ZZZZefix
ohne Rennlizenz
Hängt natürlich vom Renteneintrittsalter ab - bei mir geplant 64/65 - wenn ich dann bis 80 noch gut drauf bin ist alles gut :)
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Welche Rente? [emoji6]Hallo,
Ich möchte gerne noch ein bisschen für meine Rente tun
Welche Rente?![]()
Wenn es so weiter geht mit unserer Politik, bekommst Du später eine Rente die der Grundsicherung entspricht...
Ich bin froh das wir unser Eigenheim bereits abbezahlt haben, eine Sorge weniger.
Sarkasmus AN ----------
Wenn es so weiter geht mit unserer Politik, wirst Du als reicher Eigenheimbesitzer dann eine staatlich verordnete Zwangshypothek aufnehmen müssen. Davon erhälts Du Deine Rente, die natürlich versteuert werden muss.
Sollte das nicht reichen, dann musst Du Deine private Altersvorsorge auflösen, Deine Bankkonten plündern lassen, Dein Auto verkaufen....... Sollte das immer noch nicht reichen, dann wirst Du Anspruch auf Grundsicherung haben.
Sarkasmus AUS --------
Heim ist teuer, mein Dad durfte 2000€ zuzahlen, bei einer Rente von 1500€...Im Alter braucht ihr nicht mehr viel, ab ins Heim.![]()
Heim ist teuer, mein Dad durfte 2000€ zuzahlen, bei einer Rente von 1500€...
Zum Glück hat er Geld gehabt...
Von den Zuzahlungen bei den Krankenkassen für Rollstuhl, Bett, Medikamente fange ich erst nicht an...
Ganz einfach: da hätte ich meine Einkünfte offen legen müssen und bezahlen dürfen.Was wenn er das Geld nicht gehabt hätte? Auf die Parkbank wird er ja wohl nicht ziehen müssen?
Heim ist teuer, mein Dad durfte 2000€ zuzahlen, bei einer Rente von 1500€...
Zum Glück hat er Geld gehabt...
Von den Zuzahlungen bei den Krankenkassen für Rollstuhl, Bett, Medikamente fange ich erst nicht an...
Hallo,
Ich möchte gerne noch ein bisschen für meine Rente tun und habe ein Angebot mit einem Rentenfaktor von 30,23€ im Monat pro 10000€ Einzahlung. Ich kann überhaupt nicht beurteilen ob das gut oder schlecht ist. Kennt sich da jemand gut mit aus und kann mir da helfen?
Gruß
Markus
Ganz einfach: da hätte ich meine Einkünfte offen legen müssen und bezahlen dürfen.
Die Kinder haften im Falle der Altenpflege mit ihrem Einkommen mit, welches entsprechend bewertet wird. Ist ein Grund warum ich für meine Eltern eine entsprechende Versicherung abgeschlossen habe, die ich gerne bereit bin für meine Eltern zu zahlen.Richtig, aber deine Zuzahlung würde sicher sehr in Grenzen halten. Wenn du nebenbei noch Hauskredite hast, wird sich die Zuzahlung auf sehr niedrigem Niveau einpendeln.
Lediglich ab einem Gewissen Jahreseinkommen musst du tiefer in die Tasche greifen, aber da liegen wir schon im 6 stelligen Bruttobereich.
Gegen was hast Du denn deine Eltern versichert? Gegen das älter werden?Die Kinder haften im Falle der Altenpflege mit ihrem Einkommen mit, welches entsprechend bewertet wird. Ist ein Grund warum ich für meine Eltern eine entsprechende Versicherung abgeschlossen habe, die ich gerne bereit bin für meine Eltern zu zahlen.
So schwierig ist das nun nicht:Gegen was hast Du denn deine Eltern versichert? Gegen das älter werden?
Stand der Dinge ist...
Diese Kosten können Kinder nicht für die Bereinigung ihres Nettoeinkommens abziehen, weil sie bereits im Selbstbehalt enthalten sind:
- Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro.
- Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
D.h. alles was über dem Selbstbehalt liegt, wird zu je 50% pro Elternteil vom Sozialversicherungsträger eingefordert. D.h. ein alleinstehendes Kind darf alles über 1800,- zur Kostendeckung abgeben. Glück hat der, der gerade hohe Finazierungskosten für eine Immobilie hat. Diese Kosten kann man zusätzlich geltend machen.
- Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
- Rundfunkgebühren
- Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 480 Euro
Es würde mich interessieren, wie man sich dagegen versichern kann.
Und hat wie das Krankentagegeld entsprechend hohe Beiträge. Was man im Alter dann zahlen müsste, zahlt man vorher in die Versicherung. Es ist nur eine Verlagerung des Zahlungszeitpunktes, bei dem einige abgefedert werden und die Masse mehr zahlt. Eine Risikoversicherung wie viele.So schwierig ist das nun nicht:
Pflegeergänzungsversicherung.
Meist wie eine Art Krankentagegeld, gestaffelt von der Leistungshöhe nach den Pflegegraden.
Somit kann man den Kosten bzw dem Eigenanteil gut entgegenwirken.
Gegen was hast Du denn deine Eltern versichert? Gegen das älter werden?
Stand der Dinge ist...
Diese Kosten können Kinder nicht für die Bereinigung ihres Nettoeinkommens abziehen, weil sie bereits im Selbstbehalt enthalten sind:
- Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro.
- Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
D.h. alles was über dem Selbstbehalt liegt, wird zu je 50% pro Elternteil vom Sozialversicherungsträger eingefordert. D.h. ein alleinstehendes Kind darf alles über 1800,- zur Kostendeckung abgeben. Glück hat der, der gerade hohe Finazierungskosten für eine Immobilie hat. Diese Kosten kann man zusätzlich geltend machen.
- Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
- Rundfunkgebühren
- Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 480 Euro
Es würde mich interessieren, wie man sich dagegen versichern kann.
Gegen was hast Du denn deine Eltern versichert? Gegen das älter werden?
Stand der Dinge ist...
Diese Kosten können Kinder nicht für die Bereinigung ihres Nettoeinkommens abziehen, weil sie bereits im Selbstbehalt enthalten sind:
- Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro.
- Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Unterhalt ausgegeben werden. Eine angemessene, selbst genutzte Immobilie gehört zum Schonvermögen der Kinder.
D.h. alles was über dem Selbstbehalt liegt, wird zu je 50% pro Elternteil vom Sozialversicherungsträger eingefordert. D.h. ein alleinstehendes Kind darf alles über 1800,- zur Kostendeckung abgeben. Glück hat der, der gerade hohe Finazierungskosten für eine Immobilie hat. Diese Kosten kann man zusätzlich geltend machen.
- Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
- Rundfunkgebühren
- Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 480 Euro
Es würde mich interessieren, wie man sich dagegen versichern kann.
Liegen wir drüber. Kinder haben wir nicht und Eigenheim ist so gut wie bezahlt. Somit liegt der schwarze Peter bei mir. Mein Bruder wird natürlich ebenfalls mit 50Prozent herangezogen.Bei den Regierungsverhandlungen war das auch ein Punkt und man „wollte“ festlegen, dass Einkommen erst ab 100.000€ pro Jahr herangezogen werden sollen.
Mal sehen was da kommt...![]()
Das Tagesgeld fand ich nicht so zielführend. Ich habe mich auf die Pflegestufen spezialisiert, so dass bei Pflegestufe 1 bereits entsprechend ausreichende Zusatzleistung für ein ordentliches Altenheim zur Verfügung steht. Nachdem meine Eltern nicht ganz so vermögend sind, ist es eben in meinem Sinne meine Eltern UND mein Einkommen entsprechend gegen diese Situation abzusichern.Und hat wie das Krankentagegeld entsprechend hohe Beiträge. Was man im Alter dann zahlen müsste, zahlt man vorher in die Versicherung. Es ist nur eine Verlagerung des Zahlungszeitpunktes, bei dem einige abgefedert werden und die Masse mehr zahlt. Eine Risikoversicherung wie viele.
Nachtrag :
Ich habe mir mal die Aufnahme- und Gesundheitsfragen einer solchen Versicherung angeschaut. Im Prinzip kann nur der versichert werden, der völlig gesund ist und bei dem damit anzunehmen ist, dass wenn überhaupt nur eine geringe Pflegestufe eintritt. Es ist also eine klassische Risikoversicherung bei der nur die aufgenommen werden, die es wahrscheinlich nie benötigen werden.
Mal angenommen, ich könnte noch versichert werden und der Pflegefall tritt mit 75 Jahren ein (statistischer Wert), würde ich mein eingezahltes Geld bei Pflegestufe 1 mit 85 wieder raus haben. Und wenn man weiß wie schwierig es ist eine höhere Pflegestufe zu bekommen...
Ist es hier nicht schlauer das elterliche Vermögen rechtzeitig zu „verräumen“? ;-)
Sollte zumindest die Zuzahlung aus dem privaten Geldbeutel reduzieren.
Ich denke das Thema Pflegeversicherung wird in der Gesellschaft noch stark unterschätzt und wird sich die nächsten Jahre noch ungewollt immer weiter in den Fokus schieben.
Hatte ich auch so verstanden. Es bleibt jedoch eine Risikoabsicherung wie es viele gibt (z.B. Risikolebensversicherung). Tritt der Fall nicht ein, zahlte man ohne Gegenleistung. Natürlich ist die Versichungsleistung so gerechnet, dass das Risikk beim Versicherten liegt. Oder anders ausgedrückt, wenn die Mehrheit in die Situation kommen würde Leistungen zu erhalten, würde es die Versicherung nicht geben.Das Tagesgeld fand ich nicht so zielführend. Ich habe mich auf die Pflegestufen spezialisiert, so dass bei Pflegestufe 1 bereits entsprechend ausreichende Zusatzleistung für ein ordentliches Altenheim zur Verfügung steht. Nachdem meine Eltern nicht ganz so vermögend sind, ist es eben in meinem Sinne meine Eltern UND mein Einkommen entsprechend gegen diese Situation abzusichern.
Richtig, aber warum kannst du das nicht gut heissen, jeder der fleißig ist und spart, dem wird im Pflegefall das Ersparte weg genommen und jene die in Saus und Braus gelebt haben profitieren dann von der Solidargemeinschaft, ist doch krank.Auch wenn ich als Solidargemeinschaftsmitglied der Pflegeversicherten ein solches Ansinnen nicht gutheißen kann, musst Du die "Verräumung" 10 Jahre vor Eintritt des Pflegefalles abgeschlossen haben. Sonst musst Du nachweisen, wo die Kohle geblieben ist. Also musst Du für den zukünftigen Pflegefall das Eintrittsdatum minus 10 Jahre definieren, die Kohle des Pflegefalls dann auf den Kopf hauen oder zur Seite schaffen und ihm dann sagen, dass er sich für die nächsten 10 Jahre bis auf die Pensionszahlungen einzuschränken hat...