... 1 Jahr Gefängnis finde ich eh unverhältnismäßig,immerhin ist ja niemand zu Schaden gekommen. 5-10 Jahre Führerscheinentzug und eine Geldstrafe im 5stelligen Bereich,evtl verbunden mit einer Bewährungsstrafe hielte ich persönlich für ausreichend. In den letzten Tagen ist ein Porschefahrer in einer 80er Baustelle mit 200 geblitzt worden=3 Monate Fahrverbot und 1250€ Geldstrafe. Der Enkel einer Patientin von mir(17)wurde letztes Jahr in Köln auf dem Rennrad von hinten totgefahren,der Fahrer mit Migrationshintergrund hatte schon vorher eine rote Ampel überfahren und war durch äußerst rücksichtslose Fahrweise aufgefallen. Hier fände ich eine Haftstrafe angemessen,bin mir aber sicher,dass der Prozess im September auf eine Bewährungsstrafe hinausläuft.
Ich verstehe nicht worauf Du hinaus willst. Er hat nach schweizer Recht eine Straftat begannen, und ist auch dort nach schweizer Recht verurteilt worden. Und das mit einem Strafmaß, welches in dieser Form auch bei jedem Schweizer, oder jedem Ausländer (ja auch Deutsche sind da Ausländer) vergleichbar hoch wäre. Nur weil er in seinem Heimatland geflohen ist, kann man doch nicht nun erwarten, dass er hier nur nach deutschen Recht, deutlich niedriger bestraft wird.
Würdest Du auch so denken, wenn der Mörder von Susanna nicht nach Deutschland „ausgewiesen“ worden wäre, hier in Abwesenheit verurteilt würde und dann nach irakischem Recht nur mit Bewährung davonkommen würde? Ich denke nicht!
Man kann jetzt grundsätzlich darüber diskutieren, ob die Strafen in Deutschland zu niedrig, oder in der Schweiz zu hoch sind. Aber in diesem Fall ist sie gerecht, denn der Depp hätte wissen müssen, was ihm blüht, wenn er erwischt wird. Spätestens als er sich entschieden hat, statt sich mit viel Demut still zu halten, lieber hämisch und uneinsichtig an die Öffentlichkeit zu wenden, hat er die Strafe endgültig im vollen Maße verdient.
Im übrigen…, Du hast von einer Großmutter erfahren, dass ihre Enkelin überfahren wurde. Ich vermute nicht, dass Du eine wirklich objektive Interpretation des Vorfalles erfahren hast.
Es ist die Aufgabe des Richters, die Schuld objektiv zu beurteilen und ein entsprechendes Urteil zu erwägen. Wenn es dann tatsächlich auf Bewährung ausgeht, dann wird das aller Voraussicht auch gerecht sein. Vielleicht soll man – eh man sich selber ein Urteil bildet - abwarten und dem Urteil des Richters eher glauben schenken, als dem Empfinden der leidenden Großmutter. Und wer weiß, vielleicht wird er auch mit 3 Jahren ohne Bewährung verknackt. Auf jeden Fall sollte man solche Beispiele erst dann heranziehen, wenn ein Richterspruch gesprochen wurde und das Urteil tatsächlich zu milde erscheint.
Und nochmal zur Anmerkung, das derjenige ein „Migrationshintergrund“ hat:
Meinst Du wirklich, dass diese Information, egal in welcher Form, eine Relevanz hat?
Würdest Du bei einem "Bio-Deutschen" anders denken?
Wäre die überfahrene eine muslimische Ausländerin und der Autofahrer Arier, wäre dann eine Bestrafung überhaupt noch gerecht?