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Es wird teurer: Anders als üblich haben zahlreiche Krankenkassen nicht am Jahresanfang, sondern im laufenden Jahr ihre Beiträge angehoben. Betroffene Versicherte haben dadurch ein Sonderkündigungsrecht.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen sich der Kostenübernahme für das Einfrieren von Samenzellen vor Geschlechtsumwandlungen nicht grundsätzlich verweigern dürfen. Ob das für schon für die Klägerin gilt oder erst für künftige Fälle, darüber muss ein anderes Gericht befinden.
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