einmal keinen Grund für eine Beschlagnahmung bzw. Veräußerung des Fahrzeugs. Tempo 60 könnte eine Ausfallstraße gewesen sein, zudem war es nachts, konkret gefährdet wurde offenbar niemand.Das stimmt leider - Deutschland ist bei diesem Thema deutlich hinter anderen Staaten: Sobald das Fahrzeug hierzulande einem Dritten gehört - was spätestens bei „professionellen“ Rasern zumeist der Fall ist -, wird der Halter in der Regel das Fahrzeug (früher oder später) herausverlangen können. Dem Fahrer war es dann egal, dass es zunächst eingezogen wurde.
Aus meiner Sicht sollte das dahingehend (neu) geregelt werden, dass im Fall erheblicher Rechtsverstöße das Fahrzeug unabhängig von den Eigentümerverhältnissen dauerhaft eingezogen und versteigert werden kann. Dann wäre das „Schlupfloch“ zu, und der Fahrzeugeigentümer kann dann gerne den Täter in Regress nehmen.
Du bist so ein tadelloser Junge.Wie schon geschrieben: Ich halte mich auch nicht an jedes Tempolimit. Wenn es nachts auf einer breiten Ausfallstraße ist, weit weg von Wohngebieten, sind bei einer 60er-Begrenzung 70 km/h für mich völlig in Ordnung. 80 km/h würde ich an so einer Stelle noch als moralisch problemlos vertretbar sehen. Zwischen 80 und 100 km/h wird es schon dünner, aber bis dahin würde ich es - besonders außerorts - noch als absolut normalen Übertritt einordnen.