Jungerstar
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- 27 März 2005
AW: Modul Verdeckautomatik
aber kauft jemand beim Ihm im Laden.....?
aber kauft jemand beim Ihm im Laden.....?
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z4owner schrieb:..... erlöschen der Betriebserlaubnis und zu einer Stillegung kommen. Grund: Es geht davon für andere Personen (und sich selbst) ein Gefährdung aus.
z4owner schrieb:So, ich war heute beim TÜV. Ich habe mal nachgefragt wie es aussieht wenn man so ein Modul einbaut. Aussage des :) Prüfers: Wenn das ganze keine ABE und kein Prüfzeichen besitzt, ist es auch nicht erlaubt einzubauen. Er wollte dann die Funktionsweise des Moduls wissen. Darauf hin hat er gesagt: Mit dem Modul wird also eine Sicherheitseinrichtung umgangen, somit "kann" es zu einer erlöschen der Betriebserlaubnis und zu einer Stillegung kommen. Grund: Es geht davon für andere Personen (und sich selbst) ein Gefährdung aus.
Ich denke das ganze geht so aus.Es ist gundsätzlich verboten. Solange nichts passiert will niemand was von einem. Nur in dem Fall das, hat man halt die A-Karte gezogen.
Wo kein Kläger, da kein Richter-oder so
Ich halte auch den Fluxkompensator und den Warpantrieb für völlig ungefährlich - darf ihn aber trotzdem nicht einbauenracerz336 schrieb:Also ich halte das Modul für völlig ungefährlich.
Klaus schon ...racerz336 schrieb:Hoffentlich bekommt keiner von uns demnächst bei einer Untersuchung Probleme.
racerz336 schrieb:So, der erste TÜV weiß nun Bescheid. Ob die das per Rundschreiben verbreiten, weiß ich nicht. Hoffentlich bekommt keiner von uns demnächst bei einer Untersuchung Probleme.
Weiterhin wäre anzumerken, dass der TÜV in Deutschland nicht für die Rechtsprechung zuständig ist. Welch ein Glück. Kleines Beispiel: Ca. 1979 hat ein TÜV-Mann mal die Abnahme eines Pkw verweigert, weil durch eine aufgesteckte Auspuffblende, welche über das Serienendrohr leicht hinausragte, eine Leistungssteigerung erfolgt sei.
Also ich halte das Modul für völlig ungefährlich. Das Dach öffnet u. schließt wie vorher auch - nur mit etwas mehr Komfort. Und dass Elektronik auch durch andere Einflüsse störanfällig ist, dürfte hinreichend bekannt sein (Audi, die selbständig beschleunigten, auch ohne Modul etc.). Muss also nicht vom Modul kommen. Nachweis wäre kaum zu erbringen.
Darum möge jeder Interessierte das Teil einbauen (oder auch mehrere) und die Sache still auf sich beruhen lassen. Ist manchmal die allerbeste Lösung. Wir sind doch eh schon überreguliert in der BRD.
racerz336
Strobelix schrieb:Und bei einem Porsche, bei dem man bis 50 Km/h das Verdeck schließen kann, geht keine Gefährdung für andere aus?!
Das einzige, was bei unseren Modulen fehlt, ist die ABE und das Prüfzeichen.
Am Beispiel Porsche sieht man ja, daß es geht.... natürlich muß die Konstruktion des Verdecks dafür ausgelegt sein. Aber mal ganz ehrlich: Bis 25 km/h passiert doch nix!
wdsta schrieb:Gut dass Ihr Euch outet, man müßte mal ne Info an die örtlichen
TÜV Prüfstellen absetzen. Was glaubt Ihr wieviele Z4 auf einmal
stillgelegt wären.
Da könnte man das eine oder andere Schnäpchen machen.
Mal eine eMail an den TÜV schreib - hihi.
Kleiner Scherz am Rande
Brummm schrieb:Mist, das erinnert mich daran, dass ich die Module schon seit letztem Sommer habe, und die liegen immer noch im Schrank herum.
Meister schrieb:dumm das (absoluter insider)......