ZZZZefix
ohne Rennlizenz
Da war schon zu hören dass die schon mehrfach wegen Rasens auffällig geworden sind.
Da ist für mich Höchststrafe durchaus gerechtfertigt.
Da ist für mich Höchststrafe durchaus gerechtfertigt.
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Steht in dem oben zitierten Artikel. Zitat daraus: "Doch diesen straffreien Raum will das Gericht den zuvor mit 19 beziehungsweise 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten und etlichen Einträgen beim Kraftfahrtbundesamt aufgefallenen Angeklagten nicht zugestehen: "Da ließen sich dann auch für viele andere Bevölkerungsgruppen Straflosigkeitsbereiche finden."dazu habe ich bisher nichts gehört.
Ja denn - absolut gerechtfertigtes Urteil!Steht in dem oben zitierten Artikel. Zitat daraus: "Doch diesen straffreien Raum will das Gericht den zuvor mit 19 beziehungsweise 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten und etlichen Einträgen beim Kraftfahrtbundesamt aufgefallenen Angeklagten nicht zugestehen: "Da ließen sich dann auch für viele andere Bevölkerungsgruppen Straflosigkeitsbereiche finden."
Recht haben die Richter.![]()
Auch auch bei einem Berufsrennfahrer, Testfahrer oder ähnlich geschulten Fahrer könnte man, würde er in der Stadt solche Straßenrennen veranstalten, an einen bedingten (Tötungs-) Vorsatz denken. So knackig ist der Punkt mithin nicht. Das war eher ein mehr oder minder tauglicher Versuch der Verteidigung, die schiere Dummheit der Täter zu deren Vorteil zu verwenden.... Der Knackpunkt ist der ob man es den Verurteilten abnimmt das sie davon ausgingen ihr Fahrzeug zu beherrschenoder ob sie durch ihr Verhalten davon ausgehen mussten das jemand getötet werden kann. ...
Sehe ich auch so. Immerhin bietet der Straftatbestand des Totschlags ebenfalls die Möglichkeit zur lebenslangen Haft.... Eine Verurteilung wegen Totschlags mit ordentlicher Haftstrafe wäre aber auch schon nett.
Warten wirs ab was rauskommt. Kann doch nicht so weitergehen!Ich bin da eher skeptisch. Eine Verurteilung wegen Totschlags mit ordentlicher Haftstrafe wäre aber auch schon nett.
Wie lang ist "lebenslang" eigentlich bei halbwegs guter Führung?
...Spannender als die Diskussion des (kaum ernstlich in Abrede zu stellenden) bedingten Vorsatzes ist eher die Frage, ob tatsächlich ein Mordmerkmal vorliegt. Das dürfte wohl der spannende Teil der Revision werden.
Wie lang ist "lebenslang" eigentlich bei halbwegs guter Führung?
Wenn ich richtig informiert bin 15 Jahre... und der Hoeneß hat doch wegen guter Führung nur 50% abgesessen!?
Das geht bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe nicht. Dort sind 15 Jahre grds. Mindestfreiheitsstrafe.
https://dejure.org/gesetze/StGB/57a.html
Zumindestens wird dieses Urteil - ganz egal, ob es Bestand haben wird oder nicht - den ein oder anderen Spinner hoffentlich von so einem Scheiß abhalten!?
Und das ist auch gut so! "Fahren" die Vollpfosten eigentlich schon mal ein? Soll heißen: Ist das Urteil jetzt schon rechtskräftig oder erst nach der/den wohl unvermeidlichen Folgeverhandlung(en)?
Wenn ich richtig informiert bin 15 Jahre... und der Hoeneß hat doch wegen guter Führung nur 50% abgesessen!?
Nicht, dass ich das Handeln der Beteiligten in irgendeiner Form gutreden möchte, aber bei dieser Begründung des Richters müsste ja auch der normale Autofahrer zu lebenslang wegen Mordes verurteilt werden,
wenn es einen Unfall mit Toten geben würde. Wenn ich dem Richter folge - nach allem, was ich heute gehört habe - würde ich ja auch akzeptieren, das alleine durch den Gebrauch des Autos Menschen getötet werden könnten.
Bei meinem Unfall mit einem Motorradfahrer, an dem ich absolut unschuldig war (Frontalcrash auf meiner Straßenseite beim Überholen des Motorradfahrers im Kurvenbereich), sollte mir ursprünglich auch eine Schuld angelastet werden, alleine deshalb, weil vom Auto eine größere Betriebsgefahr ausginge, als vom Motorrad... außerdem hätte ich nicht die volle Fahrbahnbreite ausnutzen dürfen, sondern hätte durchaus 75 cm weiter rechts fahren können, so die Begründung.
Glücklicherweise wurde dieses Urteil in der Folgeverhandlung gekippt... und das wird auch hier passieren!
Ich gehe sogar davon aus, dass die irgendwann ihren Führerschein wiederbekommen werden!
Ich bin ja kein Jurist. Aber im Radio kam einer zu Wort und sagte in etwa (kein genauer Wortlaut), dass wenn der Mord kassiert wird wäre das max. Strafmaß 10 Jahre. Ich habe es mir aber nicht gemerkt, wie das dann heißt. Härter durchgreifen und die bis zu 10 Jahren anwenden, wäre doch auch schon ein Zeichen.Mies wäre nur, wenn (überraschender Weise) der Tötungsvorsatz in der Revision nicht hielte. Dann bliebe nur die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren. Ggf. etwas mehr, falls noch weitere Delikte hinzukommen(?).
Entschuldige die deutlichen Worte, aber das ist Unsinn. Natürlich kann man diskutieren, ob die Annahme eines Mordmerkmals rechtlich korrekt bzw. vertretbar ist. Mit Korea hat das allerdings nicht das Geringste zu tun.... IMO hat der Richter hier massiv seine Kompetenz überschritten....erinnert mich an Willkür Zustände wie in Nordkorea.....
Entschuldige die deutlichen Worte, aber das ist Unsinn. Natürlich kann man diskutieren, ob die Annahme eines Mordmerkmals rechtlich korrekt bzw. vertretbar ist. Mit Korea hat das allerdings nicht das Geringste zu tun.
Eine kleine Frage: Welchen beruflichen Hintergrund oder wenigstens fundiertes Fachwissen hast du derart, dass du es dir zutraust, einem deutschen Richter eine Rechtsprechung wie in einem Unrechtsstaat zu unterstellen?![]()