* Es hat sich, im Normalfall, für einen Privathaushalt nichts geändert. Im Gegenteil: Es wird nur noch für "ein Gerät" gezahlt.
* Ob jemand pro oder contra für die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten eingestellt ist, war und ist irrrelevant.
* Ob jemand den öffentlich Rechtlichen Verschwendung von Gebüren vorgeworfen hat oder vorwirft, hat ebenfalls mit der
Neuregelung nichts zu tun.
Das jemanden nun, der jedweder Geräte zur Übertragung, (sei es TV, Radio, Pc, Smart-Phon ect) abschwört und keines dieser Geräte besitzt (seltene Fälle, aber es gibt solche) nicht mehr die Möglichkeit einer Nichtzahlung eingeräumt werden kann, ist mMn. nicht rechtens, aber nun mal beschlossene Sache.
Alle, denen der neue Rundfunkstaatsvertrag nicht "zusagte", hätten sich unmittelbar nach dessen Beschluss, an entsprechender Stelle mit Protest widersetzen können.
Jetzt, an der "falschen Stelle", mit Rückbuchungen oder Nichtzahlungen, Unmut kundtun, halte ich nicht für den richtigen Weg.
