"Autoposer" und Auto-"Lärm"

War aber schon immer der Fall,zumindest bei Drogenschmuggel durfte der an der Tat beteiligte Wagen eingezogen und enteignet werden. Das läuft wohl unter dem Begriff „Einziehung von Tatmitteln“.

Ich glaube eher, dass da der verdacht nahe liegt dass die Fahrzeuge aus illegalen Geldern finanziert wurden; und somit enteignet werden dürfen.

Ich meine aber auch mal gelesen zu haben, dass es in anderen Ländern (Schweiz ?) möglich ist bei einer Straftat das Fahrzeug als "Tatwafffe" zu deklarieren und somit einzuziehen.

Bekommt ein verurteilter Straftäter eigentlich nach Verbüßung der Strafe, die "Tatwaffe" zurück - sofern er diese legal besitzen darf ? &:
 
Das wusste ich garnicht! Also dass es quasi eine Enteignung ohne jegliche Entschädigung gibt. Hab ich das richtig verstanden, die nehmen den Buben das Spielzeug und versteigern es dann? [emoji2]

Wie geil ist das denn? [emoji23] Das ist doch besser als jede Strafe, außer es gibt Personenschäden externer Natur.

...das ist das Schweizer Prinzip - da ist das Fahrzeug bei einem Verkehrsvergehen mit Straftatbestand auch weg und wird versteigert. Die Schweizer prüfen sogar nach, ob bei der Versteigerung das Fahrzeug über einen Strohmann doch wieder beim ursprünglichen Besitzer "auftaucht".

Nur wenn es sich um einen Diebstahl oder einen Mietwagen handelt, dann halte ich dieses Vorgehen für extrem grenzwertig. Die Vermieter können ja noch ihre AGB's und Vermietungsbedingungen so anpassen, dass dann der Mieter in vollem Umfang haftbar gemacht werden kann - ein Bestohlener kann
aber nichts dafür und ist somit unter Umständen "doppelt gearscht" (Sorry für diesen Ausdruck).
 
Ob das überhaupt was bringt?
Diese Honks wissen ja auch, wenn sie einen Unfall bauen, zahlt keine Versicherung ihren Schaden. Also riskieren bei jedem Rennen, das eigene Fahrzeug ersatzlos zu verlieren. Sie meinen aber, dass sie ja eh nie einen Unfall bauen würden, also interessiert sie das nicht. Ich bin mir sicher, das gleiche Denkmuster würde auch bei einer drohenden Enteignung zum Einsatz kommen. Die sind halt zu gut, um erwischt zu werden....

Was dann vielleicht noch schlimmer ist:
Hat sie doch ein Streifenwagen erwischt, werden die Typen dann nicht mehr rechts ran fahren. Ne, die werden dann erst recht alles tun, um abzuhauen. Am Ende hat man wilde Verfolgungsjagden mitten in der Stadt, bei dem entweder noch mehr Menschen gefährdet werden, oder die Polizei aus Selbstschutz aufgeben.
 
Ob das überhaupt was bringt?
... Sie meinen aber, dass sie ja eh nie einen Unfall bauen würden, ...
Ich kann nur vermuten (und ein wenig aus der Erfahrung beitragen): M. E. rechnen die durchaus damit, auch mal erwischt zu werden. Nur herrscht dort die Auffassung vor, dass einem ja nix passieren könne: Schlimmstenfalls gibt's ein Bußgeld und der Wagen steht ggf. noch ein oder zwei Tage beim TÜV. Darüber lachen die doch.

Genau das ist nun eben anders. Ich denke, die Mehrheit von denen hat durchaus richtig doll Angst, dass ihnen ihr Statussymbol weggenommen wird. Ohne die Karre sind die doch gar nix mehr (mit der Karre natürlich auch nicht, aber das sehen die ja anders). :w

Übrigens sind das ja in der Tat manchmal nicht deren Kisten, sondern die vom Kumpel, Cousin, Papa, Onkel oder von wem auch immer. Das gibt dann dort in der "Sippe" richtig Ärger - und schon bekommen die dummen Jungs die Kisten nicht mehr ausgeliehen. :M

... den die Typen dann nicht mehr rechts ran fahren. Ne, die werden dann erst recht alles tun, um abzuhauen. Am Ende hat man wilde Verfolgungsjagden mitten in der Stadt ...
Naja, mal abwarten. Bisher liest man zwar etwas von Einziehungen, nicht aber von wilden Verfolgungsjagten. Es scheint also erst einmal zu funktionieren. :) :-)
 
Muss nun jeder befürchten das sein Wagen beschlagnahmt wird beim sportlichen fahren ALLEINE z.b. auf Land- oder Passstraßen? Wenn die Polizei nen schlechten Tag erwischt und einfach Raserei unterstellt, ... Da kommt einen nur die Kotze hoch. Und dann stellt sich raus das die z.T. gar keine Ahnung haben. ...
Bevor du dich hier derart primitiv ausdrücken und auch noch Polizeibeamte herunterputzen musst, informier' dich doch erst einmal (das ist übrigens die Abteilung "... keine Ahnung haben ..."): Eine Einziehung des Fahrzeugs ist in Deutschland allenfalls bei damit verübten Straftaten möglich (und da auch nicht immer), nicht bei Ordnungswidrigkeiten. Das wird übrigens bereits aus der aktuellen Diskussion in diesem Fred ersichtlich. :rolleyes:
 
... Eine Einziehung des Fahrzeugs ist in Deutschland allenfalls bei damit verübten Straftaten möglich (und da auch nicht immer), nicht bei Ordnungswidrigkeiten. ...

Wobei sich hier noch zeigen wird, wo genau die Grenze zwischen einer bloßen OWi und § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB zu ziehen ist. Denn grds. sieht der Bußgeldkatalog keine Obergrenze bei "bloßen" Geschwindigkeitsüberschreitungen vor, sondern begrenzt allenfalls die Sanktion (über 70km/h).

Insofern käme nunmehr tatsächlich auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ohne weitere Beteiligte eine Straftat in Betracht. Wie es dann bei gemeinsamen "artgerechten" Ausfahrten aussieht, wäre ebenfalls noch abzuwarten.

Aktuell scheint es allerdings so, dass die (Berliner) Polizei es erst einmal bewusst darauf anlegt und auf eine gerichtliche (Erst-)Entscheidung drängt.
 
Und dann stellt sich raus das die z.T. gar keine Ahnung haben. Wir sind mittlerweile froh wenn die uns nicht mehr unter die Augen kommen. Unschuldige versuchen einzuschüchtern, da sind sie bei uns auf dem Land GANZ groß, wenns ans eingemachte geht verpissen die sich.


dito auch bei uns!
Das habe ich gelernt, wenn ich im Recht bin, dann halte ich nicht mehr die Schnauze und gehe auf´s Ganze... und wie Du schon sagst, danach kommen erst die Schikanen
und auf einmal wird man nur noch mündlich verwarnt ohne eine auch nur ansatzweise rechtlich einwandfreie Begründung.
Die wünschen dann eine gute Fahrt, weil die schlicht zu feige sind, von Dritten feststellen zu lassen, wer wirklich im Recht ist!
Überwiegend kleine harmlose Wichtigtuer, die im normalen Leben nirgendwo anders klar kommen würden!

Übrigens auch ganz interessant:
Ich habe mich bis heute dreimal gegen Polizisten rechtlich zur Wehr gesetzt,
aber jedesmal wurde das Verfahren lediglich eingestellt!
Da halten die dann alle zusammen...
 
Ich bin gespannt wann der erste hier im Forum bei einer artgerechten Ausfahrt seinen Zetti los wird :( Und oh weh er trifft auf einen Artgenossen und beide fahren Artgerecht ohne jede Rennabsicht. Und die Sheriffs mal eben ein Rennen unterstellen.


Diese meine gleiche Fragestellung, betreffend des hier beschriebenen Umstands, blieb bisher unbeantwortet!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und Raserei ohne weitere Beteiligte ist seit neulich auch Straftatbestand. ...
Nein, eben nicht so einfach. Lies doch einfach mal den Gesetzestext. Da muss schon einiges zusammenkommen, damit aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird. Falls hier aus dem Forum jemand wider Erwarten so fahren sollte, dann gehört die Kiste auch abgenommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Da muss schon einiges zusammenkommen, damit aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird. Falls hier aus dem Forum jemand wieder Erwarten so fahren sollte, dann gehört die Kiste auch abgenommen.

Leider scheint Ziff. 3 noch zuletzt eingefügt worden zu sein, da die verfügbaren Gesetzesbegründungen nur Ziff. 1 und 2 ausweisen.
Lehnt man das "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" an § 315c I Nr. 2 StGB an, dann können lit. a), d) und e) durchaus im "Eifer des Gefechts" mal dazukommen, ohne dass zugleich eine konkrete Gefahr gegeben ist. Gerade, wenn man schon etwas zu flott unterwegs ist und dann mal die Kurve schneidet oder auf einer einsamen Landstraße rechts vor links nicht beachtet. Gehört sich zwar alles nicht und ist - zurecht - als gefährlich eingestuft, könnten jedoch durchaus die bisherigen OWi (Geschwindigkeitsüberschreitung und weiteren Verstoß) kriminalisieren. Ob es dann ein Gericht (rechtskräftig) genauso sieht, ist zwar ungewiss, aber bis dahin steht die Karre dann erst einmal still. Und da können rasch einige Monate zusammenkommen.

Ziff. 2 kennt zudem nicht einmal diese Einschränkung des "grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen" Verhaltens; zumindest dem bloßen Wortlaut nach, nicht. Da könnte durchaus ein übereifriger Exekutivbeamter für Schwierigkeiten bereiten, selbst wenn es zuvor als bloße OWi (Geschwindigkeitsüberschreitung) sanktioniert wurde.

Jedenfalls bin ich mal gespannt, ob und wann die ersten Gerichtsentscheidungen dazu fallen und worauf im Einzelnen konkret abgestellt wird.
 
... Es kommt auf den Cop und seine Laune an. Es wurde bereits schon geschrieben das es die Polizei mit der Beschlagnahmung darauf ankommen lassen will und tut. ...
So einfach ist es doch nicht. Die Aktionen z. B. in Berlin, Stuttgart und Mannheim sind Sonderfälle, bei denen ein späteres Unterliegen vor Gericht aufgrund des Lokal besonders großen Handlungsbedarfs offensichtlich - und sicherlich für einen begrenzen Zeitraum - bewusst in Kauf genommen wird. Daraus sollte man m. E. nicht ableiten, dass jetzt oder demnächst überall in der Republik beim kleinsten Anlass Autos eingezogen werden. Polizeiwillkür gibt es hier doch nur in Einzelfällen - auch wenn das eine oder andere frustrierte Kasperle, damit meine ich nicht dich, das gerne anders sehen möchte.

Klar ist aber auch: Wenn irgendwo in einer ländlichen Gegend andauernd wie bekloppt über die Landstraßen gerast wird, dann muss man dort halt auch mal mit ernsteren Aktionen der Polizei rechnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@zettipower
Die meisten RSV decken keine Strafverfahren ab oder fordern zumindest "Regress" im Falle einer Verurteilung. Insofern bringt das nicht wirklich viel.

@Brummm
Das Streben darum, dem sinnlosen Treiben in bewohnten Gebieten ein Ende zu bereiten, finde ich vollkommen in Ordnung.

Nur weiß man halt nie, wie es dann konkret ausgelegt wird. Es liegt jedenfalls nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit, dass - sobald dazu erste obergerichtliche Entscheidungen existieren - das Bestreben auf andere Gebiete ausgeweitet werden könnte. Gerade in Kombination mit einer (weiteren) Reduzierung der örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote, könnte man hier gute Ausgangssituationen schaffen.

Und deutlich wahrscheinlicher werden sich wieder einmal passionierte Verkehrserzieher darin bekräftigt sehen, Strafanzeigen gegen ihnen unliebsame "Rowdys" zu stellen. Mit der Lichthupe hat das schon ganz gut geklappt, dass diese im Volksmund bereits als Nötigung (wider StVO) verunglimpft wird.

Aber jetzt heißt es ohnehin erst einmal abwarten, was v.a. in Berlin demnächst für Entscheidungen fallen. Die Justiz scheint dort jedenfalls gewillt zu sein, mal "neue Wege" einzuschlagen, wie wohl das "Mord-Urteil" deutlich aufgezeigt hat.
 
Die Australier sind da noch eine Stufe härter. Dort wird unbelehrbaren Wiederholungstätern das Fahrzeug nicht nur weggenommen sondern auch verschrottet. Um der Geschichte noch die Krone aufzusetzen - das Ganze wird auch noch im Fernsehen übertragen. Ein Einheimischer erzählte mir, dass die Zerstörung des Fahrzeugs eine größere psychologische Wirkung hätte als es für wohltätige Zwecke zu versteigern oder mit dem Geld die Staatskasse zu füllen. Es soll auch vollkommen unerheblich sein wem das Fahrzeug gehört. Das ist das Problem des Fahrers. Punkt. Soll funktionieren...
 
Ich bin gespannt wann der erste hier im Forum bei einer artgerechten Ausfahrt seinen Zetti los wird :( Und oh weh er trifft auf einen Artgenossen und beide fahren Artgerecht ohne jede Rennabsicht. Und die Sheriffs mal eben ein Rennen unterstellen.
Rennen hin oder her. Was auf Ausfahrten teilweise unter artgerecht verstanden wird, ist schlicht Raserei ohne Sinn und Verstand. Bisher wäre der Roadster evtl. nicht weg gewesen, aber es hätte jederzeit etwas passieren können. Deshalb habe ich seinerzeit auf meinen Touren die artgerechte Gruppe abgeschafft. Dazu gibt es die Rennstrecke. Auf der Strasse kann man auch Spaß haben ohne seinen Spaß über die Sicherheit zu stellen. Und ja, wer dann so fährt wird in Zukunft Angst um seinen Roadster haben müssen. Evtl. lernt man dann nicht mehr mit 80 durch die Ortschaft oder 160 auf der Landstrasse zu fahren und in nicht einsehbaren Kurven blind zu überholen. Alles auf Touren erlebt.
 
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Zumal- wenn man sich schon das Recht rausnimmt, seinen Pkw im Straßenverkehr „artgerecht“ bewegen zu dürfen...drückts oben wohl schon sehr.
Wer sportlich fahren möchte, der soll, wie oben geschrieben, doch bitte auf die Rennstrecke.

Und zu den letzten Beiträgen:
Manche hier haben wohl einfach ganz große Probleme, Regeln zu akzeptieren.
Merkt man recht deutlich.
 
Evtl. lernt man dann nicht mehr mit 80 durch die Ortschaft oder 160 auf der Landstrasse zu fahren und in nicht einsehbaren Kurven blind zu überholen.


Falls das so rüber gekommen sein sollte, 80 in der Ortschaft und 160 auf der Landstraße ist nicht artgerecht!
"Artgerecht" - man beachte auch bitte die " " - heißt, zumindestens für mich, sportlich zügig unterwegs zu sein im Rahmen der StVO und nichts anderes!

Wer bewusst und mit Absicht so schnell fährt, der hat in der Tat verdient, dass man ihm das "Sportgerät" abnimmt.
Allerdings ist es mir auch schon passiert, dass ich 80 in einer Ortschaft gefahren bin, weil die Bebauung und der Straßenzustand nicht darauf hindeuteten,
gepennt, aber eben nicht mit Absicht... Augenblicksversagen!
 
Und zu den letzten Beiträgen:
Manche hier haben wohl einfach ganz große Probleme, Regeln zu akzeptieren.
Merkt man recht deutlich.



Interessant, was Du Schnellmerker alles so deutlich aus den letzten Beiträgen herauslesen kannst!?
Ich lese da etwas völlig anderes, aber vlt. liegt´s ja auch an meinem fehlenden IQ und der Kombinationsfähigkeit?
 
...bin ich eigentlich der Einzige, der es total krank findet wie geil und hip es gerade ist irgendwelche Raser drakonisch abzustrafen???

Finde in unserer Gesellschaft gibt es ganz andere Sorgen, da ist jemandem "aufs Maul hauen" ja bald ein Volkssport und Körperverletzung gefühlt so schlimm wie Roller tunen.

Mir ist die Gefährdung im Straßenverkehr 10x lieber, da hier wenigstens noch die Möglichkeit besteht, dass einfach nichts passiert als jemand der jedes Wochenende einem anderen Bürger im Suff auf die Nase haut, da passiert nämlich garantiert etwas...

Ich verstehe auch nicht wie die zwei Raser in Berlin 13-15 Jahre für Mord bekommen konnten, kein Raser baut mit Absicht einen Unfall... und dann muss man sowas lesen:

https://m.bo.de/lokales/ortenau/offenburg-proteste-nach-urteil-im-totschlagsprozess

was bitte läuft bei uns schief? Evtl. reicht meine Bildung auch einfach nicht aus um so etwas zu verstehen, ich für meinen Teil habe nur eine Antwort auf meine Fragen für mich gefunden - es geht wie immer nur um's liebe Geld, zu schnell fahren ist für den Staat einfach eine sehr Gute Einnahmequelle, wobei vermutlich die meisten Schlägertypen frei nach dem Motto "wer nichts hat, dem kann man auch nichts nehmen" munter weiter machen.

Ich finde Raserei in Städten und Wohngebieten absolut inakzeptabel, aber die Gewichtung die es aktuell hat, ist im Verhältnis zu anderen Punkten für mich nicht mehr nachvollziehbar...

Grüße
 

Ja es ist schon unverschämt laut und das mit nur 4 Zylindern und 310PS. Auf jeden Fall nichts für geschlossene Ortschaften. Deshalb fahre ich im Alltag mit geschlossener Klappe. Mit offener habe ich ein durchgehendes Rohr und im dunkeln flämmt es hinten blau raus und knallt extrem. Mir ist es peinlich so laut durch unseren Ort zu fahren, aber einige mit ihren Golf GTI usw machen das durchgehend...
 
...bin ich eigentlich der Einzige, der es total krank findet wie geil und hip es gerade ist irgendwelche Raser drakonisch abzustrafen???

....

Grüße

Nein, ich bin auch recht überrascht. Für Raserei gibts nun rein willkürlich Strafen von 30 bis zu mehreren 10.000 Euro, und das wird hier wohl fröhlich gefeiert &:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde Raserei in Städten und Wohngebieten absolut inakzeptabel, aber die Gewichtung die es aktuell hat, ist im Verhältnis zu anderen Punkten für mich nicht mehr nachvollziehbar...

Grüße


Doch, es gibt sogar noch eine Steigerung! Der schwere Kampf (!!) gegen Gaffer.
Was aber mittlerweile alles als Gaffer bezeichnet wird, ist schon genauso krank.
Fotos machen und Behinderungen der Rettungskräfte ist tatsächlich inakzeptabel und muss bestraft werden, keine Frage!
Nur mal ein Beispiel: Da fährt ein älterer Mann vor mir in eine Unfallstelle, Stasse nicht abgesperrt, zickzack zwischen den wild abgestellten Einsatzfahrzeugen durch.
Er tut sich etwas schwer beim Vorbeifahren und ist extrem langsam, sicher auch schon über 80 Jahre alt.
Dann brüllt plötzlich von hinten ein Feuerwehrmann, der übrigens auch nur rumstand und zuschaute: "Verdammte Gaffer, noch etwas langsamer!"
Verdammt noch mal, was soll das?

Und wenn mir bei sowas jemand mal mit voller Wucht einen Wasserstrahl mit 8-10 Bar Druck aus einem C-Rohr auf´s Auto schießen würde (wie kürzlich in den Regional-Nachrichten gezeigt), glaub mir,
ich wüßte genau, was ich zu machen hätte...
 
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