Spurverbreiterung 24 mm auf der Hinterachse eingetragen.
So, der TÜV hat nicht nur seinen Segen gegeben, sondern der gute Prüfer meinte sogar, das wäre außerordentlich gut gemacht worden mit der Veränderung der Radhausschalen, und es wäre nun absolut ausreichend Platz vorhanden. Nun muss ich noch zum SVA die Veränderung eintragen lassen.
Insgesamt hat mich die zweimalige TÜV Prüfung 138,-€ gekostet und für alle, die vielleicht später mal dazu kommen und nachlesen möchten, wieso so teuer und welche wichtigen Punkte dabei noch zu beachten sind, führe ich das hier kurz aus.
Man unterscheidet eine Abnahme nach EU Recht (die preislich günstiger ist und nicht beim SVA in die Papiere eingetragen werden muss) und eine Einzelabnahme nach deutschem Recht, die in meinem Fall notwendig war. Warum?
EU Recht sieht vor, dass der gesamte Reifen abgedeckt sein muss, was bei mir nicht der Fall ist. Und Flaps wollte ich natürlich nicht anbringen.
Nach deutschem Recht genügt es, wenn die Lauffläche des Reifens abgedeckt ist, was hier der Fall ist.
Daher wurde also eine Einzelabnahme nach §§ 21 und 19 der STVZO durchgeführt, die teurer ist und die Eintragung in die Papiere erfordert.
Nun denn. Ich bin mit dem Ergebnis mehr als zufrieden.
Wer noch was wissen möchte soll sich ruhig melden.
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