Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Dumm gelaufen für die beiden Schweizer... :O_oo:


Dort hat die Polizei am Samstagmorgen gegen 8.20 Uhr zwei Schweizer Autofahrer gestoppt, die sich offenbar ein illegales Rennen geliefert haben. Die beiden 31-Jährigen fuhren dicht hintereinander mit gleich bleibendem Abstand in Richtung Karlsruhe.

Ok Sie waren mit 245 Km/h in der 120er Zone unterwegs aber das ist doch kein „Rennen“ wenn man hintereinander herfährt.... 🤷‍♂️
 
Allerdings 245 in einer 120er Zone ist schon arg.

Richtig, aber wenn das blose hintereinander herfahren unabhängig der zu hohen Geschwindigkeit schon als Rennen ausgelegt wird finde ich das schon merkwürdig. Was wäre denn gewesen wenn an der Stelle unbeschränkt wäre, wäre es dann kein „Rennen“ gewesen?
 
Richtig, aber wenn das blose hintereinander herfahren unabhängig der zu hohen Geschwindigkeit schon als Rennen ausgelegt wird finde ich das schon merkwürdig. Was wäre denn gewesen wenn an der Stelle unbeschränkt wäre, wäre es dann kein „Rennen“ gewesen?


Naja, wenn ich (OK, nur mit Armins "M"... Meine Kiste fliegt bei 245 auseinander 😂)
mit dem Tempo unterwegs wäre, dann würde ich mit Sicherheit nicht dicht auffahren... Halt so, wie man es bei einem echten Rennen auf der Rennstrecke erleben kann...
 
Naja, wenn ich (OK, nur mit Armins "M"... Meine Kiste fliegt bei 245 auseinander 😂)
mit dem Tempo unterwegs wäre, dann würde ich mit Sicherheit nicht dicht auffahren... Halt so, wie man es bei einem echten Rennen auf der Rennstrecke erleben kann...

Ok, die Argumentation lasse ich gelten wenn es wirklich so dicht war 👍🏻
 
Ok, die Argumentation lasse ich gelten wenn es wirklich so dicht war 👍🏻

Wenn dichtes Auffahren das Kretirium für ein illegales Rennen ist, dann .......kommt demnächst folgende Schlagzeile in der überregionalen Presse: :b
Freitag Nachmittag auf der A7, tausende Autorennen von Freiburg bis Flensburg. Zehntausende Führerscheine beschlagnahmt.
Soviel zur Interpretation von illegalen Autorennen. &:

245 km/h in einer 120'er Zone halte ich auch für außerordentlich abenteuerlich, unverantwortlich und hochgradig gefährlich. Niemand rechnet damit, dass da jemand bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 120 km/h so angeflogen kommt.
Die Reaktion der Polizei war mehr als gerechtfertigt. :t
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig, aber wenn das blose hintereinander herfahren unabhängig der zu hohen Geschwindigkeit schon als Rennen ausgelegt wird finde ich das schon merkwürdig. Was wäre denn gewesen wenn an der Stelle unbeschränkt wäre, wäre es dann kein „Rennen“ gewesen?
Die Diskussion hatten wir hier schon. ;) Der Straftatbestand des § 315d StGB lässt für ein illegales Autorennen u.U. sogar schon das Rasen eines einzelnen Fahrzeugs ausreichen.
 
Die Diskussion hatten wir hier schon. ;) Der Straftatbestand des § 315d StGB lässt für ein illegales Autorennen u.U. sogar schon das Rasen eines einzelnen Fahrzeugs ausreichen.

Die Diskussion hatte ich nicht verfolgt, danke für den Link... 👍🏻
 
Die Diskussion hatte ich nicht verfolgt, danke für den Link... 👍🏻
... wobei ich zugeben muss, dass die Diskussion so alt ist, dass sie kaum weiterhilft. :unsure: Damals war die Straftatbestand recht neu. Mittlerweile ist er etabliert und wird m. E. eher weit ausgelegt. D. h., wie gesagt, man kann sogar als einzelner Raser den Straftatbestand erfüllen (§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB). Zu zweit klappt es natürlich noch besser (§ 315d Abs. 1 Nrn. 1 u. 2 StGB). :whistle:

Ich achte mittlerweile sogar darauf, dass ich nicht auf der Autobahn schnell hinter einem anderen Sportauto fahre. Verfolgt mich einer, gehe ich vom Gas und lasse ihn vorbei. Nicht wenige Autofahrer zeigen solche Schnellfahrten mittlerweile munter an. :rolleyes:
 
Ich achte mittlerweile sogar darauf, dass ich nicht auf der Autobahn schnell hinter einem anderen Sportauto fahre. Verfolgt mich einer, gehe ich vom Gas und lasse ihn vorbei. Nicht wenige Autofahrer zeigen solche Schnellfahrten mittlerweile munter an. :rolleyes:

Ich merk schon, das wird immer bekloppter 🙈🙈🙈
 
Wieso deutet ein schnelles hintereinander herfahren nicht auf ein "Rennen" hin? Windschatten!
 
Ich frage mich nur, wie

1. Das Jüngelchen mit 28 Lenzen zu einem Ferrari kommt
2. An der Stelle geschafft hat, so einen Crash zu bauen

An der Stelle sind 50 erlaubt. Kurz danach kommen zwei stationäre Blitzer. Von der Ampel bis zum Unfallort sind es keine 100 Meter. Der muss ja das Gaspedal bei Grün bis zum Anschlag durchgetreten haben. :O_oo:
 
Ich achte mittlerweile sogar darauf, dass ich nicht auf der Autobahn schnell hinter einem anderen Sportauto fahre.

Das ist gut .... ich war gestern gut 100Km lang im Duett mit einem vorausfahrenden AMG GLC 63 auf der Autobahn unterwegs. Im Falle des Falles hätte ich dem Wachtmeister also sagen können, dass so ein GLC doch sicher kein Sportauto und auch der Camaro doch eher ein "dicker Ami" sei. Daher wäre die Unterstellung eines Rennens doch wirklich lächerlich. :y

Tim
 
Man fragt sich halt ob man auf der Autobahn (dreispurig) alleine links bei wenig Verkehr mit sagen wir mal deutlich über 250 Km/h und man niemanden direkt gefährdet womöglich schon ein "Rennen" fährt nur weil ein anderer Verkehrsteilnehmer meint das darf/muss so nicht...?
 
Man fragt sich halt ob man auf der Autobahn (dreispurig) alleine links bei wenig Verkehr mit sagen wir mal deutlich über 250 Km/h und man niemanden direkt gefährdet womöglich schon ein "Rennen" fährt nur weil ein anderer Verkehrsteilnehmer meint das darf/muss so nicht...?
Das wohl eher nicht. Sondern der Straftatbestand verlangt ja, dass sich der Fahrer "... mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. "


Es reicht also nicht, auf einer nicht geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn einfach nur sehr schnell zu fahren. Sondern es müssen weitere Elemente hinzukommen. Welche das aber nun genau sind? Dazu müsste man in die bisherige Rechtsprechung schauen, oder die nächste Jahre abwarten... :whistle:

Ich meine jedenfalls, dass die "Hürde" für die Erfüllung dieses Straftatbestandes (natürlich) nicht zu gering angesetzt werden darf. Sonst wären die Straßen in der Tat voll von Straftätern... :cautious:
 
Dazu müsste man in die bisherige Rechtsprechung schauen, oder die nächste Jahre abwarten... :whistle:

Vor allem bleibt wohl abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Denn ich meine mich zu erinnern, dass es dahingehend sogar einen konkreten Normenkontrollantrag (d.h., dass ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm aufgrund eigener Zweifel überprüft wissen möchte) gibt/geben sollte.
 
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