Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Wer ein wenig Lebenserfahrung besitzt weiß, das Leben des Jungen und seiner Familie wird nie wieder so sein wie vorher.
Und wer meint ein Raser sagt sich, ja bei 5 Jahren geh ich das Risiko ein paar Leute totzufahren, aber bei 10 da fahr ich langsamer....
Der hat einen Schuss
Ich finde das Gericht hat ein faires Urteil gefällt

Trotzdem darf ich das Urteil als zu lasch empfinden, oder?

Ob es den den juristischen Umständen nach fair ist, kann ich nicht beurteilen.
 
Gerecht-Ungerecht? Liegt im Auge der Gesellschaft ( wenn man das so sagen kann).
Die “Unfallgegner“ wurden jedenfalls mit dem Tode bestraft. Und deren Angehörigen müssen lebenslänglich mit diesem Urteil leben. Stehen da 5 Jahre dem „gerecht“ gegenüber? Lebendig oder ungeschehen wird es nicht mehr zu machen sein.
Mit dem, was er getan hat muss er auch den Rest seines Lebens zurecht kommen.
Ich bin da hin und hergerissen. Aber das persönliche Empfinden hat am Ende nichts mit dem juristischen Urteil zu tun.
 
Und wer meint ein Raser sagt sich, ja bei 5 Jahren geh ich das Risiko ein paar Leute totzufahren, aber bei 10 da fahr ich langsamer....
Der hat einen Schuss
Wenn dann den ganzen Satz zitieren,
dann gibt das schon einen Sinn.
Ok
Der hat eine mir nicht nachvollziehbare Weltanschauung
 
Über Anpassungen der Gesetzgebung, bspw. des Jugendgerichtsgesetzes, kann man natürlich immer nachdenken - aber das ist ein weites Feld, um es mal mit Theodor Fontane zu sagen ... MMn ist die Priorität erzieherischer Aspekte im Jugendstrafrecht im Grundsatz sinnvoll und richtig.

Zu dem hier immer wieder mal anklingenden Wunsch nach Abschreckung ist allerdings zu sagen, dass nach geltender Rechtsprechung des BGH Jugendstrafen nicht mit dem Erzielenwollen einer Abschreckungswirkung begründet werden dürfen (sog. Verbot der generalpräventiven Begründung).

Die Stuttgarter Jugendstrafkammer durfte demzufolge eine etwa gewünschte Abschreckungswirkung des Urteils bei der Strafzumessung überhaupt nicht berücksichtigen.
 
Zwar kein Raserunfall im herkömmlichen Sinn, aber wie ist denn das Verhalten dieses Menschen zu werten und wie ist er zu verurteilen im Vergleich zum obigen Fall?
Schwieriges Thema, aber zum Glück haben wir Richter die sich damit Intensiv befassen und meist ein richtiges Urteil fällen.

Mein Beileid den Angehörigen.
Schrecklicher Unfall in München..
 
Diese juristischen Argumente habe ich verstanden.
Bleibt meine Besorgnis ein vergleichbarer Hirni kann sich einbilden nach relativ kurzer Zeit auch nach katastrophalen Handeln wieder im Kreise seiner Familie zu sein.

Was mir auch immer fehlt ist die Sichtweise aus Sicht der Opfer und Hinterbliebenen. Der Täter mit seiner Situation.... die man ja versuchen kann nachzuvollziehen... steht mehr im Mittelpunkt als die jenigen die untragbares Leid versuchen müssen zu bewältigen und die auch von der Gesellschaft Solidarität und Mithilfe benötigen.
 
Zwar kein Raserunfall im herkömmlichen Sinn, aber wie ist denn das Verhalten dieses Menschen zu werten und wie ist er zu verurteilen im Vergleich zum obigen Fall?
Das lässt sich aufgrund der kurzen Meldung schwer abschließend beantworten ;-))

Mit allem Vorbehalt: ganz grundsätzlich könnte tendenziell hier ein bedingter Tötungsvorsatz (also Mord) eher vorliegen als im Stuttgarter Fall, wenn der Fahrer denn die innere Einstellung hatte: Hauptsache, ich komme vor der Polizei weg, alles Andere ist mir jetzt erstmal egal.

Dafür - zumindest nicht dagegen - spricht bspw. die Tatsache, dass einer der Verkehrsunfälle, wo in jüngster Vergangenheit ein Mordurteil gesprochen wurde, ein solcher "Polizeiflucht-Fall" war.
 
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Was mir auch immer fehlt ist die Sichtweise aus Sicht der Opfer und Hinterbliebenen. Der Täter... steht mehr im Mittelpunkt als die jenigen die untragbares Leid versuchen müssen zu bewältigen und die auch von der Gesellschaft Solidarität und Mithilfe benötigen.
Ja. Aber das Strafrecht stellt nun mal die Straftat in den Mittelpunkt und im Jugendstrafrecht daneben ganz stark die Täterpersönlichkeit. (Es wäre - rein theoretisch - allerdings auch sicher nicht möglich, menschliches Leid (das man dann ja auch irgendwie quantifizieren müsste) zum Maßstab für die Strafzumessung zu machen.)

Auf den von dir angesprochenen Aspekt zielte deshalb ja auch die Anmerkung der Stuttgarter Richterin an die Adresse der Eltern, dass ein Strafprozess die eingetretene menschliche Tragödie kaum bis gar nicht (unausgesprochen: auch nicht mit einer höheren Strafe) bearbeiten könne.
 
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Trotzdem darf ich das Urteil als zu lasch empfinden, oder? ...
Ja, m. E. sehr gut nachvollziehbar. Insbesondere weil der Täter eben über Stunden hinweg (!) gefährlich und rücksichtslos gerast ist. Alles in allem hätte man den Strafrahmen ruhig bis zum ober(st)en Ende ausschöpfen können.

Ich denke, dass die Richterin ggf. eine Nuance zuviel Mitleid mit diesem infantilen ... hatte. Es ist aber für den Bürger schwer nachvollziehbar, dass das Gesetz jemanden für alt und reif genug befindet, um einen sehr starken Sportwagen fahren zu dürfen, das Recht ihn dann aber als zu unreif empfindet, um für seine schlimmen Taten vollständig einstehen zu müssen.
 
Bleibt abzuwarten, ob die Staatsanwaltschaft in die Revision geht, die Verteidigung wird das wohl eher nicht, denn deren Plan ist aufgegangen :whistle:
 
Es ist aber für den Bürger schwer nachvollziehbar, dass das Gesetz jemanden für alt und reif genug befindet, um einen sehr starken Sportwagen fahren zu dürfen, das Recht ihn dann aber als zu unreif empfindet, um für seine schlimmen Taten vollständig einstehen zu müssen.
Es ist vor allem vor diesem strafrechtlichen Hintergrund lächerlich das Wahlrecht mit 16 zu postulieren.
 
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