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Laienhafte Meinung (Halbwissen):Zahlt bei Alkohol am Steuer eigentlich die Vollkasko? Oder ist das als grob fahrlässig anzusehen?
Laienhafte Meinung (Halbwissen):
Die Versicherung zahlt wohl nach meiner Kenntnis die Schäden der anderen, nimmt aber höchstwahrscheinlich den Verursacher wegen grober Fahrlässigkeit in Regress.
Letzteres schließt auch die Übernahme des eigenen Schadens aus.
Etwas anderes würde auch meinem Rechtsempfinden widersprechen.
Aber dafür hat jede etwas bessere Versicherung doch den Punkt "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit"
Dann bezahlt sie den Schaden doch!?
Ist aber auch bei mir nur meine laienhafte Meinung und Halbwissen
Mit Alkohol im Spiel und bei dem Verhalten sind wir möglicherweise auch im Bereich des Vorsatzes - und darüber werden sich dann die Juristen streiten.Aber dafür hat jede etwas bessere Versicherung doch den Punkt "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit"
Dann bezahlt sie den Schaden doch!?
Ist aber auch bei mir nur meine laienhafte Meinung und Halbwissen
Interessant, dass das in Österreich alles so genau dokumentiert wird - in Deutschland habe ich bei gemeldeten Verfolgungsjagden nie so eine akribische Dokumentierung gelesen...
Ja, bei dem Urteil bin ich hin und her gerissen... Auf der einen Seite bin ich bei so krassen Geschwindigkeiten für lange Gefängnissstrafen, auf der anderen Seite finde ich die 500!!! Sozialstunden wirkungsvoller....M. E. ein in mehrfacher Hinsicht aufsehenerregender Fall:
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Essen: Bewährungsstrafe nach tödlichem Unfall bei Tempo 286
Nach einem tödlichen Autobahnunfall bei Tempo 286 ist der Fahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Seine 18 Jahre alte Beifahrerin war aus dem Auto geschleudert und getötet worden.www.faz.net
Die Gefängnisstrafe wurde ja zur Bewährung ausgesetzt. Der Täter "spürt" also in der Tat in erster Linie die Sozialstunden und die Geldstrafe.... Auf der einen Seite bin ich bei so krassen Geschwindigkeiten für lange Gefängnissstrafen, auf der anderen Seite finde ich die 500!!! Sozialstunden wirkungsvoller...
Das ist nach meiner Kenntnis so.Wo das Geld hingeht, weiß ich gar nicht. Ich erinnere mich dunkel, dass das Gericht das ggf. bestimmen kann, also z. B. an eine gemeinnnützige Organisation. Ich kann mich da aber irren...
Wie bitte?! Welche?!... dass es auch noch andere Dinge im Leben gibt außer schnelle Autos.
Im Ernst: Die 500 Stunden sind sicherlich der “wertvollste“ Teil der Strafe.
Das ist nur dann so, wenn es so vorgesehen wurde. Grundsätzlich fließen Geldauflagen, -bußen oder -strafen jedoch in die Staatskasse.
500 Stunden sind schon eine Hausnummer - ich habe Leuten, die nur die Bescheinigung der Stunden wollten, diese verweigert, wenn sie sich nicht eingesetzt oder gefehlt haben.Die dann so aussehen könnten das er beim ASB oder Roten Kreuz Personen von A nach B fährt, den Hof kehrt und bei Erste-Hilfe Kursen als Assistent beiwohnt?
Das trifft es so in etwa - wenn du anstelle der 200 km/h die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h setzt.... oder steht im Prinzip jeder, der schneller als 200 km/h fährt automatisch mit einem Bein im Knast?
Das trifft es so in etwa - wenn du anstelle der 200 km/h die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h setzt.
Die Richtgeschwindigkeit gibt es ja nicht nur aus Spaß. Sondern man soll sich an ihr als Maximalgeschwindigkeit orientieren. Wer (ohne Tempolimit) schneller fährt, der darf das zwar dem Grunde nach. Geht aber etwas schief und wäre es bei 130 km/h mutmaßlich nicht schiefgegangen, dann muss man die Konsequenzen tragen.
Ich fahre seit jeher in dem Bewusstsein schnell, dass ich oberhalb von 130 km/h „am Allerwertesten“ bin, wenn etwas passiert.
Ja, da sind wir in den (Un-) Tiefen des Straßenverkehrs- und Strafrechts (in denen ich mich überhaupt nicht auskenne). M. E. passiert einem in der Regel nix, wenn das Ereignis unabwendbar war. Auf der anderen Seite gibt es die allgemeine Betriebsgefahr des Fahrzeugs (wobei das zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind).Die Teilnahme am Straßenverkehr kann auch Konsequenzen haben, selbst wenn man vermeintlich alles richtig gemacht hat. ...
Ja, das ist mir mal passiert. Ich bekam eine Vorladung zur Polizei, da ich auf der BAB einem anderen Auto einen kleinen Stein auf die Frontscheibe gewirbelt haben sollte und die Scheibe zu Bruch ging. Nach der Zeugenbefragung wurde das Ganze mit dem Vermerk "für mich unabwendbares Ereignis" eingestellt, da kein Mensch in der Lage ist einen winzigen Stein auf der Straße zu erkennen und diesem auszuweichen. Ansonsten hätte wohl meine Haftpflicht für den Schaden aufkommen müssen.M. E. passiert einem in der Regel nix, wenn das Ereignis unabwendbar war.