Wandlung / Nutzungsentschädigung

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Andreazzz

Guest
Ich frage hier mal für einen Arbeitskollegen, unabhängig von einer evt. Beratung durch einen Rechtsanwalt:

Mein Kollege hat einen neueren, gebrauchten VW gekauft.
Nach Monaten stellt sich heraus, dass dies´ ein Unfallwagen ist, was vom Händler nicht erwähnt wurde.
Aufgrund eigener Infos (Historie) musste er davon ausgehen, dass der Wagen unfallfrei ist, weshalb er auch nicht danach gefragt hat.

Der Händler behauptet (angeblich), er müsse zu Unfallschäden keine Angaben machen, wenn der Kaufinteressent nicht danach frage. Er bietet nun ein höherwertiges Ersatzfahrzeug an, mit entsprechender Zuzahlung und Abzug von einer Nutzungspauschale für das "alte". Zulassung und weitere Kosten will der Händler nicht übernehmen.
Zurücknehmen ohne Neukauf will er das Fahrzeug auch nicht.
Die Nichtzahlung eines Nutzungsentgeldes (so heißt das wohl richtig?) beziehe sich wohl nur auf neue Autos innerhalb des Garantie-/Gewährleistungszeitraumes.

Mein Kollege bittet mich nun, einmal zu fragen, wer eine ähnliche Situation gehabt hätte und wie diese Sache ausgegangen sei, um abschätzen zu können, ob er ein Prozeßkostenrisiko eingehen könne?
Eine Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden und das Auto ist natürlich finanziert.

I
 
unfallfrei oder nicht ist von einem Händer ZWINGEND anzugeben

=> klarer Hinweis an den Verkäufer ODER Rechtsanwalt !!
 
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen - hierbei handelt es sich dann um arglistige Täuschung (wenn man das so nennt), denn ein Unfallschaden ist in aller Regel dem Händler/Verkäufer bekannt. Fahrzeuge die neu eintreffen, sei es Leasingrückläufer, Inzahlungnahmen oder Zukauf über das Werk werden begutachtet und die Historie wird seitens des Herstellers abgefragt und geprüft. Sofern der Schaden bei einem Vertragspartner instandgesetzt wurde, ist der Schaden in der Historie sofort ersichtlich. Ist er in einer freien Werkstatt instandgesetzt worden, sollte es bei der Hereinnahme bzw. Begutachtung durch den Prüfer auffallen, da in aller Regel die Lackschichtdicke sporadisch gemessen wird.

Ich glaube dass Nutzungsentgeld wird pro 1.000 gefahrene KM berechnet. Wie sich jedoch die Zulassung als einmaliger Kostenfaktor in Abzug bringen lässt, kann ich Dir leider nicht sagen.

P.S. Lass mir doch über PN mal die Fahrgestellnummer zukommen, dann schaue ich mir die Historie mal an wenn Du möchtest.
 
Ist er in einer freien Werkstatt instandgesetzt worden, sollte es bei der Hereinnahme bzw. Begutachtung durch den Prüfer auffallen, da in aller Regel die Lackschichtdicke sporadisch gemessen wird.

Erst mal danke für die angebotene Hilfe!

Die Historie hat mein Arbeitskollege bei VW prüfen lassen. Er war wohl auch zugegen und da sei nichts gespeichert gewesen.
Jetzt platzt der Lack auf und Rost kommt zum Vorschein. Nachdem er mal genauer nachgesehen hat, stellt er jetzt fest, dass da Millimeterdick der Spachtel aufgebracht wurde.
Und bei noch genauerem Hinsehen hat er auch neue Fahrwerksteile an der Hinterachse festgestellt.
Wie das ein Händler nicht gesehen haben will, ist mir völlig schleierhaft.
Ich habe ihm heute erst einmal einen Termin bei einem befreundetem KFZ-Gutachter empfohlen zwecks Beweissicherung mittels Fotos und Gutachten.
Der ist Sachverständiger und erstellt Unfallgutachten für Versicherungen und macht es ihm zu einem Freundschaftspreis.
Der sagt auch, nach geltendem EU-Recht und BGH-Urteilen dürfe für die Nutzung nichts mehr berechnet werden. &:

Mal schauen, wie die Sache ausgeht - ich halte Euch auf dem Laufenden.
 
Keine Ursache - dafür ist ein Forum ja da ;-)

Wenn der Sachverständige sich den Wagen anschaut wird er sicherlich die Lackdicke mit einem Messgerät prüfen und dort entsprechendes Fotomaterial zur Beweissicherung anfertigen. Würde mich aber interessieren wie die Sache weiter- bzw. ausgeht. Wenns irgendwo nochmal klemmt - gib Bescheid.
 
Die Nichtzahlung eines Nutzungsentgeldes (so heißt das wohl richtig?) beziehe sich wohl nur auf neue Autos innerhalb des Garantie-/Gewährleistungszeitraumes.
Nutzungsentgelt ist auch bei Wandlung von Neufahrzeugen zu zahlen.

... zum Fall an sich: Sieht mir nach "arglistiger Täuschung" aus, da wird sich jeder Anwalt die Hände reiben den Fall zu bekommen - daher ab zum Anwalt und eine kostenfreie Erstberatung durchführen lassen ... auch ohne Rechtschutz!
 
...... zum Fall an sich: Sieht mir nach "arglistiger Täuschung" aus, da wird sich jeder Anwalt die Hände reiben den Fall zu bekommen - daher ab zum Anwalt und eine kostenfreie Erstberatung durchführen lassen ... auch ohne Rechtschutz!

Öhm, nein. Nicht jeder! :X

"kostenfreie Erstberatung"? :O :end:
 
Keine Ursache - dafür ist ein Forum ja da ;-)

Wenn der Sachverständige sich den Wagen anschaut wird er sicherlich die Lackdicke mit einem Messgerät prüfen und dort entsprechendes Fotomaterial zur Beweissicherung anfertigen.

Hätte das nicht auch bei der Inzahlungnahme des Gebrauchten durch den Händler gemacht werden müssen?
Und warum sind die Neuteile im Fahrwerksbereich nicht aufgefallen?
Eine Seite mit Ansätzen von Flugrost, die andere Seite metallisch neu glänzend!
 
Ist da nicht üblich, dass man sich erstmal kostenfrei mit dem Anwalt zusammensetzt und sich überlegt ob rechtliche Schritte sinnvoll sind?

Wieso hab ich dann nie was bezahlen müssen, wann immer ich zu einem Anwalt gegangen bin? &:
 
...Wieso hab ich dann nie was bezahlen müssen, wann immer ich zu einem Anwalt gegangen bin? &:

Vielleicht hast du vor Rechnungserstellung immer fluchtartig das Büro verlassen? :+

Im Ernst gibt es in der Praxis natürlich Unterschiede, insbesondere auch bei der Beratung von Privatpersonen in ggf. kleinen Angelegenheiten, und von Unternehmen in ggf. weniger kleinen Angelegenheiten. Aber das ist hier sicherlich ebenso wenig von Interesse, wie meine Anmerkung ernst gemeint war. ;)

Bei Verbrauchern sind die Gebühren einer Erstberatung übrigens gesetzlich begrenzt, meine ich mich zu erinnern.
 
Die liegt doch eh weit jenseits von allem, was ich mir so vorstellen kann. :+
 
Hätte das nicht auch bei der Inzahlungnahme des Gebrauchten durch den Händler gemacht werden müssen?
Und warum sind die Neuteile im Fahrwerksbereich nicht aufgefallen?
Eine Seite mit Ansätzen von Flugrost, die andere Seite metallisch neu glänzend!

"Normalerweise" hätte dies auffallen müssen. Ich vermute es wird von Autohaus zu Autohaus unterschiedlich sein. Unser Autohaus arbeitet direkt mit dem TÜV zusammen, der für uns die Minderwertgutachten bei Leasing-/Finanzierungsrückläufer erstellt. Bei Inzahlungnahmen werden die Fahrzeuge ebenfalls auf der Hebebühne vom TÜV-Gutachter besichtigt und ein Instandsetzungsprotokoll erstellt. Beim Zukauf von Werksdienstwagen über den Hersteller sind im vorhinein die Gutachten erstellt worden, diese sind auch zu 98% korrekt und alles an Schäden erfasst worden. Diese Fahrzeuge werden aber dennoch von unseren Gutachtern/Prüfern auf der Bühne besichtigt.

Daher ist es schwierig eine "allgemeine" Aussage zu dem von Dir gennanten Punkt zu nennen.
 
Das ein Händler keine Auskunft oder Hinweise zu Unfallschäden nicht freiwillig machen muss, stimmt m.E. schon mal überhaupt nicht. Jeglicher Schaden, dem der Verkäufer bekannt ist, hat er von sich aus zu benennen.
Nun sagst Du auch noch "nach Monaten stellt sich heraus"..... arg viel Interpretationsspielraum. Empfehlung: unbedingt eine fachliche Erstberatung bei einem Fachanwalt

Edit:
Hier liegt eine verschwommene Abgrenzung zwischen arglistiger Täuschung oder sogar Betrug vor. Stellt sich nämlich die Frage, inwieweit der Händler schon diese Nummer in ähnlicher Form durchgezogen hat. Vielleicht ist er ja bei Gericht diesbezüglich schon bekannt?
 
Nun sagst Du auch noch "nach Monaten stellt sich heraus"..... arg viel Interpretationsspielraum. Empfehlung: unbedingt eine fachliche Erstberatung bei einem Fachanwalt

Deshalb sagt der Gutachter auch, mein Kollege müsse was Schriftliches in der Hand haben, dass der Schaden schon älter ist, weil der Händler schon etwas angedeutet hat in der Art "Unfall nach dem Verkauf..."
Montag oder Dienstag findet nochmals ein Gespräch statt und der Gutachter hat sogar angeboten mitzugehen, weil mein Kollege mit seinen 23 Jahren sonst "untergebuttert" würde, er würde "diesem Vogel schon das Richtige erzählen".
 
Deshalb sagt der Gutachter auch, mein Kollege müsse was Schriftliches in der Hand haben, dass der Schaden schon älter ist, weil der Händler schon etwas angedeutet hat in der Art "Unfall nach dem Verkauf..."
Montag oder Dienstag findet nochmals ein Gespräch statt und der Gutachter hat sogar angeboten mitzugehen, weil mein Kollege mit seinen 23 Jahren sonst "untergebuttert" würde, er würde "diesem Vogel schon das Richtige erzählen".

Dann aber auch gleich einen Anwalt bitten, bei diesem Gespräch anwesend zu sein!
Ich erwarte größte Schwierigkeiten. Ach ja, wenn der Kauf noch innerhalb von 6 Monaten liegt, dann muss der Verkäufer nachweisen, dass die Schäden noch nicht bestanden hatten. Erst danach liegt die Beweispflicht beim Käufer.
 
News:

Heute morgen war also besagtes Gespräch!
Der Verkäufer wollte nur mit meinem Arbeitskollegen sprechen, lehnte den Gutachter als zusätzlichen Gesprächspartner ab und wollte in dessen Gegenwart zunächst kein Gespräch führen.
Nachdem man unmissverständlich von der Käuferseite darauf hingewiesen hatte, dass man dann eben vor Gericht miteinander sprechen müsse, klappte unmöglich Erscheinendes plötzlich ganz schnell.
Um es kurz zu machen: Er bekommt ein anderes Auto mit Zuzahlung von 1000 Euro, aber nur, wenn sich kein Anwalt mehr der Sache annimmt. Ob rechtlich ok, sei mal dahingestellt?
Der Ersatzwagen hat etwa 10.000 km weniger auf der Uhr, mehr PS und erheblich bessere Ausstattung, ist aus erster Hand und der Händler bietet als zusätzliches Entgegenkommen eine 2 jährige (!!) Gebrauchtwagen-Garantie. Zudem ist das Auto wohl in der Wunschfarbe, der Händler klärt die Sache mit der Bank (wegen der Finanzierung) und übernimmt wohl auch die Abmeldung, bzw. die Zulassung.
Der Händler bezahlt übrigens auch die Gutachterkosten.
Also irgendwie doch alles noch gut gelaufen,wie ich meine!
 
Ist doch ein tolles Ergebnis, freut mich für Deinen Arbeitskollegen. Um was für ein Modell von VW hat es sich denn gehandelt? Und was bekommt er jetzt für einen?!
 
Ist doch ein tolles Ergebnis, freut mich für Deinen Arbeitskollegen. Um was für ein Modell von VW hat es sich denn gehandelt? Und was bekommt er jetzt für einen?!

Er hatte einen Golf 1.2 mit 85PS Trendline (glaube ich) und bekommt jetzt einen 1.4 TSI mit 122 PS in der Highline-Ausstattung (den gleichen habe ich als Variant) und der geht wirklich gut!
Der Neue ist allerdings fast 1 Jahr älter, habe ich gestern gehört und hat wohl ein paar Steinschläge auf der Motorhaube, die im Frühjahr noch lackiert werden soll.
Er ist trotzdem sehr zufrieden!
 
Danke für die News in diesem Fall:

sicherlich ein netter Deal, aber mit einem - aus meiner Sicht - insgesamt sehr faden Beigeschmack durch das Verhalten des Verkäufers/Autohaus insgesamt.
 
Danke für die News in diesem Fall:

sicherlich ein netter Deal, aber mit einem - aus meiner Sicht - insgesamt sehr faden Beigeschmack durch das Verhalten des Verkäufers/Autohaus insgesamt.

Das sehe ich auch so .. von Vertrauen oder dem "guten Gefühl" beim Kauf kann man hierbei nicht mehr sprechen.
 
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