"Autoposer" und Auto-"Lärm"

dazu habe ich bisher nichts gehört.
Steht in dem oben zitierten Artikel. Zitat daraus: "Doch diesen straffreien Raum will das Gericht den zuvor mit 19 beziehungsweise 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten und etlichen Einträgen beim Kraftfahrtbundesamt aufgefallenen Angeklagten nicht zugestehen: "Da ließen sich dann auch für viele andere Bevölkerungsgruppen Straflosigkeitsbereiche finden."
Recht haben die Richter. ;)
 
Steht in dem oben zitierten Artikel. Zitat daraus: "Doch diesen straffreien Raum will das Gericht den zuvor mit 19 beziehungsweise 21 Verkehrsordnungswidrigkeiten und etlichen Einträgen beim Kraftfahrtbundesamt aufgefallenen Angeklagten nicht zugestehen: "Da ließen sich dann auch für viele andere Bevölkerungsgruppen Straflosigkeitsbereiche finden."
Recht haben die Richter. ;)
Ja denn - absolut gerechtfertigtes Urteil!
 
... Der Knackpunkt ist der ob man es den Verurteilten abnimmt das sie davon ausgingen ihr Fahrzeug zu beherrschen :confused: oder ob sie durch ihr Verhalten davon ausgehen mussten das jemand getötet werden kann. ...
Auch auch bei einem Berufsrennfahrer, Testfahrer oder ähnlich geschulten Fahrer könnte man, würde er in der Stadt solche Straßenrennen veranstalten, an einen bedingten (Tötungs-) Vorsatz denken. So knackig ist der Punkt mithin nicht. Das war eher ein mehr oder minder tauglicher Versuch der Verteidigung, die schiere Dummheit der Täter zu deren Vorteil zu verwenden.

Spannender als die Diskussion des (kaum ernstlich in Abrede zu stellenden) bedingten Vorsatzes ist eher die Frage, ob tatsächlich ein Mordmerkmal vorliegt. Das dürfte wohl der spannende Teil der Revision werden.
 
... Eine Verurteilung wegen Totschlags mit ordentlicher Haftstrafe wäre aber auch schon nett.
Sehe ich auch so. Immerhin bietet der Straftatbestand des Totschlags ebenfalls die Möglichkeit zur lebenslangen Haft.

Mies wäre nur, wenn (überraschender Weise) der Tötungsvorsatz in der Revision nicht hielte. Dann bliebe nur die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren. Ggf. etwas mehr, falls noch weitere Delikte hinzukommen(?).
 
Ich bin da eher skeptisch. Eine Verurteilung wegen Totschlags mit ordentlicher Haftstrafe wäre aber auch schon nett.
Warten wirs ab was rauskommt. Kann doch nicht so weitergehen!

Ganz andere Zeiten wie damals bei James Dean "Sie wissen nicht was sie tun" die hatten sich zumindest abseits ohne Unbeteiligte getroffen und dann war da eine Klippe.... und die Autos klassisch ohne Helferlein :rolleyes:
Heutzutage fühlen sich die Testosteron - Junkies viel zu sicher!
 
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Reaktionen: H-P
Wie lang ist "lebenslang" eigentlich bei halbwegs guter Führung?

Wird wohl auf 15-20 Jahre hinauslaufen bei tadelloser Führung und ohne besondere Schwere der Schuld.

...Spannender als die Diskussion des (kaum ernstlich in Abrede zu stellenden) bedingten Vorsatzes ist eher die Frage, ob tatsächlich ein Mordmerkmal vorliegt. Das dürfte wohl der spannende Teil der Revision werden.

Davon ist wohl auszugehen. Dafür hat der BGH die Mordmerkmale, insb. gemeingefährliche Mittel, bisher zu sehr restriktiv angenommen. Daher gab es schon deutlich verwerflichere Taten, die nicht zum Schuldspruch wegen Mordes genügten.

Mal sehen, was bei der Revision herauskommt oder ob es nicht zum Anlass für eine abweichende Rspr. genommen wird. Das wäre dann zukünftig durchaus interessant.
 
Nicht, dass ich das Handeln der Beteiligten in irgendeiner Form gutreden möchte, aber bei dieser Begründung des Richters müsste ja auch der normale Autofahrer zu lebenslang wegen Mordes verurteilt werden,
wenn es einen Unfall mit Toten geben würde. Wenn ich dem Richter folge - nach allem, was ich heute gehört habe - würde ich ja auch akzeptieren, das alleine durch den Gebrauch des Autos Menschen getötet werden könnten.
Bei meinem Unfall mit einem Motorradfahrer, an dem ich absolut unschuldig war (Frontalcrash auf meiner Straßenseite beim Überholen des Motorradfahrers im Kurvenbereich), sollte mir ursprünglich auch eine Schuld angelastet werden, alleine deshalb, weil vom Auto eine größere Betriebsgefahr ausginge, als vom Motorrad... außerdem hätte ich nicht die volle Fahrbahnbreite ausnutzen dürfen, sondern hätte durchaus 75 cm weiter rechts fahren können, so die Begründung.
Glücklicherweise wurde dieses Urteil in der Folgeverhandlung gekippt... und das wird auch hier passieren!
Ich gehe sogar davon aus, dass die irgendwann ihren Führerschein wiederbekommen werden!
 
Wenn ich mit der dreifachen erlaubten Geschwindigkeit über den Ku Damm rase muss ich davon ausgehen, dass ich einen/ mehrere Menschen töten könnte. Ich verstehe da die ganze Diskussion nicht.
Irgendwann muss doch mal der Zeitpunkt erreicht sein, ab dem ein erwachsener Mensch für sein Handeln auch verantwortlich ist...

Meiner Meinung nach trifft dieses Urteil voll ins Schwarze....

Nix mit grinsen im Gesicht und Stinkefinger in die Kamera haltend aus dem Gerichtsgebäude tanzend....so muss das....

Freudige Grüße
Markus
 
ich arbeite in köln an einer der großen kilometerweit geraden ausfallstraßen, die regelmäßig auch für illegale rennen genutzt werden.
mittlerweile werden für solche rennen auch gerne mal car-to-go fahrzeuge genutzt.

den ein oder anderen toten / schwerstverletzten hat es gegeben :(
strafen? maximal bewährungsstrafen, sodass die oft bereits polizeibekannten täter unverständlich mit einem blauen auge, die opfer aber bestenfalls lebenslang mit ihren körperlichen und/oder psychischen beeinträchtigungen leben müssen.

die doch sehr milden "urteile", die in der öffentlichkeit wie ein freispruch gesehen werden, haben sicher auch dazu geführt, dass die diskussion zu recht immer lauter wurde.
in und um köln herum ist die szene sehr aktiv. darunter nicht nur deutsche mit mirgrationshintergrund in ihren bis zur unkenntlichkeit getunten AMGs oder 3er cabs, sondern auch der azubi im polo GTi oder das verhätschelte söhnchen aus dem akademikerhaus in der motorgetriebenen badewanne (TT :D).

das urteil von berlin ist in meinen augen ein rein gesellschaftspolitisches urteil und wird es vor dem BGH schwer haben.

eine gefängnisstrafe ist in diesem fall, sowie in den vielen bereits gelaufenen prozessen, meiner meinung nach zwar das richtige strafmaß. aber mit "MORD" tu ich mich schwer. nach meinem rechtsempfinden sehe ich auf anhieb kein mordmerkmal.
gefängnisstrafen - auch hohe - gibt die rechtsprechung auch ohne den tatbestand mord her. das problem ist eher, dass die richter ihren spielraum in diesen fällen so gut wie nie ausschöpfen. ein thema, dass man auch auf andere delikte 1:1 übertragen kann. andererseits hat es ein richter auch schwer, sich mit seinem urteil gegen die schlussfolgerungen des gutachters zu stellen.

viele grüße
rolf
 
Zumindestens wird dieses Urteil - ganz egal, ob es Bestand haben wird oder nicht - den ein oder anderen Spinner hoffentlich von so einem Scheiß abhalten!?
Und das ist auch gut so! "Fahren" die Vollpfosten eigentlich schon mal ein? Soll heißen: Ist das Urteil jetzt schon rechtskräftig oder erst nach der/den wohl unvermeidlichen Folgeverhandlung(en)?
 
Zumindestens wird dieses Urteil - ganz egal, ob es Bestand haben wird oder nicht - den ein oder anderen Spinner hoffentlich von so einem Scheiß abhalten!?
Und das ist auch gut so! "Fahren" die Vollpfosten eigentlich schon mal ein? Soll heißen: Ist das Urteil jetzt schon rechtskräftig oder erst nach der/den wohl unvermeidlichen Folgeverhandlung(en)?

Geht in Berufung!
 
Wenn ich richtig informiert bin 15 Jahre... und der Hoeneß hat doch wegen guter Führung nur 50% abgesessen!?


...was bitte soll den jetzt in DIESEM Zusammenhang diese Polemik ? &:

Der Fall von Steuerhinterziehung hat mit der besprochenen Thematik nichts zu tun. Ein reuhmütiger Wirtschaftsstraftäter kann in meinen Augen durchaus bei guter Führung gerechtfertigt mit einer Strafmilderung rechnen - diese gilt ja im deutschen Recht sogar eingeschränkt für Gewalttäter
(da ist dies in meinen Augen zwar seitens der Gesetzgebung zwar logisch, aber zumindest moralisch fragwürdig).

Im Erwachsenenstrafrecht gilt laut Wikipedia folgende Regelung - klick mich -
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit – mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB), sofern keine „besondere Schwere der Schuld“ bescheinigt wurde.
 
Nicht, dass ich das Handeln der Beteiligten in irgendeiner Form gutreden möchte, aber bei dieser Begründung des Richters müsste ja auch der normale Autofahrer zu lebenslang wegen Mordes verurteilt werden,
wenn es einen Unfall mit Toten geben würde. Wenn ich dem Richter folge - nach allem, was ich heute gehört habe - würde ich ja auch akzeptieren, das alleine durch den Gebrauch des Autos Menschen getötet werden könnten.
Bei meinem Unfall mit einem Motorradfahrer, an dem ich absolut unschuldig war (Frontalcrash auf meiner Straßenseite beim Überholen des Motorradfahrers im Kurvenbereich), sollte mir ursprünglich auch eine Schuld angelastet werden, alleine deshalb, weil vom Auto eine größere Betriebsgefahr ausginge, als vom Motorrad... außerdem hätte ich nicht die volle Fahrbahnbreite ausnutzen dürfen, sondern hätte durchaus 75 cm weiter rechts fahren können, so die Begründung.
Glücklicherweise wurde dieses Urteil in der Folgeverhandlung gekippt... und das wird auch hier passieren!
Ich gehe sogar davon aus, dass die irgendwann ihren Führerschein wiederbekommen werden!


...nein, denn bei einem "normalen" Unfall mit Todesfolge hat der verursachende Autofahrer ja nicht vorsätzlich billigend in Kauf genommen, jemanden zu Schädigen, oder gar zu töten. Das ist schon nochmals ein gewaltiger Unterschied!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mies wäre nur, wenn (überraschender Weise) der Tötungsvorsatz in der Revision nicht hielte. Dann bliebe nur die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren. Ggf. etwas mehr, falls noch weitere Delikte hinzukommen(?).
Ich bin ja kein Jurist. Aber im Radio kam einer zu Wort und sagte in etwa (kein genauer Wortlaut), dass wenn der Mord kassiert wird wäre das max. Strafmaß 10 Jahre. Ich habe es mir aber nicht gemerkt, wie das dann heißt. Härter durchgreifen und die bis zu 10 Jahren anwenden, wäre doch auch schon ein Zeichen.
 
Ja, aus meiner Sicht ist es für die Allgemeinheit sogar relativ "egal", ob solche Leute z. B. für 5 oder für 10 Jahre in den Knast gehen. Solche Abstufungen dienen ja in erster Linie der gerechten Differenzierung zwischen unterschiedlichen Delikten und der Schwere (u.a.) der Schuld. Wichtig ist m. E. einfach, dass solche Täter einsitzen, anstatt laut lachend mit einer Bewährungsstrafe aus dem Gerichtssaal zu tanzen.
 
Ich fände es gut, wenn nicht nur das Strafmaß in Zukunft ausgeschöpft wird, sondern auch bei illegalen Rennen und gefassten Rasern entsprechende Strafen ausgesprochen werden. Das sollte vor allem auch für die Kollegen auf zwei Rädern gelten. Nachdem Hohnstein (sächsische Schweiz) und der Kyffhäuser Berg (Harz) wegen der Raser auf zwei Rädern auf 50 bzw. 60km/h limitiert wurden, wurde nun auch der Elm (Nordharz) komplett auf 70km/h wegen einigen Idioten limitiert. Es gab im letzten Jahr 5 Motorradunfälle. Alle wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Der letzte traf leider auch einen Radfahrer, weshalb der komplette Elm jetzt limitiert ist. Uns als Roadsterfahrer trifft das Limit dann und die Idioten rasen eh weiter. Dann lieber den Betroffenen bestrafen als die Allgemeinheit.
 
... IMO hat der Richter hier massiv seine Kompetenz überschritten....erinnert mich an Willkür Zustände wie in Nordkorea.....
Entschuldige die deutlichen Worte, aber das ist Unsinn. Natürlich kann man diskutieren, ob die Annahme eines Mordmerkmals rechtlich korrekt bzw. vertretbar ist. Mit Korea hat das allerdings nicht das Geringste zu tun.

Eine kleine Frage: Welchen beruflichen Hintergrund oder wenigstens fundiertes Fachwissen hast du derart, dass du es dir zutraust, einem deutschen Richter eine Rechtsprechung wie in einem Unrechtsstaat zu unterstellen? ;)
 
Entschuldige die deutlichen Worte, aber das ist Unsinn. Natürlich kann man diskutieren, ob die Annahme eines Mordmerkmals rechtlich korrekt bzw. vertretbar ist. Mit Korea hat das allerdings nicht das Geringste zu tun.

Eine kleine Frage: Welchen beruflichen Hintergrund oder wenigstens fundiertes Fachwissen hast du derart, dass du es dir zutraust, einem deutschen Richter eine Rechtsprechung wie in einem Unrechtsstaat zu unterstellen? ;)

Waren ja auch mehrere, oder? Sind das nicht normalerweise 3 Richter plus Schöffen?
 
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