Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

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Erster Gedanke,


:X

aber der eigentlich richtige Weg wurde ja schon erläutert.

War ja nur Spaß, bin schon weg. ;)
 
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Als erstes hätte ich mich gefragt, ob die Dame hier mitliest? Schön, daß sie jetzt evtl. schon
weiß wie der Feind vorgehen möchte...ich finde es unglücklich, das auf dieser Bühne hier abzuhandeln
 
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Peter, liest Deine Frau/Freundin hier mit?

meine kennt zrodster.com nur vom hörensagen und dem Geburtstag von SuSA
 
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Nichstdestotrotz, und damit haben hier sicherlich einige Recht, ich hätte genügend andere (nicht virtuelle) Ansprechpartner um solche privaten Fragen zu klären.....

Und außerdem kenne ich einen, der heißt Vladimir und hat so eine Art Inkassobüro.......:b den würde ich im Notfall gefragt haben....:X
 
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Man(n) weiß es nicht, ich denke eher nein :M

Im Falle des TE würde ich die ganze Angelegenheit gleich an einen
fähigen RA abgeben mit der Bitte um Rückmeldung nur im Erfolgsfalle,
lieber 200 Euro hinterhergeschmissen als emotional aufgerieben.

Die so gewonnene Zeit und Ruhe kann man anderweitig besser einsetzen.
 
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Bin kein Jurist, daher ist das vielleicht nicht 100% korrekt was jetzt kommt, aber das würde ich machen:

Also, ich denke, es ist in diesem Fall wurscht, ob du ne Rechtschutzversicherung hast oder nicht. Man kann deinen Fall nämlich in zwei Teile aufteilen, der erste davon ist kostenlos für dich:

1. Was deine Freundin da macht, ist ne Straftat. Das heißt, falls sie die Sachen nicht in Kürze freiwillig rausrückt, gehst du zur Polizei und zeigst sie an. Anzeigen heißt, dass du quasi die Polizei drauf aufmerksam machst, dass deine Freundin ne Straftat begangen hat. Damit ist der Staat der Kläger, du nur ein Zeuge. Zahlst also nix.

2. Der zweite Punkt ist dann, deine Sachen wiederzubekommen. Da kann man dann so Sachen machen wie Vollstreckungsbescheid usw. Solche Sachen kosten dann schon Geld, aber das wird nicht die Welt sein. Auf jeden Fall wahrscheinlich sehr viel weniger als dein Fernseher. Wahrscheinlich erstmal nur ein paar Gebühren. Und Anwaltskosten, die aber in deinem Fall auch gering sein dürften. Außerdem: bist du im Recht, kannst du die deiner Freundin im Nachhinein in Rechnung stellen. Das du hier aber im Recht bist, ist glaube ich ziemlich eindeutig.

Alles in allem würde ich das ganze deiner Freundin in etwa so darstellen, ihr noch ne Woche Zeit geben und dann als ersten, kostenlosen Schritt die Polizei informieren. Ich denke spätestens dann bekommst du deine Sachen frei Haus von ihr persönlich vorbeigetragen...
 
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:# :# :#
 
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Oh Gott hätte nie gedacht das soviel dazu geschrieben wird :D

Also die EX liest hier zu 99,99% nicht mit ;)

Gab ja paar Fragen wie, was usw.

Die Mietern der Wohnung ist Sie, ich war da nie gemeldet, habe meine eigene Wohung gehabt. Es war geplant das wir zusammen ziehen, daher habe ich die Einrichtung, TV etc gekauft. Vorher war da nix drin, Sie hat nix wegwerfen müssen. Ich habe Ihr nie gesagt das Sie die Sachen geschenkt bekommt. Ging einfach davon aus das die Sachen dann für uns beide sind. Naja dann haben wir uns eben getrennt, häusliche Gewalt, Fremdgehen etc gabs nicht was ja jemand wissen wollte :D
 
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- gelöscht -
 
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Wenn sie immer so wortkarg war ist gut nachvollziehbar, warum es auf Dauer nicht funktioniert hat. :b :X

Das mit der SMS möchte ich hier doch nicht veröffentlichen, daher habe ich es bearbeitet :D
 
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Das mit der SMS möchte ich hier doch nicht veröffentlichen, daher habe ich es bearbeitet :D

Demgemäß habe ich meinen vorstehenden Beitrag gelöscht, womit du nur noch das Zitat löschen müsstest. ;)
 
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ich denke, dass es dem TE nicht nur um den Wert der Gegenstände, sondern auch ums Prinzip geht. Kann ich gut nachvollziehen. Da ist die Beziehung schon hinüber und dann werden auch noch die eigenen Sachen "geklaut"...doofe Situation. Denke hier gibt es nicht DIE richtige Lösung.
 
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Natürlich gibt es hier DIE richtige Lösung.

Wenn ich in der Annahme, dass ich in eine Wohnung ziehe, Möbel kaufe und diese dort aufstelle, verschenke ich sie doch nicht, wenn ich nicht in die Wohnung ziehe. Aus welchem Grund sollte ich dies machen? Anders wäre es, wenn der TE Monate lang dort frei gewohnt hätte.

Es kommt wohl auch immer auf die Vorgeschichte an. Bin ich erst ein paar Monate oder schon ein paar Jahre mit jemandem zusammen etc.

Aber grundsätzlich ist das Verhalten nicht OK. Ich würde trotzdem mal 2-3 Wochen warten. Frauen sind, wie Männer übrigens auch, am Anfang immer etwas verwirrt und eigenartig. Wenn du jetzt dazu auch schon ne neue Ische hättest, könntest du die Möbel gleich vergessen.
 
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Ah ja..danke. DIE richtige Lösung ist also Zeit zurück drehen und dann anders handeln. prima.
 
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Bin kein Jurist, daher ist das vielleicht nicht 100% korrekt was jetzt kommt, aber das würde ich machen:

Also, ich denke, es ist in diesem Fall wurscht, ob du ne Rechtschutzversicherung hast oder nicht. Man kann deinen Fall nämlich in zwei Teile aufteilen, der erste davon ist kostenlos für dich:

1. Was deine Freundin da macht, ist ne Straftat. Das heißt, falls sie die Sachen nicht in Kürze freiwillig rausrückt, gehst du zur Polizei und zeigst sie an. Anzeigen heißt, dass du quasi die Polizei drauf aufmerksam machst, dass deine Freundin ne Straftat begangen hat. Damit ist der Staat der Kläger, du nur ein Zeuge. Zahlst also nix.

2. Der zweite Punkt ist dann, deine Sachen wiederzubekommen. Da kann man dann so Sachen machen wie Vollstreckungsbescheid usw. Solche Sachen kosten dann schon Geld, aber das wird nicht die Welt sein. Auf jeden Fall wahrscheinlich sehr viel weniger als dein Fernseher. Wahrscheinlich erstmal nur ein paar Gebühren. Und Anwaltskosten, die aber in deinem Fall auch gering sein dürften. Außerdem: bist du im Recht, kannst du die deiner Freundin im Nachhinein in Rechnung stellen. Das du hier aber im Recht bist, ist glaube ich ziemlich eindeutig.

Alles in allem würde ich das ganze deiner Freundin in etwa so darstellen, ihr noch ne Woche Zeit geben und dann als ersten, kostenlosen Schritt die Polizei informieren. Ich denke spätestens dann bekommst du deine Sachen frei Haus von ihr persönlich vorbeigetragen...

Aha zur Polizei gehen..die Polizei ist doch kein Schlichter..das läuft auf Zivilklage heraus..weil kein Staatsanwalt..das als Straftat nachgehen wird..auser Ihm ist Langweilig....am Ende wenn er nichts Beweisen kann..nutzt Ihm der Gang zur Polizei garnichts...
 
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Natürlich gibt es hier DIE richtige Lösung.

...... Anders wäre es, wenn der TE Monate lang dort frei gewohnt hätte.

Es kommt wohl auch immer auf die Vorgeschichte an. Bin ich erst ein paar Monate oder schon ein paar Jahre mit jemandem zusammen etc.

Hier wimmelt es ja augenscheinlich nur so von rechtlich versierten "Experten" - allein wegen solcher Antworten, gehören Fragen, wie die vom TE eigentlich nicht in solch ein Forum - aber er hatte ja nunmal leider eine "rechtliche Frage":#
 
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Solange der TE weiß, wie er die "Antworten" einzuschätzen hat, ist es doch besser als nichts :w
 
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Hier wimmelt es ja augenscheinlich nur so von rechtlich versierten "Experten" - allein wegen solcher Antworten, gehören Fragen, wie die vom TE eigentlich nicht in solch ein Forum - aber er hatte ja nunmal leider eine "rechtliche Frage":#

Alles relativ, es wäre sehr still hier im Forum, würden immer nur diejenigen posten die mit Sachkenntnis brillieren. Das gilt manchmal
auch für die hochverehrte Juristenfraktion an Bord, mehr sage ich jetzt besser nicht...
 
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Alles relativ, es wäre sehr still hier im Forum, würden immer nur diejenigen posten die mit Sachkenntnis brillieren. Das gilt manchmal
auch für die hochverehrte Juristenfraktion an Bord, mehr sage ich jetzt besser nicht...

:d:b Komm Peter, Juristen sind doch wohl über JEDEN Zweifel erhaben.....:b Also schreib sowas bitte nicht.....:b:w
 
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.... Und natürlich Beamte und Lehrer, die hatte ich ganz vergessen.....:b:w:d
 
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Alles relativ, es wäre sehr still hier im Forum, würden immer nur diejenigen posten die mit Sachkenntnis brillieren. Das gilt manchmal
auch für die hochverehrte Juristenfraktion an Bord, mehr sage ich jetzt besser nicht...

Na na na na na... :M :X
 
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