Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Wenn ich das hier lese:

Ismail U. hatte seinen Führerschein erst zwei Monate vor dem tödlichen Crash zurückbekommen. Beide Brüder waren zuvor immer wieder durch massive Verkehrsverstöße aufgefallen – darunter Fahren ohne Fahrerlaubnis und Unfallflucht. Ihre Verkehrsakten zählen zusammen 180 Einträge.
Die Angeklagten sind bekannte Schwerverbrecher. Zusammen kommen sie auf 26 Vorstrafen. Gürkan U. wurde bereits 14 Mal verurteilt, saß mehrfach im Gefängnis. Auch Ismail U. fiel immer wieder auf – unter anderem bei einer betrunkenen Flucht vor der Polizei, bei der selbst Schüsse ihn zunächst nicht stoppen konnten.


...frage ich mich, wie man überhaupt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein konnte.
 
Auch ohne alle Details zu kennen, halte ich die Urteile für angemessen. Das ist aber die erste Instanz. Die gehen mit Sicherheit in Revision. Mal abwarten, was am Ende rauskommt. Bis dahin wird aber noch einige Zeit ins Land gehen.
 
...frage ich mich, wie man überhaupt im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein konnte.
Solange es dazu nicht mehr Informationen gibt als eine unleidliche BILD-Schlagzeile, wird sich das kaum ergründen lassen. Die behaupteten „… 180 Einträge …“ in der „Verkehrsakte“ könnten auch überwiegend Krimskrams sein.

So oder so hätten nicht vorhandene Führerscheine an dem schlimmen Ausgang wohl nichts geändert - die wären wohl auch ohne Führerschein weitergefahren. Generell wäre ich allerdings auch sehr dafür, dass der Führerschein deutlich leichter und länger entzogen werden können sollte als das derzeit der Fall ist.
 
Für mich fühlt es immer noch kritisch an, solchen Leuten Mordabsichten zu unterstellen, weil ich keinen direkten Vorsatz sehe. Wenn man sagt, dass ihr Verhalten den Verlust von Menschenleben in Kauf nahm, dann müsste das auch für einen Statiker gelten, der das Hallendach, das bei Schneelast Menschen unter sich begräbt, falsch berechnet hat, ggf. aus Kostengründen. Er hätte aber gedacht, es würde schon gut gehen. Die beiden Fahrer haben sicherlich auch nicht ernsthaft mit so einem Unfall gerechnet, bei dem sie auch selbst hätten sterben können. Das ist aber eher fahrlässige Tötung.

Aber abgesehen davon gut, dass sie aus dem Verkehr gezogen werden.
Den größten Fehler sehe ich aber, dass die beiden nicht schon viel früher stärker bestraft wurden - oder gar in ihr Heimatland überführt wurden. Das hätte ihr verantwortungsloses Handeln früher unterbinden können. Was muss man denn, außer "Raser-Mord" noch alles tun, um ins Gefängnis zu kommen?
 
Für mich fühlt es immer noch kritisch an, solchen Leuten Mordabsichten zu unterstellen, weil ich keinen direkten Vorsatz sehe. …
Es ist völlig in Ordnung, dass sich das komplizierte Thema des Vorsatzes dem Laien nicht erschließt. Im Strafrecht ist das eines der anspruchsvollsten Themen.

Einfach sagen lässt sich: Wenn es nur den „direkten Vorsatz“ gäbe, dann ließen sich zahllose Straftaten nicht angemessen verurteilen. Denn dann wäre ganz häufig im Zweifel anzunehmen: „Der wollte das doch eigentlich gar nicht so richtig.“ So ist es aber eben nicht. Denn zwischen „der wollte das“ und „dem war das egal“ und einem echten „der hat sich fest und aufrichtig darauf verlassen, dass es nicht passiert“ ist die Grenze schwer bestimmbar, muss aber eben gezogen werden, weil die daraus folgende Gesinnung nicht die gleiche ist.
 
Für mich fühlt es immer noch kritisch an, solchen Leuten Mordabsichten zu unterstellen, weil ich keinen direkten Vorsatz sehe. Wenn man sagt, dass ihr Verhalten den Verlust von Menschenleben in Kauf nahm, dann müsste das auch für einen Statiker gelten, der das Hallendach, das bei Schneelast Menschen unter sich begräbt, falsch berechnet hat, ggf. aus Kostengründen. Er hätte aber gedacht, es würde schon gut gehen. Die beiden Fahrer haben sicherlich auch nicht ernsthaft mit so einem Unfall gerechnet, bei dem sie auch selbst hätten sterben können. Das ist aber eher fahrlässige Tötung.
Bedingter Vorsatz ist ausreichend für eine Verurteilung wegen Mordes. Ausschlaggebend beim Mord ist, ob eins der Mordmerkmale vorliegt. Im vorliegenden Fall bejahte das Gericht das Vorliegen von Heimtücke, da der Unfall die 2 Mädels völlig unerwartet traf und sie keinerlei Möglichkeit hatten diesem zu entgehen. Laut Gutachter traf der Mercedes den quasi stehenden Fiesta mit 157km/h! Wer mit solchen Geschwindigkeit innerhalb der Ortschaft unterwegs ist, muss meiner persönlichen Meinung nach, objektiv mit der Möglichkeit jemanden zu töten rechnen, was das Vorliegen von bedingtem Vorsatz erfüllt. Von daher halte ich das Urteil aus meiner persönlichen Sicht für völlig i.O..
Aber abgesehen davon gut, dass sie aus dem Verkehr gezogen werden.
Den größten Fehler sehe ich aber, dass die beiden nicht schon viel früher stärker bestraft wurden - oder gar in ihr Heimatland überführt wurden. Das hätte ihr verantwortungsloses Handeln früher unterbinden können. Was muss man denn, außer "Raser-Mord" noch alles tun, um ins Gefängnis zu kommen?
Da bin ich zu 100% bei dir.
 
Da ich den wenigsten Gerichten noch traue, erwarte ich auch in diesem Fall Einweisung in die Psychiatrie, wie hier:
 
Es ist völlig in Ordnung, dass sich das komplizierte Thema des Vorsatzes dem Laien nicht erschließt.
Ganz ehrlich: Deswegen bin ich auch froh, dass ich das nicht zu entscheiden habe. Und das wir das deutsche und nicht das amerikanische Strafrecht haben.
Aber Danke für den Versuch, es mir nahezubringen.
Ich glaube, ich wäre tatsächlich eher dafür, die Täter im Zweifel vom Haken des Vorsatzes und damit vom Mord zu lassen. Dafür dürfte man gerne neben der fahrlässigen noch die grob fahrlässige Tötung einführen, bei der das greift, was du ansprichst.
Juristisch käme es aufs Gleiche raus, aber es würde sich für mich "passender" anfühlen, eine Grenze zwischen "die wollten bewusst töten" und "die waren so arrogant/dumm/kaltblütig, dass sie nur hofften, dass nichts passiert" zu haben.

Im vorliegenden Fall bejahte das Gericht das Vorliegen von Heimtücke, da der Unfall die 2 Mädels völlig unerwartet traf und sie keinerlei Möglichkeit hatten diesem zu entgehen.
Sollte da nicht eher die hohe(!) oder zumindest höhere Wahrscheinlichkeit stehen? Die reine Möglichkeit habe ich ja schon, wenn ich mit 30 durch die Gegend fahre.
Aber ja, da bin ich bei dir, es gibt in der Innenstadt bei solchen Geschwindigkeiten eine erhöhte Wahrscheinlichkeit.
Bei Heimtücke aber fehlt mir die Absicht, selbst der bedingte Vorsatz. Wie gesagt, ein Unfall hat ja immer auch die hohe Wahrscheinlichkeit, sich selbst zu verletzen.

Nehmen wir ein anderes Beispiel: Ein Hochseilakrobat, der in der Fußgängerzone Tricks aufführt. Es lässt verbotener Weise das Sicherungsseil weg. Er stürzt und fällt jemandem auf den Kopf, der stirbt. Ist er auch ein Mörder, hat er auch bedingt vorsätzlich gehandelt? Ich sage nicht, dass er unschuldig ist und auch nicht, dass es da ggf. eine lange Haft geben könnte, nur als Mörder sehe ich ihn nicht.
 
Nehmen wir ein anderes Beispiel: Ein Hochseilakrobat, der in der Fußgängerzone Tricks aufführt. Es lässt verbotener Weise das Sicherungsseil weg. Er stürzt und fällt jemandem auf den Kopf, der stirbt. Ist er auch ein Mörder, hat er auch bedingt vorsätzlich gehandelt? Ich sage nicht, dass er unschuldig ist und auch nicht, dass es da ggf. eine lange Haft geben könnte, nur als Mörder sehe ich ihn nicht.

Ich glaube, jetzt irgendwelche Grenzfälle zu konstruieren um die Diskussion für die Bewertung, bzw. Abgrenzung von Fahrlässigkeit & bedingtem Vorsatz, oder eines Mordmerkmals, bis auf die Spitze zu treiben um dann evtl. zu einem anderen Ergebnis zu kommen bringt hier keinen weiter. Das sollte man dann doch Juristen fragen, oder Studenten, die mit solchen Fragen regelmäßig bei ihren 6 Wochen Hausarbeiten gequält werden.
 
… Bei Heimtücke aber fehlt mir die Absicht, selbst der bedingte Vorsatz. …
Vorsatz und das Mordmerkmal der Heimtücke sind zwei unterschiedliche Dinge, die kaum etwas miteinander zu tun haben. Lässt sich alles leider nicht mit wenigen Worten erklären. Ich finde alles in allem die Differenzierung der Vorsätze im deutschen Strafrecht eigentlich sehr gut gelungen.
 
Da ich den wenigsten Gerichten noch traue, erwarte ich auch in diesem Fall Einweisung in die Psychiatrie, wie hier:
Ich kann auch mit diesem Urteil gut leben, da dadurch die Gesellschaft wahrscheinlich erheblich länger (evtl. sogar auf Dauer) vor diesem Irren geschützt sein wird, als wenn er nach Jugendstrafrecht wegen Mord verurteilt worden wäre und bei guter Führung nach der Hälfte der Höchsstrafe für Mord (10J) nach 5 Jahren wieder rumlaufen würde. Die allgemeine Entrüstung über das Urteil kann ich trotzdem gut verstehen. Der Mopp will halt erstmal Rache und Blut sehen und denkt die Einweisung in eine forensische Einrichtung wäre wie Urlaub. Das Gegenteil ist der Fall und aus dem Knast kommst du bei weitem schneller und einfacher wieder raus, als nach solch einer Tat aus einer Psychiatrie mit der Diagnose Schizophrenie.
 
... und denkt die Einweisung in eine forensische Einrichtung wäre wie Urlaub. Das Gegenteil ist der Fall und aus dem Knast kommst du bei weitem schneller und einfacher wieder raus, als nach solch einer Tat aus einer Psychiatrie mit der Diagnose Schizophrenie.
Die einen wollen sich halt ernsthaft mit derartigen Thematiken auseinandersetzen und der Großteil leider nicht, sondern sich stattdessen in Populismus verlieren. :(

Ich kann jedem nur empfehlen, sofern sich die Gelegenheit bietet, mal einen MRV zu besuchen und bin froh, dass ich diesbezüglich derzeit nichts mehr mitentscheiden muss.
 
Ich kann auch mit diesem Urteil gut leben, da dadurch die Gesellschaft wahrscheinlich erheblich länger (evtl. sogar auf Dauer) vor diesem Irren geschützt sein wird, als wenn er nach Jugendstrafrecht wegen Mord verurteilt worden wäre und bei guter Führung nach der Hälfte der Höchsstrafe für Mord (10J) nach 5 Jahren wieder rumlaufen würde. Die allgemeine Entrüstung über das Urteil kann ich trotzdem gut verstehen. Der Mopp will halt erstmal Rache und Blut sehen und denkt die Einweisung in eine forensische Einrichtung wäre wie Urlaub. Das Gegenteil ist der Fall und aus dem Knast kommst du bei weitem schneller und einfacher wieder raus, als nach solch einer Tat aus einer Psychiatrie mit der Diagnose Schizophrenie.
O.T., bezieht sich auf den von @Neuliing geposteten Bericht.

Zumal heute eine positive Prognose (Heilung, wird voraussichtlich keine weiteren schwerwiegenden Straftaten begehen) verlangt wird. Eine günstige Gefährdungsprognose wird bei der gestellten Diagnose eher schwierig.
Die Forensische Psychiatrie ist ein Gefängnis-Krankenhaus mit Stacheldraht, Schleuse.

Im Übrigen steht auch im Regelstrafvollzug nicht die Sühne im Vordergrund (schon gar nicht die Vergeltung), sondern die Resozialisierung.
I.d.R. dauern die Maßnahmen / der Verbleib in der Forensik erheblich länger als die Verbüßung einer Haftstrafe (insbesondere hier nach Jugendstrafrecht) wie @dnh schon schreibt.

Was das Gerechtigkeitsempfinden erheblich stört ist, Schuldunfähigkeit zu akzeptieren.
Und da gibt es in der Beschreibung des Hergangs Widersprüche, die daran zweifeln lassen und zur Revision führen werden. Es werden dann sicher auch weitere Gutachten erstellt.
Ob das was ändert, weiß ich natürlich nicht.
 
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Ich kann auch mit diesem Urteil gut leben, da dadurch die Gesellschaft wahrscheinlich erheblich länger (evtl. sogar auf Dauer) vor diesem Irren geschützt sein wird, als wenn er nach Jugendstrafrecht wegen Mord verurteilt worden wäre und bei guter Führung nach der Hälfte der Höchsstrafe für Mord (10J) nach 5 Jahren wieder rumlaufen würde. Die allgemeine Entrüstung über das Urteil kann ich trotzdem gut verstehen. Der Mopp will halt erstmal Rache und Blut sehen und denkt die Einweisung in eine forensische Einrichtung wäre wie Urlaub. Das Gegenteil ist der Fall und aus dem Knast kommst du bei weitem schneller und einfacher wieder raus, als nach solch einer Tat aus einer Psychiatrie mit der Diagnose Schizophrenie.
Soweit ich gelesen habe, ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, in Revision zu gehen. Also erst einmal abwarten. Recht, Gerechtigkeit ( sofern es so etwas überhaupt gibt) und Gerechtigkeitsempfinden sind auch sehr unterschiedliche Dinge. Ich versuche, die Dinge schon differenziert zu sehen und mir ist auch klar, dass einem als Außenstehender viele relevante Informationen zur sachlichen Beurteilung fehlen. Aber bei so manchem Urteil fasse ich mir schon einigermaßen verständnislos an den Kopf. Ich bin z.B. auch der Meinung, dass das Jugendstrafrecht und die Strafmündigkeit den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden sollte. Die Welt hat sich schneller verändert, als die Gesetze. Das führt oft dazu, dass für besonders prominente Urteile mit hoher gesellschaftlicher Wahrnehmung keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr besteht. Das ist meiner Meinung nach auf Dauer gefährlich.
 
Soweit ich gelesen habe, ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, in Revision zu gehen. Also erst einmal abwarten. Recht, Gerechtigkeit ( sofern es so etwas überhaupt gibt) und Gerechtigkeitsempfinden sind auch sehr unterschiedliche Dinge. Ich versuche, die Dinge schon differenziert zu sehen und mir ist auch klar, dass einem als Außenstehender viele relevante Informationen zur sachlichen Beurteilung fehlen. Aber bei so manchem Urteil fasse ich mir schon einigermaßen verständnislos an den Kopf. Ich bin z.B. auch der Meinung, dass das Jugendstrafrecht und die Strafmündigkeit den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden sollte. Die Welt hat sich schneller verändert, als die Gesetze. Das führt oft dazu, dass für besonders prominente Urteile mit hoher gesellschaftlicher Wahrnehmung keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr besteht. Das ist meiner Meinung nach auf Dauer gefährlich.
Wie weit willst du mit dem Jugendstrafrecht in diesem Fall runtergehen bzw. Erwachsenenrecht anwenden?
Der besagte Täter hier war zum Tatzeitpunkt 18Jahre, also gerade erwachsen, laut Gutachten aber auf dem Entwicklungsstand eines Jugendlichen, dazu kommt eine längere psychiatrische Vergangenheit.
 
Wie weit willst du mit dem Jugendstrafrecht in diesem Fall runtergehen bzw. Erwachsenenrecht anwenden?
Der besagte Täter hier war zum Tatzeitpunkt 18Jahre, also gerade erwachsen, laut Gutachten aber auf dem Entwicklungsstand eines Jugendlichen, dazu kommt eine längere psychiatrische Vergangenheit.
Ich bezog mich nicht auf diesen konkreten Fall, sondern auf eine Vielzahl von Fällen. Aktuell z. B. der 13jährige Intensivtäter, der den Busfahrer ins Koma geprügelt hat. Und ich will das auch nicht entscheiden. Ich finde lediglich, dass Handlungsbedarf besteht und ich weiß, dass ich damit nicht alleine bin. Wenn die Stimmung noch weiter kippt, ist es irgendwann zu spät, fürchte ich. Und dann sehe ich den Rechtsstaat erst recht in Gefahr.
 
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Ich glaube, jetzt irgendwelche Grenzfälle zu konstruieren
Eigentlich ist es doch kein stark vom vorliegenden Fall abweichender Fall. Er tauscht nur Auto gegen Hochseil und schon wirkt es anders.
Vorsatz und das Mordmerkmal der Heimtücke sind zwei unterschiedliche Dinge, die kaum etwas miteinander zu tun haben.
Verstehe ich dich richtig, dass du sagst, Heimtücke wäre möglich ohne Vorsatz? Für mich war das bisher immer eine notwentige Bedingung, wenn auch keine hinreichende.
 
Eigentlich ist es doch kein stark vom vorliegenden Fall abweichender Fall. Er tauscht nur Auto gegen Hochseil und schon wirkt es anders.
Sorry, aber das ist Unsinn. Du versuchst bewußt einen Fall zu konstruieren, bei dem du evtl. zu einem anderen Ergebnis kommst, mit an den Haaren herbeigezogenen Fakten die du als Parallelen darstellst, weil dir das Ergebnis nicht gefällt. Es ist bei weitem nicht dasselbe wenn ein Artist vom Seil stürzt (kein Vorsatz sondern Unfall, max fahrlässig bei Fehlverhalten, ergo Mord i.V.m. Heimtücke ausgeschlossen), oder ob man mit 157km/h durch die Ortschaft brettert (Vorsatz, zumindest bedingter) und dies bzgl. bereits in der Vergangenheit in ähnlicher Weise häufig mit dem Gesetz konfrontiert war. Wie du da der Meinung bist dies sei das gleiche kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Was du hier versuchst ist mir aber wie gesagt klar, ich halte eine solche Diskussion aber für von vorne herein zum Scheitern verurteilt, da ich merke, dass egal was jemand schreiben wird, du subjektiv mit dem Urteilsspruch halt einfach nicht einverstanden bist. Das ist aber auch ok, jeder Jeck ist anders.
Ich werde mich aber nicht weiter an einer Diskussion über einen hypothetischen Fall beteiligen, den man nur konstruiert um einerseits irgendwie Parallelen ziehen zu können (die in deinem Beispiel leider völlig abstrus sind), um einen dann aber irgendwie zu einem anderen Ergebnis zu führen, damit man das erste in Frage stellen oder als falsch festellen kann. Wie gesagt, diskutier das besser mal mit einem Anwalt/Jura Studenten (gerade Jura-Studenten haben viel mit Heimtücke zu tun, da es eines der umstrittensten Themen ist) in deinem Bekanntenkreis, wenn dich das wirklich so brennend interessiert. Ich bin da aber dann bei solch konstruierten hypothetischen Spielereien raus und halt mich mehr an die Realitäten.
 
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Verstehe ich dich richtig, dass du sagst, Heimtücke wäre möglich ohne Vorsatz? Für mich war das bisher immer eine notwentige Bedingung, wenn auch keine hinreichende.
Nein, das hast du falsch verstanden und das hat er so auch nicht gesagt. Er hat gesagt, dass es völlig unterschiedliche Dinge sind und das ist auch korrekt. Heimtücke ist ein Mordmerkmal der zweiten Gruppe, ein objektives Tatbestandsmerkmal, das einen Umstand der Tat beschreibt. Bei Vorsatz, bedingtem Vorsatz, Fahrlässigkeit geht es um das "Wissen und Wollen" des Täters. Das sind völlig unterschiedliche Dinge! Trotzdem hast du mit der Aussage recht, das Heimtücke als Mordmerkmal niemals ohne Vorsatz/bedingten Vorsatz vorliegen kann.
Wenn dich das Thema so interessiert, kannst du dich hier mal grob einlesen: Klick
 
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Nein, das hast du falsch verstanden und das hat er so auch nicht gesagt. Er hat gesagt, dass es völlig unterschiedliche Dinge sind und das ist auch korrekt. Heimtücke ist …
Ergänzend packe ich noch eine stark vereinfachte Erklärung hinterher:

Ein „Mord“ ist aus strafrechtlicher Sicht eigentlich ein Totschlag. Zum „Mord“ wird er erst und nur dadurch, dass zum Totschlag etwas besonders Verwerfliches hinzukommt - das sog. „Mordmerkmal“. Diese Mordmerkmale sind im Strafgesetzbuch beim Mord-Tatbestand (§ 211 StGB) abschließend definiert. So ist beispielsweise die „Habgier“ ein Mordmerkmal. Wer also einen Menschen aus Habgier tötet, ist nicht „nur“ Totschläger, sondern Mörder. Bestraft wird hier also der besonders verwerfliche Aspekt des Tötens.

Das Thema des Vorsatzes hat damit nichts zu tun. Sondern das ist eine grundlegende Voraussetzung einer (fast) jeden Strafbarkeit: Die Straftaten sind nur solche, wenn sie mit einer Art „Wissen und Wollen“ begangen werden - dem sog. Vorsatz. Nur bei wenigen Delikten reicht schon eine bloße Fahrlässigkeit (d.h. eine fehlende Sorgfalt).
 
Finde ich richtig! Hoffentlich gibt es noch mehr solcher Urteile in Zukunft 👍👍👍
Ich hatte vorhin schonmal was dazu getippt, wollte es dann eigentlich nicht abschicken um diese Diskussion nicht zu erzeugen, aber jetzt scheint es mir doch einigermaßen passend. Das meiste wurde ja schon gesagt, aber vielleicht hilft das als zusätzlicher Blickwinkel:

So sehr ich das auch genauso sehe und das Urteil befürworte, ist der Punkt mit dem "billigend in Kauf nehmen" tatsächlich begründet umstritten. Als Nicht-Jurist würde man jetzt natürlich argumentieren "wer 130 in der Innenstadt fährt und in einer gefährlichen Situation nochmal Vollgas gibt, der nimmt natürlich in Kauf, jemanden zu verletzen oder zu töten" - und rein emotional sehe ich das genauso. Zum Glück urteilen unsere Gerichte aber nicht rein menschlich oder rein emotional, sondern nach mehr oder weniger festgelegten Regeln und Interpretationsspielräumen. Da reden wir dann in solchen Situationen vom Eventualvorsatz, für den der Täter die Verwirklichung eines Straftatbestandes für ernsthaft möglich hält, sich aber mit dem von ihm gesetzten Risiko abfindet. Oder, ums anders auszudrücken: Er muss sich des Risikos bewusst sein und es bewusst ignorieren, im Sinne von "wenn ich jetzt jemanden umbringe, ist es mir das wert". Und das würde ich zumindest in Frage stellen, weil die meisten dieser "Rennfahrer" vermutlich aus Selbstüberschätzung, Gedankenlosigkeit und Naivität eher von "wird schon nichts passieren" ausgehen. Und das reicht eben nicht immer für einen Dolus Eventualis. Bin aber froh, dass es hier gereicht hat, und ich hoffe wirklich, das bewegt den ein oder anderen dazu, sich das vorher bewusst zu machen und es einfach sein zu lassen - macht die beiden Frauen nicht wieder lebendig, aber vielleicht hilft es am Ende dafür, dass das einmal weniger passiert. Ein Auto, so viel Spaß es auch macht, ist kein Spielzeug.
 
Recht, Gerechtigkeit ( sofern es so etwas überhaupt gibt) und Gerechtigkeitsempfinden sind auch sehr unterschiedliche Dinge.
Ich glaube das trifft es auf den Punkt :thumbsup:

Kein Gericht, keine Strafe wird jemals das Leid der Angehörigen lindern können, das ist unbestritten. Und doch muss die Strafe so ausfallen, dass sie Nachahmer abschreckt. Kann das geschehen? Ich glaube nicht... wer für den Kick einiger Sekunden Führerscheinentzug und Gefängnis riskiert, der dürfte sich über die Konsequenten seines Handelns keine Gedanken machen - egal wie hoch die Strafe ausfällt. Wie sieht es mit den Angehörigen aus? Sind sie wirklich "glücklicher", wenn ein Urteil "Mord" gefällt wird? (wissend, dass "lebenslänglich" nicht lebenslang Gefängnis bedeutet?)

Ich sehe das so wie @Brummm (hoffe ich habe dich richtig verstanden :D). Es darf gar nicht erst zu solchen Handlungen kommen, und dafür müssen die Kompetenzen der Polizei, aber auch der Führerscheinstellen ausgeweitet werden. Solche Typen dürften gar nicht mehr hinter dem Steuer sitzen. Zu oft liest man, dass diese Leute schon zig mal wegen etlicher Vergehen aufgefallen sind... Konsequenz? Offensichtlich 0 bzw. keine, die weh tut.

Ich finde hier sieht man wieder sehr gut, dass der populistische Schrei nach härteren Strafen zwar vielleicht dazu dient, das Gefühl zu beruhigen, das Problem aber nicht löst. Wir könnten die Todesstrafe wieder einführen, es würde immer noch illegale Straßenrennen geben...
 
… Ich finde hier sieht man wieder sehr gut, dass der populistische Schrei nach härteren Strafen zwar vielleicht dazu dient, das Gefühl zu beruhigen, das Problem aber nicht löst. Wir könnten die Todesstrafe wieder einführen, es würde immer noch illegale Straßenrennen geben...
Die Diskussion um das Thema Strafe ist ja uralt, und sie wird unterschiedlichen Staaten völlig unterschiedlich geführt - und hat zu sehr unterschiedlichen „Lösungen“ geführt. Soll Bestrafung „Gerechtigkeit“ herbeiführen? Soll sie abschrecken und vorbeugen? Soll sie die Gesellschaft schützen? Soll sie Täter rehabilitieren und wiedereingliedern, oder einfach nur aus der Gesellschaft entfernen?

Sehr (!) stark vereinfacht (und nicht vollständig korrekt) gesagt ist unser Strafrecht tendenziell auf Rehabilitierung ausgelegt. Menschen sollen nicht lediglich „bestraft und weggesperrt“ werden, sondern das Ziel ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft als (hoffentlich) redlicher Bürger.

Damit ist das System deutlich „menschlicher“ als z.B. dasjenige in den USA, das eher darauf ausgerichtet ist, Täter „unschädlich“ zu machen - bei Bedarf auch dauerhaft. Mir ist unser hiesiges Bestrafungssystem zumindest dem Grunde nach deutlich lieber - insbesondere weil ich es als zivilisierter empfinde als z.B. dasjenige im (heutigen) „Wilden Westen“ -, wenngleich es sich mit ausreichend Unrechtswillen leider häufig ausnutzen lässt. Eine Verschärfung der Strafe an der einen oder anderen Stelle (und gerne auch die eine oder andere Erleichterung, z.B. beim Schwarzfahren) fände ich gleichwohl angezeigt.
 
Die Diskussion um das Thema Strafe ist ja uralt, und sie wird unterschiedlichen Staaten völlig unterschiedlich geführt - und hat zu sehr unterschiedlichen „Lösungen“ geführt. Soll Bestrafung „Gerechtigkeit“ herbeiführen? Soll sie abschrecken und vorbeugen? Soll sie die Gesellschaft schützen? Soll sie Täter rehabilitieren und wiedereingliedern, oder einfach nur aus der Gesellschaft entfernen?

Sehr (!) stark vereinfacht (und nicht vollständig korrekt) gesagt ist unser Strafrecht tendenziell auf Rehabilitierung ausgelegt. Menschen sollen nicht lediglich „bestraft und weggesperrt“ werden, sondern das Ziel ist die Wiedereingliederung in die Gesellschaft als (hoffentlich) redlicher Bürger.

Damit ist das System deutlich „menschlicher“ als z.B. dasjenige in den USA, das eher darauf ausgerichtet ist, Täter „unschädlich“ zu machen - bei Bedarf auch dauerhaft. Mir ist unser hiesiges Bestrafungssystem zumindest dem Grunde nach deutlich lieber - insbesondere weil ich es als zivilisierter empfinde als z.B. dasjenige im (heutigen) „Wilden Westen“ -, wenngleich es sich mit ausreichend Unrechtswillen leider häufig ausnutzen lässt. Eine Verschärfung der Strafe an der einen oder anderen Stelle (und gerne auch die eine oder andere Erleichterung, z.B. beim Schwarzfahren) fände ich gleichwohl angezeigt.
Es ging mir hier nicht primär um die Diskussion, was Strafe bezwecken soll. Letztlich sollte es gar nicht so weit kommen, dass solche Strafen ausgesprochen werden, weil es doch eigentlich genug Möglichkeiten gibt, präventiv zu handeln, Stichwort: Führerscheinentzug etc.

Das sollte von der Politik forciert werden.
 
Es ging mir hier nicht primär um die Diskussion, was Strafe bezwecken soll. Letztlich sollte es gar nicht so weit kommen, dass solche Strafen ausgesprochen werden, weil es doch eigentlich genug Möglichkeiten gibt, präventiv zu handeln, Stichwort: Führerscheinentzug etc.

Das sollte von der Politik forciert werden.

Wobei in diesen extremen Fällen ein "Führerscheinentzug" (wohl verbunden mit der Maßregel, nie wieder einen neuen zu beantragen) das Problem nicht wirklich löst. Täter, die bewiesen haben, dass sie absolut rücksichtslos gegen unbeteilgte Personen und Sachen sind, werden sich wohl kaum davon abhalten lassen, sich ohne Führerschein wieder ans Steuer zu setzen. Das Risiko, bei einer normalen Fahrt von der Polizei angehalten zu werden, geht gegen null. Wenn es dann zur Tötung weiterer Personen käme, fiele bei der dann zu erwartbaren Strafe das Fahren ohne Fahrerlaubnis ohnehin nicht messbar ins Gewicht.

Es gibt halt in unserer Gesellschaft Personen, die absolut uneinsichtig sind. Bei denen führt auch eine längere Freiheitsstrafe allein sicher nicht zur Resozialisierung, weil einfach die intellektuelle Leistungsfähigkeit oder die soziale Intelligenz oder beides fehlt. Solche Personen findet man leider auch in anderen Bereichen.

Um also zu verhindern, dass sie sich wieder hinters Steuer setzen, hilft keine halbgare Prüfung, sondern nur, sie so lange wie möglich im wahrsten Sinn des Wortes aus dem Verkehr zu ziehen.
 
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