"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Letzte Woche besonders schlimm im Kanton Zürich,die Staatsgewalt,die ich gesehen habe,und das war eine Menge,war anscheinend nur damit beschäftigt meist natürlich an lukrativen Stellen zu blitzen,Autos abzuschleppen zu lassen und fleissig Strafzettel zu verteilen.Mir ist es wohl aufgefallen,da ausserordentlich viel Betrieb in diese Richtung unternommen wurde,also mehr als sonst üblich auch und lustigerweise hat man es den Meisten angesehen,dass sie dabei auch noch Spass hatten.Aber für eine Schadensaufnahme/Untersuchung für einen anscheinend absichtlich gelegten Brand im Eingang unseres Arbeitsgebäudes hatte niemand Zeit.Schön oder?Letztendlich hat die Putzfrau den Eingang gesäubert,nachdem Keiner den ganzen langen Tag vorbeigekommen ist, und die Verwaltung wurde gebeten möglichst bald den Teppich zu ersetzten.:confused:
Da ist die Polizei selber Schuld wenn immer mehr Leute den Respekt verlieren.
 
@Marlon
Ob privat oder nicht, ist zunächst einmal unbeachtlich. Denn "im Straßenverkehr" bezeichnet lediglich einen objektiven Umstand und keine ideellen Vorstellungen. Und dabei bestimmt sich die Abgrenzung (u.a.) nach dem Kriterium der Öffentlichkeit. Daher können sogar Privatwege, Parkplätze (trotz Entgelt), etc. Bestandteil des öffentlichen Straßenverkehrs sein.

Und die Nordschleife wird ohnehin kein "rechtsfreier" Raum sein. Dort wird wahrscheinlich sogar die StVO neben den weiteren Benutzungsbestimmungen gelten. Zumindest glaube ich mich zu erinnern, dass das eine (mautpflichtigen) Kraftfahrstraße ist. Das können aber sicherlich diejenigen, die dort fahren, verifizieren. Ich selbst war noch nicht auf der Nos.
 
@Marlon
Ob privat oder nicht, ist zunächst einmal unbeachtlich. Denn "im Straßenverkehr" bezeichnet lediglich einen objektiven Umstand und keine ideellen Vorstellungen. Und dabei bestimmt sich die Abgrenzung (u.a.) nach dem Kriterium der Öffentlichkeit. Daher können sogar Privatwege, Parkplätze (trotz Entgelt), etc. Bestandteil des öffentlichen Straßenverkehrs sein.

Und die Nordschleife wird ohnehin kein "rechtsfreier" Raum sein. Dort wird wahrscheinlich sogar die StVO neben den weiteren Benutzungsbestimmungen gelten. Zumindest glaube ich mich zu erinnern, dass das eine (mautpflichtigen) Kraftfahrstraße ist. Das können aber sicherlich diejenigen, die dort fahren, verifizieren. Ich selbst war noch nicht auf der Nos.

Ich bin kein Jurist. Es geht ja nicht darum einen "rechtsfreien" Raum zu schaffen. Sondern dafür zu sorgen, dass Rechtssicherheit besteht. (Was eigentlich der Gesetzgeber hätte tun sollen, indem er das Gesetz ordentlich formuliert und wenig bis keinen Raum zur Interpreation lässt). Wenn das Befahren der Nordschleife im Touristenverkehr plötzlich eine Straftat darstellt, hätte ich gern mein Geld zurück. Idealerweise bevor noch andere auf die Idee kommen und der Betreiber Insolvenz anmelden muss.
 
Wie kommst du darauf, dass das bloße Befahren dazu führt, dass du dich einer Straftat schuldig machst?
 
da bin ich gerne mal schadenfroh.
o080.gif


http://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen/reifen-qualm-auto-brennt-53831616.bild.html
 
Zunächst einmal entscheidet kein Anwalt über eine Anklage und die Strafvorwürfe. Und das ist in aller Regel maßgeblich. Außerdem, wenn es denn überhaupt eine Deckungszusage gibt, klappt das ein paar Mal. Danach folgt die Kündigung durch die RSV. Daher würde ich nicht darauf bauen.
 
Auch in Hannover geht's allmählich los... ist wohl auch ein wenig dem "Zeitgeist" geschuldet: ;)

http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Polizei-kontrolliert-PS-starke-Autos-in-der-Innenstadt

Interessant ist vielleicht, dass ausweislich der Fotos offenbar überwiegend optisch und "motorisch" unauffällige Autos kontrolliert wurden ("... kontrollierte die Polizei verstärkt PS-starke Autos ..." :X). Wobei ich natürlich nicht weiß, ob das in Hannover ggf. schon die Auffälligeren sind... :y

...... einem wurde die Weiterfahrt wegen "nutzlosem Hin- und Herfahren" untersagt. :eek: :o
 
Naja, dass diese Kerle ganz überwiegend ziemlich nutzlos sind, ist ja eigentlich keine neue Erkenntnis. :D
 
So fing es vor Jahrzehnten auch an, Leute als nutzlos zu bezeichnen...:X

:j

Ewald, falls du mit "vor Jahrzehnten" wirklich die 30/40-er meinst, dann halte ich dein Statement für ziemlich dämlich.
Und nicht, weil man eine Personengruppe (damals unverschuldet!) für irgend was gehalten hat, sondern wegen der Konsequenzen daraus, d.h. wie es den Menschen dann ergangen ist. Merkst du was?
 
Zuletzt bearbeitet:
:j

Ewald, falls du mit "vor Jahrzehnten" wirklich die 30/40-er meinst, dann halte ich dein Statement für ziemlich dämlich.
Und nicht, weil man eine Personengruppe (damals unverschuldet!) für irgend was gehalten hat, sondern wegen der Konsequenzen daraus, d.h. wie es den Menschen dann ergangen ist. Merkst du was?
An dem Statement ist gar nichts „dämlich“. Die Klassifizierung von menschlichen Individuen in „nützlich“ und „nutzlos“(in diesem Fall erweiterbar in „intelligent“-“dumm“,“der Rechtschreibung mächtig“-“Legastheniker“,“wohlhabend“-„kann sich nichts leisten“,tbc...)hat eindeutig Bezug zu gedanklichen Traditionen die ihren traurigen Höhepunkt in den 30/40er Jahren des letzten Jahrhunderts fanden. Die Konsequenzen für die damalig Betroffenen mögen andere gewesen sein,der gedankliche Ursprung zu Einteilung von Menschen in minderwertige Kategorien ist es nicht.:M
 
Eine Klassifizierung kann ich in obigen Statement nicht erkennen. Ich wüsste nicht, warum man Menschen nicht in Bezug auf ein Merkmal beurteilen darf. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, dass zwischen beurteilen und verurteilen ein deutlicher Unterschied besteht.
 
Wer allen Ernstes meint, über Monate und Jahre hinweg in einem Internetforum personenbezogene Animositäten ausleben zu müssen und sich dabei nicht einmal zu schade ist, auf ausgesprochen primitive Art und Weise historische Bezüge konstruieren zu wollen, die nicht im kleinsten Ansatz vorhanden sind, der hat sehr offensichtlich Probleme, die deutlich besser außerhalb des Internets behandelt würden. :whistle:

Hier stört das nur die diversen Freds und sorgt dafür, dass das Niveau immer weiter sinkt (was dem einen oder anderen zugute kommt - schon klar). Eigentlich ist es ganz einfach, unliebsame Menschen zu ignorieren - und damit sozusagen ein "unnützes Hin- und Herlamentieren" zum Wohle aller zu vermeiden. :D
 
Das "unnütze Hin- und Herfahren" ist auch tatsächlich, schlicht und einfach, eine Ordnungswidrigkeit: § 30 Abs. 1 S. 3 StVO.
Dazu gibt's sogar einen gleichnamigen Wikipedia-Eintrag: :D
https://de.wikipedia.org/wiki/Unnützes_Hin-_und_Herfahren

In Deutschland ist offensichtlich alles geregelt :eek: :o Auch wenn Handlungen nicht bestimmt definiert sind und je nach Gutdünken ausgelegt werden können.

Wikipedia:
Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.[1] Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschäftigung der Fall sein, bei der man mit einem Fahrzeug langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt. Die Nachweisbarkeit gestaltet sich in der Realität durchaus als schwierig.

Ironie An
Muss man jetzt in geschlossenen Ortschaften an Orten mit vielen Passanten, statt langsam zu fahren, vorbeirasen damit es nicht als Unnütz geahndet werden kann? :7madz: Dann wäre es wohl unangepasste Geschwindigkeit

Ironie Aus

Wikipedia:
In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass die Vorschrift nicht durch § 6 StVG gedeckt sei und gegen den Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG verstoße, außerdem verletze sie das Prinzip der Verkehrsfreiheit und des erlaubten Gemeingebrauchs, da der Sinn des Straßenverkehrs, auch bei Spazierfahrten, ausschließlich die Fortbewegung von Personen und Sachen sei und diese somit in keinem Fall als „unnütz“ bezeichnet werden könne.[2] Im Gegensatz zur herrschenden Rechtsprechung, die keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO hat, sah das Amtsgericht Cochem in der Vorschrift auch eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).[3]


Obwohl die Vorschrift nicht von „Kraftfahrzeugen“, sondern „Fahrzeugen“ spricht und somit de jure auch auf Nicht-Kraftfahrzeuge (wie etwa Fahrräder und Pferdefuhrwerke) anwendbar ist, können laut Peter Hentschel Fahrradfahrer allein aus § 30 Abs. 1 StVO nicht daran gehindert werden, beispielsweise ständig einen Häuserblock zu umkreisen.[2]

:roflmao:


Um keine falschen Eindrücke entstehen zu lassen, das Hin- und Herfahren, egal zu welcher Uhrzeit, nur um Lärm zu produzieren halte ich auch für nicht gerechtfertigt.
 
In Deutschland ist offensichtlich alles geregelt :eek: :o Auch wenn Handlungen nicht bestimmt definiert sind und je nach Gutdünken ausgelegt werden können. ...
Noch heftiger ist doch das hier: :D

§ 30 ...

(1) ... Es ist insbesondere verboten, ... Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. .."

Also Vorsicht, Klaus, beim Aussteigen. Sonst wird die Kiste ganz schnell stillgelegt. :p :P

Im Ernst: Man muss doch nicht schockiert sein, weil all diese Dinge irgendwo in irgendeinem Gesetz geregelt sind. Es ist ja gerade nicht so, dass die Regelungen "... nach Gutdünken ausgelegt ..." werden können. Eines der vielen Ausprägungen unseres alles in allem (noch) recht gut funktionierenden Rechtsstaates ist es, dass hoheitliche Maßnahmen immer auch verhältnismäßig sein müssen.

Eigentlich ist ein Verständnis all dieser Regelungen zumeist sehr einfach, wenn man den gesunden Menschenverstand nicht außen vor lässt. Dann wird es beispielsweise recht schnell deutlich, dass sehr wahrscheinlich niemand etwas dagegen haben wird, wenn du mit deinem Z4 am Samstagnachmittag in der Innenstadt ein paar Mal gemütlich im Kreise fährst. Wenn du das aber um 23 Uhr in einem Lambo machst und dabei in vorgetäuschter Verzweiflung den zweiten Gang suchst, dann könnte dir womöglich Ärger drohen.

Sagt dann nicht aber auch der gesunde Menschenverstand, dass das schon "irgendwie" angemessen und verhältnismäßig wäre? :) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer allen Ernstes meint, über Monate und Jahre hinweg in einem Internetforum personenbezogene Animositäten ausleben zu müssen der hat sehr offensichtlich Probleme, die deutlich besser außerhalb des Internets behandelt würden. :whistle:
Find ich toll wie schonungslos du dich selber in aller Öffentlichkeit sezierst. Einsicht ist ja bekanntermaßen der erste Weg zur Besserung.
In diesem Sinne: Weiter so,du schaffst das.:t
 
Die Diskussion über die letzten Seiten hinweg, so ungefähr ab Beitrag Nr. 390, an der du übrigens selbst teilgenommen hast, ist dir aber schon irgendwie aufgefallen? :confused:

Sinn und Zweck der Einziehung ist natürlich derjenige, dass der Täter den Gegenstand dauerhaft nicht mehr hat. Lässt sich, nebenbei gesagt, auch per Wikipedia ergründen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Einziehung_(StGB-D)
 
Zurück
Oben Unten