AW: Nun war ich auch beim Auspuffpapst Stüber
Tut mir leid, aber Dir ist wohl wirklich nicht zu helfen.
Hi, sehr wahrscheinlich erschließt es sich nur Dir, was Du damit meinst. Wer lesen kann, ist nunmal klar im Vorteil:
Es geht hier nicht um "grenzwertige Lautstärke". Hab ich das im Post No.112 geschrieben: NEIN! War ich mit meinem Zetti beim TÜV: NEIN!
Der Auspuff würde außerdem, an der dB-Entwicklung gemessen, locker eine Abnahme bekommen.Ich hab auch nie geschrieben, daß die nun verbaute Revision generell zu laut ist, sondern lediglich in einem bestimmten häufig verwendeten Drehzahlband extrem brummt, so daß Teile im Innenraum anfangen zu vibrieren. Es kann mir keiner erzählen, das ihm das gefallen würde.
Fakt ist aber, daß Stüber einen TÜV-zertifizierten Auspuff anbietet. Das ist eine Aussage, auf die sich ein Kunde verlassen muß. Alles andere ist unseriös und Vortäuschung falscher Tatsachen.
Aber es darf doch wohl erlaubt sein, nachzufragen, ob eine nachträgliche Veränderung des Innenlebens durch Öffnen des Topfes TÜV-konform ist.
Denn spätestens beim nächsten TÜV-Termin könnte der Prüfer ja auf die Idee kommen, mal mit der Hand oben am Topf entlangzufahren. Er würde dann sofort die Schweißnähte bemerken und ich hätte einen Prüfbericht mit einem eingetragen Mangel an der Backe. ( Altbekannter Hut und ist einem Kumpel von mir schon passiert ! )
Im Übrigen werden Stüber-Anlagen nicht eingetragen, da diese ( so wie ich es verstanden habe ) eine E1-Zertifizierung haben.
Und nein, nachträgliche Veränderungen am Innenleben eines Auspuffs sind natürlich nicht erlaubt. Weiss nicht, wo Du das her hast. Stellt ein TÜV-Prüfer eine Schweißnaht am Topf fest, die nachträglich entstanden ist, weil das Innnenleben verändert wurde, ist es vorbei mit der Zulassung.
@ Vullie:
.....da passen dann auch alle Papiere und er ist ....
..... er verfolgt Dich.
Ich kann Dich beruhigen, er verfolgt mich nicht und ich habe mich mit dem Teil und dessen Unzulänglichkeiten inzwischen arrangiert.
Ansonsten gilt auch hier: Nachfragen ( Ruß in den Endtrohren, Nachträglich Öffnen des Endtopfes ) darf ja wohl erlaubt sein, ohne das man gleich als "Nimmerzufriedener" hingestellt wird.
So long