Darf ich in unmittelbarer Nähe zu einem Blitzer parken?

Danke schonmal. :t :t
So ein Kommunaler ist also definitiv kein Amtsträger?

Das kann man doch nicht pauschal sagen. Amtsträger sind Beamte und Richter, aber auch Dienstpersonen der öffentlichen Verwaltung. So viel sagt jedenfalls ein kurzer Blick auf Wikipedia. :)
 
Das kann man doch nicht pauschal sagen. Amtsträger sind Beamte und Richter, aber auch Dienstpersonen der öffentlichen Verwaltung. So viel sagt jedenfalls ein kurzer Blick auf Wikipedia. :)

Letztlich also nicht hundertprozentig zu beantworten? Sowas hab ich schon befürchtet. Ich werde nächste Woche mal bei den Verwaltungen der relevanten Kleinstädte in unserer Umgebung anrufen und erfragen, ob das Angestellte der Kommune sind und als Amtsträger gelten. Ich glaube mal gehört zu haben, dass da auch manchmal private Unternehmen mit der Ausführung beauftragt werden. Diese können ja wohl kaum als Amtsträger in diesem Sinne gelten.
 
Besser sind vielleicht noch Schreiben an die Bürgerbüros mit der Bitte um schriftliche Äußerung...
 
@Inxs und M-Roady.

Ein bisschen berechtigt finde ich die Anfrage von Brumm eigentlich schon. Ich meine, man kann selber gerne davon halten, was man will und sich von mir aus auch mal entsprechend äußern. Stehe ich locker drüber. Aber warum das dauerhafte verweilen und latente gepöbel in einem Thread, der sich mit einem Thema befasst, dass euch ja offensichtlich nicht tangiert? Ich lese Sachen die mich nicht interessieren normalerweise nicht, geschweige denn, dass ich da mitlese und mitschreibe. Also das jetzt bitte nicht als Angriff sondern als ernstgemeinte Nachfrage verstehen. Ich für meinen Teil habe kein Problem mit euch - sollte man gemerkt haben.


ist keine Pöbelei ... nur hat Deine Frage ein Flut aus "ein Rentner aus meinem Dorf ... , ziviler Ungehorsam klasse, .... mein Nachbar parkt xxx Meter vor meiner Ausfahrt ...

ausgelöst (wirklich kleinbürgerlich ... meine Meinung) ... liest sich so, als wenn jeder Kleinbürger hier einen Stellverteterkrieg führt :s ... sorry, auch wenn es für Brumm unterhaltsam ist

Ich halte es immer so, dass ich hier wirklich kompetente User, die ich kenne (in diesem Falle Polizisten) per PN anschreibe und da nachfrage ...

In einem solch einem Thread wirst Du nur Meinungen lesen keine Fakten;)
 
@Inxs und M-Roady.

Ein bisschen berechtigt finde ich die Anfrage von Brumm eigentlich schon. Ich meine, man kann selber gerne davon halten, was man will und sich von mir aus auch mal entsprechend äußern. Stehe ich locker drüber. Aber warum das dauerhafte verweilen und latente gepöbel in einem Thread, der sich mit einem Thema befasst, dass euch ja offensichtlich nicht tangiert? Ich lese Sachen die mich nicht interessieren normalerweise nicht, geschweige denn, dass ich da mitlese und mitschreibe. Also das jetzt bitte nicht als Angriff sondern als ernstgemeinte Nachfrage verstehen. Ich für meinen Teil habe kein Problem mit euch - sollte man gemerkt haben.

Ich für meinen Teil hatte lediglich ursprünglich darauf verwiesen, wie man(n), respektive als Frau sich generell keine Gedanken über Blitzer machen könnte.
Hinsichtlich dem pöbeln durchsuche bitte auch andere Threads auf einen anderen User, der in dieser Form deutlich öfters damit zu Tage kommen dürfte als wir beiden. Welcher sich jedoch gerne dahinter versteckt, dass er durch sein pseudointellektuelles Gehabe immer im Recht ist.
Ach ja, habe ich doch glatt vergessen.....der auch ggf. seine Post eigenmächtig löscht, wenn ihm der Gesprächsverlauf nicht gefallen sollte.:M

Nochmal, nichts für ungut......aber ich schliesse mich Deiner Grundhaltung an und bin jetzt raus aus dem Thema:)
 
Letztlich also nicht hundertprozentig zu beantworten? Sowas hab ich schon befürchtet. Ich werde nächste Woche mal bei den Verwaltungen der relevanten Kleinstädte in unserer Umgebung anrufen und erfragen, ob das Angestellte der Kommune sind und als Amtsträger gelten. Ich glaube mal gehört zu haben, dass da auch manchmal private Unternehmen mit der Ausführung beauftragt werden. Diese können ja wohl kaum als Amtsträger in diesem Sinne gelten.


Lieder hat Brummm den Verweis auf Wikipedia editiert ... in Deinem Post jedoch noch vorhanden ....
EdiT : ist wieder da :X

Wikixxx ist leider sehr subjektiv
 
Ich für meinen Teil hatte lediglich ursprünglich darauf verwiesen, wie man(n), respektive als Frau sich generell keine Gedanken über Blitzer machen könnte.
Hinsichtlich dem pöbeln durchsuche bitte auch andere Threads auf einen anderen User, der in dieser Form deutlich öfters damit zu Tage kommen dürfte als wir beiden. Welcher sich jedoch gerne dahinter versteckt, dass er durch sein pseudointellektuelles Gehabe immer im Recht ist.
Ach ja, habe ich doch glatt vergessen.....der auch ggf. seine Post eigenmächtig löscht, wenn ihm der Gesprächsverlauf nicht gefallen sollte.:M

Nochmal, nichts für ungut......aber ich schliesse mich Deiner Grundhaltung an und bin jetzt raus aus dem Thema:)


ja, so ist es .... man(n) korrigiert gerne die Posts:X:d
 
Letztlich also nicht hundertprozentig zu beantworten? ...

Doch, jeweils vor Ort. :) Die meisten Kommunalen am Blitzer werden m. E. eher keine Amtsträger sein. Du machst also einfach erstmal, was du willst. Sollte er dich darauf aufmerksam machen, dass du ihn bei der Amtsausübung behinderst, fragst du ihn ganz direkt, ob er Amtsträger sei. Aller Wahrscheinlichkeit wird er sich nicht trauen, das wahrheitswidrig zu verneinen. ;)

Das ist natürlich ein Vorschlag ohne Gewähr. :)
 
Doch, jeweils vor Ort. :) Die meisten Kommunalen am Blitzer werden m. E. eher keine Amtsträger sein. Du machst also einfach erstmal, was du willst. Sollte er dich darauf aufmerksam machen, dass du ihn bei der Amtsausübung behinderst, fragst du ihn ganz direkt, ob er Amtsträger sei. Aller Wahrscheinlichkeit wird er sich nicht trauen, das wahrheitswidrig zu verneinen. ;)

Das ist natürlich ein Vorschlag ohne Gewähr. :)

:M
 
::t Danke. So werde ich die Sache vor Ort angehen.

Die Anfrage an die Bürgerbüros werde ich trotzdem starten - kann ja auf keinen Fall schaden. Ich berichte dann natürlich hier, wie man sich geäußert hat.
 
Über den Sinn des Themas in diesem Threat kann man ja vlt. noch streiten, aber:
Wer das Parken gegenüber einer extrem steilen und nur 2,20m breiten Garagenausfahrt zwischen Zaun und Mauer, auf einer recht schmalen Anliegerstraße, als lustig empfindet, der soll dem kleinbürgerlichen Spießbürger dann doch bitte auch mal zeigen, wie man richtig mit einem Kombi aus der Garage fährt. :j
Interessant ist auch, dass mein lieber Nachbar aus reiner Bequemlichkeit und Boshaftigkeit dort parkt, obwohl er andere Möglichkeiten hätte. Doch dazu muss man ja 5m weiter laufen...
Das ist ein Typ, der sich auch daüber aufregt (und mich wegen ruhestörenden Lärms verklagen will), dass ich Samstags um 8.00 Uhr das Auto sauge, weil er dann seinen Rausch nicht mehr ausschlafen kann...

Welches Motoröl benutzen die eigentlich in Ihren kommunalen Blitzerfahrzeugen? :D
 
Über den Sinn des Themas in diesem Threat kann man ja vlt. noch streiten, aber:
Wer das Parken gegenüber einer extrem steilen und nur 2,20m breiten Garagenausfahrt zwischen Zaun und Mauer, auf einer recht schmalen Anliegerstraße, als lustig empfindet, der soll dem kleinbürgerlichen Spießbürger dann doch bitte auch mal zeigen, wie man richtig mit einem Kombi aus der Garage fährt. :j

Wie Du mit einem Kombi rangierst kann ich nicht beurteilen ;) ... schade, Du wohnst zu weit weg um das mal eben auszuprobieren


ich an Deiner Stelle würde hier einfach mal zur nächsten Dienststelle fahren (dann ja wohl eher gehen) und denen das vortragen. Ich meine sogar, das Fahrzeug welches Dich beim Herausfahren behindert - das sogar unmöglich macht - abgeschleppt werden kann.

Musst Du aber Deinen "Feind und Helfer" die Polizei direkt fragen


Interessant ist auch, dass mein lieber Nachbar aus reiner Bequemlichkeit und Boshaftigkeit dort parkt, obwohl er andere Möglichkeiten hätte. Doch dazu muss man ja 5m weiter laufen...

Das ist ein Typ, der sich auch daüber aufregt (und mich wegen ruhestörenden Lärms verklagen will), dass ich Samstags um 8.00 Uhr das Auto sauge, weil er dann seinen Rausch nicht mehr ausschlafen kann...

Du bist aber auch böse :s .... naja, lass' ihn doch, hat er für umsonst und blamiert sich eben ... ist ja wohl nicht am heiligen Sonntag passiert.
Hast Du denn in der anderen Nachbarschaft keine Bundesgenossen? Der nervt doch sicherlich auch die anderen ...
Welches Motoröl benutzen die eigentlich in Ihren kommunalen Blitzerfahrzeugen? :D
 
Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a)Beamter oder Richter ist,
b)in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c)sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;
aus dem StGB § 11 Abs.1 Nr.2

hätteste eigentlich drauf kommen müssen Brumm ;)
Der Mensch am Blitzer ist also einer.

Und für die Behinderung (unmöglichmachen der Messung, durch Parken vorm Meßgerät oder Blitzer) kann man einen Platzverweis bekommen oder für die Dauer der Maßnahme in Gewahrsam genommen werden, sofern man den Platzverweis nicht befolgt. Straf- und Ordnungswidrigkeitentatbestände sind meines Wissens nicht tangiert bzw nicht mit Strafen sanktioniert. (XRobsXs §164 StGB ist aus der Schweiz)
Das Parken vor der Kontrollstelle zum Warnen dürfte in der Regel unproblematisch sein, sofern das Messergebnis an sich nicht gestört wird.

Wegen Missverständnis zwischen mir und Brumm klargestellt :D
 
Amtsträger:
wer nach deutschem Recht
a)Beamter oder Richter ist,
b)in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
c)sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;
aus dem StGB § 11 Abs.1 Nr.2

hätteste eigentlich drauf kommen müssen Brumm ;)
...

Das hatte ich doch geschrieben und dabei auch gleich auf Wikipedia verwiesen, wo man genau das nachlesen kann. :)

Ich war mir nur nicht sicher, und bin es auch jetzt noch nicht, ob damit im Ergebnis jede Person "um den Blitzer herum" ein Amtsträger ist. Ebenso habe ich meine Zweifel, dass alle diese Personen Platzverweise aussprechen dürfen.

Vielleicht schau' ich nachher mal in einen StGB- bzw. StPO-Kommentar (sofern die da überhaupt weiterbringen, eher muss man wohl auf Bundeslandebene suchen) - ich muss eh ins Büro. :(

...(Dein §164 StGB ist aus der Schweiz)

Ich habe mich auf diese Regelung doch gar nicht bezogen. Übrigens geht es um § 164 StPO. Mit der Schweiz hat das herzlich wenig zu tun. ;)

Das Parken vor der Kontrollstelle zum Warnen dürfte in der Regel unproblematisch sein, sofern das Messergebnis an sich nicht gestört wird.

Ich erinnere mich dunkel, dass es da mal eine abschlägige Entscheidung gab. Weil ich sie aber nicht finde, irre ich mich vermutlich.
 
Gefunden, wobei die Entscheidungen freilich in Sachverhaltsdetails anders sind. :)

Ohne Gewähr aus dem Netz kopiert:

"Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluß (Az.: 5 B 2601/96; abgedruckt in NJW 1997, 1596) einem Autofahrer verboten, andere Verkehrsteilnehmer durch Schilder mit der Aufschrift "Radar!" oder durch Schilder ähnlich dem Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) zu warnen, wie er dies seit Jahren immer wieder getan hatte. Das Gericht ist dabei davon ausgegangen, daß solche Warnungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 NWPolG (Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) darstelle.
...
Anders erging es einem Autofahrer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 4 Ss 33/97; abgedruckt in DAR 1997, 251). Auf ihn waren die messenden Gemeindebediensteten aufmerksam geworden, weil plötzlich alle Autos die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhielten. Als er trotz Aufforderung nicht von seinem Tun ablassen wollte, riefen die Meßbeamten die Polizei.
Um sich einer drohenden Verhaftung zu entziehen, verließ der Radarwarner nach drei Verwarnungen die Meßstelle. Gegen das erstinstanzliche Urteil legte der Mann Beschwerde ein und erhielt Recht. Das Warnen vor einer Radarfalle kann nach Meinung des OLG allenfalls dann gegen bestehende Vorschriften verstoßen, wenn gemäß § 1 StVO andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt werden. Eine solche Gefährdung könnte beispielsweise entstehen, wenn Autofahrer durch plötzliches Bremsen Auffahrunfälle provozieren. Dies war aber im vorliegenden Fall nicht gegeben. Auch wurde die Messung an sich nicht gestört oder behindert. Dem Radarwarner konnte also kein verbotswidriges Verhalten vorgeworfen werden."
 

@ InXs: Der hat in der Nachbarschaft mittlerweile den Namen "Mister IQ", weil er überall ungefragt sein Fachwissen (:D ) zum Besten gibt!
 
Brumm, der §164 StGB ist nicht von dir gewesen, sondern vom Threadersteller irgendwo auf Seite 1 (ist tatsächlich ne Strafvorschrift und mit Strafe belegt, hat allerdings hiermit auch nichts zu tun, hätte ich mal lesen sollen. Ich wußte nur, dass Falsche Verdächtigung nichts mit ner Radarkontrolle zu tun hat. Der §164 StGB wird paradoxer Weise oft bei Google ausgespuck mit *.ch, daher mein unbegründeter Verdacht es handelt sich um ne einschlägige Schweizer Norm).
Der § 164 StPO befugt die Maßnahmen die der "Amtsträger" treffen darf, (siehe mein erstes Posting)

Wiki ist zwar ganz nett, aber ein echter Gesetzestext ist doch etwas seriöser.

Zumindest alle die das Gerät bedienen müßten dann davon eingeschlossen und Amtsträger in ihrer Funktion als "Verkehrsüberwacher" sein. Sie sind dann letztlich auch die Zeugen im Owi-Verfahren.

Ob derjenige auch Platzverweise erteilen darf, der das Gerät bedient ist wieder eine andere Geschichte (Ordnungsamtaußenmitarbeiter neuerdings Ordnungspolizei genannt, sind in der Regel dazu befugt, Polizei sowieso)
Wäre ja dann noch ne Überlegung ob der Verwaltungsakt (Platzverweis) rechtmäßig war. Eine Aufschiebende Wirkung hätte ein Widerspruch in so einem Fall nicht, so dass man sich trollen sollte, sonst siehe mein letzter Post. Im Nachhinein kann man dann zur Not die Rechtmäßigkeit klären lasssen.

Ich seh es so wie das OLG Stuttgart. Aber ist ja immer alles Argumentationssache ;)
 
Brumm, der §164 StGB ist nicht von dir gewesen, ...

Richtig, weshalb es nicht "mein" Paragraf war, wie du es mir unterstellt hattest. ;)

... Der § 164 StPO befugt die Maßnahmen die der "Amtsträger" treffen darf, (siehe mein erstes Posting) ...

Jetzt gibst du dir aber Mühe, dich aus der Affäre zu ziehen. :p :P Gib's zu: du studierst Jura in einem frühen Semester. :D

Nix für ungut, passt schon. :t

... Wiki ist zwar ganz nett, aber ein echter Gesetzestext ist doch etwas seriöser. ...

Im Gegenteil finde ich Wikipedia auch für Rechtsthemen in weiten Teilen ganz hervorragend. Darüber hinaus sind die Erläuterungen häufig auch für einen Laien gut verständlich, weshalb ich im Ergebnis durchaus gerne auf Wikipedia verweise - und bisweilen auch selbst nachschaue. :X
 
Kann ich das so formulieren? Müsste noch eine zusätzliche Frage mit rein?


Betreff: Kommunale Verkehrsüberwachung, hier: Geschwindigkeitsüberwachung mit mobilen Geräten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass bitte ich Sie um einige Informationen zum Thema kommunale Verkehrsüberwachung.
1.) Führt Ihre Kommune Geschwindigkeitskontrollen durch?

2.) Nach welchen Kriterien werden die Stellen an denen gemessen wird ausgewählt?

3.) Handelt es sich bei den ausführenden Personen um angestellte Ihrer Kommune, oder vergeben sie diese Aufgabe an ein privates Unternehmen?

4.) Sind die Personen die diese Geräte aufbauen und bedienen Amtsträger nach StGB § 11 Abs.1 Nr.2 in Ausführung einer Amtshandlung?

5.) Dürfen diese Personen bindende Platzverweise aussprechen?

6.) Ergibt sich aus einem mobilen Geschwindigkeitsmessanlage ein besonderes Parkverbot und wie ist dieses Parkverbot im Einzelnen zu beschreiben. (Entfernungen, Straßenseite etc.)?


Ich hoffe auf eine baldige, meine Fragen klärende Antwort und bin Ihnen für Ihre Mühen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
 
Ich finde es sagt viel über eine Gemeinde und die Menschen die da arbeiten aus, wenn "Kaff" wie Bockhorn 10 Mitarbeiter in der kommunalen Verkehrsüberwachung beschäftigt. Der Ort selber hat 650 Einwohner die ganze Gemeinde 3600??!!
 

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