zz304
macht Rennlizenz
- Registriert
- 2 Juni 2013
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive35i
Meines Wissens steht in der StVO lediglich etwas in der Art "den Witterungs-/Wetterverhältnissen angepaßte Bereifung." Das ist recht schwammig formuliert. Da kann man sich im Umkehrschluß auch die Frage stellen, aber wann Winterreifen unangebracht sind.