Sportschützen - Notwehr

AW: Sportschützen - Notwehr

ich hätte mal ne frage und zwar wo fängt die verhältnismäßigkeit an und wo hört diese auf?
ich mache unter anderem thaiboxen, falls ich angegriffen werde oder einen einbrecher zuhause habe und ich auf diesen losgehe bzw mich auf der straße gegen einen angreifer oder einer gruppe angreifer wehren muss, wie darf das ausfallen?
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Ich bin zwar auch Sportschütze, kann aber aus einem anderen Zusammenhang berichten. Mein Dad hatte vor 25 Jahren mal einen Einbrecher bei uns im Haus erwischt und diesen von hinten gepackt und ihm dabei den Arm gebrochen ( er hatte nicht gemerkt das mein Vater in das Zimmer kam um zu sehen was da passiert, es waren übrigens 2 im Haus und der andere ist direkt abgehauen). Fazit war er hat eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen wo es einen gesonderten Gerichtstermin (neben dem Einbruchsdelikt) gab. Er musste in jedemfall schmerzensgeld zahlen soweit ich mich erinner.
Sollte bei mir einer einbrechen würde ich in jedemfall meine Waffe schussbereit machen und mich damit verteidigen, schiessen würde ich allerdings erst sobald er mich offensichtlich angreift oder selbst eine Waffe zieht. Wenn er wegrennt soll er laufen das ist nicht meine Aufgabe ihn zu fangen.
 
AW: Sportschützen - Notwehr

aber noch ein tip meinerseits kauf dir eine 44er spezial mit hohlspitz patronen, da hat es sich nach jedem treffer des kopfes, oberkörpers oder oberschenkels mit dem einbrecher erledigt. gibt zwar eine riesen sauerei ist aber verdammt wirksam, nimmt mein bruder immer beim fangschuss von wildschweinen.

Ist schon ein berechtigter Punkt. Es ist erstaunlich, wie viele Menschen glauben, dass mit einem Schuss aus einer 9 mm mit Vollmantel der Angegriffene sofort tot umfällt. Selbst ein Schuss ins Herz lässt noch Handlungsspielraum, wenn auch nur für ein paar Sekunden. Aber ich denke jeder der mit Waffen umgeht, kennt Munition die eine gute Mannstopwirkung besitzt. .45 ACP Gold Dot zum Beispiel.
 
AW: Sportschützen - Notwehr

ich hätte mal ne frage und zwar wo fängt die verhältnismäßigkeit an und wo hört diese auf?

Das ist ganz einfach: gesunder Menschenverstand definiert selbige.
Mein alter Boxlehrer (mehrfacher Landesmeister) hat immer gesagt "wenn Dich einer angreift,
hau ihn um". Soll heißen: Verhältnismäßig ist genau das, was den Angriff beendet.
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Brauche keine Waffe, bei einem Einbruch regelt das unser Hund :w

Um die ungeklärte Frage noch ein wenig "aufzumotzen":
Was passiert wenn mein Hund den Einbrecher "stellt" und er danach
nicht mehr so gut aussieht? Anklage wegen Körperverletzung möglich?
Natürlich auch nur auf das Eigenheim bezogen.
 
AW: Sportschützen - Notwehr

ja im schlimmsten falle muss der hund sogar eingeschläfert werden :huh:

Man hört ja immer wieder, dass ein hund als waffe eingesetzt werden kann und es würde mich ja nicht wundern wenn ein richter das in diesem falle auch so sieht ...

Schade das man sich nichtmal selber mehr verteidigen darf ohne das man gleich selber eingespert wird...:g:j
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Brauche keine Waffe, bei einem Einbruch regelt das unser Hund :w

Um die ungeklärte Frage noch ein wenig "aufzumotzen":
Was passiert wenn mein Hund den Einbrecher "stellt" und er danach
nicht mehr so gut aussieht? Anklage wegen Körperverletzung möglich?
Natürlich auch nur auf das Eigenheim bezogen.

Ja, so sieht es die deutsche Rechtssprechung vor ;) Dass es soweit kommt, ist aber höchst unwahrscheinlich. Einbrecher bevorzugen natürlich "unbehundete" Häuser :w

Zum eigentlichen Thema: Selbstverständlich ist es das Bedürfnis eines Jeden, seine eigenen vier Wände zu "verteidigen". Schlauer ist aber jener, der es nicht tut.
Man muss immer bedenken, dass nicht nur der Hausbesitzer unter Hochspannung steht, sondern auch die Einbrecher. Wer sich dazu entscheidet, mit einer Schusswaffe sein Haus zu verteidigen (ohne zu wissen ob die Einbrecher womöglich auch bewaffnet sind), der begibt sich aus einer heiklen Situation heraus ggf. in eine lebensgefährliche, da er eine Eskalation ja schon fast provoziert.
Also wozu den Zampano machen, wenn doch eh alles versichert ist :M
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Das ist ganz einfach: gesunder Menschenverstand definiert selbige.
Mein alter Boxlehrer (mehrfacher Landesmeister) hat immer gesagt "wenn Dich einer angreift,
hau ihn um". Soll heißen: Verhältnismäßig ist genau das, was den Angriff beendet.

Und genau dieser Rat ist grottenfalsch, denn ein Kampfsportler hat ggf. nur ein "eingeschränktes" Notwehrrecht, kann also gerade nicht ohne Weiteres jeden Angreifer "umhauen". :M Natürlich lässt sich das auch ignorieren und die sich anschließende Verurteilung hinnehmen. :X
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Das ist ganz einfach: gesunder Menschenverstand definiert selbige.
Mein alter Boxlehrer (mehrfacher Landesmeister) hat immer gesagt "wenn Dich einer angreift,
hau ihn um". Soll heißen: Verhältnismäßig ist genau das, was den Angriff beendet.

Widerspricht aber ein wenig deinem vorherigem Post,...

Soll vereinfachend heißen: greift Dich jemand körperlich überlegener mit Fäusten an, darfst Du ein Messer nehmen; greift Dich jemand mit einem Messer
an, darfst Du schießen.

...denn als Kampfsportler gilt man vor Gericht ja schon grundsätzlich als bewaffnet/ überlegen - sozusagen.
Greift dich also ein nichtbewaffneter Nichtkampfsportler (unterlegen) an, hast du als Kampfsportler, der sich verteidigen möchte, schonmal schlechte Karten vor Gericht..
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Und genau dieser Rat ist grottenfalsch, denn ein Kampfsportler hat ggf. nur ein "eingeschränktes" Notwehrrecht, kann also gerade nicht ohne Weiteres jeden Angreifer "umhauen". :M Natürlich lässt sich das auch ignorieren und die sich anschließende Verurteilung hinnehmen. :X

d.h.? muss ich mich nun verprügeln lassen?
 
AW: Sportschützen - Notwehr

d.h.? muss ich mich nun verprügeln lassen?

Nein, natürlich nicht. Du hast das Recht auf Notwehr, aber da Du um Deine Kraft weißt und evtl. tödliche Schläge kennst, wird man Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit unterstellen, dass Du zu einem dosierten Einsatz Deiner Kampfkünste in der Lage bist und sie nur in einem Ausmaß einsetzt, das der unmittelbaren Gefahrenabwehr dient und den Angreifer "nur" kampfunfähig macht, ohne bei ihm weitergehende Schäden zu verursachen.

Gruß

Kai
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Hi Michael, dann darf ich auch mal, ja?;)

Im Grunde hat das Jan und teilweise auch andere schon richtig dargestellt:

Man muss zum einen trennen zwischen der "Vorbereitungshandlung" (evtl. Verstoß gegen das Waffengesetz) und dem evtl. darauffolgenden Angriff! Einen evtl. Verstoß gegen das WaffG lass ich mal Außen vor, weil das hier sicher nicht das Thema ist.....es ist im Übrigen sogar denkbar, dass man mit einer unerlaubt besitzenden Waffe eine Notwehrhandlung "straffrei" vollzieht;)

Notwehr: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden......"

Die Juristen spalten diese und sämtliche Straftatbestände regelmäßig in die verschiedenen Tatbestandsmerkmale auf.....sämtliche Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale müssen vorliegen, damit der Angegriffene straffrei bleibt!.....

1.) Notwehrlage="gegenwärtiger rechtswidriger Angriff"=1.1) Angriff=....jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen durch menschliches Verhalten....1.2) gegenwärtig=....steht unmittelbar bevor, findet gerade statt oder dauert noch an.....1.3) der Angriff muss "rechtswidrig" sein, was regelmäßig der Fall ist, wenn auf Seiten des Angreifers selbst kein Rechtfertigungsgrund vorliegt...

2.) "erforderliche Verteidigung" = Erforderlich ist die "Verteidigung", wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden....und hier, wie Jan schon richtig festgestellt hat, keine Verhältnismäßigkeitsprüfung......der Verteidiger ist zwar verpflichtet das grundsätzlich mildeste geeignete Mittel zu wählen, allerdings muss er auch kein Risiko eingehen! Wenn also von zwei möglichen und geeigneten Handlungen eines ein erhöhtes Risiko für den Verteidiger bedeuten würde, dürfte er in diesem Fall zum "härteren" Mittel greifen......

Grundsätzlich ist ein Schußwaffengebrauch im Übrigen gerechtfertigt, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den Angriff im konkreten Fall und gefahrlos abzuwenden.

3.) Verteidigungswille = ungeschriebenes subjektives Tatbestandsmerkmal......der Verteidiger muss sich also tatsächlich gegen des Angreifer zur Wehr setzen wollen und nicht etwa die Gelegenheit nutzen, beispielsweise einen ungeliebten Bekannten "zu erschießen";)

Aus meiner Sicht: wenn du die Waffe in deinem Fall zur "Abschreckung", "Dingfestmachung" etc. benutzt = kein Problem!
wenn du die Waffe benutzt, weil du beispielsweise von mehreren Tätern oder etwa einem bewaffneten (auch Messer) angegriffen wirst, solltes dies auch noch im erlaubten Bereich sein.

Noch eine Situation: Du holst deine Waffe, ertappst die Täter auf frischer Tat! Sagst beispielsweise mit vorgehaltener Waffe: "Legt das Diebesgut weg"......sie tun es nicht und sagen: "Dann schieß doch" (was du in diesem Moment natürlich nicht machst). Aber: wenn sie mit dem Diebesgut das Haus verlassen wollen, darfst du schießen.............einzige Einschränkung: wenn sie dir nur eine Tube Zahnpaste gestohlen hätten = das wäre ein zu krasses Missverhältnis........

Letztlich - und das haben auch schon einige gesagt - bedarf es aber immer einer konkreten Einzelfallbetrachtung! Theorie ist nicht immer konkrete Praxis!

Liebe Grüsse
Daniel
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Nein, natürlich nicht. Du hast das Recht auf Notwehr, aber da Du um Deine Kraft weißt und evtl. tödliche Schläge kennst, wird man Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit unterstellen, dass Du zu einem dosierten Einsatz Deiner Kampfkünste in der Lage bist und sie nur in einem Ausmaß einsetzt, das der unmittelbaren Gefahrenabwehr dient und den Angreifer "nur" kampfunfähig macht, ohne bei ihm weitergehende Schäden zu verursachen.

Gruß

Kai
naja ich bin ja kein mediziner. im training lernen wir natürlich harte schläge/tritte mit faust, ellenbogen auch knie etc. mein kampfpartner weiss diese abzuwehren/zu lindern, ein angreifer der diesen sport nicht kennt wahrscheinlich nicht. ich bin mir wenn ich ehrlich bin über die härte bzw der daraus enstehenden verletzungen dieser schläge nicht bewusst
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Ja, so sieht es die deutsche Rechtssprechung vor ;) Dass es soweit kommt, ist aber höchst unwahrscheinlich. Einbrecher bevorzugen natürlich "unbehundete" Häuser :w

Zum eigentlichen Thema: Selbstverständlich ist es das Bedürfnis eines Jeden, seine eigenen vier Wände zu "verteidigen". Schlauer ist aber jener, der es nicht tut.
Man muss immer bedenken, dass nicht nur der Hausbesitzer unter Hochspannung steht, sondern auch die Einbrecher. Wer sich dazu entscheidet, mit einer Schusswaffe sein Haus zu verteidigen (ohne zu wissen ob die Einbrecher womöglich auch bewaffnet sind), der begibt sich aus einer heiklen Situation heraus ggf. in eine lebensgefährliche, da er eine Eskalation ja schon fast provoziert.
Also wozu den Zampano machen, wenn doch eh alles versichert ist :M

schließe ich mich an, ausser ein Leben innerhalb des Hauses ist doch
massiv gefährdet

Sorry wenn ich nochmal abweiche, aber angenommen der Einbrecher nutzt die Gunst der Stunde und
dringt in das Haus während unserer Abwesenheit ein................und da sitzt dann hinter der Tür der Hund :b:O
Noch zu erwähnen, der Hund ist nicht abgerichtet und gilt auch nicht als Kampfhund (somit keine Waffe :+) aber er hat halt ein gesundes "Revierverhalten" und der Junge
wird ein wenig zerledert..................das dürfte dann aber Straffrei sein, oder &:
Ähnlich wäre es wenn wir zwar zuhause wären, aber der Hund verhindert quasi im "Vorfeld" den Einbruch, also ohne Anweisung so zu handeln, was dann &:
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Sorry wenn ich nochmal abweiche, aber angenommen der Einbrecher nutzt die Gunst der Stunde und
dringt in das Haus während unserer Abwesenheit ein................und da sitzt dann hinter der Tür der Hund :b:O
Noch zu erwähnen, der Hund ist nicht abgerichtet und gilt auch nicht als Kampfhund (somit keine Waffe :+) aber er hat halt ein gesundes "Revierverhalten" und der Junge
wird ein wenig zerledert..................das dürfte dann aber Straffrei sein, oder &:
Ähnlich wäre es wenn wir zwar zuhause wären, aber der Hund verhindert quasi im "Vorfeld" den Einbruch, also ohne Anweisung so zu handeln, was dann &:

Also zunächst ist es höchst unwahrscheinlich, dass ein Hund, der nicht abgerichtet ist (was wohl auf 99,9% aller Hunde in DE zutfifft) einen Einbrecher schwer verletzt. Dennoch: Kommt ein Mensch (egal ob Einbrecher oder nicht) auf deinem Grundstück zu schaden, dann musst du mit Konsequenzen rechnen. Das kann bei Verletzungen durch den Hund Maulkorbpflicht, oder in schwerwiegenden Fällen sogar die Einschläferung bedeuten. Die ewige Frage nach einem guten Wachhund ist daher ziemlich sinnlos - vorausgesetzt, der Hund wird als Familienmitglied oder bester Freund des Menschen angesehen und nicht als Abwehreinrichtung ;)
Da aber nahezu alle Hunde bellen sobald jemand sein Revier betritt, wird kein Einbrecher der Welt in ein Hundebewachtes Haus einbrechen. Es sei denn, es ist ein stockbesoffener Idiot der garnichts mehr merkt ;)
 
AW: Sportschützen - Notwehr

teilweise auch andere schon richtig dargestellt:

Man muss zum einen trennen zwischen der "Vorbereitungshandlung" (evtl. Verstoß gegen das Waffengesetz) und dem evtl. darauffolgenden Angriff! Einen evtl. Verstoß gegen das WaffG lass ich mal Außen vor, weil das hier sicher nicht das Thema ist.....es ist im Übrigen sogar denkbar, dass man mit einer unerlaubt besitzenden Waffe eine Notwehrhandlung "straffrei" vollzieht;)

Noch eine Situation: Du holst deine Waffe, ertappst die Täter auf frischer Tat! Sagst beispielsweise mit vorgehaltener Waffe: "Legt das Diebesgut weg"......sie tun es nicht und sagen: "Dann schieß doch" (was du in diesem Moment natürlich nicht machst). Aber: wenn sie mit dem Diebesgut das Haus verlassen wollen, darfst du schießen.............einzige Einschränkung: wenn sie dir nur eine Tube Zahnpaste gestohlen hätten = das wäre ein zu krasses Missverhältnis........

Grüß Dich Daniel,

vielen Dank für diese Ausführungen erstmal! Ich hab zu zwei Punkten noch einmal eine konkrete Frage.
Mich würde hauptsächlich interessieren, ob die Vorbereitungshandlung (also das Aufmunitionieren und Durchladen der Waffe) nun später als extra Verstoß gegen das WaffG geahndet wird oder ist diese Handlung in der Ausnahmesituation (Angst vor möglichem Übergriff von Einbrechern, die klar zu hören/sehen sind) üblicherweise straffrei?

Zweite Frage: wenn Einbrecher mit meiner Stereoanlage flüchten wollen, darf ich tatsächlich schießen? (damit ja quasi zwangsläufig in den Rücken??)

liebe Grüße,
Michael
 
AW: Sportschützen - Notwehr

....ist alles so eine Sache. Im "Ernstfall" wird das ein Gericht entscheiden und da wird man vllt. mit den Ohren schlackern, wenn man die Urteilsbegründung liest.

Ich neige ja auch mal dazu, emotional bei solchen Fällen zu reden. Suppe und so :s....

Alledings möchte ich mal den Fall gedanklich durchspielen;
Man hört ein Geräusch... Einbrecher im Haus. Herz pocht...
Geht zum Sicherheitsschrank (im günstigsten Fall im Schlafzimmer) -Licht?!-, gibt den Code ein, öffnet den Schrank. Dann öffnet man die zweite Kammer, um die Patronen rauszuholen. Lädt die Waffe.... Geht auf Suche nach dem Einbrecher.

Mal im Ernst; Wo ist da noch eine "Notwehr" gegeben. Ich befürchte, dass die Gerichte im überwiegenden Fall dazu neigen werden zu sagen, man hätte in der Zeit
a. Fliehen können (bei Bekannten hieß das, das Ganze über sich ergehen lassen) oder
b. mit dem Telefon Hilfe holen können.

Leider sind die meisten aus den Erfahrungen, die mit Kino- und Fernsehfilmen gemacht wurden nicht mehr wirklich rational. Da kommt der Bruce Will-Es durch.

Ich denke, dass es Lebensgefährlich ist, einem Einbrecher mit Waffe und Schlafrock gegenüberzutreten. Man weiß weder, wie der bewaffnet ist, welche Drogen der eingenommen hat oder unter welchem Stress -Angst- der steht.

Ich war 2x auch so blöd das Haus zu durchkämmen und erst die gerufene Polizei hat mir klargemacht, welches Risiko das war.
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Zweite Frage: wenn Einbrecher mit meiner Stereoanlage flüchten wollen, darf ich tatsächlich schießen? (damit ja quasi zwangsläufig in den Rücken??)
l

Mal abgesehen davon, dass es absolut schwachsinnig wäre, meine ich, nein, du darfst nicht schießen! Der Gebrauch von Schusswaffen ist meines Wissens nur dann erlaubt, wenn dein Leben gefährdet ist - was man beim Diebstahl einer Stereoanlage wohl nicht wirklich behaupten kann ;)
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Also zunächst ist es höchst unwahrscheinlich, dass ein Hund, der nicht abgerichtet ist (was wohl auf 99,9% aller Hunde in DE zutfifft) einen Einbrecher schwer verletzt. Dennoch: Kommt ein Mensch (egal ob Einbrecher oder nicht) auf deinem Grundstück zu schaden, dann musst du mit Konsequenzen rechnen. Das kann bei Verletzungen durch den Hund Maulkorbpflicht, oder in schwerwiegenden Fällen sogar die Einschläferung bedeuten. Die ewige Frage nach einem guten Wachhund ist daher ziemlich sinnlos - vorausgesetzt, der Hund wird als Familienmitglied oder bester Freund des Menschen angesehen und nicht als Abwehreinrichtung ;)
Da aber nahezu alle Hunde bellen sobald jemand sein Revier betritt, wird kein Einbrecher der Welt in ein Hundebewachtes Haus einbrechen. Es sei denn, es ist ein stockbesoffener Idiot der garnichts mehr merkt ;)

Er ist mein bester Freund :d
Ich kenne einige Hunde die nicht bellen (unser auch nur selten) aber viele Hunde
die Fremde aufs Grundstück und/oder die Wohnung lassen, aber Situationsabhängig
denjenigen dann nicht mehr runter/raus lassen.
Unser Hund ist nicht abgerichtet kann aber, wenn z.B. die Stimmung umschlägt sehr, sehr "komisch:+" reagieren, das ist auch immer abhängig von der Tonlage, die gesprochen wird, aber an sein "Rudel" lässt er bei einer bedrohlichen Situation nichts und niemanden ran.
Aber egal, danke für die Info und jetzt lass ich auch das Hundethema :M
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Mal abgesehen davon, dass es absolut schwachsinnig wäre, meine ich, nein, du darfst nicht schießen! Der Gebrauch von Schusswaffen ist meines Wissens nur dann erlaubt, wenn dein Leben gefährdet ist - was man beim Diebstahl einer Stereoanlage wohl nicht wirklich behaupten kann ;)

Ich denke das stimmt so nicht ganz. Ich glaube er spielt darauf an, dass Notwehr nicht nur angewendet darf um die eigene Gesundheit, sondern auch um Eigentum zu schützen... Deshalb würde ich das gern nochmal deutlicher ausgeführt haben.

Zitat: "Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter (Beispiel: Junge der Äpfel stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden."

Was wenn er mein Auto stiehlt? Wo endet das krasse Missverhältnis?
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Er ist mein bester Freund :d
Ich kenne einige Hunde die nicht bellen (unser auch nur selten) aber viele Hunde
die Fremde aufs Grundstück und/oder die Wohnung lassen, aber Situationsabhängig
denjenigen dann nicht mehr runter/raus lassen.
Unser Hund ist nicht abgerichtet kann aber, wenn z.B. die Stimmung umschlägt sehr, sehr "komisch:+" reagieren, das ist auch immer abhängig von der Tonlage, die gesprochen wird, aber an sein "Rudel" lässt er bei einer bedrohlichen Situation nichts und niemanden ran.
Aber egal, danke für die Info und jetzt lass ich auch das Hundethema :M

Es ist ja bekannt, dass Hunde ein unheimliches Talent haben eine Stimmung zu "riechen". Nähert sich ein Einbrecher, dann erahnt nahezu jeder Hund was Sache ist und wird sein Revier deutlicher verteidigen, als es zB. beim Postboten der Fall sein dürfte. Wie der Hund im Einzelfall reagiert, ist natürlich schwer zu sagen. Unseren Hunden hätte ich nicht zugetraut zuzubeißen, wohl aber zähnefletschend sich zu präsentieren - aber weiß man es? Die beiden Schäferhunde meines Großvaters hätten einen Einbrecher definitiv zerfleischt - aber waren sie auch abgerichtet :confused:
 
Zurück
Oben Unten