Z4 abmelden und dann wieder auf anderen Halter zulassen

TurboTobi

Fahrer
Registriert
24 August 2011
Wagen
BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Hallo,

hab jetzt schon ewig im Internet gesucht, aber ich bin mir leider immer noch nicht sicher, was ich alles für Dokumente/Voraussetzungen brauche, damit ich einen zuvor abgemeldeten Z4 auf mich zulassen kann.
Es geht um einen Gebrauchtwagenkauf und der jetzige Besitzer würde den Wagen gerne abgemeldet übergeben!
Brauche ich auch den Fahrzeugbrief oder reicht der Fahrzeugschein? (Ich weiß, die heißen jetzt anders)
Von der Versicherung habe ich schon eine Nummer bekommen.
Brauche ich sonst noch etwas, außer Personalausweis?
Lässt man das Kennzeichen erst nach der Zulassung erstellen oder muss man es schon dabei haben?
Sonst noch was, was ich wissen sollte?
Danke für eure Hilfe!!! :)

Grüße Tobi
 
Du hast schon eine Vorstellung, in welcher Stadt/welchem Landkreis der Wagen auf dich zugelassen werden soll? Da gehe auf die Internetseite der Stadt-/Kreisverwaltung und unter dem Stichworten "Verkehr" oder "Zulassungsstelle" wird alles vollständlich und gleichsam amtlich erklärt. Die Kennzeichen werden natürlich erst in Blech geprägt, wenn eines verbindlich zugeteilt wurde.
 
Du hast schon eine Vorstellung, in welcher Stadt/welchem Landkreis der Wagen auf dich zugelassen werden soll? Da gehe auf die Internetseite der Stadt-/Kreisverwaltung und unter dem Stichworten "Verkehr" oder "Zulassungsstelle" wird alles vollständlich und gleichsam amtlich erklärt. Die Kennzeichen werden natürlich erst in Blech geprägt, wenn eines verbindlich zugeteilt wurde.
Auf genau dieser Seite hab ich schon ewig gesucht, aber speziell zu meinen Fragen nichts gefunden, da stand meist nur "Fahrzeugpapiere" oder ähnliches
Hab ich das richtig verstanden, dass man auch den Fahrzeugbrief braucht?
 
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, aktueller Bericht HU/Abgas, Elektronischer Versicherungsnachweis, genug Geld oder Bankkarte und falls noch technische Änderungen "bei nächster Befassung" einzutragen sind, die entsprechenden Anbaubescheinigungen. Schildermacher findest du in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle.
 
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, aktueller Bericht HU/Abgas, Elektronischer Versicherungsnachweis, genug Geld oder Bankkarte und falls noch technische Änderungen "bei nächster Befassung" einzutragen sind, die entsprechenden Anbaubescheinigungen. Schildermacher findest du in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle.

Bei uns benötigst seit einigen Jahre auch noch eine Bankverbindung von der die Steuer abgebucht werden kann.
 
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, aktueller Bericht HU/Abgas, Elektronischer Versicherungsnachweis, genug Geld oder Bankkarte und falls noch technische Änderungen "bei nächster Befassung" einzutragen sind, die entsprechenden Anbaubescheinigungen. Schildermacher findest du in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle.

Genau, da fehlt nur noch die Bankverbindung für die KFZ Steuer, ohne die geht nichts, wie schon Z4driverx sagte.
Die HU Unterlagen brauchst du eigentlich nicht, es reicht wenn auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Schein) ein gültiger Tüv Stempel ist.
 
Genau, da fehlt nur noch die Bankverbindung für die KFZ Steuer, ohne die geht nichts, wie schon Z4driverx sagte.
Die HU Unterlagen brauchst du eigentlich nicht, es reicht wenn auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Schein) ein gültiger Tüv Stempel ist.

Wenn das Auto abgemeldet ist hat man doch keinen Schein mehr ?
 
Wenn das Auto abgemeldet ist hat man doch keinen Schein mehr ?
... doch! Weil der Schein inzwischen als "Abmeldebescheinigung" gilt!! Jedenfalls bei uns!!

Man braucht inzwischen bei allen Aktionen auch den Brief, selbst beim Abmelden!!! Das war früher nicht nötig.

Mein Tipp: ALLES mitnehmen, was zum Fzg gehört. Auch den Kaufvertrag und TÜV!! Nur dann kannst Du sichergehen, dass Du nicht 2x gehen musst. Die Listen, die man im Netz findet, sind fast alle nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Der Grund für diese inzwischen sehr strengen Maßnahmen ist laut Aussagen "meines" Straßenverkehrsamtes MISSBRAUCH und BETRUG!!! Es wurden z.B. gemietete Autos von Autovermietungen abgemeldet und verkauft.

Grüße, Herbert
 
Noch ein Tipp,

geh noch mal auf die Internetseite deiner Zulassungsstelle, und sieh nach ob du dort online
dein Wunschkennzeichen reservieren lassen kannst.

Viele Zulassungsstellen haben so einen Onlinedienst.

Geht dann halt schneller, und du musst vor Ort nicht lange überlegen!
 
... doch! Weil der Schein inzwischen als "Abmeldebescheinigung" gilt!! Jedenfalls bei uns!!

Man braucht inzwischen bei allen Aktionen auch den Brief, selbst beim Abmelden!!! Das war früher nicht nötig.

Mein Tipp: ALLES mitnehmen, was zum Fzg gehört. Auch den Kaufvertrag und TÜV!! Nur dann kannst Du sichergehen, dass Du nicht 2x gehen musst. Die Listen, die man im Netz findet, sind fast alle nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Der Grund für diese inzwischen sehr strengen Maßnahmen ist laut Aussagen "meines" Straßenverkehrsamtes MISSBRAUCH und BETRUG!!! Es wurden z.B. gemietete Autos von Autovermietungen abgemeldet und verkauft.

Grüße, Herbert

Daß das überhaupt ohne Brief mal ging finde ich spannend... Wenn das Auto jünger als 3 Jahre ist fällt TÜV + AU Bescheinigung noch weg.
 
Danke für alle Antworten!
Der beste Weg ist wohl, wenn ich den Wagen mit Kurzzeitkennzeichen abhole, oder? (ca. 70km entfernt)
Bin ich da bei einem Tag mit 35 Euro dabei? (Vorausgesetzt die Versicherung will nichts extra, wenn ich danach eine Versicherung abschließe)
"Gebührenrahmen:

ab 10,20 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder"
 
Hallo,

zumindest bei der HUK24 kostet die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen nix, wenn danach die eigentliche Versicherung dort abgeschlossen wird. Ist aber glaube ich bei jeder anderen Versicherung auch so.
 
...und wo wir schon bei Kurzzeitkennzeichen sind: das Auto hat damit keine Kaskoversicherung - auch wenn Du die später abschließen möchtest und Dir das Angebot schon vorliegt. Du kannst aber mit dem Versicherer gesondert vereinbaren (ging bei mir telefonisch), dass der Vollkaskoschutz schon für den Zeitraum gilt, in dem Du mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs bist.

Besten Gruß, Jiro
 
Ohne Gewähr auf Vollständigkeit: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, aktueller Bericht HU/Abgas, Elektronischer Versicherungsnachweis, genug Geld oder Bankkarte und falls noch technische Änderungen "bei nächster Befassung" einzutragen sind, die entsprechenden Anbaubescheinigungen. Schildermacher findest du in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle.


So ist es!
Zusätzlich benötigst Du ggf. eine Einzugsermächtigung der Kfz-Steuer für´s Finanzamt (ohne wird bei uns kein Auto mehr zugelassen!).
Entweder einen Vordruck im Internet ausdrucken oder ein formloses Schriftstück anfertigen.
 
Danke für alle Antworten!
Der beste Weg ist wohl, wenn ich den Wagen mit Kurzzeitkennzeichen abhole, oder? (ca. 70km entfernt)
Bin ich da bei einem Tag mit 35 Euro dabei? (Vorausgesetzt die Versicherung will nichts extra, wenn ich danach eine Versicherung abschließe)
"Gebührenrahmen:

ab 10,20 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder"


Bitte unbedingt beachten:

Für die Überführungskennzeichen benötigst Du eine PIN-Nummer oder eine Deckungskarte... und die holst Du Dir nur bei der Versicherung, bei der Du später Dein Auto auch versichern willst.
Andernfalls bekommst Du eine gepfefferte Rechnung.
35,- Euro passt so in etwa und Du darfst das Kennzeichen 5 Tage nutzen, eigentlich aber nur für Probe und Überführungsfahrten!
Unbedingt alle Daten in dem Papier von der Zulassungsstelle eintragen, sonst wird´s bei einer Kontrolle teuer.
Viel Spass mit dem neuen Auto!
 
Noch ein Tipp,

geh noch mal auf die Internetseite deiner Zulassungsstelle, und sieh nach ob du dort online
dein Wunschkennzeichen reservieren lassen kannst.

Viele Zulassungsstellen haben so einen Onlinedienst.

Geht dann halt schneller, und du musst vor Ort nicht lange überlegen!


... und mit der Online-Bestätigung kannst Du Dir dann auch schon vorher Dein Kennzeichen anfertigen lassen!
Du hast zwar keinen Rechtsanspruch auf die Nummer, aber es sollte in 99.9% aller Fälle klar gehen, mache ich immer so!
 
...und wo wir schon bei Kurzzeitkennzeichen sind: das Auto hat damit keine Kaskoversicherung - auch wenn Du die später abschließen möchtest und Dir das Angebot schon vorliegt. Du kannst aber mit dem Versicherer gesondert vereinbaren (ging bei mir telefonisch), dass der Vollkaskoschutz schon für den Zeitraum gilt, in dem Du mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs bist.

Besten Gruß, Jiro

Wenn´s schon vorher so war, bleibt der Umfang des Versicherungsschutzes üblicherweise auch beim Folgefahrzeug ohne gesonderte Vereinbarung gleich,
aber sicherheitshalber auf jeden Fall nochmals (schriftlich) bestätigen lassen. Das ist richtig so!
 
Wenn´s schon vorher so war, bleibt der Umfang des Versicherungsschutzes üblicherweise auch beim Folgefahrzeug ohne gesonderte Vereinbarung gleich,
aber sicherheitshalber auf jeden Fall nochmals (schriftlich) bestätigen lassen. Das ist richtig so!

Nein, ich hatte bei meiner Versicherung explizit nachgefragt und es stand auch so in der Versicherungsbestätigung für das Kurzzeitkennzeichen! Das mag vielleicht von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein - deshalb lieber nachfragen, bevor man das Auto auf der Überführungsfahrt aufs Dach legt und die Versicherung "Klippo" sagt.
 
Nein, ich hatte bei meiner Versicherung explizit nachgefragt und es stand auch so in der Versicherungsbestätigung für das Kurzzeitkennzeichen! Das mag vielleicht von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein - deshalb lieber nachfragen, bevor man das Auto auf der Überführungsfahrt aufs Dach legt und die Versicherung "Klippo" sagt.

Da siehst Du, wie wichtig es war, nachzufragen!
Obige Information habe ich im August 2010 bei der Anmeldung unseres T-Cars erhalten. Ist also anscheinend wirklich von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Gibt´s eigentlich mittlerweile generell nur noch die PIN-Nr. von der Versicherung oder auch immer noch die Deckungskarte?
2010 gab´s beides parallel! Unsere Zulassungsstelle konnte mit der Nummer noch nichts anfangen...
 
Mir wurde gesagt (von der Versicherung), dass ich nur die Nummer brauche! (für normales Kennzeichen)
Noch isser nicht gekauft (ADAC-Check steht noch an), aber bin guter Dinge :)
 
... was ich noch nicht verstehe: Welchen Nutzen hat das Kurzzeit-Kz, wenn die Versicherung anschließend weiterlaufen soll? Dann kann ich das Fzg doch gleich "richtig" anmelden und spare mir die (Doppel-) Kosten für das "Blech"-Kz.?

Oder habe ich was überlesen?

Grüße, Herbert
 
... was ich noch nicht verstehe: Welchen Nutzen hat das Kurzzeit-Kz, wenn die Versicherung anschließend weiterlaufen soll? Dann kann ich das Fzg doch gleich "richtig" anmelden und spare mir die (Doppel-) Kosten für das "Blech"-Kz.?

Oder habe ich was überlesen?

Grüße, Herbert

Macht nur dann Sinn wenn das Fahrzeug noch nicht gekauft ist und vor Ort, mit Bargeld im Koffer, entschieden wird ob gekauft wird oder nicht.
 
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