Firmeninhaber und Corona

@schulz507 - ich würde den Antrag stellen, wenn du mit einem Engpass rechnest.

Ich habe den Antrag vergangenen Dienstag gestellt und bisher ist nichts passiert, keine Rückmeldung "Antrag eingelangt" und auch keine Zahlung.

Was ich damit sagen möchte ist, wenn du wartest bis der Hut brennt und dann versprochenerweise jemand zum löschen kommt, kann es schon zu spät sein.

Meine Firma ist derzeit auch (noch) liquide, jetzt gehen dann die Gehälter raus, Kurzarbeit ist noch nicht bestätigt, dann kann es sehr schnell eng werden...

Wichtig ist auch, dass du einen Antrag auf die Stundung der Steuer sowie einer Erstattung der USt-Vorauszahlung stellst, mein FA hat mir innerhalb von 2 Tagen die komplett geleistete Zahlung zurückgezahlt. Später, wenn dann hoffentlich alles wieder läuft, will dass Finanzamt klarerweise das Geld auch wieder...
...das nenne ich Hilfe!

Gruß Hannes
 
Habe nur die Befürchtung, dass viele nicht so moralische sind und sich mit den gebotenen Hilfen sanieren. Und der ehrliche ist nachher mal wieder der doofe...
Naja, wenn du ehrlich bist, bist du, wie du ja selbst zuvor festgestellt hast, nicht wirklich krass bedroht. Also prinzipiell schon, aber verglichen mit Unternehmen, die ihrem Geschäft momentan nicht nachkommen können/dürfen aber einige Angestellte haben, womöglich noch Mieten und was weiß ich nicht alles zahlen müssen, verhältnismäßig deutlich weniger bedroht. In der Situation bist du als Soloselbstständiger viel besser dran, als größere Firmen mit Verbindlichkeiten in x stelligem Bereich. Sprich du kommst mit weniger Geld deutlich weiter.
So sehe ich es zumindest.
 
...da hast du eine tolle Agentur für Arbeit. Ich "tritschle" schon seit einer Woche mit denen rum. Die Oberseuche ist deren ONLINE-Antrag, die Software ist echt übel...

Gruß Hannes
Habe ein Problem... der Link zum KUG Antrag in der E Mail von der Agentur für Arbeit lässt sich nicht öffnen, es erscheint ein Text in Englisch, dass meine Adobe Reader mindestens Version 8 sein muss. Habe nochmal den neuesten kostenlosen geladen... nix geht

1. kug Anzeige online oder in Papier einreichen
2. lohnabrechnungen machen lasse
3. Kug Antrag online oder in Papier einreichen

es zwingt keiner das online Portal zu nutzen..

Und klickt nicht einfach auf email links !!!
Geht auf die offiziellen Websites und holt euch da zuerst die Anzeige und dann den Antrag!
 
...da hast du eine tolle Agentur für Arbeit. Ich "tritschle" schon seit einer Woche mit denen rum. Die Oberseuche ist deren ONLINE-Antrag, die Software ist echt übel...

Gruß Hannes
Also bei den Augschburgern klappt das tadellos, mir habens unaufgefordert die Anträge für KuG geschickt und auch im Betrieb meiner Frau heisst es dass die Agentur für Arbeit scheiss freundlich und hilfsbereit ist.
 
Stand heut wär es gelogen und auch der falsche Weg.

Meine Kernfrage ist eigentlich, falls sich auch bei uns (und evtl. auch vielen anderen) die Situation wegen der Seuche verschlechtert und das sich noch länger zeiht, gibt es dann im Juli/August auch noch Hilfsangebote?

Aktuell habe ich ein kleines „hoch“ weil viele Kunden ihre Leute ins Homeoffice schicken.

Das kann sich aber auch ganz schnell ändern.
Dann wäre z.B. Kurzarbeit eine passende Maßnahme.
 
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@schulz507 - ich würde den Antrag stellen, wenn du mit einem Engpass rechnest.
sorry Hannes, aber ich empfinde das in diesem Fall als Ermunterung zum Betrug, diese Soforthilfe ist eindeutig nur für jene gedacht, die jetzt schon ein Problem haben und das sind die vielen Laden Inhaber, die ihren Laden dicht machen mussten und trotzdem ihren Verbindlichkeiten nachkommen müssen.
 
Stand heut wär es gelogen und auch der falsche Weg.

Meine Kernfrage ist eigentlich, falls sich auch bei uns (und evtl. auch vielen anderen) die Situation wegen der Seuche verschlechtert und das sich noch länger zeiht, gibt es dann im Juli/August auch noch Hilfsangebote?
stimmt, gefällt mir, in diesem Fall hoffe ich auch, dass ich dann noch Hilfe bekomme.
 
ich zitiere hier noch mal Jan.

Dazu ein kurzes Wort - das derzeit generell gilt, soweit für finanzielle Hilfen Eigenerklärungen abgegeben werden müssen:

Bitte gebt eine solche Erklärung in jedem Fall wahrheitsgemäß ab. Erst einmal wird sicherlich niemand nachprüfen, ob die Notlage tatsächlich durch die Corona-Krise verursacht wurde. Später aber, wenn irgendwann einmal dieser Mist durchgestanden ist, dann lässt sich nicht ausschließen, dass im Nachhinein Prüfungen erfolgen werden dahingehend, ob das Unternehmen etwaig bereits vor der Krise in wirtschaftlicher Schieflage war.

Soweit Erklärungen als Versicherungen an Eides statt ("eidesstattliche Versicherung") abgegeben werden müssen, wäre eine unrichtige Erklärung sogar strafbar (§ 156 StGB).
 
1. kug Anzeige online oder in Papier einreichen
2. lohnabrechnungen machen lasse
3. Kug Antrag online oder in Papier einreichen

es zwingt keiner das online Portal zu nutzen..

Und klickt nicht einfach auf email links !!!
Geht auf die offiziellen Websites und holt euch da zuerst die Anzeige und dann den Antrag!
Die beiden Mails vom Amt kamen sofort nach dem Telefongespräch mit dem zuständigen Herrn. Das sollte dann schon ok sein. Und ich möchte das schon online machen... ist einfach unkompliziert.
Die Einmalhilfe werde ich auch beantragen... wieso? Weil diese wohl nur bis zum 30.04. beantragbar ist.
Fakt ist, dass meine beiden Auftraggeber den Küchenverkauf schon geschlossen haben. Somit keinen Umsatz machen... Die noch liegenden Aufträge werden abgearbeitet. Dann ist Sendepause. Wann die wieder öffnen können, steht in den Sternen. Das heißt, dass mich das komplette wegbrechen der Aufträge wohl erst Ende April, Anfang Mai trifft. Und dann ist es zu spät zum beantragen.
Es wird ja sowieso nach dem Chaos geprüft, wer denn wirklich bedürftig war. Dann wird halt zurückgezahlt.
 
Die Einmalhilfe werde ich auch beantragen... wieso? Weil diese wohl nur bis zum 30.04. beantragbar ist.
Fakt ist, dass meine beiden Auftraggeber den Küchenverkauf schon geschlossen haben. Somit keinen Umsatz machen... Die noch liegenden Aufträge werden abgearbeitet. Dann ist Sendepause. Wann die wieder öffnen können, steht in den Sternen. Das heißt, dass mich das komplette wegbrechen der Aufträge wohl erst Ende April, Anfang Mai trifft. Und dann ist es zu spät zum beantragen.
Es wird ja sowieso nach dem Chaos geprüft, wer denn wirklich bedürftig war. Dann wird halt zurückgezahlt.

Sorry, ist in deinem Fall imho auch Betrug. Aktuell bist du krank geschrieben, nicht wegen Corona, die nächsten 2 Wochen hast du Urlaub, also wo ist deine Bedürftigkeit aufgrund von Corona. Danach wird es bestimmt auch noch Hilfen geben.
Ist nur meine Meinung, musst du selber mit deinem Gewissen vereinbaren.
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry Hannes, aber ich empfinde das in diesem Fall als Ermunterung zum Betrug, diese Soforthilfe ist eindeutig nur für jene gedacht, die jetzt schon ein Problem haben und das sind die vielen Laden Inhaber, die ihren Laden dicht machen mussten und trotzdem ihren Verbindlichkeiten nachkommen müssen.
...warum Ermunterung? Wenn ein Ende des Geldes absehbar ist, würde ich den Antrag stellen, denn du kannst mir glauben, schnell ist anders, da sind 2 bis 3 Wochen gar nichts. Ich habe den Antrag gestellt, weil die Gehälter diese Monat noch komplett fließen müssen und Anfang April Miete etc. und dann wird es eng...
...eine Hilfe nach 2 bis 3 Wochen Zahlungsunfähigkeit kommt zu spät, und wie es s scheint, kann es solange dauern...
Sollte bei mir die Kurzarbeit und das KfW Darlehrn durchgehen, dann habe ich keinen Engpass mehr, dann zahle ich das Geld freiwillig zurück, weil es sonst Betrug wäre, das sehe ich auch so, aber bis zum bitteren Ende warten und dann den Antrag stellen wäre zumindest in meinem Fall zu spät.

Gruß Hannes
 
...warum Ermunterung? Wenn ein Ende des Geldes absehbar ist, würde ich den Antrag stellen, denn du kannst mir glauben, schnell ist anders, da sind 2 bis 3 Wochen gar nichts. Ich habe den Antrag gestellt, weil die Gehälter diese Monat noch komplett fließen müssen und Anfang April Miete etc. und dann wird es eng...
...eine Hilfe nach 2 bis 3 Wochen Zahlungsunfähigkeit kommt zu spät, und wie es s scheint, kann es solange dauern...
Sollte bei mir die Kurzarbeit und das KfW Darlehrn durchgehen, dann habe ich keinen Engpass mehr, dann zahle ich das Geld freiwillig zurück, weil es sonst Betrug wäre, das sehe ich auch so, aber bis zum bitteren Ende warten und dann den Antrag stellen wäre zumindest in meinem Fall zu spät.

Gruß Hannes
Ich bezog mich nicht auf deine Probleme, die ich verstehen kann und mit dir mitleide, sondern auf deinen Ratschlag zu @schulz0507 und wenn du dir seinen Beitrag noch mal aufmerksam durchliest, kommst du evtl zu einem anderen Rstschlag.
 
Sorry, ist in deinem Fall imho auch Betrug. Aktuell bist du krank geschrieben, nicht wegen Corona, die nächsten 2 Wochen hast du Urlaub, also wo ist deine Bedürftigkeit aufgrund von Corona. Danach wird es bestimmt auch noch Hilfen geben.
Ist nur meine Meinung, musst du selber mit deinem Gewissen vereinbaren.
Der Urlaub ist erstmal gecancelt, um noch montieren zu können, wenn Aufträge da sind.Zu warten, bis der Baum richtig brennt, wäre auch verantwortungslos gegenüber dem Mitarbeiter. Der fragt mich dann.... wieso hast du nicht vor Wochen die Hilfen beantragt?
Wenn ich eine Glaskugel hätte, wüsste ich auch auf den Punkt, was richtig ist.
 
Diese nicht rückzahlbare Soforthilfe ist wegen Liquiditätsengpässen eingeführt worden, für deinen Mitarbeitet kannst du Kurzarbeit beantragen, desweiteren gibt es noch genügend andere Möglichkeiten, wie Steuerrückstellung usw um Firmen zu helfen.
Wofür benötigst du tatsächlich diese 5000€ und wie lange sollen die dir helfen?
Ich weiß schon, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
 
Ich erahne folgendes Szenario....

- im April läuft es noch durchwachsen, so 60/40 ( Auslastung)
- im Mai mit bisschen Glück 40/60
- im Juni Urlaub, außer ein Wunder geschieht und wir haben Aufträge genug.
- im Juli bis in den August nix. Wenn meine Auftraggeber überleben, und den Laden wieder öffnen( wann auch immer), muß der Umsatz dort erstmal anlaufen. Werden die Leute Geld für eine Küche ausgeben? Ich schätze mal, nach so einer Katastrophe sind andere Dinge für viele wichtiger.

Das heißt, meine schlimmste Zeit wird wohl der Sommer, vielleicht auch bis in den Herbst rein.

Und der einmalige Zuschuss ist nur bis zum 30.04. zu beantragen.
 
Ich erahne folgendes Szenario....

- im April läuft es noch durchwachsen, so 60/40 ( Auslastung)
- im Mai mit bisschen Glück 40/60
- im Juni Urlaub, außer ein Wunder geschieht und wir haben Aufträge genug.
- im Juli bis in den August nix. Wenn meine Auftraggeber überleben, und den Laden wieder öffnen( wann auch immer), muß der Umsatz dort erstmal anlaufen. Werden die Leute Geld für eine Küche ausgeben? Ich schätze mal, nach so einer Katastrophe sind andere Dinge für viele wichtiger.

Das heißt, meine schlimmste Zeit wird wohl der Sommer, vielleicht auch bis in den Herbst rein.

Und der einmalige Zuschuss ist nur bis zum 30.04. zu beantragen.
Ich denke das Geschäft für eine neue Küche könnte nach wie vor da sein, da ja die Leute jetzt Zeit haben sich zuhause aufzuhalten und merken dass Sie Ihre Alte nervt, äh alte Küche natürlich, nervt/nicht mehr gefällt/kaputt ist,... und man in schwierigen Zeiten lieber auf Urlaub und Luxus verzichtet und sich auf sein Zuhause mehr konzentriert.

Zumindest meine Meinung.
 
Ja, so könnte es auch kommen. Wäre ich froh drum.
was wir auch nicht abschätzen können, ist, wieviele Arbeitslose es geben wird. Und wie viele wie lange in Kurzarbeit sein werden. Da sind so viele Unbekannte....
 
Diese nicht rückzahlbare Soforthilfe ist wegen Liquiditätsengpässen eingeführt worden, für deinen Mitarbeitet kannst du Kurzarbeit beantragen, desweiteren gibt es noch genügend andere Möglichkeiten, wie Steuerrückstellung usw um Firmen zu helfen.
Wofür benötigst du tatsächlich diese 5000€ und wie lange sollen die dir helfen?
Ich weiß schon, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
Es geht doch nicht um einen geschenkten Gaul.
Es geht um die Existenz. Und was ich mit 5000€ schaffe? Die würden mir verdammt viel helfen....wenn der Worst Case eintritt.
Wenn nicht, werde ich das Geld zurückgeben müssen, weil die Bedürftigkeit geprüft werden wird. Und das ist gut so.
 
Sorry, aber du hast mich nicht verstanden. Objektiv bist zur jetzigen Zeit kein Befürftiger, d. h. Du nimmst das Geld den tatsächlich Bedürftigen weg und ob das mal geprüft wird, ich bezweifele es.
Wie auch immer, ich bin raus hier, habe von manchen Usern hier mehr erwartet.
 
Sorry, aber du hast mich nicht verstanden. Objektiv bist zur jetzigen Zeit kein Befürftiger, d. h. Du nimmst das Geld den tatsächlich Bedürftigen weg und ob das mal geprüft wird, ich bezweifele es.
Wie auch immer, ich bin raus hier, habe von manchen Usern hier mehr erwartet.
Stammtisch: ist wie immer, die die es brauchen kriegens nicht..... möchte nicht wissen wohin wieder viel viel Geld verschwindet.
 
Wenn ich lese welche katastrophalen Voraussetzungen für einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss gegeben sein müssen,

"Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss, der ausschließlich für Förderberechtigte gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten sind und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen- oder Fremdmittel ausgleichen können."

denke ich, dass der Kreis der rechtmäßig förderfähigen Selbstständigen bis mittleren Unternehmen eigentlich überschaubar sein müsste.

Ob den derart Betroffenen mit der Förderung die Existenz tatsächlich gesichert werden kann, darf m.E. zumindest kritisch gesehen werden.

Da wird wohl viel Geld verbrannt werden.....

 
... Und was ich mit 5000€ schaffe? Die würden mir verdammt viel helfen....wenn der Worst Case eintritt.
Wenn nicht, werde ich das Geld zurückgeben müssen, weil die Bedürftigkeit geprüft werden wird. Und das ist gut so.
In diesem Fall lässt sich allerdings nicht ausschließen, dass der Staat Zinsen oder andere Zuschläge auf die Rückzahlung erheben wird. Auch könnte es passieren, dass ein etwaiges Vorliegen von Straftatbeständen geprüft wird.
 
Um was geht es hier? Es geht doch wohl keiner davon aus, dass ich in den Formularen nur Name und Adresse eingebe und das Geld gezahlt wird. Natürlich muss ich klare Angaben machen zu meinen Umständen....
Ich habe das Formular noch nicht gesehen, weil es erst morgen online geht. Aber ich bin nicht so naiv zu glauben, das mit einem Fingerschnipp das Geld fließt. Ich glaube nicht, dass sich hier einer Sorgen machen muss, dass größere Summen abgezockt werden. Der Staat holt sich immer alles wieder... der verschenkt nix, auch jetzt nicht.
 
Es ist tatsächlich so, Markus, dass die Angaben derzeit sehr wahrscheinlich nur überschlägig geprüft und nicht weitergehend hinterfragt werden. Dann wird das Geld in der Regel ausgezahlt werden. Bestandteil der Anträge ist wie gesagt häufig eine Versicherung des Antragstellers, dass er wirklich in einer massiven wirtschaftlichen Schieflage ist.

Es ging mir nur darum, dass diese relativ einfache Handhabung m. E. - allgemein gesagt - nicht dazu verleiten sollte, die Angaben „kreativ“ zu „dehnen“ oder die Versicherung leichtfertig abzugeben. ;) Denn irgendwann in der Zukunft wird man womöglich nachträglich darlegen oder gar beweisen müssen, dass die damaligen Angaben korrekt waren.
 
Aber Angaben muss ich ja machen. Und diese werden der Wahrheit entsprechen. Zudem werden ja auch die Bedingungen, die erfüllt sein müssen, erläutert sein. Wenn mein Profil da nicht reinpasst, dann schicke ich den Antrag gar nicht erst ab.
Ich verstehe nur nicht dieses Abgabedatum 30.04.
Viele Firmen, so wie meine, werden höchstwahrscheinlich erst später in die Bedrängnis kommen.
Und dann hat man halt Pech gehabt.
 
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