"Autoposer" und Auto-"Lärm"

Hab nicht alles gelesen, aber, könnte doch sooo einfach sein wie so oft im Leben. Einfach 4 Wochen lang am WE die bekannten Hotspots mit Kontrollen lahm legen und die die besonders negativ auffallen raus ziehen das spricht sich schnell rum. Danach immer wieder im unbestimmten Rhythmus wiederholen.
Fahrverbote finde ich pers. für Schwachsinn.
@MM13 am besten verkaufst dein Zetti, als gutes Beispiel voran und so 🧐😇
Ist er dabei oder bereits erl? Nur dann gibt es ein Motorrad, wird also nicht unbedingt besser :D
 
Würde ich gerecht finden.
... Du siehst ja, wenn es keine soziale Akzeptanz gibt, gibts Verbote, ganz einfach.
So einfach ist es allerdings dann doch nicht in einem ordentlichen Rechtsstaat. Schon deshalb, weil es nicht nur um Gerechtigkeit geht, sondern auch um Erforderlichkeit, Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und um einiges mehr.

Mit deinem Gerechtigkeitsempfinden, @MM13, ließe sich auch locker z. B. die Zwangsstilllegung deines E85 und sonstiger alter und damit potenziell weniger verkehrssicherer Fahrzeuge begründen. Gefallen würde dir das vermutlich nicht. Und es wäre eben auch nicht verhältnismäßig. „Gerecht“ aber durchaus.

Auch lässt sich nicht einfach alles verbieten, was sozial (mutmaßlich) wenig akzeptiert ist. Vorliegend, d.h. bei dem Fahrverbot für „laute“ Motorräder, geht es auch nicht um Fragen sozialer Akzeptanz, sondern es sollen offenbar solche Motorräder von der Strecke ausgeschlossen werden, die mit großer Wahrscheinlichkeit die emissionsrechtlichen Grenzen überschreiten - und damit illegal unterwegs sind.

Allerdings wären konsequente Kontrollen m. E. der bessere Weg gegenüber einem solchen recht pauschalen Fahrverbot. Das Problem liegt halt in der Praxis darin, dass die Einhaltung der gesetzlichen „Lärmgrenzen“ in einer Polizeikontrolle häufig nicht prüfbar und nachweisbar ist. Denn das Standgeräusch ist gesetzlich nicht reglementiert und gibt daher nur einen Indikator für die (Nicht-) Einhaltung des gesetzlich begrenzten Fahrgeräuschs. Aber das Fahrgeräusch lässt sich polizeilich eben nicht messen.

M. E. liegt genau darin übrigens eine rechtliche Schwierigkeit des Tiroler Fahrverbots für laute Motorräder: ;) Denn mit der Lautstärke des Standgeräuschs differenziert man nach einem Kriterium, das eben gesetzlich gar nicht relevant ist. Das ist ein wenig so, als würde man Autos mit Heckflügel von der Straße verbannen, weil man vermutet, dass die dann auch potenziell zu laut sein könnten. :+
 
Diese Fahrverbote finde ich Käse, demnächst kommt dann womöglich noch ein Fahrverbot für Sportautos, die werden ja auch meist nur just for fun die Pässe hochgetrieben.

Ich kenne wenige Sportautos, welche ein eingetragenes Standgeräusch von 95 Dezibel aufweisen...
 
Mein nicht sportauto hat 93db standgeräusch im fzg Schein
 
Mein M4 Competition ohne OPF hat „nur“ 85DB im Schein und der kann ganz schön laut wenn es sein muss 🤷‍♂️
 
Der dürfte aber ein paar Jahre auf dem Buckel haben...

ja hat er, nur ist mir die Relevanz hier im Thread nicht klar bzgl dem Alter.

Bei der Fahrverbot-Diskussion frägt ja auch keiner ob jemand mit ner 78er Harley da vorbeiknattert oder mit ner 2016er Ninja.

@markusoh Fahr oder Standgeräusch?
 
Aus Neugierde: Welche sind das?
95 dB und mehr haben (mindestens einige) Ferraris, Lambos, mehrere Maseratis, ggf. auch mehrere AMGs (bei den aktuellen bin ich mir unsicher...), Camaro und Corvette, Cadillac CTS-V. Bei den aktuellen Porsches weiß ich es nicht (die älteren liegen häufig drüber).
 
So einfach ist es allerdings dann doch nicht in einem ordentlichen Rechtsstaat.

Während einer Pandemie allerdings schon.

Und es wäre eben auch nicht verhältnismäßig.

Ich entschuldige mein offtopic, da du die verschiedenen Dinge ja sehr oft aus Rechtsstaatlicher Sicht siehst, wo ist denn bei derzeit 214 infizierten Corona-Menschen in Thüringen die Verhältnismäßigkeit das alle Thüringer weiterhin Masken tragen? Bei im März 50tsd sicher eher für mich als Laien nachvollziehbar.

„Gerecht“ aber durchaus.

Wie mm13 schrieb weil 5% Murks machen (egal Motorrad oder Auto), müssen die restlichen 95% mit die Suppe auslöffeln, das ist aus Rechtsstaatlicher Sicht , gerecht?

Nur weil klein Manuel im Kindergarten immer die Spielsachen nicht aufräumt nach Gebrauch und ich mich als Erzieherin nicht anders zu helfen weiss, bekommt nicht nur klein Manuel nix zu essen sondern die ganze "Sternen" - Gruppe? Entschuldige (nicht nur an dich gerichtet Brumm), das ist für mich diesselbe Methode die die Politik da benutzt.

Auch lässt sich nicht einfach alles verbieten, was sozial (mutmaßlich) wenig akzeptiert ist. Vorliegend, d.h. bei dem Fahrverbot für „laute“ Motorräder, geht es auch nicht um Fragen sozialer Akzeptanz, sondern es sollen offenbar solche Motorräder von der Strecke ausgeschlossen werden, die mit großer Wahrscheinlichkeit die emissionsrechtlichen Grenzen überschreiten - und damit illegal unterwegs sind.

Das ist für mich verständlich und auch richtig das Kontrollen nach illegalen Teilen (gleich welcher Art) durchgeführt werden und illegale sanktioniert werden, allerdings möchte ich zu Bedenken geben das man durchaus auch mit Serien und oder legalen Teilen, die Bevölkerung stören kann (ohne Absicht), sondern weil ein Fzg (egal wieviele Räder) die oder die Lautstärke Serie oder mit legalen Teilen hat.

Denn mit der Lautstärke des Standgeräuschs differenziert man nach einem Kriterium, das eben gesetzlich gar nicht relevant ist.
Messen aber die deutschen zuständigen Beamten nicht genau nach diesem Kriterium? Inwiefern ist das dann haltbar?
 
Während einer Pandemie allerdings schon. ...
Das ist, wie so oft von dir, einfach nur grottenfalsch. :rolleyes:

Verbreite deine Thesen zur Pandemie, wenn es denn sein muss, doch bitte im betreffenden Fred. Hier geht es um Autolärm und -poser.
 
... Schon sehr komisch dass i30n 6 DB lauter sein darf als ein M4 :eek: :o:O_oo::thumbsdown:
Das hat nichts mit „dürfen“ zu tun - weil das Standgeräusch, wie gesagt, gesetzlich nicht reglementiert ist. ;)

Das Standgeräusch wird m. E. im Rahmen der Homologation ermittelt und nach Erteilung der ABE dann eben in jeden Fahrzeugschein eingetragen. Wenn ein i30n bei der Prüfung im Rahmen der Homologation im Stand 91 dB laut ist, dann ist das eben so - und wird entsprechend festgehalten.

Man kann auch u. U. für das eigene Fahrzeug ein höheres Standgeräusch in den Fahrzeugschein eintragen lassen, wenn man den Aufwand gerne betreiben möchte. :) :-)
 
Wird bei einer Kontrolle nur das Standgeräusch gemessen? Wenn ich die lokalen Berichte (Mannheim) verfolge wird auf dem Hof der Polizei mit definiertem Abstand bei einer bestimmten Drehzahl gemessen, oder?
 
Wird bei einer Kontrolle nur das Standgeräusch gemessen? Wenn ich die lokalen Berichte (Mannheim) verfolge wird auf dem Hof der Polizei mit definiertem Abstand bei einer bestimmten Drehzahl gemessen, oder?
Die Polizei kann in der Tat nur das Standgeräusch messen - und das auch nur einigermaßen. Wenn das (deutlich) höher ist als die Zahl im Fahrzeugschein (U.1), dann kann das ein Indiz für Manipulation bzw. für die Überschreitung der erlaubten Lautstärke des Fahrgeräuschs sein - und damit Anlass für weitere Untersuchungen.

Ich weiß nicht, was in Mannheim passiert. Aber die Messung des Fahrgeräuschs ist sehr anspruchsvoll und kann nur durch Fachleute auf einem entsprechenden Testgelände innerhalb eines genau definierten Testaufbaus durchgeführt werden. Auf einem Polizeihof klappt das sicher nicht. Vermutlich wird dort nur die Standgeräusch-Messung wiederholt bzw. überhaupt erst einmal ordentlich durchgeführt. Dafür braucht es in der Tat einen bestimmten Abstand und Winkel des Messgerätes zum Auspuff. Gemessen wird mit der im Fahrzeugschein unter Punkt U.2 angegebenen Drehzahl.
 
Was ich an Videos gesehen habe war ein definierter Aufbau mit Messequipment und einem Beamten der den Motor deutlich über Standgas hat laufen lassen.
Wäre doch irgendwie am Thema vorbei im Stand zu messen, wenn die Autos/Krads ja fahren und beschleunigen ;)
 
Was ich an Videos gesehen habe war ein definierter Aufbau mit Messequipment und einem Beamten der den Motor deutlich über Standgas hat laufen lassen.
Wäre doch irgendwie am Thema vorbei im Stand zu messen, wenn die Autos/Krads ja fahren und beschleunigen ;)
Nochmal: Wenn im Stand gemessen wurde, dann wurde offensichtlich das Standgeräusch gemessen. Das Standgeräusch wird nicht mit Standgas gemessen, sondern bei einer bestimmten Drehzahl, die im Fahrzeugschein unter U.2 angegeben ist.
 
Mein 1200'er luftgekühltes Boxer BMW-Motorrad hat ein Standgeräusch von 90 dBA unter U.1 eingetragen. Unter U.2 ist "----", also nichts, angegeben. Was nun? Raten die Experten bei einer Verkehrskontrolle jetzt irgendeine Drehzahl?
 
... Standgeräusch von 90 dBA unter U.1 eingetragen. Unter U.2 ist "----", also nichts, angegeben. Was nun? Raten die Experten bei einer Verkehrskontrolle jetzt irgendeine Drehzahl?
Google meint z. B.: :) :-) Fahrzeugschein ohne Drehzahl zum Standgeräusch

Mich stört dabei eher, dass man bei einer Polizeikontrolle mit (Stand-) Geräuschmessung den Motor auf Anordnung der Polizei im Leerlauf bis auf die betreffende Drehzahl hochjagen muss. Find‘ ich nicht gut - ich bin Motorenfetischist, kein Poserprolet. :confused:
 
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