Eigenen Roadster trotz Hartz 4

Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Äusserungen und verweise hier auf § 164 Absatz 1 StGB.
 
Nur mal so, habt Ihr auch noch ein Leben außerhalb dieses Forums ? Man kann das hier bezweifeln. :D:D:D
 
Da schließe ich mich bei dem schönen Wetter - im übertragenen Sinne - dann auch direkt an. :t
 
Nur mal so, habt Ihr auch noch ein Leben außerhalb dieses Forums ? Man kann das hier bezweifeln. :D:D:D
Aber sicher doch aber da ich im Moment meine Brötchen verdiene und ich wohl den halben Arbeitstag in Form von Steuern auch unseren Hartz 4 Freunden zur Verfügung stellen darf nehme ich mir die Freiheit meinen Arbeitsalltag hier etwas auf zu heitern
 
7,5k für einen Z3R? Welchen Motor hat der verbaut? Kilometerstand? Wertvoll sind nur die mit festen Dach :D
 
Und die abgebildeten Autos sind beanstandet worden? Da ist doch n aktueller Golf mehr wert als die meisten der abgebildeten Modelle, wenns nicht gerade Topmotorisierungen mit jeder Menge Ausstattung im Neuzustand sind. &:
Na gut, gerade mal recherchiert, Grenze liegt bei 7500€. Da könnten dann doch welche dabei sein die drüber liegen. Sieht mir trotzdem eher nach werbewirksamer Aktion der Behörden aus, richtige Knaller sind ja nicht dabei.
 
Das Thema gibt‘s schon in diesem Fred: :) :-)

http://www.zroadster.com/forum/index.php?threads/autoposer-und-auto-lärm.116410/page-35

Aber stimmt eigentlich: Hier passt es auch ziemlich gut rein. :whistle: Die Thematik wird auch gut auf den Punkt gebracht in dem Artikel:

„... Oberstaatsanwalt Stefan Müller sagte der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ), dass man sowohl als Halter als auch als Nutzer eines 100.000-Euro-Autos Betrug begehe, sollte man Sozialhilfe - Hartz IV - beziehen. Als Halter müsste man das Auto in einem solchen Fall verkaufen, denn das Vermögen werde angerechnet. Dauerhafte Nutzer befänden sich hingegen in einer "Scheinhalterschaft", welche ebenfalls als ein steuerwerter Vorteil und damit Betrug gewertet werden müsste. ...“
 
Ich finde die Aktion übrigens richtig klasse. Denn dort bei den Jobcentern ist man genau an einer der Quellen des Sozialbetrug-Sumpfes und schlägt zudem mehrere Fliegen mit einer Klappe, weil diese „Klientel“ sehr häufig auch anderweit auffällig ist. Die Bilanz der Aktion dokumentiert das ja auch. :t

Nur hätte man das m. E. viel größer aufziehen müssen - landesweit oder gar über mehrere Bundesländer hinweg in einer konzertierten Großaktion. Oder man macht das nun sukzessive immer wieder (vielleicht war es ja sogar ein erster „Testballon“?). In beiden Fällen würde die Wirkung zwar nachlassen, weil die Ganoven sich mit der Zeit ja darauf einstellen. Aber bis dahin, da hab‘ ich wenig Zweifel, wäre die Bilanz sicherlich hervorragend.

Andererseits wird der Nacharbeitungsaufwand dieser Aktion erheblich sein. Und die Mehrzahl der beschlagnahmten Fahrzeuge werden m. E. auch wieder zurück an ihre Besitzer gehen müssen. Denn so richtig doof sind die ja auch nicht, sondern haben ihre Autos in der Regel auf eine andere Person zugelassen.
 
Andererseits wird der Nacharbeitungsaufwand dieser Aktion erheblich sein. Und die Mehrzahl der beschlagnahmten Fahrzeuge werden m. E. auch wieder zurück an ihre Besitzer gehen müssen. Denn so richtig doof sind die ja auch nicht, sondern haben ihre Autos in der Regel auf eine andere Person zugelassen.

Kann es sein dass da dann sogar noch Schadensersatzansprüche gestellt werden können? :eek: :o
 
Gute Frage - die ich leider nicht beantworten kann. :unsure: Eher ist das m. E. zu bezweifeln: Gegenansprüche hat man als Betroffener obrigkeitlicher Maßnahmen ja in der Regel nur dann, wenn man der zuständigen Behörde konkrete (Rechts-) Fehler nachweisen kann. Also z. B. dann, wenn gegen eine Vorschrift verstoßen wurde oder die Maßnahme (zu) unangemessen war. Unsere (Verwaltungs-) Rechtsordnung schützt die Obrigkeit (vereinfacht gesagt) recht weitgehend vor Regressansprüchen.

Aber sicher bin ich nicht. Es dürfte ähnlich sein wie bei Polizeikontrollen, wo ein Auto aufgrund eines berechtigten Anlasses beschlagnahmt wird und sich später herausstellt, dass es doch „TÜVig“ ist: Suchen die Prüfer dann nicht immer nach irgendeiner Kleinigkeit, damit der Fahrer keine Schadensersatzansprüche hat?

Vielleicht weiß das jemand besser. @keulejr , kannst du vielleicht helfen? :) :-)
 
In Zukunft kommen die halt mit einem alten Golf, holen das Geld und verschwinden wieder.
Doof sind die ja nicht
 
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Klar, das meinte ich ja damit, dass die sich darauf einstellen werden. Aber erst einmal würde man einige erwischen.
 
Was ist das Fazit aus diesem Fred, wenn man mal die ursprüngliche Frage als ernsthaft einfach so hin nimmt:
Wir wissen die Antwort nicht.

Ob es sich um ein strafbares Verhalten handelt, was der Fragesteller anspricht: da haben wir nur Vermutungen. Denn es geht um die Bewertung eines kfz. Und die erfolgt durch Sachverständige. Oder wenigstens durch Schwacke.

Was man dem Fragesteller hier zum lesen gibt, ist teilweise abenteuerlich. Stellt euch man vor, sein uns nicht bekannter hartz4-Hintergrund wäre recht dramatisch. Dann würde der eine oder andere Beitrag allerdings etwas unpassend sein.

Die Lösung für den Fragesteller kann somit nur lauten: heirate deine Partnerin. Dann genießt sie Steuervorteile und du ganz offiziell den Z3.

Grüße
Marc
 
Dann wäre die Partnerin allerdings u. U. unterhaltspflichtig und deren Einkommen würde angerechnet werden.
 
Gute Frage - die ich leider nicht beantworten kann. :unsure: Eher ist das m. E. zu bezweifeln: Gegenansprüche hat man als Betroffener obrigkeitlicher Maßnahmen ja in der Regel nur dann, wenn man der zuständigen Behörde konkrete (Rechts-) Fehler nachweisen kann. Also z. B. dann, wenn gegen eine Vorschrift verstoßen wurde oder die Maßnahme (zu) unangemessen war. Unsere (Verwaltungs-) Rechtsordnung schützt die Obrigkeit (vereinfacht gesagt) recht weitgehend vor Regressansprüchen.

Aber sicher bin ich nicht. Es dürfte ähnlich sein wie bei Polizeikontrollen, wo ein Auto aufgrund eines berechtigten Anlasses beschlagnahmt wird und sich später herausstellt, dass es doch „TÜVig“ ist: Suchen die Prüfer dann nicht immer nach irgendeiner Kleinigkeit, damit der Fahrer keine Schadensersatzansprüche hat?

Vielleicht weiß das jemand besser. @keulejr , kannst du vielleicht helfen? :) :-)

Im Sozialrecht kenne ich mich ebenfalls nicht aus; zumindest nicht hinreichend genug für fundierte Aussagen.

Die Chancen einer Einziehung und Verwertung der Fahrzeuge erachte ich aber ebenfalls für gering. Sobald das Fahrzeug einen anderen, nicht sozialbedürftigen Halter hat, dürfte es wohl keine Beanstandungen geben. Einem Bedürftigen ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, ist jedenfalls nicht verwerflich. Und soweit werden die Herrschaften wohl mitdenken bzw. im Voraus recherchiert haben. Gibt schließlich genug „Handbücher“, wie man (vollkommen legitim) das „Optimum“ für sich herausholt.

Und einen E85 nachweisbar unter die Wertgrenze von 7.500€ zu bekommen, ist bei Weitem keine Hürde. Das rechnet einem jede gegnerische Versicherung im Handumdrehen vor, wie gering der Restwert von den alten Kisten ist. :whistle: :lipsrseal2
 
und einen E85 nachweisbar unter die Wertgrenze von 7.500€ zu bekommen, ist bei Weitem keine Hürde. Das rechnet einem jede gegnerische Versicherung im Handumdrehen vor, wie gering der Restwert von den alten Kisten ist. :whistle: :lipsrseal2

meiner (e85, Bj 2004, 2,2l, 245tsd KM auf der Uhr) hatte im März 2018 laut Gutachten einen Wiederbeschaffungswert von 7.250€... Passt also mit **unter die Wertgrenze von 7.500€ zu bekommen, ist bei Weitem keine Hürde.** ;)
 
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