Rückerstattung Bearbeitungsgebühr Kredite / Finanzierung

Das ist ja mal originell, dass gleich mit dem Oberlandesgericht gedroht wird. :X

Warum nicht? Soweit ich es verstanden habe hat eine Sparkasse vor einem BGH (?) Urteil den Schw..z eingezogen :b und die Berufung zurück gezogen hat damit kein höchstrichterliches Urteil gefällt werden konnte. Bitte um Berichtigung wenn ich falsch liege.......aber bitte um gnädigen Umgang mit mir :X :b
 
ab 3 jahre nach abschluss musst du glaube mit anwalt einklagen

ich hab da aber auch was im 1 er forum gelesen irgendwas mit verjährung musst mal schauen

link ist weiter oben
 
da mir meine nette Hausbank (DKB) vor 2 Jahren mal eben 2500 Euro an "Bearbeitungsgebühren" abgeknöpft hat, werde ich wohl nicht so schnell aufgeben :D
Bin mal gespannt....da ich es aber nicht eilig habe, weil ja noch Zeit bleibt, warte ich mal nach einem höflichen Schreiben ab, es soll ja doch noch einen höchstrichterlichen Bescheid geben....
Ich werde es aber vorziehen, meine Oma in dem Schreiben nicht zu erwähnen.....wobei, wer meine 92 jährige Oma kennt, der weiss, dass das u.U. helfen würde....(by the way: sie fährt noch täglich ihren E30)
Gruß Wensi
 
Heute meine Antwort auf Schreiben Nr. 3 bekommen. :frech:


vielen Dank für Ihre email.

Wir bitten um Entschuldigung, dass wir übersehen haben, Ihnen die Zinsen mit zu erstatten. Den Betrag von EUR 64,15 überweisen wir heute auf Ihr Konto.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kundenbetreuung der BMW Bank GmbH

:roflmao:
 
Wie lange hat es denn bei euch vom ersten Schreiben bis zur ersten Reaktion gedauert? Ich habe meine Eingangsbestätigung am Montag bekommen... :)
 
habe gerade mal den Rückschein des Einschreibens bekommen, bin auch mal gespannt.
Auch, ob inzwischen die Banken eher zahlen oder sich immer noch querstellen.
Bei einem 4stelligen Betrag sollte klar sein, dass man weitere Schritte seitens Kunde einleiten wird.

Gruß Wensi
 
... Bei einem 4stelligen Betrag sollte klar sein, dass man weitere Schritte seitens Kunde einleiten wird. ...

Noch klarer wird es, wenn man in dem Anschreiben für die Rückzahlung eine Frist setzt und ggf. auch gleich - ruhig sachlich und höflich - mitteilt, dass man die Angelegenheit nach (erfolglosem) Ablauf der Frist ohne weitere Ankündigung auf dem Rechtsweg weiter verfolgen wird. Bei manchen Unternehmen führt eine solche Mitteilung automatisch zu einem internen Eskalationsprozess, und man spart sich einige Warterei und mehrere Nachfassschreiben. :) :-)
 
Habe heute das Standardablehnungsschreiben erhalten . . dazu geht morgen per weiterem Einschreiben mein Widerspruch raus: erneut auf bereits gesetzten Termin und Einschaltung Rechtsanwalt nach Fristablauf hingewiesen. Desweiteren Unverständnis bekundet, dass offenbar willkürlich Rückerstattungen an andere BMW Kunden durchgeführt wurden, was jeder Internetnutzer sofort nachlesen kann (kein Hinweis auf Quellen, wie z. B. dieses Forum: aber wenn die nicht wirklich blind oder dummdreist sind, sollten die sowas schon kennen . . ); somit fühle ich mich als BMW Bank-Kunde zudem gegenüber anderen Kunden der Bank benachteiligt . . .:confused:
 
Habe jetzt auch mal ein Schreiben aufgesetzt!Bin auch von der Gebühr betroffen!Habe es erstmal per Mail geschickt.Wenn nach einer Woche keine Reaktion kommt,schick ich es nochmal per Post.Ich habe gleich im ersten Schreiben mit dem Rechtweg gedroht.
Hat jemand die bei der Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe diese Gebühr ohne murren zurück bekommen???

Grüße
 
@chris: Danke für die (geldwerte) Info! 2 Wochen und 2 FAXe hat es gebraucht und die Bank hat die Bearbeitungsgebühr einer Autofinanzierung rückerstattet.
 
Mein zweites, nicht mehr ganz so freundliches Schreiben ist heute per Fax an die BMW Bank gegangen, man darf gespannt sein ;)
 
so, Ablehnungsschreiben von der DKB bekommen.
Frei nach dem Motto: ist noch nicht höchstrichterlich anerkannt. Wenn das anerkannt wird, wird auch die Bank das Geld zurück zahlen (so das Schreiben der DKB).
Da ich noch 1,5 Jahre Zeit habe (erst dann Verjährung), lehne ich mich mal zurück und warte, es soll ja jetzt doch ein BGH-Urteil geben.
Danach muss die Bank das Geld plus Zinsen zurück zahlen....
Wird dann genau in die Zeit fallen, wo mal wieder paar neue Schlappen für den Zetti fällig sind :whistle:

Gruß Wensi
 
so, Ablehnungsschreiben von der DKB bekommen.
Frei nach dem Motto: ist noch nicht höchstrichterlich anerkannt. Wenn das anerkannt wird, wird auch die Bank das Geld zurück zahlen (so das Schreiben der DKB).
Da ich noch 1,5 Jahre Zeit habe (erst dann Verjährung), lehne ich mich mal zurück und warte, es soll ja jetzt doch ein BGH-Urteil geben.
Danach muss die Bank das Geld plus Zinsen zurück zahlen....
Wird dann genau in die Zeit fallen, wo mal wieder paar neue Schlappen für den Zetti fällig sind :whistle:

Gruß Wensi

Haben Sie in dem Ablehnungsschreiben auf die Verjährung verzichtet? Wenn nein, abermals anschreiben und darum bitten, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten möchten!

Denn bei dem BGH anhängigem Verfahren geht es nur darum, ob eine Revision zugelassen werden muss. Nicht, dass die Gebühren zulässig seien! Das wäre erst ein darauffolgendes Verfahren.... da könnte noch arg viel Zeit ins Land gehen.
 
Haben Sie in dem Ablehnungsschreiben auf die Verjährung verzichtet? Wenn nein, abermals anschreiben und darum bitten, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten möchten!

Denn bei dem BGH anhängigem Verfahren geht es nur darum, ob eine Revision zugelassen werden muss. Nicht, dass die Gebühren zulässig seien! Das wäre erst ein darauffolgendes Verfahren.... da könnte noch arg viel Zeit ins Land gehen.

na, das wird nichts bringen mit der DKB...
Warum sollten die das tun?
Werde Einspruch einlegen und abwarten. Verjährung Ende 2014. Werde spätestens Mitte 2014 einen Anwalt einschalten, wenn sich bis dahin nichts getan hat.
Bei knapp 3000 Euro lohnt sich das dann :whistle:

Gruß Wensi
 
Also wenn sie schon schreiben, sie wollen erst das Ende bzw. Ausgang des Verfahrens abwarten (wie gesagt, es geht erst einmal darum, ob eine Revision zulässig wäre) und ggf dann zahlen wollen, dann weiß ich kein Argument dagegen, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten würden. Ist nämlich übliche Praxis ;) Man muss es nur fordern ;)

Ich behaupte nämlich einfach ganz frech, dass nach Feststellung einer zulässigen Revision frühestens Anfang/Mitte 2014 das Verfahren über die Gebühren an sich entschieden würde. Weshalb sich alles so lange immer wieder auf Vorlage halten, wenn mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung das vereinfacht werden könnte?

Na ja, ist Dein Ding.
 
na, das wird nichts bringen mit der DKB...
Warum sollten die das tun?


Gruß Wensi

Weil Du denen androhst, zu klagen falls man nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet. Nur die höchstrichterliche Rechtssprechung ist für andere Gerichtsurteile bindend. Alles andere ist in der Tat nur eine Art von gutem Willen bzw. der Einschätzung geschuldet, dass man am Ende doch die Fälle und die Kunden verliert... Der Verzicht der Einrede kann deshalb ein guter Mittelweg sein, wenn man (auch bei drohender Verjährung) nicht selbst klagen will und die Bank nicht ohne sicheren Rechtsgrund (Urteil BGH) zahlen will.

Gruß, Jiro
 
Es wird einfach so laufen,dass die Banken vorm BGH den Schwanz einziehen und ein endgültiges Urteil nicht gefällt werden kann!Dann müssten alle Banken die Gebühren erstatten und die werden sich ja nicht ins eigene Fleisch schneiden.

Ich hatte letzte Woche ein Schreiben per Mail an meine Bank geschickt und bis heute keine Antwort bekommen.Also ging heute ein Brief per Einschreiben raus.Auch mit der Information,dass ich Rechtschutz habe und auch den Rechtsweg gehen werde sofern die nicht zahlen wollen.Man muss da einfach hartnäckig bleiben!!!
 
Tja, meine Verträge stammen aus 2005. Habe die 2. Ablehnung der Sparkasse erhalten. Wird also wohl nichts werden.
 
Mal eine generelle Frage, die sich mir zunehmend stellt: Warum macht ihr euch alle die Mühe, eigene Forderungsschreiben zu verfassen? Die Banken nehmen so etwas nicht ernst und zahlen allenfalls dann, wenn es bereits eine interne Maßgabe gibt. Spätestens nach dem ersten erfolglosen Versuch liegt es doch nahe, die Sache in anwaltliche Hände zu geben. Nur so erzeugt man eine ernstliche Wahrnehmung.

Natürlich macht das keinen Sinn, wenn es mir um ein paar Euro geht. Wenn ich hier aber von vierstelligen Beträgen lese, liegt das Vorgehen doch eigentlich nahe.
 
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