A
Andreazzz
Guest
Ich frage hier mal für einen Arbeitskollegen, unabhängig von einer evt. Beratung durch einen Rechtsanwalt:
Mein Kollege hat einen neueren, gebrauchten VW gekauft.
Nach Monaten stellt sich heraus, dass dies´ ein Unfallwagen ist, was vom Händler nicht erwähnt wurde.
Aufgrund eigener Infos (Historie) musste er davon ausgehen, dass der Wagen unfallfrei ist, weshalb er auch nicht danach gefragt hat.
Der Händler behauptet (angeblich), er müsse zu Unfallschäden keine Angaben machen, wenn der Kaufinteressent nicht danach frage. Er bietet nun ein höherwertiges Ersatzfahrzeug an, mit entsprechender Zuzahlung und Abzug von einer Nutzungspauschale für das "alte". Zulassung und weitere Kosten will der Händler nicht übernehmen.
Zurücknehmen ohne Neukauf will er das Fahrzeug auch nicht.
Die Nichtzahlung eines Nutzungsentgeldes (so heißt das wohl richtig?) beziehe sich wohl nur auf neue Autos innerhalb des Garantie-/Gewährleistungszeitraumes.
Mein Kollege bittet mich nun, einmal zu fragen, wer eine ähnliche Situation gehabt hätte und wie diese Sache ausgegangen sei, um abschätzen zu können, ob er ein Prozeßkostenrisiko eingehen könne?
Eine Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden und das Auto ist natürlich finanziert.
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Mein Kollege hat einen neueren, gebrauchten VW gekauft.
Nach Monaten stellt sich heraus, dass dies´ ein Unfallwagen ist, was vom Händler nicht erwähnt wurde.
Aufgrund eigener Infos (Historie) musste er davon ausgehen, dass der Wagen unfallfrei ist, weshalb er auch nicht danach gefragt hat.
Der Händler behauptet (angeblich), er müsse zu Unfallschäden keine Angaben machen, wenn der Kaufinteressent nicht danach frage. Er bietet nun ein höherwertiges Ersatzfahrzeug an, mit entsprechender Zuzahlung und Abzug von einer Nutzungspauschale für das "alte". Zulassung und weitere Kosten will der Händler nicht übernehmen.
Zurücknehmen ohne Neukauf will er das Fahrzeug auch nicht.
Die Nichtzahlung eines Nutzungsentgeldes (so heißt das wohl richtig?) beziehe sich wohl nur auf neue Autos innerhalb des Garantie-/Gewährleistungszeitraumes.
Mein Kollege bittet mich nun, einmal zu fragen, wer eine ähnliche Situation gehabt hätte und wie diese Sache ausgegangen sei, um abschätzen zu können, ob er ein Prozeßkostenrisiko eingehen könne?
Eine Rechtschutzversicherung ist nicht vorhanden und das Auto ist natürlich finanziert.
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