"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Ich verstehe auch nicht wie die zwei Raser in Berlin 13-15 Jahre für Mord bekommen konnten, kein Raser baut mit Absicht einen Unfall... und dann muss man sowas lesen:


Oh, oh, bitte nicht wieder, das Thema wurde hier schon ausführlich von den Rechtsexperten ausdiskutiert, über zig Seiten...
 
Interessante Beiträge hier, wobei ich immer noch nicht verstanden habe was daran schlecht sein soll andere nicht zu gefährden und in bewohnten Gebieten leise zu fahren. Gerade beim Auspuff die spannende Frage für wen soll es denn laut sein, für mich oder die anderen? Bei den anderen wäre dann die Frage ob sie es wollen...

Und 80 im 2. Gang durch die Lärmschutzzone ist dann nicht mit dem cool Smiley zu versehen, eher mit dem
[emoji201]für saublöd. Vor allem fragt man sich ob dadurch die Situation für alle eher besser oder eher schlechter wird... Wodurch kommen denn verstärkte Kontrollen?

Übrigens, mein Auspuff ist nicht gerade leise und mein Fahrstil alles andere als langsam. Aber Rücksicht ist halt auch mein Begleiter.
 
... was bitte läuft bei uns schief? Evtl. reicht meine Bildung auch einfach nicht aus um so etwas zu verstehen, ich für meinen Teil habe nur eine Antwort auf meine Fragen für mich gefunden - es geht wie immer nur um's liebe Geld, zu schnell fahren ist für den Staat einfach eine sehr Gute Einnahmequelle ...

Ich finde Raserei in Städten und Wohngebieten absolut inakzeptabel, aber die Gewichtung die es aktuell hat, ist im Verhältnis zu anderen Punkten für mich nicht mehr nachvollziehbar...
Du hast aber schon verstanden, oder wenigstens dann jetzt, dass es hier um ein strafrechtliches Thema geht, und nicht um die so gerne unterstellte „Abzocke“ per Ordnungswidrigkeiten? Und du hast hoffentlich auch verstanden, dass Anlass für die Gesetzesänderung und für die lokal strengen Kontrollen zum einen erhebliche Belästigungen durch Raser sind, zum anderen und vor allem mehrere Unfälle bei Straßenrennen, durch die unbeteiligte Menschen schwer verletzt wurden oder gar zu Tode gekommen sind?!

Und da willst du ernstlich der Auffassung sein, hier ginge es einfach mal nur um Geld? :cautious:
 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens: Als ich ein paar Beiträge weiter vorne das aktuelle Thema aufbrachte, hatte ich mir auch gleich überlegt, wie viele Beiträge es wohl eine konstruktive Diskussion unter angenehm vernünftigen Menschen werden würde. Zugegeben: Es wurden sogar ein paar Beiträge mehr als erwartet, bis das befürchtete Niveau wieder Einzug hielt. :5jesterz:
 
Und da willst du ernstlich der Auffassung sein, hier ginge es einfach mal nur um Geld?! :cautious:
ähm...mehr oder weniger ja... ich habe es recht allgemein bezogen, im strafrechtlichen Sinne befriedigen sie vllt. auch einfach nur einen Trend in der Bevölkerung... da muss ich immer an die Fähnchen im Wind denken...

aber ja ich bin der Überzeugung dass es oftmals (oder fast immer) nur um's Geld geht, meistens wird es halt einfach nur hübsch verpackt damit der Pöbel denkt es geht um ihre Gesundheit - siehe Feinstaubplakette, Abgaswerte etc.

Soll jeder glauben was er möchte;)
 
ähm...mehr oder weniger ja... ich habe es recht allgemein bezogen, im strafrechtlichen Sinne befriedigen sie vllt. auch einfach nur einen Trend in der Bevölkerung... da muss ich immer an die Fähnchen im Wind denken...
Offen gesagt finde ich deine Auffassung schlimm, aber vielleicht kommt sie auch daher, dass du den Anlass der Maßnahmen nicht ernst nimmst. Wenn du mal erlebt hast, wie (z. B.) in Köln am Wochenende Autos mit weit über 100 km/h durch die dicht bevölkerte Innenstadt rasen, haarscharf an zahllosen jungen Menschen vorbei, und wenn du (wie ich) Menschen kennst, die einen Angehörigen durch solche Verbrecher verloren haben, dann würde dir vielleicht klar werden, dass das wirklich ernste Themen sind.

Es ist ziemlich leicht, solche Themen locker zu sehen, wenn man davon nicht ansatzweise betroffen ist, jedenfalls nicht als Leidttragender.
 
...
Ich verstehe auch nicht wie die zwei Raser in Berlin 13-15 Jahre für Mord bekommen konnten, kein Raser baut mit Absicht einen Unfall...

Das ist wohl leider in vielerlei Hinsicht nur eine bedingt brauchbare Referenz - auch wenn Strafrecht nicht wirklich zu meinen Wissens- und vorrangigen Interessensgebieten gehört.

a) Zunächst einmal ist dieses Urteil, soweit zumindest mein Kenntnisstand, (noch) nicht rechtskräftig. Insofern bleibt durchaus abzuwarten, wie im Zweifel der BGH darüber entscheidet.

b) Zudem lohnt es sich durchaus, das Urteil des LG Berlin durchzulesen (auch wenn es sehr umfangreich ist). Denn das Urteil ist der (traurige) Abschluss zweier sehr umfangreicher und entsprechend vorbelasteter Historien.

c) Gleichwohl kann ich das Unbehagen darüber, dass das als "Mord" klassifiziert wird, durchaus nachvollziehen. Ich erachte das ebenfalls als "unglücklich". Aber - und das ist entscheidend - das ist im Zweifel die konsequente Anwendung (und dazu ist ein jedes Gericht verpflichtet!) des aktuellen Gesetzes. Dass dieses nicht für solche Fälle angedacht war (denn daran war Freisler gewiss nicht gelegen) und eigentlich nach Auffassung vieler Rechtsgelehrten einer Überarbeitung bedürfte, kann und darf das Gericht dabei nicht oder nur bedingt berücksichtigen.

d) Beim Berliner Mordurteil hätte man sicherlich nicht minder gut anders subsumieren können. Nur wäre dann wiederum die Strafe deutlich geringer - und dann wohl in anderer Hinsicht "unangemessen" -ausgefallen, wenn der Vorsatz verneint oder allein das (bzw. die) Mordmerkmal(e) - entsprechend der Vorgabe der restriktiven Auslegung - nicht angenommen wird.
Allein in dieser Hinsicht wird es juristisch durchaus interessant, wie der BGH in diesem Fall entscheiden wird.

e) Letztlich ist davon der neue § 315d StGB abzugrenzen, der auf dieses Berliner Mordurteil keine Anwendung finden konnte. Dieser scheint halt leider in Teilen noch auslegungsbedürftig. Hierzu werden wohl allerdings zunächst die Gerichte aufzeigen müssen, wie sie mit den neuen Regelungen zurechtkommen und diese konkret umsetzen werden.
Schaden kann es generell nicht, wenn man spezifische Tatbestände schafft. Nur bleibt zu hinterfragen, ob der Gesetzgeber diese nicht noch weiter hätte spezifizieren und klare(re) Abgrenzungen schaffen sollen.
 
Es wurden sogar ein paar Beiträge mehr als erwartet, bis das befürchtete Niveau wieder Einzug hielt. :5jesterz:
...sollte ich dazu beigetragen haben, tut dies mir sehr leid - ich wollte lediglich meine Meinung unter dem Verweis auf meinen Bildungsstand kundtun, wenn dies als störend empfunden wird, werde ich versuchen deine Beiträge/Threads nicht mehr ins negative zu beeinflussen.

Das schöne an all meinen Hobbys fand ich bislang, dass Bildungsstand, Wohlstand, Niveau oder persönliche Einstellung quasi nie eine Rolle gespielt haben. Hier geht das leider oftmals etwas unter.

dann würde dir vielleicht klar werden, dass das wirklich ernste Themen sind.

Weder spiele ich es runter noch fehlt mir der von dir zitierte Bezug. Es ist definitiv ein Problem gegen das angegangen gehört, aber wirklich ernste Probleme sind in meinen Augen einfach andere Dinge...
 
Zuletzt bearbeitet:
...bin ich eigentlich der Einzige, der es total krank findet wie geil und hip es gerade ist irgendwelche Raser drakonisch abzustrafen???
Finde in unserer Gesellschaft gibt es ganz andere Sorgen, da ist jemandem "aufs Maul hauen" ja bald ein Volkssport und Körperverletzung gefühlt so schlimm wie Roller tunen.
Mir ist die Gefährdung im Straßenverkehr 10x lieber, da hier wenigstens noch die Möglichkeit besteht, dass einfach nichts passiert als jemand der jedes Wochenende einem anderen Bürger im Suff auf die Nase haut, da passiert nämlich garantiert etwas...
Da bist Du wohl in der Minderheit. Zum einem geht es nicht um "drakonische" Strafen, sondern einfach darum Gefahrsituationen zu unterbinden. Du wirst nicht bestreiten, dass die Raser, auf die diese Strafen gemünzt sind, sich nicht um die Gesetzeslage kümmern. Zweitens, nur weil es durchaus schlimmere Tatbestände gibt, macht es diesen Tatbestand nicht besser oder weniger schlimm. Man kann nicht eine Gesetzesverletzung gegen eine andere aufrechnen. Das allerdings sollte zum allgemeinen Konsens gehören.
 
Das wusste ich garnicht! Also dass es quasi eine Enteignung ohne jegliche Entschädigung gibt. Hab ich das richtig verstanden, die nehmen den Buben das Spielzeug und versteigern es dann? [emoji2]

Wie geil ist das denn? [emoji23] Das ist doch besser als jede Strafe, außer es gibt Personenschäden externer Natur.

Die Enteignung ist meiner Meinung nach die größte Frechheit an dem neuen Gesetz und ein Schlag ins Gesicht ehrlicher Menschen die sich etwas erarbeitet haben. Zumal der neue Paragraph so Kaugummimäßig formuliert wurde, dass man damit sicher nicht nur diejenigen bestrafen wird, die es aufgrund von Personenschäden verdient haben. Stattdessen wird bei Tempo Übertretungen zukünftig einfach pauschal "ein Rennen gegen sich selbst" unterstellt. Schon ist der schöne Sportwagen weg. Und der dumme Pöbel freut sich über die nächste Meldung in der BILD, dass es mal wieder einen bösen Raser erwischt hat. Bis man irgendwann mal selbst Opfer dieser Willkür wird. Wirkliche Kriminelle wird man damit nicht treffen. Die fahren schon jetzt mit einen Mietwagen, Leasing Fahrzeug oder einem gestohlenen Fahrzeug.

Vielleicht bin ich auch nur zu pessimistisch. Aber ich finde diese Entwicklung sehr bedenklich. Und bevor mir gleich wieder unterstellt wird das ich ein "Raser" bin. Nein, ich halte mich normalerweise an die StVO und habe aktuell keine Punkte. Dennoch finde ich dieses Gesetz sehr bedenklich und würde mir eine klarere Regel wünschen. Vorallem eine klare Abgrenzung von Ordnungswidrigkeit und Straftat.

Als Betreiber der Nordschleife würde ich übrigens den Satz "Es gilt die StVO" streichen.
 
@Marlon
Wo die StVO gilt oder nicht, bestimmt der Staat und niemand sonst. Insofern sind solche Hinweisschilder dahingehend belanglos. Insbesondere dann, wenn eine Rennstrecke Bestandteil des öffentlichen Verkehrsraumes ist, gilt die StVO unabhängig von derartigen Schildern.

@zettipower
Nach der StVO kann gar nichts beschlagnahmt oder sichergestellt werden. Die Einziehung (von u.a. Tatmitteln), etc. regeln die §§ 74 ff. StGB. Das ist ein bedeutsamer Unterschied, da wie @Brummm bereits schrieb, zunächst eine Straftat vorliegen muss (z.B. gem. § 315d StGB, der zugegebenermaßen relativ offen gefasst ist).
 
Da bist Du wohl in der Minderheit. Zum einem geht es nicht um "drakonische" Strafen, sondern einfach darum Gefahrsituationen zu unterbinden. Du wirst nicht bestreiten, dass die Raser, auf die diese Strafen gemünzt sind, sich nicht um die Gesetzeslage kümmern. Zweitens, nur weil es durchaus schlimmere Tatbestände gibt, macht es diesen Tatbestand nicht besser oder weniger schlimm. Man kann nicht eine Gesetzesverletzung gegen eine andere aufrechnen. Das allerdings sollte zum allgemeinen Konsens gehören.

Moin Moin
Ich stimme dir 100%tig zu.
Auch wenn die Kontrollen alle gesetzlich richtg sind,beobachte ich bei uns im Kreis das max.20% davon auch sinnvoll sind.
Da gibt es Stellen wo die Geschwindigkeit überprüft werden müßte,aber mangels Wirtschaftlichkeit nicht vorgenommen wird.
Unbedenkliche Abschnitte mit mehr als 1000m freie Sicht werden überwacht.
Aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite wo sich wenige Meter entfernt zwei Bushaltestellen in einer Kurve befinden,darf gefahrlos gerast werden.

Ich bin für Verkehrsüberwachung,aber sinnvoll.

gruß
Karsten
 
Moin Moin
Ich stimme dir 100%tig zu.
Auch wenn die Kontrollen alle gesetzlich richtg sind,beobachte ich bei uns im Kreis das max.20% davon auch sinnvoll sind.
Da gibt es Stellen wo die Geschwindigkeit überprüft werden müßte,aber mangels Wirtschaftlichkeit nicht vorgenommen wird.
Unbedenkliche Abschnitte mit mehr als 1000m freie Sicht werden überwacht.
Aber auf der gegenüberliegenden Straßenseite wo sich wenige Meter entfernt zwei Bushaltestellen in einer Kurve befinden,darf gefahrlos gerast werden.

Ich bin für Verkehrsüberwachung,aber sinnvoll.

gruß
Karsten




... z.B. vor Kindergärten, Altenheimen und Schulen, aber da steht bei uns keiner, weil sich da nichts "verdienen" lässt!

Wie schon zuvor beschrieben, auf 8m breiten Straßen + 2x1,50m breiten Gehwegen mit mindestens 500m freier Sicht richtet man sinnlos Tempo 30-Zonen ein,
weil man dort mit Laserpistolen besonders gut kontrollieren kann... oder soll ich besser sagen, abschießen!?
Natürlich alles unter dem Deckmäntelchen der Verkehrssicherheit! Einfach lächerlich!
Diese Tempo-Mess-Blinkedinger zur Selbstkontrolle hat man da auch noch nie gesehen, obwohl derer jüngst 2 Stück angeschafft wurden.
Und jetzt fordert der Bürgermeister auch noch Blitzer in Eigenregie der Kommune.
Nachdem dies´ auf Beschluß des Gemeinderates aus Kostengründen abgelehnt worden ist, prüft man, ob man so eine Anlage nicht mieten kann (inkl. Bedienungspersonal!)
und "Erfolgshonorar" für den Verleiher. Das sagt alles und ich bin immer wieder erstaunt, was alles in unserem Rechtsstaat möglich ist.
Übrigens hört man auch, dass das ein Rechtsanwalt sein soll, der das Blitzen und die gleichzeitige Knöllchen-Abwicklung und das Geldeintreiben den Gemeinden und Städten anbietet...

Aber gleich kommt wieder die gelbe Karte und der Hinweis auf oT! ;)
 
Moin moin
Es ist aber nicht von der Hand zuweisen das in den Städten gerast wird.
Ich durfte schon des öfteren beobachten,wenn ich mit Bekannte in der Stadt zum Essen war,das auf den großen Ein-Ausfallstraßen mit 50km/h begrenzung fast die 100km/h erreicht wurden.
Ist dann zwar meist abends, aber es herscht noch ordentlich Verkehr.

An den Ampeln kann ich dann einen Blick auf die Fahrer erhaschen,es handelt sich meist um X6,X5 und Q-Modelle welche von Süd-Osteuropäischen jüngeren Bürgern pilotiert werden.
Es mag natürlich auch deutschstämmige junge Raser geben,kommen mir aber auffallend selten vor die Brille.

gruß
Karsten
 
Hier ist ein ziemlich ausführliches Resümee der Mannheimer Polizei zu dem Thema Posen/Rasen (im weiteren Sinne), mit einigen interessanten Ergebnissen und natürlich auch dem einen oder anderen - mehr oder minder berechtigten - Anlass zum weiteren Aufregen:

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/3769380

Interessant ist u.A., dass bei den Kontrollen letztlich nur ein eher kleiner Teil der kontrollierten Fahrzeuge beanstandet wurde - was diejenigen Lügen straft, die so gerne behaupten, die Polizei würde willkürlich so ziemlich jeden auffälligen Fahrer abstrafen.

Wer sich gerne über die „Migrationsbelasteten“ in ihren „teuren“ Kisten aufregt: :X

„... Die hohen monatlichen Leasingraten sparen sich die Poser vom Mund ab oder erhalten Unterstützung aus der Familie. Manche bilden Leasing-Gemeinschaften und teilen sich sowohl die Raten als auch das "Fahrvergnügen". ...“

Für mich besonders interessant, wenn auch wieder ein anderes Thema, ist das zunehmend deutliche Bestreben der Ordnungsbehörden, auch gegen ordnungsgemäß zugelassene und im Serienzustand befindliche Sportautos vorgehen zu wollen, wenn die aufgrund der Auspuffklappen im Fahrbetrieb lauter sind als im (laut Gesetz) messrelevanten Bereich. Das könnte womöglich noch spannend werden. :whistle:
 
Bei uns ist es deutlich ruhiger - im wahrsten Sinne des Wortes - geworden, nachdem die Polizei an den Wochenenden an wechselnden Plätzen Fahrzeugkontrollen durchführt.
Die haben dann die Sachverständigen mit dabei und das entsprechende technische Equipment.
Nach einiger Zeit hat sich das mittlerweile rumgesprochen und es werden deutlich weniger Autos stillgelegt.
Bis jetrzt hat es auch immer die Richtigen erwischt!
Die Raser-und Proll-Szene hat nachweislich ihre Aktivitäten in den Nachbarkreis verlegt.
 
Moin Moin
Bin ja mal gespannt wann die ersten Kontrollen wegen der hohen Schadstoffe bei den Dieseln kommen.
Welche dann als Körperverletzung geahndet werden.;)

gruß
Karsten
 
@Marlon
Wo die StVO gilt oder nicht, bestimmt der Staat und niemand sonst. Insofern sind solche Hinweisschilder dahingehend belanglos. Insbesondere dann, wenn eine Rennstrecke Bestandteil des öffentlichen Verkehrsraumes ist, gilt die StVO unabhängig von derartigen Schildern.

@zettipower
Nach der StVO kann gar nichts beschlagnahmt oder sichergestellt werden. Die Einziehung (von u.a. Tatmitteln), etc. regeln die §§ 74 ff. StGB. Das ist ein bedeutsamer Unterschied, da wie @Brummm bereits schrieb, zunächst eine Straftat vorliegen muss (z.B. gem. § 315d StGB, der zugegebenermaßen relativ offen gefasst ist).

Ja, schon klar. Aber die Nordschleife ist ja derzeit in Privatbesitz. Und daher würde ich als Betreiber dafür sorgen, dass § 315d StGB nicht gilt. Es heißt ja

(1) Wer im Straßenverkehr
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html

Ergo muss man dafür sorgen, dass klar ersichtlich ist, dass es sich um eine Rennstrecke (mit gewissen Gefahren) und nicht den öffentlichen Straßenverkehr handelt. Sprich der Paragraph nicht gültig ist. Andernfalls sind Touristenfahrten rechtlich sehr bedenklich. Jedenfalls würde es mich nicht wundern, wenn die Vollkasko Versicherung zukünftig bei einem Unfall die Zahlung mit Verweis auf eine Straftat (§ 315d StGB) einfach verweigert und einem nach Anzeige sogar noch Enteignung und Gefängnis drohen. Schöne neue Welt :-)
 
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