G
Gelöschtes Mitglied 31362
Guest
Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Äusserungen und verweise hier auf § 164 Absatz 1 StGB.
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Äusserungen und verweise hier auf § 164 Absatz 1 StGB.
...muss ich das jetzt Googeln oder verrätst du es mir auch so? [emoji6]Ich wäre sehr vorsichtig mit solchen Äusserungen und verweise hier auf § 164 Absatz 1 StGB.
Lohnt nicht, das ist viel zu weit weg von jeglicher Realität......muss ich das jetzt Googeln oder verrätst du es mir auch so? [emoji6]
...ja, und das werde ich jetzt mit 8 Töpfen genießen, solange ich noch kann, bevor ich "verknackt" werde... [emoji23] [emoji23] [emoji23]Nur mal so, habt Ihr auch noch ein Leben außerhalb dieses Forums ? Man kann das hier bezweifeln.
Aber sicher doch aber da ich im Moment meine Brötchen verdiene und ich wohl den halben Arbeitstag in Form von Steuern auch unseren Hartz 4 Freunden zur Verfügung stellen darf nehme ich mir die Freiheit meinen Arbeitsalltag hier etwas auf zu heiternNur mal so, habt Ihr auch noch ein Leben außerhalb dieses Forums ? Man kann das hier bezweifeln.
Andererseits wird der Nacharbeitungsaufwand dieser Aktion erheblich sein. Und die Mehrzahl der beschlagnahmten Fahrzeuge werden m. E. auch wieder zurück an ihre Besitzer gehen müssen. Denn so richtig doof sind die ja auch nicht, sondern haben ihre Autos in der Regel auf eine andere Person zugelassen.
Neee. Bedarfsgemeinschaft. Hartz4 fällt dann weg.Dann wäre die Partnerin allerdings u. U. unterhaltspflichtig und deren Einkommen würde angerechnet werden.
Neee. Bedarfsgemeinschaft. Hartz4 fällt dann weg.
Gute Frage - die ich leider nicht beantworten kann. Eher ist das m. E. zu bezweifeln: Gegenansprüche hat man als Betroffener obrigkeitlicher Maßnahmen ja in der Regel nur dann, wenn man der zuständigen Behörde konkrete (Rechts-) Fehler nachweisen kann. Also z. B. dann, wenn gegen eine Vorschrift verstoßen wurde oder die Maßnahme (zu) unangemessen war. Unsere (Verwaltungs-) Rechtsordnung schützt die Obrigkeit (vereinfacht gesagt) recht weitgehend vor Regressansprüchen.
Aber sicher bin ich nicht. Es dürfte ähnlich sein wie bei Polizeikontrollen, wo ein Auto aufgrund eines berechtigten Anlasses beschlagnahmt wird und sich später herausstellt, dass es doch „TÜVig“ ist: Suchen die Prüfer dann nicht immer nach irgendeiner Kleinigkeit, damit der Fahrer keine Schadensersatzansprüche hat?
Vielleicht weiß das jemand besser. @keulejr , kannst du vielleicht helfen?
und einen E85 nachweisbar unter die Wertgrenze von 7.500€ zu bekommen, ist bei Weitem keine Hürde. Das rechnet einem jede gegnerische Versicherung im Handumdrehen vor, wie gering der Restwert von den alten Kisten ist.