Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Zahlt bei Alkohol am Steuer eigentlich die Vollkasko? Oder ist das als grob fahrlässig anzusehen?
 
Zahlt bei Alkohol am Steuer eigentlich die Vollkasko? Oder ist das als grob fahrlässig anzusehen?
Laienhafte Meinung (Halbwissen):
Die Versicherung zahlt wohl nach meiner Kenntnis die Schäden der anderen, nimmt aber höchstwahrscheinlich den Verursacher wegen grober Fahrlässigkeit in Regress.
Letzteres schließt auch die Übernahme des eigenen Schadens aus.

Etwas anderes würde auch meinem Rechtsempfinden widersprechen.
 
Laienhafte Meinung (Halbwissen):
Die Versicherung zahlt wohl nach meiner Kenntnis die Schäden der anderen, nimmt aber höchstwahrscheinlich den Verursacher wegen grober Fahrlässigkeit in Regress.
Letzteres schließt auch die Übernahme des eigenen Schadens aus.

Etwas anderes würde auch meinem Rechtsempfinden widersprechen.

Aber dafür hat jede etwas bessere Versicherung doch den Punkt "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit"
Dann bezahlt sie den Schaden doch!?
Ist aber auch bei mir nur meine laienhafte Meinung und Halbwissen
 
Aber dafür hat jede etwas bessere Versicherung doch den Punkt "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit"
Dann bezahlt sie den Schaden doch!?
Ist aber auch bei mir nur meine laienhafte Meinung und Halbwissen

Alkohol scheint wohl nicht darunter zu fallen. So wie ich es hier lese darf die VK je nach Promillewert die Leistungen bis zu 100% kürzen, die Haftpflicht jedoch nicht.

Quelle: Autoversicherung - Ausnahme: Alkohol - Stiftung Warentest
 
Aber dafür hat jede etwas bessere Versicherung doch den Punkt "Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit"
Dann bezahlt sie den Schaden doch!?
Ist aber auch bei mir nur meine laienhafte Meinung und Halbwissen
Mit Alkohol im Spiel und bei dem Verhalten sind wir möglicherweise auch im Bereich des Vorsatzes - und darüber werden sich dann die Juristen streiten.
 
Ein SUV ist in Berlin in eine Menschengruppe gerast

 
M. E. ein in mehrfacher Hinsicht aufsehenerregender Fall:

Ja, bei dem Urteil bin ich hin und her gerissen... Auf der einen Seite bin ich bei so krassen Geschwindigkeiten für lange Gefängnissstrafen, auf der anderen Seite finde ich die 500!!! Sozialstunden wirkungsvoller....
Die Geldstrafe finde ich jetzt bisschen lasch....

Wo geht so eine Geldstrafe eigentlich hin?
 
... Auf der einen Seite bin ich bei so krassen Geschwindigkeiten für lange Gefängnissstrafen, auf der anderen Seite finde ich die 500!!! Sozialstunden wirkungsvoller...
Die Gefängnisstrafe wurde ja zur Bewährung ausgesetzt. Der Täter "spürt" also in der Tat in erster Linie die Sozialstunden und die Geldstrafe.

Wo das Geld hingeht, weiß ich gar nicht. Ich erinnere mich dunkel, dass das Gericht das ggf. bestimmen kann, also z. B. an eine gemeinnnützige Organisation. Ich kann mich da aber irren...

Die Geldstrafe könnte in der Tat zu gering angesetzt worden sein. Jemand aus einem anderen Automobilforum kennt den Täter und meinte, dass der durch irgendwelche Umstände sehr vermögend geworden sei (das führte auch zu der Anschaffung des ja nicht gerade preiswerten Unfallfahrzeugs). Aber von außen lässt sich wenig dazu sagen...
 
Wo das Geld hingeht, weiß ich gar nicht. Ich erinnere mich dunkel, dass das Gericht das ggf. bestimmen kann, also z. B. an eine gemeinnnützige Organisation. Ich kann mich da aber irren...
Das ist nach meiner Kenntnis so.
Geld - Soziale Projekte, Wohlfahrtsverbände, direkt an soziale Einrichtungen - legt das Gericht fest.

Für das Ableisten der Sozialstunden kann sich der Betreffende i.d.R. eine Einrichtung suchen, möglicherweise wird der Bereich (Seniorenheim, Kita, Jugendeinrichtung etc. festgelegt oder ausgeschlossen).
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist nur dann so, wenn es so vorgesehen wurde. Grundsätzlich fließen Geldauflagen, -bußen oder -strafen jedoch in die Staatskasse.
 
Ich halte das Urteil für durchaus fair, weniger vielleicht aus juristischer Perspektive (weil ich kein Jurist bin), aber die erzieherische Maßnahme von 500 Stunden kann wenigstens das Potenzial haben, den Fahrer zum Nachdenken anzuregen und ihm aufzuzeigen, dass es auch noch andere Dinge im Leben gibt außer schnelle Autos.
 
Das ist nur dann so, wenn es so vorgesehen wurde. Grundsätzlich fließen Geldauflagen, -bußen oder -strafen jedoch in die Staatskasse.
Die dann so aussehen könnten das er beim ASB oder Roten Kreuz Personen von A nach B fährt, den Hof kehrt und bei Erste-Hilfe Kursen als Assistent beiwohnt?
500 Stunden sind schon eine Hausnummer - ich habe Leuten, die nur die Bescheinigung der Stunden wollten, diese verweigert, wenn sie sich nicht eingesetzt oder gefehlt haben.
Dann habe ich in meiner Zuständigkeit die Maßgabe abgebrochen und mit entsprechender Info ans Gericht zurückgegeben.
Dann musste derjenige anderswo weitermachen oder aber auch lief er/sie Gefahr, gegen die Auflagen der Bewährung zu verstoßen.

Einfach „Absitzen“ ist nicht ok, aber ist bei 500 Stunden auch schwierig.

Einige haben sich aber engagiert und neue Erfahrungen im sozialen Bereich gemacht. Da stimme ich heyho zu.🙋‍♂️
Edit: Schreibfehler korrigiert
 
Zuletzt bearbeitet:
Schrecklich was da passiert ist und mein Beileid den Angehörigen, aber Ich finde das Urteil schon etwas bedenklich, da der Fahrer Im Prinzip nichts falsch gemacht, außer, dass er laut Gericht zu jung und unerfahren war um einen Sportwagen mit 300 km/h auf der AB zu bewegen. Ist denn ein 50-jähriger, der zuvor 30 Jahre Polo gefahren ist und sich nach einem Lottogewinn auch ein ähnliches Sportauto gönnt und dem dann auf der AB gleiches widerfährt, von jeder Schuld befreit oder steht im Prinzip jeder, der schneller als 200 km/h fährt automatisch mit einem Bein im Knast?
 
... oder steht im Prinzip jeder, der schneller als 200 km/h fährt automatisch mit einem Bein im Knast?
Das trifft es so in etwa - wenn du anstelle der 200 km/h die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h setzt.

Die Richtgeschwindigkeit gibt es ja nicht nur aus Spaß. Sondern man soll sich an ihr als Maximalgeschwindigkeit orientieren. Wer (ohne Tempolimit) schneller fährt, der darf das zwar dem Grunde nach. Geht aber etwas schief und wäre es bei 130 km/h mutmaßlich nicht schiefgegangen, dann muss man die Konsequenzen tragen.

Ich fahre seit jeher in dem Bewusstsein schnell, dass ich oberhalb von 130 km/h „am Allerwertesten“ bin, wenn etwas passiert.
 
Das trifft es so in etwa - wenn du anstelle der 200 km/h die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h setzt.

Die Richtgeschwindigkeit gibt es ja nicht nur aus Spaß. Sondern man soll sich an ihr als Maximalgeschwindigkeit orientieren. Wer (ohne Tempolimit) schneller fährt, der darf das zwar dem Grunde nach. Geht aber etwas schief und wäre es bei 130 km/h mutmaßlich nicht schiefgegangen, dann muss man die Konsequenzen tragen.

Ich fahre seit jeher in dem Bewusstsein schnell, dass ich oberhalb von 130 km/h „am Allerwertesten“ bin, wenn etwas passiert.

Die Teilnahme am Straßenverkehr kann auch Konsequenzen haben, selbst wenn man vermeintlich alles richtig gemacht hat. Habe mal von einem Mann gelesen, der sich nachts in suizidaler Absicht vor einen PKW geschmissen hat - mit "Erfolg". Soweit ich mich erinnern kann, bekam der Fahrer eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung. An das Urteil kann ich mich allerdings nicht mehr erinnern.
 
Die Teilnahme am Straßenverkehr kann auch Konsequenzen haben, selbst wenn man vermeintlich alles richtig gemacht hat. ...
Ja, da sind wir in den (Un-) Tiefen des Straßenverkehrs- und Strafrechts (in denen ich mich überhaupt nicht auskenne). M. E. passiert einem in der Regel nix, wenn das Ereignis unabwendbar war. Auf der anderen Seite gibt es die allgemeine Betriebsgefahr des Fahrzeugs (wobei das zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind).
 
M. E. passiert einem in der Regel nix, wenn das Ereignis unabwendbar war.
Ja, das ist mir mal passiert. Ich bekam eine Vorladung zur Polizei, da ich auf der BAB einem anderen Auto einen kleinen Stein auf die Frontscheibe gewirbelt haben sollte und die Scheibe zu Bruch ging. Nach der Zeugenbefragung wurde das Ganze mit dem Vermerk "für mich unabwendbares Ereignis" eingestellt, da kein Mensch in der Lage ist einen winzigen Stein auf der Straße zu erkennen und diesem auszuweichen. Ansonsten hätte wohl meine Haftpflicht für den Schaden aufkommen müssen.
So hat der andere Fahrer das mit seiner Versicherung regeln müssen.
 
Zurück
Oben Unten