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Ich verstehe auch nicht wie die zwei Raser in Berlin 13-15 Jahre für Mord bekommen konnten, kein Raser baut mit Absicht einen Unfall...
Das ist wohl leider in vielerlei Hinsicht nur eine bedingt brauchbare Referenz - auch wenn Strafrecht nicht wirklich zu meinen Wissens- und vorrangigen Interessensgebieten gehört.
a) Zunächst einmal ist dieses Urteil, soweit zumindest mein Kenntnisstand, (noch) nicht rechtskräftig. Insofern bleibt durchaus abzuwarten, wie im Zweifel der BGH darüber entscheidet.
b) Zudem lohnt es sich durchaus, das Urteil des LG Berlin durchzulesen (auch wenn es sehr umfangreich ist). Denn das Urteil ist der (traurige) Abschluss zweier sehr umfangreicher und entsprechend vorbelasteter Historien.
c) Gleichwohl kann ich das Unbehagen darüber, dass das als "Mord" klassifiziert wird, durchaus nachvollziehen. Ich erachte das ebenfalls als "unglücklich". Aber - und das ist entscheidend - das ist im Zweifel die konsequente Anwendung (und dazu ist ein jedes Gericht verpflichtet!) des aktuellen Gesetzes. Dass dieses nicht für solche Fälle angedacht war (denn daran war Freisler gewiss nicht gelegen) und eigentlich nach Auffassung vieler Rechtsgelehrten einer Überarbeitung bedürfte, kann und darf das Gericht dabei nicht oder nur bedingt berücksichtigen.
d) Beim Berliner Mordurteil hätte man sicherlich nicht minder gut anders subsumieren können. Nur wäre dann wiederum die Strafe deutlich geringer - und dann wohl in anderer Hinsicht "unangemessen" -ausgefallen, wenn der Vorsatz verneint oder allein das (bzw. die) Mordmerkmal(e) - entsprechend der Vorgabe der restriktiven Auslegung - nicht angenommen wird.
Allein in dieser Hinsicht wird es juristisch durchaus interessant, wie der BGH in diesem Fall entscheiden wird.
e) Letztlich ist davon der neue § 315d StGB abzugrenzen, der auf dieses Berliner Mordurteil keine Anwendung finden konnte. Dieser scheint halt leider in Teilen noch auslegungsbedürftig. Hierzu werden wohl allerdings zunächst die Gerichte aufzeigen müssen, wie sie mit den neuen Regelungen zurechtkommen und diese konkret umsetzen werden.
Schaden kann es generell nicht, wenn man spezifische Tatbestände schafft. Nur bleibt zu hinterfragen, ob der Gesetzgeber diese nicht noch weiter hätte spezifizieren und klare(re) Abgrenzungen schaffen sollen.